... oder ab wann ist ein Kind kein Kind mehr
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Es existiert ein Urteil das auf diesem § beruht. Inzwischen sind beide Kinder volljährig. Nun besteht der Vater weiterhin darauf, dass ich ihm halbjährlich einen Bericht mit Foto und Zeugnissen/Ausbildungsnachweisen schulde und hat daraufhin die Unterhaltszahlung an das Kind eingestellt.
Er ist der Meinung, dass das Urteil keinen Endpunkt hat und ich so lange verpflichtet bin ihm Bericht zu erstatten, bis er mir schriftlich mitteilt, dass er auf sein Recht aus dem Urteil verzichtet. Die Kinder wären zwar volljährig, aber der § beziehe sich ja rein darauf, das wir Eltern sind und sie die Kinder (und das seien sie ja faktisch auch dann, wenn sie längst volljährig sind). Wie ich das mache sei ihm egal, ich müsse halt zusehen, wie ich an die von ihm geforderten Infos komme, wenn die Kinder sie mir nicht geben wollen. Er wird nicht auf diese Berichte und Fotos verzichten, so lange sie ihm zustehen (und seiner Meinung nach stehen ihm diese bis zum Tod der Kinder zu oder bis zu meinem 😉 )
Ja, ihr dürft mal herzlich lachen. Das ist doch einfach absurd.
Aber welcher § sagt aus, dass ein Kind ab 18 nunmal kein Kind mehr ist und selbst bestimmen darf, welche Infos die Eltern bekommen? Oder muss ich nun wirklich auf Aufhebung des Urteils klagen oder abwarten bis er Zwangsmittel beantragt?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
https://www.anwalt24.de/lexikon/kind
Ähnliche Definitionen finden sich auch im JuSchG und SGB
Außerdem würde ich mich nicht erprrssen lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
10 ... C. ist volljährig, so dass die Mutter für den ihn betreffenden Antrag nicht passiv legitimiert ist. Die Auskunftsverpflichtung nach § 1686 BGB trifft nur den ein minderjähriges Kind betreuenden Elternteil (vgl. MüKo/Finger, 5. Aufl. § 1686 BGB Rz 3), wie sich bereits aus der Regelung in den Vorschriften über die elterliche Sorge ergibt. Der Auskunftsanspruch stellt eine Ergänzung des Umgangsrechts mit einem minderjährigen Kind dar (vgl. z.B. Staudinger/Rauscher, Neubearbeitung 2006, § 1686 BGB Rz 2). Nach Eintritt der Volljährigkeit ist das Kind selbst in der Lage, über seine persönlichen Verhältnisse Auskunft zu geben und über die Weitergabe zu entscheiden. Sofern ihm die Kenntnisse fehlen, kann er sie sich von dem ihn früher betreuenden Elternteil beschaffen.
Herrschende Meinung, schön geschrieben. Dem ist nichts hinzuzufügen. Fordere doch mal förmlich zur Herausgabe des Titels auf.
Gruss von der Insel
'n Abend,
Aber welcher § sagt aus, dass ein Kind ab 18 nunmal kein Kind mehr ist und selbst bestimmen darf, welche Infos die Eltern bekommen? Oder muss ich nun wirklich auf Aufhebung des Urteils klagen oder abwarten bis er Zwangsmittel beantragt?
Ich würde mich gar nicht groß mit dieser Frage absabbeln, sondern den folgenden Sachverhalt zum Ausgangspunkt des weiteren Vorgehens machen:
(...) und hat daraufhin die Unterhaltszahlung an das Kind eingestellt.
Jetzt mal angenommen, dass erstens das volljährige Kind tatsächlich noch unbestreitbar unterhaltsberechtigt ist, und dass zweitens die väterliche Unterhaltspflicht nicht mangels Masse ins Leere läuft - aber bei Volljährigen ist der Unterhalt nun mal eine Angelegenheit zwischen dem volljährigen Kind auf der einen Seite und den beiden Eltern auf der anderen Seite. Irgendwelche Querelen zwischen den beiden Elternteilen sind dabei völlig unerheblich.
Daher sollte m.E. das betreffende Kind hier spürbar die Daumenschrauben anziehen: Falls ein Titel besteht, den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen und den mutwillig nicht gezahlten Unterhalt per Vollstreckung eintreiben lassen; falls kein Titel besteht, umgehend Klage erheben. Ob der Herr Papa anschließend immer noch Lust hat, wegen zweieinhalb Fotos einen Hasenaufstand zu veranstalten, bleibt einfach mal abzuwarten.
Denn ganz ehrlich: Das hier ist weder zum Lachen noch zum Weinen, sondern einfach nur ein blödsinniges Ablenkungsmanöver, mit dem der saubere Herr euch von den naheliegenden Lösungen abhalten will.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.