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Zuständiges Gericht/Staatsanwaltschaft bei Unterhaltsverletzung §170

 
(@eduard)
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Hallo,

mein googlen blieb leider erfolglos, daher hier meine Frage, welche Staatsanwaltschaft bzw welches Gericht in Fällen der der Verletzung der Unterhaltspflicht nach §170StGB zuständig ist. Nach meinem laienhaften Wissensstand ist immer das Gericht am Wohnsitz des Beschuldigten bei Strafanzeigen zuständig. Trotzdem sehe ich in obigen Fällen immer wieder, dass sich das Gericht am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten (also Kind) der Sache annimmt.

Was habe ich übersehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2016 14:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich habe es jetzt auch nur gegockelt, aber übereinstimmend gelesen, dass der Tatort in Fällen des Paragraphen 170 StGB am Wohnort des Unterhaltsberechtigten ist. Und deshalb ist nach Par. 7 StGB das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatort liegt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2016 14:24
(@eduard)
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2016 14:34
(@eduard)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Wobei mir grad einfällt, dass "Tatort" bei sowas ja sehr schwammig ist. Nicht gezahlt - wurde ja überall.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2016 14:54
(@Inselreif)

Nein, da Geldschulden am Sitz des Gläubigers zu erfüllen sind. § 270 BGB.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2016 08:48