Hallo Zusammen,
Ablauf:
Beziehungsbeginn 2018.
Ich Anfang 40, sie 10 Jahre jünger.
Extrem konfliktreiche Beziehung von Anfang an, wir nie verheiratet; ich nenne sie von Beginn an intern "die Staatsanwaltschaft", da sie ohne den Umweg einer Honeymoon-Phase sehr schnell in das Austeilen von Vorwürfen verfällt, ohne selbst je irgendeine eigene Beteiligung oder eigenen Anteil an Konflikten und Problemen erkennen zu können oder zu wollen.
Modus Operandi: Sie klagt an, ich bin der Angeklagte. Anfangs amüsiert mich das noch.
Nach einem halben Jahr entsteht eine Schwangerschaft, die von mir trotzdem positiv aufgenommen wird. Ich freue mich naiv auf ein Kind.
Madame schaut mir bei der Passworteingabe über die Schulter und bricht dann in mein Handy ein, findet nach nächtelanger Verarbeitung meiner gesamten Kommunikation einen Nachrichtenwechsel mit einem amerikanischen Freund, dem ich mal mitteilte, dass sie, sollten wir uns trennen sie eine "single mom" wäre, und somit nicht allzu begehrt auf dem Marktplatz der Eitelkeiten. Sie nimmt das zum Anlass, das Kind zu Beginn des 3. Monats abzutreiben. Mit so einem, der sowas sagt und denkt, könnte sie keine Kinder haben. Ich bin grundsätzlich gegen das Abtreiben, kommuniziere das, lasse ihr selbstverständlich jede Entscheidungsfreiheit. Sie will es durchziehen. Ich bin beim Eingriff vor Ort und tröste sie hinterher, so gut ich das eben kann.
Wir einigen uns dann auf eine Beziehungspause; diese ohne weitere Vorkommnisse. Dann nehmen wir unsere Beziehung wieder auf. Oktober 2019 ist sie wieder schwanger. Auch hier freue ich mich neuerlich über die Schwangerschaft. Wir haben berufliche Pläne und Aussichten in Panama, im März 2020 dann allerdings COVID und gesundheitliche Probleme der nun wieder Schwangeren, daher notfallmäßige Ausreise nach Europa, und schließlich die Geburt unserer gesunden Tochter im Juli 2020 in Kopenhagen. Ich erkenne dort die Vaterschaft an.
Die KM ist kontrollsüchtig und grundsätzlich nicht einverstanden mit meiner Person. Es ist zunehmend unangenehm, tw. unaushaltbar, mit ihr Zeit zu verbringen. Unsere Beziehung, und dadurch auch meine Anwesenheit, sind starken Wechseln unterlegen. Häufig bin ich abwesend. Ich empfinde sie jedoch (bis heute) als gute, liebevolle Mutter.
Ich zahle trotz unzureichendem eigenem Einkommen ihr Mindestunterhalt nach DDT (267€/286€) plus einen Art freiwilligem monatlichem BU von 400 Euro. Das geht, da ich im Haus meiner Eltern wohne und kaum Kosten habe. Sie hat kein Einkommen und auch keine nennenswerte Berufsausbildung.
Nach einem Revival unserer sexuellen Ebene entsteht, trotz kaum, bzw ab und an vorhandener Beziehungsebene, im Oktober 2021 ein weiteres Kind. Die KM beantragt dann Hartz4, ich werde als KV aufgefordert meine Vermögensverhältnisse offenzulegen, und tue dies formlos (800€ monatliches Einkommen plus Eigentümer einer Immobilie, dem Haus meiner Eltern, welches diese mir aus Steuergründen früh überschrieben haben).
Ich baue eine Beziehung zu unserer Tochter auf, wochenweise bin ich da, wir schlafen alle im selben Bett, es gibt Harmonie. Ich würde über den Daumen gepeilt sagen, 1/4 ihrer Lebenszeit -- nun insg. fast zwei Jahre -- bin ich da: Windeln, Tragen, Trösten, Füttern, essen machen, Spaziergänge. Nicht viel, aber genug, und früh genug, dass wir, so denke ich, eine fragile Beziehung aufgebaut haben.
Die KM wohnt in ihrer Eigentumswohnung in Berlin, ich wohne 350km entfernt in dem besagten Elternhaus in Norddeutschland.
Im März 2022 habe ich mich entgültig von der KM getrennt nachdem ich ihr im August des Vorjahres eine Art Ultimatum gestellt habe: entweder sie arbeitet sichtbar mit an unseren Problemen, also: dass sie mir "schweren emotionalen Missbrauch" vorwirft, und dass sie es komplett, zu 100 Prozent, verweigert, irgendeine Beteiligung und Verantwortung an unseren Beziehungsproblemen zu akzeptieren. Da keinerlei Regung in der Sache zu sehen war, trennte ich mich von ihr. Ich kann keine erwachsene Beziehung mit jemandem führen der sich grundsätzlich & völlig verantwortungsfrei fühlt und mich gleichzeitig des Missbrauchs bezichtigt.
Ich bot ihr an, dass sie hier in dem Haus in Norddeutschland eine eigene abgeschlossene Wohnung haben kann, dies ist baulich möglich. Garten, ruhige Wohngegend. Toller Park um die Ecke. Kindsbetreuung durch mich und Großeltern möglich. Das möchte sie nicht. Sie möchte überhaupt wenig Kontakt mit mir.
Unsere Tochter ist nun fast zwei Jahre alt. Ich fahre also jedes Wochenende von Bremen nach Berlin, um einen Umgang Freitag 4 Stunden und mit Pensionsübernachtung Samstag 4 Stunden wahrzunehmen. Da wir nicht verheiratet waren, halt sie das alleinige Sorgerecht und ABR.
Nun ist es so, dass sie mir unterstellt, ich würde ständig und brutal nach Alkohol stinken und das hätte auch eine Freundin von ihr (Zeugin) bei der Übergabe festgestellt. Zudem hat sie mir mitgeteilt, dass die Tochter nach dem Umgang eine schlimme Beule an der Schläfe hätte, die sicher durch meine alkoholbedingte Unaufmerksamkeit entstanden sei. Ich habe aber vor oder während des Umgangs keinerlei Alkohol getrunken. Auch habe ich das Kind nicht aus den Augen gelassen.
Ich befürchte hier eine sich abzeichnende Strategie für einen Umgangsboykott.
Meine Frage: was gibt es für Erfahrungen mit Alkoholvorwürfen?
Ich könnte zwar, sehe es aber nicht ein, einen Test machen, Blut, Atem, Haare, aber das fände ich extrem übergriffig und bizarr, basierend auf einer reinen Behauptung der KM.
Das erstmal von meiner Seele, wenn jemand Bezüglich Alkoholvorwürfen Erfahrung hat, bitte schildern. Ansonsten werde ich weiter berichten wie es läuft.
Danke. PH
Hi,
im Falle einer Gerichtsverhandlung wird es absolut niemanden interessieren. Brauchst nichts zu machen. Wenn es ein Alkoholproblem gäbe dann gebe es auch schon längst Probleme mit Umgang und UH Zahlungen. Hälst du beides ein kann sie dir gar nichts. Und was du in deiner Freizeit machst ohne die Kinder geht sie gar nichts an.
Es ist immer entweder Alkohol, Drogen oder wenn sie ganz skrupellos ist Missbrauch (dann machst du nämlich eine Zeit lang gar nichts). Sei froh, dass sie nur den Alkohol gewählt hat.
GSR kannst du beantragen und wirst es auch bekommen. Wenn sie Umgang boykottiert würde ich den auch gerichtlich festlegen lassen. Dann hast du Struktur drin. Trotz allem würde ich mich immer um ein gutes Verhältnis bemühen und die KM nicht all zu sehr verärgern. Sie kann dir das Leben unnötig schwer machen wenn sie es will.
Moin, und danke für Antwort.
Die UH Zahlungen gehen als Dauerauftrag. Nie was verpasst.
Da sie H4 bezieht, gebe ich ihr die zusätzlichen 400€ "schwarz" (aber nicht bar, sondern belegbar). Unangenehm ist mir das schon, es ist ja Sozialbetrug.
Auch sonst gab es in den Jahren keinen einzigen Vorfall den man irgendwie als Alkoholbedingt konstruieren könnte.
Das dazu.
Nun ist es tatsächlich so, dass heute morgen eine E-Mail von der KM kam, in der sie seitenweise darüber ausführt, dass sie ja nur das Beste für die Kinder will, das müsse ich doch verstehen, und ich bei dem vorangegangenen Umgang am letzten Wochenende den denkbar schlechtesten Eindruck hinterlassen hätte, wie beschrieben, wie eine ganze Kneipe hätte ich gerochen*, schockiert sei ihre Freundin (die die Kindsübergabe gemacht hat) gewesen, und was wäre gewesen, wenn ich das Kind aus der Kita abgeholt hätte, die hätten das auch gerochen, und ich hätte offenbar ein klares Alkoholproblem, und deshalb müsse sie zum Schutz des Kindes nun erstmal den Umgang aussetzen, man müsse das nun "sacken lassen" und ich solle sie erstmal in Ruhe lassen und keine weiteren Umgänge fordern. Sie würde drüber nachdenken, wie es in Zukunft weitergehen könne.
Zudem das Kind, anders als sonst, nach dem Umgang nicht einmal nach mir gefragt hätte, das Kind ihrer Ansicht nach verstanden hätte, das Papa nicht zuverlässig Teil ihres Lebens sein wird, und dergleichen abstruse Projektionen der KM (unsere Tochter ist nicht mal zwei Jahre alt!).
Ich ahne schon die Antwort, die ich hier bekommen werde, aber ich frage mich ob ich einen letzten Anlauf für eine gütliche Einigung versuchen sollte, bevor es zum Umgangs-Dreisprung geht.
So in etwa: Liebe KM, vielen Dank für deine umfangreiche E-Mail, deine Besorgnisse verstehe ich grundsätzlich, kann dir aber versichern, dass ich beim Umgang mit unserem Kind nicht alkoholisiert war. Kinder brauchen Mutter und Vater, letzterer hat ein Umgangsrecht, deswegen bitte ich dich, mir zu bestätigen, dass wir die bisher praktizierte Umgangsregelung fortführen, sodass ich das Kind am Freitag den xx um yy Uhr wie vereinbart abholen kann. Vielen Dank, mfg.
Falls dann weiteres Geschwafel eintrifft oder sie schweigt, werde ich das JA am Kindeswohnort zwecks Beratung kontaktieren. Oder sollte ich das direkt tun?
*Zur Erklärung für die Foristi hier: Ich war am Abend vor dem Umgang mit einem Freund in einer Kneipe, wo wir ein paar Bier getrunken haben. Ich bin kein Asket, aber eben auch kein Alkoholiker. Zudem es die KM ja nun auch nichts angeht was ich außerhalb des Umgangs so treibe. Die KM ist Antialkoholikerin mit Schwangerennase. Das war schon immer, seit ich sie kenne, ein Thema: Ich trinke zum Essen ein Glas Wein, und natürlich stinke ich ihrer Nase nach wie eine Schnapsdistille wenn ich sie dann treffe. Sie hat sogar ein eigenes Alkohol-Geruch-Abscheu-Geräusch entwickelt, "Püüühff", dass sie macht wenn sie an mir schnuppert.
Danke,
Patenthalse
@patenthalse,
Das hier
Die KM wohnt in ihrer Eigentumswohnung in Berlin,
und diese Aussage
Da sie H4 bezieht, gebe ich ihr die zusätzlichen 400€ "schwarz" (aber nicht bar, sondern belegbar).
widersprechen sich meines Erachtens.
Falls dann weiteres Geschwafel eintrifft oder sie schweigt, werde ich das JA am Kindeswohnort zwecks Beratung kontaktieren. Oder sollte ich das direkt tun?
Nein, der Plan zuerst KM anzuschreiben ist der richtige; ich würde hier aber gleich einen (altersgerechten) Umgangsplan für die Zukunft ausarbeiten, z.B. dass die Kids bei Dir (in der Pension oder in Bremen) übernachten.
Wenn hierauf keine Reaktion oder Ablehnung folgt, dann bittest Du das JA um Vermittlung.
Wenn hier auch kein Umgang zu Stande kommt bleibt als letzte Instanz das zuständige Familiengericht, hier beantragst Du regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang (was letztendlich auch ein Recht euer Kinder ist).
Zum Thema Alkohol:
wenn Du nicht "abhängig" davon bist und was noch wichtiger ist, Du Deine Sorgfalts- und Aufsichtspflicht nach einem Bierchen nicht verletzt, hast Du meiner Meinung nach nichts zu befürchten.
KM wird möglicherweise versuchen, mit diesem Vorwurf den Umgang zu torpedieren oder gar zu unterbinden (sie kann es einfach, da Eure Kinder bei ihr leben und sie am längeren Hebel sitzt). Wenn das eintritt, musst Du letztendlich wie oben beschrieben vorgehen, auch um das Recht Eurer Kinder wahrzunehmen.
Ich würde KM in diesem Fall auch mittteilen, dass Du keine Scheu hast einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss zu erwirken, wenn es sein muss.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@patenthalse,
Das hierDie KM wohnt in ihrer Eigentumswohnung in Berlin,
und diese Aussage
Da sie H4 bezieht, gebe ich ihr die zusätzlichen 400€ "schwarz" (aber nicht bar, sondern belegbar).
widersprechen sich meines Erachtens.
Moin Marco,
Danke für deine Antwort,
Darauf eingehend: Die ETW gehört auf dem Papier ihrem Vater. Mittels irgendeines Konstrukts, auf das ich aus Unkenntnis nicht näher eingehen kann, wurde dies als normales Mietverhältnis dem Amt gegenüber dargestellt und die Hausgeld-, etc. Kosten zumindest größtenteils entsprechend H4 als Mietzins übernommen.
Weiter:
Also werde ich der KM eine freundliche E-Mail schreiben, der ich eine für uns machbare, passende Umgangsregelung anhänge.
Für mich wäre ein Wochenendumgang Fr-So oder gar Montag bis Kitabeginn natürlich am idealsten, da ich das Kind so auch mit zu mir nach Hause nehmen könnte, damit es auch die Großeltern sieht. Dies wird von der KM aber mit nahezu voller Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden (wir sind ja eine Familie von Säufern und Rauchern!).
Die praktische Frage die sich stellt, abgesehen von der Zustimmung der KM, ist wie es sich wohl tatsächlich für das Kindeswohl einer Zweijährigen darstellt, wenn sie an einem Wochenende 2 x ~4 Stunden mit dem Zug fahren soll... Das sehe ich noch etwas kritisch. Allerdings kann ich auch nicht einfach so eine Wohnung in Berlin mieten. Darüber werde ich mir zuerst Gedanken machen müssen.
Zum Thema Alkohol:
Ich bin sozusagen (und ebenso die Großeltern, also meine Eltern) so eine Robert Gernhardt Toscana-Weintrinker Karikatur. Wein auch mal zum Mittagessen! Aber kein Jägermeister an der Aldikasse um 7 Uhr morgens. Ich bin kein Rauschtrinker, und es gibt keinen Kontrollverlust. Wenn das dem Verständnis hilfreich ist.
Wie erwähnt gab es keinen einzigen Vorfall, in dem ich irgendwie Aufsichtspflicht oder Sorgfaltspflicht verletzt haben könnte. Die KM versuchte ja nun neuerdings, mir eine ominöse Beule (die trotz Fotobeweis einfach nicht erkennbar war) mir irgendwie in die Umgangszeit zu schieben. Ich kann dazu nur sagen, dass ich Töchting nicht eine Sekunde aus den Augen gelassen habe, und es auch kein Weinen in den gesamten 4 Stunden gab (was man ja erwarten würde wenn sie sich den Kopp angehauen hätte).
Ich bin da eigentlich ganz entspannt dass sie mit diesen Vorwürfen schlussendlich nicht viel erreichen können wird. Vorhin las ich ein FamGerichtsurteil in einem Sorgerechtsstreit, in dem die KM das alleinige Sorgerecht beantragt hat mit der Begründung der KV sei Kindeswohlgefährdender Alkoholiker. Das JA und weiter eine Erstinstanz erlegte dem KV auf, ein medizinisches Institut zwecks Haaranalyse aufzusuchen. Der KV legte dagegen Beschwerde ein. Dieser wurde stattgegeben, und der Beschluss aufgehoben. Der KV musste nicht zum Haartest und behielt das GSR. Begründung war irgendwas mit Persönlichkeitsrechten und Eindringen in diese.
Servus!
Die praktische Frage die sich stellt, ... , ist wie es sich wohl tatsächlich für das Kindeswohl einer Zweijährigen darstellt, wenn sie an einem Wochenende 2 x ~4 Stunden mit dem Zug fahren soll... Das sehe ich noch etwas kritisch.
Ich denke, das siehst Du zu kritisch. Wenn Kids z.B. in Urlaub fahren, sind sie oft mehrere Stunden im Auto oder Zug; darüber hinaus bist Du und das Geschwisterchen mit im Abteil und zur Not könnt Ihr auch im Zug "spazieren". In meinen Augen alles kein Problem.
Wie oben schon gesagt, es geht hier in erster Linie um das Recht der Kids auf Umgang, von Deiner Seite sind Lösungen zur Ermöglichung gefragt. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich möchte kurz darauf hinweisen, dass der gemeine Alkoholiker (oder der Mißbräuchler) nicht zwingend der ist, der morgens mit Jägermeister bei Aldi an der Kasse steht (ein Hoch auf die Klischees) sondern durchaus auch einer sein kann, der regelmäßig mittags ein bis mehrere Glas Wein trinkt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Bei einer Gerichtsverhandlung werden nur Zeiten festgelegt. Falls Umgang klappt und Unterhalt läuft interessiert es niemanden was du in deiner Freizeit machst. Habe ich alles hinter mir. Es ist nur ein Rachefeldzug der Mutter mit dem Alkohol. Die Mutter wird gefragt ob Umgang läuft ob UH gezahlt wird. Beides machst du regelmäßig und wo das Alkoholproblem wäre?
Vergiss das "Alkoholproblem". Du kannst ja auch behaupten sie würde nach Alkohol riechen bei den Übergaben.
Ich würde da auch nichts mehr hinschreiben sondern direkt das JA um Vermittlung bitten. Gleichzeit schon mal einen guten Anwalt kontaktieren und auch ihm die Situation schildern. Mit dem JA ist das alles freiwillig und sie kann die Umgänge so gestalten wie es ihr passt.
ich möchte kurz darauf hinweisen, dass der gemeine Alkoholiker (oder der Mißbräuchler) nicht zwingend der ist, der morgens mit Jägermeister bei Aldi an der Kasse steht (ein Hoch auf die Klischees) sondern durchaus auch einer sein kann, der regelmäßig mittags ein bis mehrere Glas Wein trinkt.
WF
Gut, von mir aus! Entschuldige das Klischee.
Mir ging es darum zu verdeutlichen, dass ich kein kontrollverlustiger Rauschtrinker bin, oder sonstige negative Verhaltensweisen durch Alkohol an den Tag lege, außer der natürlich, ihn zu trinken. Das sieht die KM zumindest so, dies als negative Verhaltensweise, die das Kind psychisch verwundet.
Die Definition der WHO oder anderer Gesundheitsbehörden zwecks "unbedenklichem Konsum" (ein Glas Wein/Tag) überschreite ich allerdings dennoch häufiger.
richtig.
Deswegen solltest du dich vor dieser Argumentaion auch hüten.
Nicht mehr und nicht weniger.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Die Mutter wird gefragt ob Umgang läuft ob UH gezahlt wird. Beides machst du regelmäßig und wo das Alkoholproblem wäre?
Moin Mirko,
Naja, die Mutter stellt es eben so dar, dass das Kind psychischen Schaden nimmt, da der Vater (ihrer Meinung nach überhaupt, jedenfalls aber zuviel) Alkohol trinkt. Deswegen boykottiert sie jetzt den Umgang - also, um das nochmal klarer zu machen: letztes Wochenende war der erste offizielle Umgang nach unserer Trennung, davor habe ich regelmäßig wochenweise bei und mit der KM gewohnt und dort selbstverständlich die Tage mit ihr und dem Kind verbracht, in einem Bett geschlafen, abends Wein getrunken, usw. --
Da war mein Verhalten auch kein Problem, und meine "Trinkmengen" grundsätzlich unproblematisch, obschon sie sich ab und an über den Geruch beschwert hat.
Es ist jetzt in Folge der Trennung und im Rahmen der Etablierung(!) eines Umgangsmodells, dass sie plötzlich damit um die Ecke kommt dass das Kind aufgrund meines Alkoholkonsums Schaden nehmen könnte und daher der Umgang nicht mehr stattfinden soll.
Mach dir deswegen keine Sorgen. Bei mir war es sogar so, dass meine Ex Fotos von mir dem Gericht gezeigt, wo ich nicht ganz nüchtern bin 😂mit der gleichen Begründung wie bei dir.
Hast du schon mal Umgänge ausfallen lassen weil du betrunken warst?
Bist du schon mal zum Umgangstermin zu spät gekommen weil du betrunken warst?
Hast du deinen Unterhalt nicht bezahlt, zu spät bezahlt oder unvollständig?
Es interessiert keinen Richter. Bei uns war es so, dass es der Mutter irgendwann selbst auf die Füße gefallen ist. Sie hat sich damit fast das größte Eigentor der Welt geschossen.
Fahr dahin, hole dein Kind ab. Falls die Mutter es verweigert machst du bitte kein Theater sondern setzt dich ins Auto und machst schnellstmöglich einen Termin beim JA bzw. wenn das nicht hilft Anwalt. Gar nicht so lange warten
Ich habe damals sogar einen Lebertest machen lassen und ganzen Blutwerte wegen diesem Alkoholvorwurf. Wollte keiner sehen und hat auch niemanden interessiert. Es ging nur um Abholzeiten. Der Richter hat damals noch der Mama in deutlichen Worten gesagt, dass die Kinder beim Vater sind wenn er es sagt 😊
Hallo,
Mirko999 hat völlig recht. Wenn die Trennung so frisch ist und der Umgang erst etabliert werden soll, dann ist es viel wichtiger, dass Du wie Mirko es empfohlen hat sofort tätig wirst, wenn der Umgang ausfallen soll bzw. ausgesetzt werden soll. Der Umgang ist das Recht des Kindes und die KM hat den Umgang zu fördern.
Du solltest auch nicht zu sehr auf den Vorwurf eingehen, da er so nicht berechtigt ist und umso mehr Du Dich verteidigst bleibt nur hängen, dass da was sein könnte. Bisher war der Alkoholkonsum kein Thema, warum also jetzt? Mehr musst Du dazu eigentlich nicht sagen.
VG Susi
Überhaupt nicht darauf eingehen. Die Richter kennen schon diese ganzen Geschichten. Auf einmal ist der Vater ein Alkoholiker. Meine Ex wurde darauf hin gefragt warum sie dann so lange mit mir zusammen war und sie müsste doch froh sein, dass ich weg bin. Denn schließlich kann sie dann einen besseren finden. Sie hatte keine Antworten darauf.
Heute sind es schon paar Jahre her und wir verstehen uns sehr gut. Können uns einigen und sind einfach gute Eltern. Lass Zeit vergehen. Irgendwann begreifen ALLE Verfahrensbeteilgten was für ein Spiel die Mama treibt.
Ich kann dir nur den Rat geben deine Ex nirgendwo schlecht zu reden (außer du sprichst mit deinem Anwalt).
Sag einfach es geht dir nur um das Kind und du verstehst die ganze Aufregung überhaupt nicht.
Danke für die neuerlichen Antworten.
Habe der KM nun einen freundlichen Schuss vor den Bug verpasst. Das als letzte Ausfahrt, ohne Ämter und Gerichte wieder zu unserer Verabredung zurückzukehren.
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Hallo liebe Exe,
ich habe nun den Tag lang über Deine Nachricht nachgedacht.
Das meiner Ansicht nach Zuträglichste für die psychische Gesundheit ist, dass (unser Kind) eine liebevolle Mama UND einen liebevollen Papa hat, und diese ihre eigenen Aversionen untereinander NICHT auf dem Rücken und zulasten des Kindes austragen, sondern kooperativ und konziliant, im Rahmen von Recht und Gesetz, miteinander umgehen.
Verstehe mich nicht falsch -- ich trete hier nicht als Bittsteller auf, wir haben beide eine Verpflichtung, dem anderen Elternteil Umgang nicht nur grundsätzlich zu ermöglichen sondern auch besonders zu fördern. Also, in diesem Fall: Du hast die (auch gesetzliche) Verpflichtung, mir den Umgang nicht nur zu ermöglichen, sondern auch zu fördern. Das Recht, den Umgang ohne nachweisliche Gefährdung aufgrund von Spekulationen, Anekdoten und persönlichen Gefühlen und Eindrücken auszusetzen hast du nicht.
Die Allgemeinheit, und darin insbesondere der Gesetzgeber, sieht es so, dass solange keine Sorgfalts- oder Aufsichtspflicht-Verletzung nachweislich und wiederholt stattfinden, einem vernünftig bemessenen Umgang (und im übrigen auch dem gemeinsamen Sorgerecht) nichts im Wege steht -- auch wenn einem die Persönlichkeit, die vermuteten Aktivitäten und die empfundenen Einstellungen des anderen Elternteils nicht passen. Offen ausgetragene Aversionen und Trennungsverletzungen gehören nicht in die Elternebene.
Ich kann mit deiner Persönlichkeit und Dingen die Du so mit (dem Kind) tust nicht einverstanden sein, oder diese gar gänzlich schaudernd ablehnen, aber es steht mir schlicht nicht zu, daraus eine potentielle Wohlgefährdung unseres Kindes zu konstruieren. Solange diese nicht nachweislich und folgenreich stattfindet, geht mich das einfach nichts an, was du (dem Kind) erzählst, wie du riechst, wie du sprichst, läufst, was du ihr kaufst, was du mit ihr machst, wie Du erziehst, wie du sie liebst und tadelst; -- also, wie Du bist. Das gilt aber genau so für Dich. Du kannst Dir nicht anmaßen, zu wissen, ob ich unserem Kind nicht ein guter Vater sein kann, und mir präventiv das Kind verweigern.
Ich finde, Du bist eine tolle Mutter, und ich hatte und habe keinerlei Einwände oder Besorgnisse gegen ein Verbleiben unserer Kinder in Deiner Obhut. Gestehe mir im Gegenzug zu, unserer Tochter, und dann auch unserem Sohn, ein Vater zu sein. Das ist nicht nur mein Recht, sondern auch das der Kinder, die ebenfalls ein Recht auf ihren Vater, ein Recht auf Bindung, Beziehung und Geschichte mit diesem haben. Enthalte ihnen dies nicht vor, weil ich mich von Dir getrennt habe.
Ich sag's ganz einfach: wir werden noch sehr lange als Eltern miteinander zu tun haben. Und wir können das auf die eine, konziliante, kooperative und gegenseitig fördernde, akzeptierende, positive Art und Weise machen, die uns und unseren Kindern zugute kommt, oder ich kann zum Jugendamt und folgend zum Familiengericht gehen und dort den Umgang einklagen, bekommen und durchsetzen, also auf die andere Art, die sicherlich dich wiederum zu einer Reaktion nötigt.
Du kennst mich, ich bin der letzte, der gerichtliche Auseinandersetzungen und solcherlei behördliche Scharmützel auch nur annähernd toll findet. Das ist das allerletzte was ich will. Aber in diesem Fall liegst du einfach falsch, sowohl in der Anmaßung über mein Wesen als Vater, als auch über die Annahme, dass du über den Umgang nach Gusto entscheiden könntest, also über das Wesen der Rechtssprechung und Familiengerichtsbarkeit, die einem Kind seinen Vater, zumindest umgangsweise, regelmäßig zusprechen, egal ob behindert, egal ob die Mutter den Vater als solchen toll findet.
Insofern erwarte ich, dass wir zunächst unsere ursprünglich angedachte Umgangsregelung jeden Fr+Sa je 4 Stunden, gütlich fortführen, und diese dann, nachdem wir dies erfolgreich in eine Art Normalität bzw. Stabilität für (das Kind) überführt haben, auf zwei Wochenenden im Monat von Freitag bis Sonntag Abend ausweiten, so dass ich mit (dem Kind) auch mal ihre Großeltern (die im übrigen auch ein Umgangsrecht haben) für ein Wochenende besuchen kann. Über weitere Wochentage bzw. Nachmittage können wir dann ja reden, wenn wir letzteres erfolgreich und kooperativ hingekriegt haben.
Solltest du dem zustimmen, freue ich mich über eine Nachricht darüber. Solltest du nicht zustimmen, können wir uns zwecks eines gemeinsamen Beratungstermins im Jugendamt abstimmen, denn den brauchen wir dann.
Ich wünsche dir einen schönen Abend in Kopenhagen. Küss (das Kind) von mir.
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Ich erwarte mir jetzt nicht allzuviel davon, dennoch hoffe ich, dass ich die richtige Mischung im Tonfall getroffen habe. Das war dann aber auch der letzte Versuch, mit Gelaber was zu erreichen.
Hattest du nicht von 2 Kindern gechrieben?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja: eine Zweijährige, und die KM ist im 7. Monat schwanger. Sohn.
Solange du die Kinder nicht siehst läuft die Zeit gegen dich. Und du weißt ja wie die Ämter arbeiten.
Falls du beim JA es noch mit einer männerhassenden Tante zu tun hast dann wird es nervig. Ich würde an deiner Stelle parallel jetzt schon einen Anwalt aufsuchen damit du später schnellstmöglich handeln kannst. So ein Eilverfahren Termin dauert 6-8 Wochen. Wenn du Pech hast siehst du auch die Kids in dieser Zeit nicht (weil es die Mutter nicht möchte)
JA wird einfach gern gesehen beim Gericht. Ich denke aber, dass bei dir ein gerichtliches Verfahren die sicherste Lösung ist. Und es wird auch wahrscheinlich drauf hinaus laufen. Dann hast du wenigstens Struktur drin und kannst etwas entspannter zu den Umgängen fahren.
Du brauchst auch gar nichts ankündigen was du alles als nächstes machen wirst.
Übrigens sind es nicht deine Rechte sondern die Rechte der Kinder. Es sind deine Pflichten.
Kleiner Trost :
Oft ist es auch so, dass wenn die Kinder älter werden die Frauen genau das einfordern was sie früher verwehrt haben. Die werden anstrengend und die Mama braucht irgendwann auch mal Freiraum und dann streitet man sich wer die Kinder kriegt 😂😂
Bleib gelassen. Du bekommst deinen Umgang und wirst auch die Übernachtungen bekommen. Vielleicht nicht gleich am Anfang aber es kommt.