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Freistellung Arbeitsleistung

 
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
zur Abwechslung mal ein anderes Thema 😉
Ich habe mich dazu entschieden eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen und habe meinem jetzigen Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.
Dieser stellt mich nun unwiderruflich bis zu meinem letzten Arbeitstag unter Fortbezahlung der Bezüge von der Erbringung der Arbeitsleistung frei.
Ich habe im Internet schon ein bisschen gestöbert was für Vor- und Nachteile das ganze hat.
Ich konnte allerdings keine Nachteile entdecken da ich nicht vor habe, vor Ablauf meines Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung oder Nebenbeschäftigung einzugehen.

Folgend die Formulierung aus der Freistellung. Hat jemand Erfahrungen damit? Gibts ggf. doch noch Stolpersteine?

Sehr geehrter Herr XXX,
gemäß Ihrer Kündigung vom XXX endet Ihr Arbeitsverhältnis mit der XXX am YYY.

Wir stellen Sie vom XXX bis YYY unwiderruflich von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei.

Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Vergütung und unter vorrangiger Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche, Resturlaubsansprüche, Überzeiten oder anderer Zeitguthaben.

Ihre weiteren arbeitsvertraglichen Pflichten gelten auch während der Freistellung fort.
Insbesondere ist zu beachten:

- Nebentätigkeiten während der Freistellung sind grundsätzlich vor ihrer Aufnahme entsprechend dem Prozessablauf für Nebenbeschäftigungen bei der zuständigen Führungskraft und der Personalabteilung zu genehmigen. Wir behalten uns vor, Einkünfte aus genehmigter Nebentätigkeit auf die laufende Vergütung anzurechnen.
- Anzeige - und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit.

Die Rückgabe des in Ihrem Besitz befindlichen Firmeneigentums erfolgt nach einvernehmlicher Absprache, spätestens jedoch bis zum YYY bei XXX oder einem Stellvertreter.

Grüße
Jack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2012 15:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Da ich davon ausgehe, dass Du die neue berufliche Herausforderung aus freien Stücken und bei mind. gleicher Entlohnung (wichtig! wg. KU!) antrittst:
Glückwunsch!!  🙂
Einzig die Jahreszeit hättest Du besser wählen können - so bekommt die Bezeichnung "Gardening leave" eine ganz andere Bedeutung...

Vielleicht bekommst Du ja die Chance, in dieser Zeit Dich in die Betreuung des Kindes mehr einbringen zu können???

Gruß, toto

PS: Ich persönlich finde die Formulierung der Freistellung ok - wundere mich gar ein bisschen, dass diese "unwiderruflich" erfolgt ist. Hätte ich als AG anders gemacht...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 15:58
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Joa, das ganze ist in jeder Hinsicht eine "Win-Win" Situation. Ich will mich beruflich ja weiterentwickeln. Von daher gehts eigentlich in allen Bereichen "nach oben".
Ich lege mit dieser Entscheidung auch das Grundgerüst mich zukünftig mehr an der Betreuung meines Sohnes zu beteiligen (Sollte die KM das irgendwann mal zulassen)
Hier gehen wir ja was den Gerichtsbeschluss angeht leider erstmal in die nächste Instanz. Aber ich habe ja nun genug Zeit mich damit auseinander zu setzen.
Der neue Job verlangt keinerlei Reisetätigkeit mehr von mir. Somit muss ich mich zwar leider auch von meinem Firmenwagen verabschieden, aber das ist zu verkraften. Denn gleichzeitig verabschiede ich mich damit auch vom Hotelleben.
Mein neuer AG kennt meine persönlichen Verhältnisse vom ersten Gespräch an und bietet mir bei der Arbeitszeit eine hohe Flexibilität. Kann ich jedem nur empfehlen hier von Anfang mit offenen Karten zu spielen.
Ich hatte da anfangs zwar auch bedenken ob das nicht zum KO Kriterium werden könnte, bin aber bisher auf erstaunlich viel Verständnis gestoßen. Das ist sicherlich aber auch Branchenabhängig.

Warum mein jetziger AG mich sofort unwiderruflich freistellst, das ist mir auch nicht so ganz transparent. Dagegen habe ich natürlich nichts 😉
In dem Unternehmen wird sehr viel Wert auf Geheimhaltung gelegt da man in der eigenen Branche innovativ Vorreiter ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass man hier Angst hat, dass ich irgendwelches "Wissen" mit zu meinem neuen AG nehme.

Wie dem auch sei, der Zeitpunkt ist auch OK. Ich habe nichts gegen Urlaub mit Schnee und Bergen 😉 Und da man aktuell ja noch nicht in der Hauptsaison ist, muss ich dafür wohl auch gar nicht mehr so tief in die Tasche greifen.
Ich denke mal da werd ich mir mit Sohnemann mal ein WE in den Bergen gönnen.

Ich habe die Freistellung mittlerweile auch mal von meinem Anwalt checken lassen.
Ich war mir nicht sicher, ob die Sozialversicherungslesitungen weiter gezahlt werden und ob das mit dem Anrechnen von Resturlaub und überstunden korrekt ist.
Da mein Arbeitsvertrag bei Überstunden jedoch vorsieht, dass diese vorrangig mit Freizeit ausgeglichen werden und nur bei wichtigen betrieblichen Erfordernissen ausgezahlt werden, ist das alles korrekt so.

Also habe ich bezahlten "Urlaub"... bis nächstes Jahr 😉

Jack

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2012 17:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich sehe da auch kein Problem.

Du bist auch nicht verpflichtet, etwas darüber deiner Ex mitzuteilen.
Weder deine Pause, noch die später höhere Bezahlung.
Erst wenn du wieder zur Auskunft aufgefordert wirst, musst du das mitteilen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 20:38