Alkoholvorwurf
 
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Alkoholvorwurf

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(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Ich würde an deiner Stelle parallel jetzt schon einen Anwalt aufsuchen damit du später schnellstmöglich handeln kannst.

Ja. Das ist das nächste Ding.

1. Vernünftigen Umgangsplan entwerfen, hinsichtlich der aktuell bestehenden Entfernungen und Wohnsituationen (dachte schon daran, mir ein Wohnmobil in Berlin hinzustellen, so dass ich keine Übernachtungskosten habe und flexibel bin. Irgendwo muss ich ja regelmäßig schlafen, und Wohnung mieten in der Innenstadt steht völlig außer Frage, selbst Bundespolitiker finden einfach keine) 

2. Guten Familienrechtsanwalt finden und mandatieren. Das Mandat kann man ja immer noch lösen (und guten Wein gibt's auch noch als Trost...) sollte sich Madame wider Erwarten doch noch einsichtig zeigen. 

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2022 20:59
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @susi64

Du solltest auch nicht zu sehr auf den Vorwurf eingehen, da er so nicht berechtigt ist und umso mehr Du Dich verteidigst bleibt nur hängen, dass da was sein könnte.

Danke Susi. Genau das habe ich auch nicht vor, siehe oben die Nachricht, die ich ihr geschickt habe. Da kommt das Wort Alkohol gar nicht vor. Ich gehe da gar nicht drauf ein.

Ich habe auch tatsächlich, unter uns, nicht das Gefühl, dass ich mich in dieser Sache irgendwie lautstark verteidigen muss. Mir ging es mit der Eröffnung dieser Geschichte eher um Erkenntnisgewinn inwieweit solcherlei Vorwürfe und Anschuldigungen tragfähig sind und zu wirklichen Problemen führen, die man mühsam ausräumen muss.

Aber Mirko, Marco, Du et al haben dazu ja schon einiges erhellendes und nachvollziehbares gesagt. Danke dafür.

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2022 21:23
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@patenthalse

Dein kleines "Alkoholproblem" wird niemand interessieren. Irgendwas muß ja die Dame gegen dich sagen. Und wenn sie nichts hat dann nimmt sie halt den Alkohol wie viele andere auch 🙈😂

Könnte sein, dass falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt du von ihrem Anwalt auch solche Briefe bekommst mit dem Thema Alkohol und blablabla....

Und stell dich darauf ein, dass du 99% der Briefe an einem Freitag bekommst. Dann hast du natürlich das Wochenende und musst bis Montag warten bis du deinen Anwalt kontaktieren kannst. Das machen die extra so in der Hoffnung, dass der Vater durchdreht und vielleicht dahin fährt und ein riesiges Theater macht. Das machst du natürlich nicht. Denn sonst hast du verloren. Dann heißt es nämlich der Vater ist psychisch instabil usw.... die spielwiese ist dann für deine Ex sehr groß. Bleib gelassen und entspannt. Völlig egal was in den Briefen steht. 

Wird einfach nur mit einem Satz erwidert und das wars. Ist für die Anwälte und Richter Alltag. 

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Geschrieben : 18.05.2022 21:38
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Bleib gelassen und entspannt. Völlig egal was in den Briefen steht. 

Danke Mirko.

Ich habe ein an sich gutmütiges Naturell. Bin letztes Jahr alleine auf einem kleinen Boot über den Atlantik gesegelt. Sowas lehrt einen Gelassenheit. Ich habe gar keinen Bock auf Streit. Wenn es aber sein muss, kann ich auch sehr energisch werden. 

Ich bin nach wie vor gottfroh, dass ich mich von der KM getrennt habe. Was auch immer die jetzt anstellt - soll sie. Ich danke euch hier für das Bereitstellen von Hilfe und einer interessanten Erfahrungsbasis. Ich werde berichten.

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2022 21:46
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Wow, Respekt 👍🏼👍🏼👍🏼

Irgendwann beruhigt sich alles und es wird laufen. Es dauert halt eine Zeit.

Meine Ex und ich waren früher wie Hund und Katze. Hatten vom Gericht eine Meditation wegen GSR. Dort sogar jeder ein Termin bekommen weil zusammen nicht funktionierte. Das hat ungefähr 5 Jahre gedauert bis es besser wurde. Heute ist es ganz entspannt. Sie teilt mir alles mit. Ob Schule, ärztliche Besuche, Ferien usw. Wenn sie mal bei mir ist essen wir auch einen Döner oder trinken eine Tasse Kaffee.

Das wäre vor paar Jahren noch völlig undenkbar. Aber irgendwann muss man einfach loslassen und auch verzeihen können. Völlig egal ob es eine Gerichtsverhandlung gab oder nicht. Alleine schon für seinen inneren Frieden und die Gesundheit ist es wichtig da Ruhe rein zu bringen. Macht man es nicht und lässt diesen inneren Konflikt am Leben schadet man nur sich selbst und die Kinder spüren jede Kleinigkeit, auch wenn sie noch klein sind.

 

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Geschrieben : 18.05.2022 22:05
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Macht man es nicht und lässt diesen inneren Konflikt am Leben schadet man nur sich selbst und die Kinder spüren jede Kleinigkeit, auch wenn sie noch klein sind.

Guten Morgen!

Ironischerweise wird die Umgangsverweigerung grade (auch) mit dem Argument bestärkt, dass kleine Kinder jede Kleinigkeit spüren und dass deshalb kein Umgang = kein psychisches Leid fürs Kind....

Ich muss sagen, ich habe eigentlich kaum anhaltenden Groll gegen die KM. Ich bin nur froh, dass ich mich getrennt habe, also, nicht mehr ihrer Kontrollsucht ausgesetzt bin. Ich finde die Frau aber sonst, in anderen Aspekten, toll, und halte sie wie gesagt auch für eine fähige, liebevolle Mutter. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wenn sich der Staub der Trennung erstmal vollständig gelegt hat, in ein, zwei Jahren, wir unter Umständen gut als Eltern zusammenarbeiten könnten, und sogar ich ihr ein besserer Elternpartner sein könnte als ich je ein Beziehungspartner war. Ma schaun.

Deshalb finde ich es nicht unwichtig, dass ich jetzt in diese frühen Phase das Heft in Hand nehme, mich gerade mache, und deutlich Stellung beziehe. Das man da die Fronten klar hat, nicht rumeiert, dass sie auch weiß woran sie ist und nicht mit allem durchkommt. Denke, nur so entstehen später respektbasierte Partnerschaften.

 

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2022 07:55
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@patenthalse

Perfekte Einstellung 👍🏼👍🏼👍🏼

Durchatmen, Nachdenken und Handeln 😊

Es wird alles gut werden!!! 

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Geschrieben : 19.05.2022 08:07
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert

Schönen Sonntag zusammen,

Soweit hat sich nichts getan, was aber auch daran liegt dass die KM im Urlaub ist.

Eine Frage stellte sich mir noch, bzgl familienrechtlicher Technikalitäten:

Unsere Tochter wurde in einem Europäischen Nachbarland geboren (DK), die KM und ich sind beide Deutsche, das Kind ebenfalls (keine doppelte Staatsbürgerschaft). Ich habe dort vor Ort die Vaterschaft anerkannt, mit Amtsbesuch und Unterschrift. 

Zählt dieses Dokument aus DK nun auch in D als gültige Vaterschaftsanerkennung? Oder muss das hier auf dem JA irgendwie überschrieben oder neu aufgesetzt werden? 

Das ist ja keine ganz unwichtige Formalität, wie mir nun einfiel.

Vielen Dank schonmal falls da jemand Licht reinbringen kann.

Patenthalse

 

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Themenstarter Geschrieben : 22.05.2022 11:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@patenthalse Diese Seite der deutschen Botschaft in Kopenhagen sagt, dass eine in Dänemark erfolgte Vaterschaftsanerkennung in der Regel auch für den deutschen Rechtsbereich gültig ist.

VG Susi

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Geschrieben : 22.05.2022 13:05
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @susi64

dass eine in Dänemark erfolgte Vaterschaftsanerkennung in der Regel auch für den deutschen Rechtsbereich gültig ist.

Danke Susi! Wie einfach manchmal etwas herauszufinden ist... 🙂 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2022 13:25




(@patenthalse)
Rege dabei Registriert

Also... Update.

Die KM bleibt auf mehrfache Nachfrage erwartbarerweise dabei dass ich ein kindeswohlgefährdender Alkoholiker bin, auf Begründungen wie wo und wann genau denn das Kindeswohl gefährdet gewesen sei oder sonstige Missstände, die einen Umgang verunmöglichen, aufgetreten sein sollen, hat sie keine Antwort, bis auf, das sei eben so, es liege in meiner Person, und sie sei ja selbst schon zu Al-Anon gegangen als Angehörige, das sei ja Beweis genug für ihren Leidensdruck. Es bedürfe keiner körperlichen Gewalt um massive Schäden an der Kinderseele anzurichten.

Daher will sie nun beim JA nur begleiteten Umgang stundenweise beantragen.

Das Kind und ich haben eine innige, fröhliche Beziehung. Noch beim letzten Auslandsbesuch lief sie freudig kreischend auf mich zu, Papa, Papa!! Und hing am Flughafen an der Glasscheibe für eine Viertelstunde. Der letzte Umgang in Berlin war ebenfalls von Vertrauen und Wohlgefallen geprägt. Sie ist auf meinem Schoß eingeschlafen, etc. Brauch ich hier nicht schildern, kennt ihr alle.

Ich habe ihr nun eine Vereinbarung zur Umgangsregelung (Standardumgang mit sechswöchiger Eingewöhnung wie bisher praktiziert und besprochen, à jedes Wochenende Freitag und Samstag je 4h, danach Freitag 14h - Sonntag 18h alle zwei Wochen, geschickt, dazu ein friedlich-freundliches Anschreiben mit Betonung auf außergerichtliche Zusammenarbeit zwecks Kindeswohl, also dass eventuell gerichtlich ausgeurteilte Umgangsregelungen unflexibel sein könnten, wir das auch so schaffen können usw. 

Wie sieht das nun aus?

Das JA wird mich auf ihre Anregung hin dann zum Beratungstermin einladen, mir dort eröffnen dass begleiteter Umgang gewünscht ist. Ich werde das dann freundlich ablehnen, da unnötig und unbegründet. Oder wie verhält man sich da? 

Danke

PH

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2022 13:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus PH!

Geschrieben von: @patenthalse

Das JA wird mich auf ihre Anregung hin dann zum Beratungstermin einladen, mir dort eröffnen dass begleiteter Umgang gewünscht ist. Ich werde das dann freundlich ablehnen, da unnötig und unbegründet. Oder wie verhält man sich da? 

Ich würde erst gar nicht auf eine Einladung des JA warten sondern proaktiv um Vermittlung bitten.
Hier kannst Du gleich darlegen, dass begleiteter Umgang für Dich nicht in Frage kommt zumal es keinerlei Gründe hierfür gibt.
Das JA kann hier bestenfalls beratend tätig werden, also keine Vorschrift(en) oder gar Festlegung der Art des Umganges (das kann ausschliesslich ein Gericht). Insofern kannst Du hier auch getrost Deine Position/Ansichten verteidigen...

Wenn KM weiterhin nicht an einer einvernehmlichen Lösung mit Dir arbeiten möchte, wirst Du im Sinne Eures Kindes einen Umgangsbeschluss beantragen müssen, fürchte ich.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2022 14:20
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @82marco

Ich würde erst gar nicht auf eine Einladung des JA warten sondern proaktiv um Vermittlung bitten.
Hier kannst Du gleich darlegen, dass begleiteter Umgang für Dich nicht in Frage kommt zumal es keinerlei Gründe hierfür gibt.

Ich hab da jetzt nach einem Vermittlungstermin gefragt. 

Ich habe bis jetzt aus geldbedingter Scheu noch keinen Anwalt an den Start gebracht. Ist das wirklich empfehlenswert, wenn es denn erwartbar Richtung Familiengericht geht? Ich kann mich schon beherrschen, und auch, so glaube ich, einigermaßen bzw ausreichend kohärent und gelassen argumentieren. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2022 16:32
(@wp_admin)
Benutzer Admin
Geschrieben von: @patenthalse

noch keinen Anwalt an den Start gebracht.

Moin,

ich kann es nur empfehlen, mit Anwalt vor Gericht zu gehen. Der weiß, wie er mit dem Gericht reden kann / darf und womit er sich die Klappe verbrennt. Außerdem hat er als Nichtbetroffener einen klareren Blick auf das Gesamtbild.

DeepThought

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2022 18:00
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert

@wp_admin ok, danke. Dann werde ich das tun.

Ich will mir da auch nicht zu viel vornehmen.

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Themenstarter Geschrieben : 24.05.2022 18:11
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Da würde ich auch mich nicht länger hinhalten lassen und schnellstmöglich handeln.

Begleiteter Umgang ist Quatsch. Freiwillig wird in deiner Situation gar nichts laufen. Da muss man der Mutter einfach mal ihre Grenzen aufzeigen. Beim Thema Umgang sitzen die Väter am längeren Hebel (vorausgesetzt sie kümmern sich darum).

Finde einen guten Anwalt und er soll dann die "Drecksarbeit" machen. Das finanzielle kannst du später regeln. Lässt du es schleifen oder hoffst auf die Einsicht der KM wirst du als Vater definitiv den kürzeren ziehen.

Und rechne damit, dass du als Vater beim JA und beim Verfahrensbeistand des Kindes der "böse" bist, der die Familie im Stich gelassen hat. Auch wenn es nicht so ist. Solange du keinen Umgang hast läuft die Zeit gegen dich. 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2022 19:19
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Da würde ich auch mich nicht länger hinhalten lassen und schnellstmöglich handeln.

Begleiteter Umgang ist Quatsch. Freiwillig wird in deiner Situation gar nichts laufen. Da muss man der Mutter einfach mal ihre Grenzen aufzeigen. Beim Thema Umgang sitzen die Väter am längeren Hebel (vorausgesetzt sie kümmern sich darum).

Finde einen guten Anwalt und er soll dann die "Drecksarbeit" machen. Das finanzielle kannst du später regeln. Lässt du es schleifen oder hoffst auf die Einsicht der KM wirst du als Vater definitiv den kürzeren ziehen.

Und rechne damit, dass du als Vater beim JA und beim Verfahrensbeistand des Kindes der "böse" bist, der die Familie im Stich gelassen hat. Sehr wahrscheinlich, dass der Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) das Kind selbst befragt und da kannst du davon ausgehen, dass das Kind genau das sagt, was vorher mit der Mama "geübt" wurde. Wenn es ganz blöd läuft dann steht die Mama daneben während das Kind befragt wird. 

Lass dich von diesen Tanten nicht einschüchtern und Dreh bloß nicht durch und verliere die Nerven. Als ich damals bei dieser Tante saß hat sie mir erzählt, dass die Kinder Angst von mir haben und keinen Umgang wollten. Ich habe daraufhin gefragt ob sie auch gefragt hat warum sie denn Angst haben. Das konnte sie nicht mehr fragen weil die beiden angefangen haben zu weinen. 

Du bist der Vater und es ist das Recht der Kinder was die Mutter jetzt verwehrt. Es ist einfach nur ein persönlicher Rachefeldzug gegen dich und ihre innere Unzufriedenheit.

Und wie gesagt, sei froh, dass sie bei dir nur den Alkohol genommen hat. Wäre es häusliche Gewalt oder gar Missbrauch dann hättest du ein richtiges Problem. Es wird niemanden interessieren. Glaube mir!!! 

Solange du keinen Umgang hast läuft die Zeit gegen dich. 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2022 19:32
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Lässt du es schleifen oder hoffst auf die Einsicht der KM

Letzteres ganz sicher nicht. Ersteres auch nicht.

Ich weiß nicht, ob ich es ausreichend erwähnt habe, aber der Hauptgrund für die Trennung war die Kontrollsucht der KM. Die Frau kann null damit umgehen wenn ihr jemand anderes/drittes sagt, wie der Hase läuft.

Deshalb sehe ich schwarz für eine vernunftbasierte Einsicht, Pragmatismus, Kooperation usw. Je mehr ich hier im Forum lese, desto mehr glaube ich dass ich das Glück einer hochemotionalen=irrationalen, trennungsverletzten Kindesbesitzerin in Vollausprägung erleben werde.

Geschrieben von: @mirko999

da kannst du davon ausgehen, dass das Kind genau das sagt, was vorher mit der Mama "geübt" wurde. Wenn es ganz blöd läuft dann steht die Mama daneben während das Kind befragt wird. 

Lass dich von diesen Tanten nicht einschüchtern und Dreh bloß nicht durch und verliere die Nerven.

Unsere Tochter ist grade noch nicht alt genug um sich funktional für sowas briefen zu lassen. Die sagt halt Pferd und Auto und Angucken. Als Sockenpuppe der KM taugt sie gottseidank noch nicht.

Ich bin nicht so der Durchdreh-Typ. Ich kann bei solchen Sachen auch meine Fingernägel betrachten. Man kann ja im schlimmsten Fall auch feststellen, dass so ein Gespräch nicht neutral, beratend und produktiv ist. Und dann bedankt man sich, packt seine Unterlagen, nickt freundlich und geht.

Geschrieben von: @mirko999

Solange du keinen Umgang hast läuft die Zeit gegen dich. 

Das ist mir schmerzlich bewusst. Ich vermisse das kleine Herz. Und ich spüre körperlich, wie die Zeit gegen mich arbeitet.

Aber soweit:

freundlichen Brief mit konkreter Vereinbarung zur Umgangsregelung ✓ 

Vermittlungstermin Anfrage Jugendamt ✓ 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2022 20:03
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@patenthalse

Es geht nicht mehr darum was die KM möchte. Es läuft jetzt anders. Je eher sie das begreift desto entlastender wird es für alle. Du wirst deinen vollen Umgang mit Übernachtungen bekommen ob mit ihrer Zustimmung oder ohne. Dann wird sie halt gezwungen. Es interessiert niemanden was die KM möchte. In einem Umgangsverfahren werden nur die Zeiten festgelegt. Wann Abholen und zurück bringen. Ferienaufteilung, Geburtstage, Feiertage und nichts anderes. Keine Alkoholprobleme werden ausdiskutiert. 

Ich würde jetzt schon einem gutversierten Anwalt deine Situation schildern. Es wird zu 99 % auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen wenn du einen vernünftigen Umgang willst. Ansonsten wirst du immer den kürzeren ziehen solange die KM Narrenfreiheit hat. 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2022 22:43
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

In meinem Verfahren hatte die Mutter auch mal gedacht sie kann mich weiter schädigen als sie erzählte das ich mit dem Kind beim telefonieren über bier geredet hab. Gab direkt nen rüffel vom Richter. 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2022 23:13




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