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Zweitwohnsitz bei WM

 
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ihr Lieben!

Heute mal eine Frage von mir: Wir ihr vielleicht wisst, leben wir ein recht einvernehmliches WM, dessen Fortführungsprognose ich mind. mfr. als sehr gut einschätze.

Bislang war unser Kind bei mir gemeldet (KM ist bei der Trennung ausgezogen und wir haben es nie angefasst). Nun steht nächstes Jahr die Einschulung an. Bzgl. der Grundschulwahl werden wir Eltern uns einigen, da bin ich mir sicher: Die von uns beiden präferierte Grundschule (aufgrund päd. Konzept, Betreuungsangebote nach 13 Uhr) liegt allerdings deutlich näher an der Wohnung der KM, weswegen eine Ummeldung sich anbietet, nicht zuletzt auch, um den Platz sicher zugeteilt zu bekommen und nicht der Willkür des Schulamtes ausgesetzt zu sein.

Emotional tue ich mir natürlich schwer, dass unser Kind nun zur KM umgemeldet wird. Rational sind meine Bedenken aber (vermutlich) unbegründet.

Nun die Frage: Bringt die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes des Kindes bei mir irgendwelche Vorteile?

Gruß, toto

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2012 12:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Toto,

Nun die Frage: Bringt die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes des Kindes bei mir irgendwelche Vorteile?

Gegenfrage: Bringt es irgendwelche Nachteile? Wenn nicht, und da ihr mit der Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohnehin den Behördenkram zu erledigen habt, würde ich an deiner Stelle den bisherigen Wohnsitz des Kindes beibehalten und zum Zweitwohnsitz umdeklarieren. Mutmaßlich gibt's irgendwo auf dem Ummeldeformular die Frage "Soll die bisherige Hauptwohnung beibehalten werden?" mit der Auswahlmöglichkeit "Ja, als Nebenwohnung".

Es gibt mindestens eine Situation, wo dies einen steuerlichen Vorteil hat, und diesen nutze ich selbst seit Ende letzten Jahres; ist aber ein recht spezieller Fall und betrifft längst nicht jeden. Konkret: Für eines der beiden Kinder habe ich ein WM, und der Junior ist mit Zweitwohnsitz bei mir gemeldet. Da Ex mit Next zusammenlebt, kann sie den Freibetrag für Alleinerziehende nicht nutzen - deswegen kann ich diesen Freibetrag bei der Steuer geltend machen (normalerweise würde dieser Freibetrag an sie gehen, weil sie das Kindergeld bezieht). Eine Grundvoraussetzung für die Übertragung dieses Freibetrags zu mir ist aber, dass das Kind bei mir mit Zweitwohnsitz gemeldet ist - es war zwar trotz vorgelegter Ummeldebescheinigung ein bisschen zusätzlicher Schriftwechsel mit den Rittern der Finanzamtsburg nötig, bis die das alles geglaubt haben, aber in der letztgültigen Fassung des Steuerbescheids für 2011 wurde der Freibetrag dann wie beantragt ab November 2011 anerkannt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2012 10:45