Hi gardo,
ja das Urteil hatten wir schonmal. Ist ja schon länger her. Am schönsten finde ich das Besuchsrecht, dass auch schonmal ausgeurteilt wurde. :knockout:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Man stelle sich vor, ein Wechselmodell (oder auch eine gleichmässige Sorgepflicht) würde bei gemeinsamen Kindern juristisch begründet mit:
Das Landgericht (LG) Duisburg zum Beispiel (Az. 5 S 26/11) gestand einem getrennten Paar ein wechselseitiges Umgangsrecht zu: Sowohl Herrchen als auch Frauchen durften den Hund zwei Wochen im Monat zu sich nehmen. Im entschiedenen Fall waren die Parteien aber nicht verheiratet gewesen und der Hund stand im Miteigentum beider Partner. Das LG Duisburg war daher der Auffassung, dass jeder gemeinsame Eigentümer vom anderen verlangen könnte, das Eigentum gleichermaßen benutzen zu dürfen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tja,
da Haustiere als Sachen gelten ist es eben einfacher sie als gemeinsamen Besitz zu deklarieren und damit zu "teilen". Und Kinder gelten ja zum Glück nicht als Besitz. Aber interessant wäre das schon
Ob man mit der Begründung auch verlangen könnte das gemeinsame Haus im monatlichen Wechsel zu bewohnen :knockout:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Meines Wissens gab es vor Jahren mal ein Gerichtsverfahren, in dem ein Vater - wohl erfolgreich - seine Familie als Firma anmeldete und in Folge die Kosten für Wohnung, Ernährung und Bekleidung seiner Kinder steuerlich absetzen konnte. Sinngemässe Begründung: Er ziehe künftige Rentenzahler gross, und wenn er stattdessen als Landwirt Nutztiere züchten würde, könnte er die Kosten ja auch absetzen.
Wenn ich Zeit habe, suche ich das Urteil mal...
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JA, ich erinnere mich. Das ging damals groß durch die Presse
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen