Erstmal hier Vorweg der Forumsbeitrag zu meiner Geschichte damit ich nicht alles neu schreiben muss:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29857-start-msg350559.html#msg350559
Aktueller Stand:
Am 13.07.15 wurde vom Gericht per Beschluss fstgelegt, das die KM mit meiner Tochter (18mon.) in eine Mutterkind -Einrichtung zum Schutz des Kindes (Aufgrund der Kindeswohlgef. vom Jugendamt und des soz.Psych. Dienstes) ziehen soll. Desweitern soll dadurch gewährleistet sein das ich umfangreichen Umgang zu meiner Tochter haben kann. Eine Gutachterin ist beauftragt, die Auskunft geben soll wo das Kind in Zukunft am besten aufgehoben ist.
Inzwischen war ich bereits bei der Gutachterin C.Hildebrand in Berlin. Diese kann und möchte ihr Gutachten nicht weiterführen da sie keine Interaktionsbeobachtung mit mir und meiner Tochter machen möchte wenn nicht vorher Umgänge stattgefunden haben.
Jetzt ist es so, das sich das Jugendamt 1 hier Vorort, welches auch die Kindeswohlgef. gemeldet hat, und bislang Zuständig war, und bei denen auch die Anträge bereits bei der Gerichtsverhandlung für die MuKi-Einrichtung von KM und mir unterschrieben wurden, NICHT MEHR ZUSTÄNDIG fühlt, und den "FALL" weiter and das nun in dem Ort wo sich die KM aufhält abgegeben hat.
Das Jugendamt 2, fühlt sich ebenfalls nicht zuständig, da die Mutter dort nur (so sieht es das JA2) "zu Besuch ist" und da die Ummeldung an den Ort (150km entfernt), ohne meine Zustimmung statt gefunden hat...
Meine Versuche... anfangs per E-Mail an die KM später per Einschreiben mit Rückschein mit der Bitte um Umgang blieben Unbeantwortet...
Die Gegenseite schreibt, das die KM sogar Umgänge wünsch, diese aber wie im Beschluss nur in der MuKi Einrichtung wahrgenommen werden sollen.
Seit ca. 8 Wochen schieben sich die JA den Fall hin und her, und niemand fühlt sich zuständig. dies haben jetzt beide JA auch schriftlich mitgeteilt.
Meine Anwältin ist die letzten 2 Wochen Krank gewesen, und hat jetzt Urlaub bis Monatsende, ich habe fast 5-1/2 Monate meine Tochter nicht zu sehen bekommen, geschweige denn ich weiß wie es ihr geht.
Und vermute, das die Gegenseite die Taktik der Entfremdung fährt. Meine Anwältin fährt die Taktik "wir machen nix - wir wollen nur das Gutachten". Sie reagiert auf die "Verläumdungen" der Gegenseite überhaupt nicht. Das Ultimatum das Umgang statt zu finden hat ist auch abgelaufen... Jetzt warte ich wieder 3 Wochen bis meine Anwältin wieder da ist.
Wer hat eine Idee, was ich nun noch tun kann?
Moin Be.
Ich gebe offen zu, dass mir aus Deinen verschiedenen Beiträgen hier nicht ganz klar geworden ist, was Du nun vordringlich und auf welchem Weg erreichen willst. Das mag in Teilen an mir liegen, aber zeigt vielleicht auch, dass Du nicht wirklich stringent, zielorientiert vorgehst. Wenn Dir ein anwaltliches Einschreiten wichtig ist, dann ist wochenlanges Abwarten wg. Krankheit und Urlaub nicht zu aktzeptieren.
Genauso das Ping-pong-Spiel der Jugendämter. Hierzu der konkrete Hinweis von mir: Zuständig ist das JA am Wohnsitz der KM (also dort, wo sie mit Kind gemeldet ist). Sollte tats. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen (bzw. entsprechende Indizien), dann würde ich damit die Sachbearbeiterin inkl. des Vorgesetzten (ggf. des politisch Verwantwortlichen) informieren. Eine Gefährdung des Kindeswohls aufgrund eines Verschlafens des JA will nach meiner Einschätzung heute keiner mehr riskieren. Da stolpern viel zu viel Karrieren drüber. Du musst nur objektive Indizien liefern können.
Gruß, toto
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Lebt nur ein Elternteil, so ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend.
(2) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.
(3) Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte und steht die Personensorge keinem Elternteil zu, so gilt Absatz 2 Satz 2 und 4 entsprechend.
(4) Haben die Eltern oder der nach den Absätzen 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland keinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder ist ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht feststellbar, oder sind sie verstorben, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung. Hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhält.
(5) Begründen die Elternteile nach Beginn der Leistung verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so wird der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Solange in diesen Fällen die Personensorge beiden Elternteilen gemeinsam oder keinem Elternteil zusteht, bleibt die bisherige Zuständigkeit bestehen. Absatz 4 gilt entsprechend.
(6) Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson und ist sein Verbleib bei dieser Pflegeperson auf Dauer zu erwarten, so ist oder wird abweichend von den Absätzen 1 bis 5 der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Er hat die Eltern und, falls den Eltern die Personensorge nicht oder nur teilweise zusteht, den Personensorgeberechtigten über den Wechsel der Zuständigkeit zu unterrichten. Endet der Aufenthalt bei der Pflegeperson, so endet die Zuständigkeit nach Satz 1.
(7) Für Leistungen an Kinder oder Jugendliche, die um Asyl nachsuchen oder einen Asylantrag gestellt haben, ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich sich die Person vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhält; geht der Leistungsgewährung eine Inobhutnahme voraus, so bleibt die nach § 87 begründete Zuständigkeit bestehen. Unterliegt die Person einem Verteilungsverfahren, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde; bis zur Zuweisungsentscheidung gilt Satz 1 entsprechend. Die nach Satz 1 oder 2 begründete örtliche Zuständigkeit bleibt auch nach Abschluss des Asylverfahrens so lange bestehen, bis die für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgebliche Person einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines anderen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründet. Eine Unterbrechung der Leistung von bis zu drei Monaten bleibt außer Betracht.
Nach diesem Paragraphen ist das auch sehr schwammig...
Ich gehe mal davon aus, da bei dem Gerichtstermin die gemeinsame Sorge wieder hergestellt wurde, und auch dort die Anträge vom Jugendamt1 hier Vorort gestellt wurden, wo auch die KWG gestellt wurden, das auch dieses jetzt noch Zuständig ist... Problem ist, das die KM "angeblich" nirgends gemeldet ist... also weder hier noch am neuen Ort. Es liegt tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vor (lt. JA1 also hier)...
Die Sachbearbeiterin hier + Vorgesetzter (bislang zu mir immer Freundlich und für mich sprechend bei Gericht) sagen beide das JA1 (also sie selbst) nicht zuständig sind.
Das haben übrigens auch beide JA's dem Gericht mitgeteilt... Sowie meine Anwältin halt auch vor 4 Wochen...
Beide Jugendämter sprechen sogar von einer weiteren "Kindeswohlgefährdung", weil das Kind (also meine Tochter mit mir) keinen Umgang hat.
Bereits in der Gerichtsverhandlung wurde auch vom JA und vom Verfahrensbeistand auf Diese Möglichkeit hingewiesen. (deshalb ja AUCH die Massnahme der MuKi Einrichtung)
Ziel? -> Ganz klar, meine Tochter aus der Gefahr holen, und andersherum der KM Umgänge einräumen... (salopp gesagt...)
Ich möchte für meine Tochter das Beste!!! - Und aufgrund der psych. Krankheiten - da sind sich auch JA1 und Verfahrensbeistand einig, soll meine Tochter bei mir leben, und der KM das Sorgerecht entzogen werden. (Was ich dann mache, ist eine andere Sache... Ich vertrete die Auffassung das ein Kind Mutter und Vater braucht... auch wenn ein Elternteil Krank ist!!!)
Hallo,
auch mir ist nicht klar, was Du willst.
Auch wenn keines der JÄ sich für zuständig erklärt hat, so gehen beide von einer Kindwohlgefährdung aus.
Damit haben beide die Möglihckeit, die Kindswohlgefährdung als akut anzusehen und das Kind aus der Familie/von der KM zu nehmen oder es als nicht akut anzusehen und damit weiter zu verhandeln, wobei die KM nicht mitspielen muss.
Findet die MuKi statt oder nicht? Wenn nicht kannst Du bestenfalls die KM freundlich daran erinnern, dass die MuKi vorgesehen war. Du kannst, was Du bestimmt schon getan hast, dem JA bzw. den JÄ mitteilen, dass die MuKi nicht stattfindet und Du deshalb um ein Gespräch gemeinsam mit der KM bittest. Ob dabei irgendetwas heraus kommt steht in den Sternen.
Ansonsten gibt es ein Verfahren vor Gericht und das läuft.
Aus meiner Sicht kannst Du im Moment gar nichts machen.
VG Susi
ok es ist etwas verwirrend gebe ich zu...
Also:
Der Antrag zur "Einweisung" der MuKi Einrichtung wurde während der Gerichtsverhandlung von mir und der KM unterschrieben.
Da sich nach der Gerichtsverhandlung kein Jugendamt mehr Zuständig fühlt, ist bislang nur der Antrag unterschrieben worden.
Es wurde nicht einmal eine MutterKind Einrichtung gesucht, vorgeschlagen in die die Mutter einziehen kann, da sich seit ca. 2mon. die Jugendämter um die Zuständigkeit streiten.
Direkte Versuche mit der KM in Kontakt zu treten schlugen Fehl, auch über die Anwälte gibt es keine Lösung.
Die Gegenseite besteht nun darauf das Umgänge so stattfinden wie es das Gericht beschlossen hat. Selbst die Gutachterin hat versucht zu vermitteln... obwohl sie ganz klar sagt das wäre nicht ihre Aufgabe.
Ziel ist es (im Moment) Umgang mit meiner Tochter zu bekommen, natürlich vorrangig damit ich Umgang mit meiner Tochter habe und damit die Gutachterin ihr Gutachten fertig bekommt, damit es dann zur Hauptverhandlung kommen kann...
Ziel ist es (im Moment) Umgang mit meiner Tochter zu bekommen, natürlich vorrangig damit ich Umgang mit meiner Tochter habe
... wenn (objektiv) einen Kindeswohlgefährdung aufgrund der Erkrankung der KM vorliegt, ist dies zu wenig!
Ist die KM bzw. ihre Handlungen eine Gefahr fürs Kind?
Woran machst Du das fest?
Wer außer Dir sieht das auch so?
Wenn Du diese Fragen (Dir) beanworten kannst, dann kannst Du auch aktiv werden.
Toto
Der Verfahrensbeistand hat in seinem Bericht und in der mündlichen Befragung vor Gericht ausgesagt:
Sollte das Kind bei der KM weiterhin im Haushalt der KM leben stelle dies eine KWG da.
Das JA1 schreibt und bestätigte dies Vor Gericht: Aufgrund der psych. Krankheit der Mutter und den Berichten des sPDi empfehlen sie dem Gericht, der KM das ABR und andere (...) Teile der Elterlichen Sorge zu entziehen und auf den Vater zu Übertragen, Das Kind sollte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt des Vaters haben. Es wird davon abgeraten mit der Kindesmutter im Vorfeld über diese Maßnahmen zu sprechen, da diese sollte sie eine von einer Wegnahme des Kindes erfahren, oder auch nur in ihrer Rolle als Mutter kritisiert werden, könnte diese Gewalttätig gegen das Kind, und gegen sich selbst werden.
Da die KM vor Gericht angab das sie noch Stille, wurde eine Übergangszeit (zum Schutz des Kindes, zum abstillen und damit der Umgang zum Vater nicht verloren geht) vorerst die MuKi Einrichtung vom Verfahrenspfleger vorgeschlagen und vom Gericht dann auch so beschlossen... Aufgrund möglicher gewalttätiger Übergriffe der Mutter gegen dem KV oder dem Kind, sollten die ersten Umgange in der Einrichtung begleitet stattfinden...
Und genau das nutzt jetzt die Gegenseite aus... Um den Umgang zu vereiteln oder wie man das auch immer nennen darf...
@ TotoHH Ich bitte zu Entschuldigen wenn ich nicht Verstehe was du genau meinst... (liegt wohl auch daran das der ganze SO Fall, mir heute etwas auf das Gemüt schlägt... und ich echt Sorge um meine Tochter mache!!! Ein untragbarer Zustand!!! vor allem da ich bis zum weg gang der EX 100% meiner Zeit mit meiner Tochter verbracht habe... alo von 100% auf NULL in weniger als 1 Stunde! - Das macht mich langsam und stetig fertig !)
Sollte das Kind bei der KM weiterhin im Haushalt der KM leben stelle dies eine KWG da.
Das JA1 schreibt und bestätigte dies Vor Gericht: Aufgrund der psych. Krankheit der Mutter und den Berichten des sPDi empfehlen sie dem Gericht, der KM das ABR und andere (...) Teile der Elterlichen Sorge zu entziehen und auf den Vater zu Übertragen, Das Kind sollte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt des Vaters haben. Es wird davon abgeraten mit der Kindesmutter im Vorfeld über diese Maßnahmen zu sprechen, da diese sollte sie eine von einer Wegnahme des Kindes erfahren, oder auch nur in ihrer Rolle als Mutter kritisiert werden, könnte diese Gewalttätig gegen das Kind, und gegen sich selbst werden.Da die KM vor Gericht angab das sie noch Stille, wurde eine Übergangszeit (zum Schutz des Kindes, zum abstillen und damit der Umgang zum Vater nicht verloren geht) vorerst die MuKi Einrichtung vom Verfahrenspfleger vorgeschlagen und vom Gericht dann auch so beschlossen...
Ich versuche nur Klarheit zu bekommen. Danke für Deine Erläuterungen! Das Thema muss vom Gericht gelöst werden. Und wie da vorzugehen ist, dass muss Dir Dein Anwalt erklären! Und deshalb ist es auch nicht verantwortlich, dass der Anwalt mehr als 4 Wochen abgetaucht ist und Du das mit Dir machen lässt!! Die von Dir bemühten Jugendämter scheinen tatsächlich nicht wirklich involviert zu sein. Und vermutlich wird auch eins erst dann wieder aktiv werden, wenn eine akute KWG vorliegt.
Wer hat eine Idee, was ich nun noch tun kann?
Auf zum Anwalt!
Gruß, toto
Zitat
Wer hat eine Idee, was ich nun noch tun kann?
Auf zum Anwalt!
Ok, da renne ich seit ca. 3 Wochen hinterher...
Aber was tun wenn man vor verschlossener Türe steht?
Habe mich heute ebenfalls über einen Anwalt-Wechsel schlau gemacht...
Im Laufenden verfahren zahle ich dann eben doppelt... und das ist mir "gar" nicht mehr möglich...
Könnte ich (könnte!!!) selbst dem Gericht über den "Kopf" meines Anwalts hinweg eine Mitteilung schreiben (laufendes Verfahren?)?
Ich würde dieses Schreiben mit Hilfe meines Nachbarn, der auch Anwalt ist (aber nur Wirtschaftsrecht) aufsetzten...? Dieser würde das sogar kostenlos machen...
Und dann dieses schreiben selbst bei Gericht einreichen, also mit meinem privaten Briefkopf?
Ist vielleicht nicht der beste Weg, da ich mir dann das gute Verhältnis zu meiner Anwältin verscherzen könnte... aber ein Weg um endlich Umgang zu bekommen...
Oder soll ich abwarten...
Die Gegenseite hat ja auch die Pflicht, und ist sogar schon dazu aufgefordert worden Umgange zu fördern...
Klar, ich nehme die Sache sehr wichtig!!! (für mich... ) , aber sind 8 Wochen (also kein Kontakt seit insgesamt 5Monaten) in so einem Verfahren, bei einem 1,8 Monate jungem Kind für das Gericht und die Jugendämter, eine lange oder eine kurze Zeit? ...
Ok, da renne ich seit ca. 3 Wochen hinterher...
Aber was tun wenn man vor verschlossener Türe steht?
Habe mich heute ebenfalls über einen Anwalt-Wechsel schlau gemacht...
Im Laufenden verfahren zahle ich dann eben doppelt... und das ist mir "gar" nicht mehr möglich...Könnte ich (könnte!!!) selbst dem Gericht über den "Kopf" meines Anwalts hinweg eine Mitteilung schreiben (laufendes Verfahren?)?
Ich würde dieses Schreiben mit Hilfe meines Nachbarn, der auch Anwalt ist (aber nur Wirtschaftsrecht) aufsetzten...? Dieser würde das sogar kostenlos machen...
Und dann dieses schreiben selbst bei Gericht einreichen, also mit meinem privaten Briefkopf?Ist vielleicht nicht der beste Weg, da ich mir dann das gute Verhältnis zu meiner Anwältin verscherzen könnte... aber ein Weg um endlich Umgang zu bekommen...
Oder soll ich abwarten...
Die Gegenseite hat ja auch die Pflicht, und ist sogar schon dazu aufgefordert worden Umgange zu fördern...Klar, ich nehme die Sache sehr wichtig!!! (für mich... ) , aber sind 8 Wochen (also kein Kontakt seit insgesamt 5Monaten) in so einem Verfahren, bei einem 1,8 Monate jungem Kind für das Gericht und die Jugendämter, eine lange oder eine kurze Zeit? ...
Eine Beratungsstelle hatte mir gesagt, ich solle mich etwas zurückhalten, sonst könnte man mir evtl. Hysterie unterstellen... das wäre natürlich kontraproduktiv!
Gestern kamen von beiden Jugendämtern ein Schreiben.
"Nach rechtlicher Prüfung ist das Jugendamt nicht zuständig bitte wenden Sie sich in Zukunft an das andere (nicht Zuständige)".
Und Nun?
JA1 ist nicht zuständig verweist mich auf JA2 - JA2 ist nicht Zuständig und verweist mich auf JA1.
Was nun? beide Schreiben sind auch an das Gericht gegangen...
Durch diesen "Behörden Blödsinn" habe ich 2 Monate meine Tochter nicht sehen können, trotz Beschluss!
Und Trotz das die Umgänge dazu da sein sollen, das Kind in meinen Haushalt zu überführen.
Ich dreh hier bald noch durch :knockout:
Ist vielleicht nicht der beste Weg, da ich mir dann das gute Verhältnis zu meiner Anwältin verscherzen könnte... aber ein Weg um endlich Umgang zu bekommen...
Entschuldige bitte - welches gute Verhältnis meinst Du denn? Wenn mein Dienstleister mich mehrere Wochen hängen lassen würde, obwohl es - zumindestens aus meiner Sicht - kurzfristigen Handlungsbedarf gäbe, dann wäre das die längste Zeit mein Dienstleister gewesen! Meine Kunden sehen das vermutlich genauso so...
Ob man da jetzt im Moment was tun kann, ist unklar. Aber genau darüber sollte unverzüglich mit einem Fachanwalt gesprochen werden! Alleine die Tatsache, dass Du in Erwägung ziehst abzuwarten, obwohl eine KWG im Raum steht, lässt mich an Dir zweifeln!
Sorry für die deutlichen Worte! Ich denke, dass ich nicht dafür bekannt bin, hier User in unnötige Konfrontationen zu treiben. Aber wenn - von externer Stelle, also nicht bloß die subjektive Wahrnehmung eines Beteiligten - die Gefahr einer KWG angedeutet wird, dann würde ich nichts unversucht lassen.
Und nein, ein Wirtschaftsanwalt kann Dir hier wenig helfen. Vielleicht, vielleicht -wenn seine Vorlesungen Prozessrecht noch nicht allzulange her sind - dann kann er Dir sagen, wie die Abläufe vor Gericht sind, welche einstweilgen Maßnahmen/ Anträge sinnvoll sind und wie man am günstigsten einen Anwaltswechsel (bzw die Vertretung) an den Start kriegt. Aber inhaltlich wird er nichts/ nicht viel beitragen können.
Gruß, toto
Entschuldige bitte - welches gute Verhältnis meinst Du denn? Wenn mein Dienstleister mich mehrere Wochen hängen lassen würde, obwohl es - zumindestens aus meiner Sicht - kurzfristigen Handlungsbedarf gäbe, dann wäre das die längste Zeit mein Dienstleister gewesen! Meine Kunden sehen das vermutlich genauso so...
Ob man da jetzt im Moment was tun kann, ist unklar. Aber genau darüber sollte unverzüglich mit einem Fachanwalt gesprochen werden! Alleine die Tatsache, dass Du in Erwägung ziehst abzuwarten, obwohl eine KWG im Raum steht, lässt mich an Dir zweifeln!
Sorry für die deutlichen Worte! Ich denke, dass ich nicht dafür bekannt bin, hier User in unnötige Konfrontationen zu treiben. Aber wenn - von externer Stelle, also nicht bloß die subjektive Wahrnehmung eines Beteiligten - die Gefahr einer KWG angedeutet wird, dann würde ich nichts unversucht lassen.
Und nein, ein Wirtschaftsanwalt kann Dir hier wenig helfen. Vielleicht, vielleicht -wenn seine Vorlesungen Prozessrecht noch nicht allzulange her sind - dann kann er Dir sagen, wie die Abläufe vor Gericht sind, welche einstweilgen Maßnahmen/ Anträge sinnvoll sind und wie man am günstigsten einen Anwaltswechsel (bzw die Vertretung) an den Start kriegt. Aber inhaltlich wird er nichts/ nicht viel beitragen können.
Gruß, toto
Ich bin ziemlich Hilflos im Moment, ich stimme dir voll zu, was das Dienstleistungsverhältnis angeht...
Allerdings klingeln mir die Worte meiner Anwältin im Ohr:
"Wir unternehmen nichts!, Die Richterin hat ein gutes Bild von mir. Die Kindesmutter schiesst sich selbst ins aus. 8 Wochen sind in einem Sorgerechtsstreit ein Pinuts!"
Da ich in Vergangenheit selbst mit Ämtern und der Kindesmutter versucht habe zu korrespondieren, dies aber nichts brachte sagte mir die Anwältin auch, das ich das nun lassen soll, denn es würde eh zu nichts ausser unendlichem Papierkrieg führen. Und dazu hat die Richterin keine Zeit und auch keine Lust.
Deshalb bin ich gerade ziemlich unschlüssig was ich tun soll... wenn es nach mir gehen würde, dann würde ich alle Hebel in Bewegung setzen... wohl dabei aus Unwissenheit, oder übereifer taktische Fehler machen, die mir später auf die Füsse Fallen könnten...
Denn die Gegenseite zieht alles durch den Dreck was ich tue!
Wenn ich einen Vom Anwalt und mehreren anderen Personen überprüften Brief an die Kindesmutter schreibe und um Umgang bitte wird dies als Bedrohung aufgefasst... obwohl da nichts an Bedrohungen drin steht...
So ist die Lage...
Sorry für die deutlichen Worte!
Kein Ding... 😉 ich bin weit aus schlimmeres gewohnt, hab ein richtig dickes Doppel Fell!
Aber nur zur Info, ich suche gerade andere Wege mir zumindest Anwaltlich eine zweite Meinung einzuholen... (über die AWO z.B. da habe ich auch Kontakte)
Hm,
lass uns mal zusammenfassen.
Die KM hat sich am bisherigen Wohnsitz abgemeldet, am jetztigen nicht angemeldet. Zumindest nach Meldegesetz ein Verstoß gegen dieses. Wenn du nun beim EMA dich erkundigst und bestöätigen lässt, dass die KM abgemeldet und nirgends anders gemeldet ist würde ich daraus schließen, dass sie Obdachlos ist. Mit dieser Befürchtung, vor allem da es kalt ist und sie mit einem Kleinkind unterwegs ist würde ich in die nächste Polizeistation gehen und meine Befürchtungen (einschließlich ,dass die KM dem Kind etwas antun könnte, was ja auch das Gericht und das JA befürchten) und nach deinem Kind suchen lassen. Evtl. kann ja die Polizei dann das Kind in Obhut nehmen lassen 😉
Im Notfall ist nämlich das JA zuständig, in dessen Wirkungskreis sich das Kind aufhält (auch wenn es dort nicht gemeldet ist)
Aber je länger du diesen Zustand duldest, desto geringer werden die Chancen ,dass du euer Kind irgendwann mal zu dir bekommst
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
OK, das ist mal ein Hinweis...
die KM gibt an bei der Oma "zu Besuch" zu sein, und sich ggf. irgendwann einmal dort eine Wohnung zu suchen, vorüber gehend, um dann gegen ende des Jahres eine Wohnung in einem anderen Bezirk zu suchen und zu beziehen.
Im Gericht wurde ihr gesagt, das sie den bereits dort unterschriebenen Mietvertrag kündigen solle. Und das sie sich unberechtigter Weise dort mit der Tochter aufhalten würde, da ich dafür keine Zustimmung gegeben habe.
Das ist auch der Grund warum das Jugendamt am jetzigen Aufenthaltsort sagt, wir sind nicht zuständig, da die Kindesmutter nur zu Besuch ist. Und plane in einen 3ten Bezirk zu ziehen. Das JA im 3ten Bezirk habe ich bereits auch angesprochen, die werden erst nach Meldung dort zuständig.
Polizei einschalten habe ich meiner Anwältin auch schon vorgeschlagen, die meinte das wäre unproduktiv, da es nur unnötigen Papierkrieg verursachen würde. Und bei einer Polizeiaktion das Kindeswohl mehr gefährdet sei als der jetzige zustand.
Leuchtet mir ein!
Also habe ich jetzt gerade eben einen Termin bei einem anderen Anwalt für Anfang nächster Woche gemacht... die 200,- Euro Beratungskosten kriege ich irgendwie auch noch auf den Deckel...
Die Jugendämter wurden jetzt nach der Gerichtsverhandlung "Umgang" von der Richterin gerügt...
Das wars aber auch schon...