Mit Verlaub, du unterschätzt mich.
Das Vorzelt wäre noch das harmloseste. Es wäre einfach sehr entlastend für die KM wenn sie den Kindern einen normalen Umgang gewährt. Flattern jedesmal ärztliche Bescheinigungen ein sollte man der Mama genau auf die Finger schauen was sie denn falsch macht weil die Kinder so oft krank sind. Nicht, dass sie da ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ich habe in der Familie einen Rechtsanwalt (Familienrecht) und es wäre sogar sehr einfach da Struktur rein zu bekommen 😉
Hast du immer noch keinen Anwalt???
Die Zeit läuft gegen dich. Auf das JA brauchst du dich nicht zu verlassen. Es ist einfach ein "Zeichen", dass du es friedlich versucht hast.
Bis du einen Gerichtstermin bekommst können locker 6 bis 8 Wochen vergehen. Das nennt sich dann "Eilverfahren"
Flattern jedesmal ärztliche Bescheinigungen ein sollte man der Mama genau auf die Finger schauen was sie denn falsch macht weil die Kinder so oft krank sind. Nicht, dass sie da ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Das halte ich für so einen "schlechten Ratschlag", der nur der Situation geschuldet sein mag (cleverer John Wayne-Mann - unbedarfte Ex).
Normal ist das nämlich nicht.
Mein Sohn ist ca. 10 Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Wenn du da die Nummer versuchst, die Mirko hier darlegt, bist du aber ganz schnell ein emotionsloser Autist, bei dem man sich nochmal schwer überlegen sollte, ob und wenn ja wie oft und unter welchen Bedingungen er sein Kind sieht.
Die Zeit läuft gegen dich. Auf das JA brauchst du dich nicht zu verlassen. Es ist einfach ein "Zeichen", dass du es friedlich versucht hast
Hier hat der User aber uneingeschränkt Recht!
Alles selbst erlebt. Beide Kinder regelmäßig "krank" gewesen. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Magen Darm....... bis ich die Reißleine gezogen habe. Sie musste anschließend zum JA und denen erklären was den los sei, dass die Kids immer krank sind. Es waren insgesamt 18 Krankmeldungen in 1 Jahr. Immer beide und immer Magen Darm. Seitdem sind Jahre vergangen und sie waren kein einziges Mal mehr krank 😉
Aber wie gesagt, solche Väter sind es dann, die behaupten, dass sie keinen Umgang bekommen. Die arme, alleinerziehende Mama und man muss ja friedlich bleiben.und drehen sich dann nur im Kreis und kommen keinen einzigen Schritt weiter
Mach dir keine Sorgen wegen dem Alkoholvorwurf. Du bekommst deinen ganz normalen Umgang.
Anders wäre es wenn du das ABR beantragen würdest. Dann geht richtig die Post ab. Denn dann holen die Anwälte alles negative raus was es gibt und dann wird es schmutzig. Dann würden die sich auch evtl. mit diesen Alkoholproblem beschäftigen.
Danke @mirko999 und @luc-reif, dir auch wegen der hilfreichen Ausführungen zum Thema Anwalt. Erhellend.
Gut, dann mach ich mich mal an die Arbeit, einen Berliner FamR Anwalt zu finden, der in Umgangssachen Erfahrung hat.
JA betrachte ich als ausgeschöpft; wenn da noch was kommt, berichte ich. Bisher immer noch Stille.
Die KM kündigte mir ja an, ihren "Gegenvorschlag" zur Umgangsregelung mir zuzusenden, ich bin gespannt, ich denke das wird erheiternd. Voraussichtlich Dienstag werde ich das wohl im Briefkasten haben.
Ansonsten vermisse ich das Kindlein, grade stand so ein kleines Gör ähnlich meiner mit ihrem Papa vor mir an der Supermarktkasse, die mir mit größter Akribie den Einkaufskorb umgeräumt hat. Sehr süß.
Und bereite dich gleich drauf vor, dass dein gerichtlicher Vorstoß mit einer Klärung der finanziellen Lage beantwortet werden wird.
Keine Illusionen: da wirst du bluten müssen.
Uh... Was soll da geklärt werden, was nicht schon geklärt ist?
Ich verdiene fast nix, müsste gar nichts zahlen, zahle dennoch 100% DDT, plus schwarz aber belegbar 400€ on top. Letzteres wird dann nach Geburt von Kind #2 legalisiert bzw auf 2x 100% DDT umgewandelt.
Meiner Auffassung nach gibt es da nichts zu klären noch zu bluten...?
du schuldest Betreuungsunterhalt. Und Mehrbedarf. Bist du tituliert?
du schuldest Betreuungsunterhalt. Und Mehrbedarf. Bist du tituliert?
Nicht tituliert.
Ich habe einen anderen Thread im Unterhalts-Unterforum, da steht eigentlich alles drin (Immobilie - Wohnwertvorteil, oder so)
KM bezieht H4.
Ich verdiene 800€ netto, strittiger Punkt Wohnwertvorteil, wobei aber fraglich ist, ob der angerechnet werden kann, und selbst wenn, immer noch an der Selbstbehaltgrenze. BU ist wirklich nicht drin.
Tatsächlichen Mehrbedarf zahle ich natürlich, wenn sie den nachvollziehbar belegen kann. Konstruierten bzw fragwürdigen, unbelegten Mehrbedarf kann sie gerne beantragen, da müsste man dann auch offenlegen und sehen ob das durch die freiwillige monatliche Zusatzzahlung bereits abgedeckt ist. Wenn du verstehst, was ich meine.
Ja, gut. Mach dich halt drauf gefasst, dass du tituliert wirst. Das wird der KM jeder Anwalt empfehlen. Wird einfach passieren, um dich ein bisschen zu f***.
Ja, gut. Mach dich halt drauf gefasst, dass du tituliert wirst. Das wird der KM jeder Anwalt empfehlen. Wird einfach passieren, um dich ein bisschen zu f***.
Stört mich null. Zahle bereits jetzt mehr als 100% für zwei Kinder. Titel ist dann nur Formsache und ärgert mich nicht im geringsten. Lasse ich den halt beim Notar für 100% und begrenzt auf 18 erstellen. Weniger als 100% sollen weder meine Kinder bekommen, noch will ich den damit einhergehenden Ärger.
Sollte das tituliert werden, würde ich ein weiteres Konto einrichten, darauf immer so ~ 3 Monate an KU parken bzw in dem Sinne dauerhaft gefüllt halten, und den Dauerauftrag einrichten, so dass selbst wenn ich mal irgendwie im Krankenhaus oder sonstwie verhindert bin, der KU nicht abreißt und nichts gepfändet werden kann.
Bis 18 begrenzt müsste die KM einverstanden sein. Sie kann dich auf einen unbegrenzten Titel verklagen. Ansonsten ob mit oder ohne Titel. Es wird sehr, sehr teuer und für eine sehr lange Zeit. Versuche so gut es geht schuldenfrei zu bleiben.
Aber tröste dich damit, dass es nicht für immer ist. Kinder werden schnell groß (vielleicht für einen getrennten Vater nicht schnell genug 😂) und irgendwann hast du es auch geschafft. Versuche trotz allem irgendwann mal ein vernünftiges Verhältnis zu der KM aufzubauen. Aber das Wichtigste ist jetzt, dass du die Kids regelmäßig sehen kannst. Handle als guter Vater. Zeig denen, dass du nichts gegen ihre Mutter hast und irgendwann machen die sich ein eigenes Bild.
Es wird alles gut werden 😁✌🏼
Bis 18 begrenzt müsste die KM einverstanden sein. Sie kann dich auf einen unbegrenzten Titel verklagen.
Ich denke mal: Wenn sie darauf besteht, dann könnte man ihr durchaus auch die Ansage machen, dass im Gegenzug aber per sofort Schluss ist mit irgendwelchen schwarzen Zusatzzahlungen. Titel ist Titel, und wenn man also nicht nach unten abweichen darf, dann braucht man ja auch nicht freiwillig nach oben abzuweichen.
Im übrigen - mir scheint, hier ist in der Diskussion ein bisschen viel Panikmache wegen des Betreuungsunterhalts: Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht schließlich nur für den Kindesunterhalt, aber nicht für andere Arten von Unterhaltszahlungen. Und mit dem Selbstbehalt gegenüber der Kindesmutter von 1.280 Euro sowie zweimal Kindesunterhalt von 286,50 Euro braucht es schon ein bereinigtes Nettoeinkommen von mehr als 1.853 Euro, bevor Betreuungsunterhalt überhaupt in Frage kommt - d.h. bei einem Erwerbseinkommen von 800 Euro müsste da jemand schon einen Wohnvorteil von deutlich über tausend Euro aus dem Hut zaubern (und das halte ich für sehr sportlich, wenn es um zwei Zimmer geht, die man trotz bestehenden Nießbrauchsrechts zugunsten der Eltern von eben diesen Eltern freundlicherweise zur eigenen Nutzung überlassen bekommen hat).
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Es ist ja bald das zweite Kind da und mit einem Titel wird dann die Beistandschaft die "Drecksarbeit" erledigen. Es kostet sie keinen Cent und wenn das Geld nicht pünktlich kommt dann braucht sie sich um gar nichts kümmern. Und wenn man dort eine männerhassende Tante sitzen hat dann kann es sehr anstrengend werden. Diese 400 Euro wird sie offiziell langfristig auch bekommen. Das ist heute schon Taschengeld I'm Unterhaltsrecht.
Das einzige was man machen könnte ist diese Zahlungen dem Amt melden und dadurch kommt die KM richtig ins straucheln. Aber dadurch verärgert man sie zu sehr, sodass es dann Probleme mit dem Umgang geben könnte.
Panik braucht man nicht haben. Ich finde auch, dass hier viel zu viel Angst gemacht wird. Und es kommt immer auf die eigene Sichtweise der Dinge an. Der eine ärgert sich schwarz jeden Monat wegen den Zahlungen und ein anderer macht das beste aus der Situation und lebt sein Leben. Beide müssen zahlen!!
Im Vergleich zur Umgangsthematik ist der KU doch echt nicht so ein Thema. Zumindest das JC schrieb mir ja bereits hochoffiziell, dass der BU Anspruch der Mutter erloschen ist, weil ich diesen mit meinem Einkommen nicht bedienen kann 🤣 👍 (was natürlich sachlich falsch ist, aber hey!)
Und wegen Wohnwert haben sie auch nichts unternommen bzw unterstellt.
Hallo,
nicht vergessen werden sollte, dass der themenstarter für den kindesunterhalt gar nicht leistungsfähig ist.
sollte er irgendwann doch auf Wohngeld etc, angewiesen sein könnte das Amt sie frage stellen, warum er die Titel unterzeichnet hat, obwohl er diese aus seinem selbstbehalt, damals schon, gezahlt hat.
vermutlich würde ich mal den Sachbearbeiter vom Jugendamt sprechen und ihn fragen, wie das denn ist, denn diese Titel kann er ja eigentlich nicht bedienen. Selbst wenn man ihm. Fiktiv noch einen Minijob anrechnen würde.
dass er dies freiwillig tut, ist sehr lobenswert aber das dann auch noch zu titulieren halte ich für einen großen Fehler.
sophie
vermutlich würde ich mal den Sachbearbeiter vom Jugendamt sprechen und ihn fragen, wie das denn ist, denn diese Titel kann er ja eigentlich nicht bedienen.
Jemand anderes fasste eine mögliche Reaktion, bezüglich Abwendung einer Titulierung, zugegeben etwas gestelzt, mal so zusammen:
"Mitunter wäre es strafbar, mich einer Leistungspflicht zu unterwerfen, welche ich aktuell nicht zu erfüllen fähig bin. Daher scheidet jegliche Titulierung solange aus, bis ich abzuschätzen fähig bin, in welcher Höhe eine solche überhaupt - ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen - erfüllen könnte. Hierzu bleibt abzuwarten, ob und wann und in welcher Höhe ich zukünftig mein Einkommen zu bestreiten fähig sein werde.“
Es geschehen noch Zeichen und Wunder; soeben erreicht mich ein Terminvorschlag für ein gemeinsames Beratungsgespräch beim JA von "meiner" Jugendamtsdame, dem ich natürlich enthusiastisch zugestimmt habe und nun mit Spannung die Reaktion der ebenfalls angeemailten KM erwarte.
Mal pro forma: wie gehe ich da am besten ran?
1) Ich kann natürlich nicht verhindern, dass sie unsere Tochter zu dem Gespräch mitbringt, aber es ist mir schon jetzt ein Graus, mir das vorzustellen, dass ich nach langer Zeit mein kleines Gör in so einem Amtszimmer wiedersehe, wo ich mich dann auch gar nicht um sie kümmern kann sondern mich mit der Mitarbeiterin und KM hinsetzen und Verhandlungsgespräche führen muss? Das Kind muss doch dann auch denken, ich interessiere mich nicht für sie und wird enttäuscht sein.
2) Die KM wird ja erwartbar mit allerlei komplizierten Bedingungen und Schikanen* im Kopf da auftauchen. Meine intuitive Reaktion ist, sich erstmal alles seitens der KM in Ruhe anzuhören, auch nicht dumm grinsen dabei, sondern ernsthaft zuhören, um dann das abzulehnen mit einem einfachen Gegenvorschlag. Ablehnen, da unnötig und ohne Grundlage. Gegenvorschlag: Stufenplan, Umgangserweiterung von wie gehabt zwei Tagen à 4 Stunden am Wochenende auf eine, später auf zwei Übernachtungen jedes zweite Wochenende. Das ist ja nahe bei, wenn auch noch unter "Standardumgang". Und sich dann zurücklehnen und anhören, warum das nicht möglich sein soll.
Mit diesem Vorgehen bringt man mMn die KM, und falls nötig, die JA Frau sanft in die Defensive. Dann müssen die erklären, warum Standardumgang nicht in Frage kommt. Darauf bin ich gespannt.
*Begleiteter Umgang, Alkoholtest usw.
3) Wenn die JA Mitarbeiterin voll auf die Seite der KM wechselt, kann man das Gespräch ja dann auch nach einer Höflichkeitsphase freundlich beenden? Und dann eine Notiz bzw "Quittung" darüber anfragen, dass das Gespräch mit Ausgang so und so stattgefunden hat, da man das fürs FamG brauche.
das Kind hat bei diesen Gesprächen rein gar nichts zu suchen und ich wäre höchst irritiert, wenn die JA.Tante da zustimmen würde.
Das mit dem Stufenplan finde ich gut, ich würde aber die Stufen nicht zu lang werden lassen und ziemlich zügig auf 2 Übernachtungen wechseln. Sogar ziemlich zügig auf 3 Übernachtungen, da ich es bei hochzerstrittenen Eltern manchmal ganz hilfreich finde, wenn das Kind von der KiTa - zur Kita geht, also Freitag nachmittag bis Montag früh.
Vergiss nicht, Ferienzeiten mit einzuplanen, stärkt die Bindung, auch mit dem Papa wegzufahren (Nordsee reicht ja).
Und natürlich willst du die KM dann ja auch in den KiTa-Schließzeiten betreuungstechnisch entlasten, gelle? 😉
KLar kannst du dann das Gespräch auch höflich beenden.
Wichtig ist, dass du offen, freundlich, kindeswohl- und lösungsorientiert auftrittst, sachlich und verbindlich bleibst.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen