Alkoholvorwurf
 
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Alkoholvorwurf

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(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

Und lass dir vielleicht mal Leberwerte nehmen. Entlastet das eigene Gewissen und wenn die KM mit dem Alkoholvorwurf wirklich um die Ecke kommt, kannst du die Ergebnisse galant auf den Tisch legen. Es könnte nämlich durchaus passieren, dass eine "engagierte" JA-Tante - wenn es auf den Alkohol zu sprechen kommt - dich nach einer freiwilligen Haaranalyse fragt.

Dann sitzt du eventuell in einer "Zwickmühle".

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 09:55
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

Das mit dem Stufenplan finde ich gut, ich würde aber die Stufen nicht zu lang werden lassen und ziemlich zügig auf 2 Übernachtungen wechseln. Sogar ziemlich zügig auf 3 Übernachtungen, da ich es bei hochzerstrittenen Eltern manchmal ganz hilfreich finde, wenn das Kind von der KiTa - zur Kita geht, also Freitag nachmittag bis Montag früh.

Danke Wasserfee,

Ich muss mal eben laut nachdenken...

Bzgl Zitat stimme ich natürlich zu, es stellt sich mir noch die Frage der Machbarkeit bzw Praktikabilität... Ich habe ja eine 3h Zugfahrt je Strecke, d.h. für die erste Stufe zum Beispiel, Freitag morgen Anreise, Kind 14h ex Kita abholen, um 18h bei Muttern abgeben. Dann nächtige ich bei einem Freund auf dem Sofa. Samstag 09h Kind bei Muttern an der Tür abholen, um 13h dort wieder abgeben, dann Zug nach Hause. So weit so gut..

Für das Ziel mit 3 Übernachtungen wird es dann aber kritisch wenn das Kind um 8 Uhr am Montag bei der Kita abgegeben werden soll, das krieg ich mit der Bahn so früh nicht hin. D.h. ich müsste am Vorabend mit der Bahn hin und dann Hotel?! ... Das ist ja auch blöd und teuer. D.h. ich sehe erstmal nur Freitagmittag bis Sonntagabend, und auch da ist es schon auf Kante genäht, mit 4 x 3h Bahnfahrten

Am besten wird es wohl sein, wenn ich, sollte dieser Umgang tatsächlich irgendwann so machbar sein und von der KM akzeptiert werden, mir in Berlin ein Wohnmobil hinstelle. Das ist flexibler und schlussendlich auch günstiger als eine Mietwohnung (Mietwohnung nahezu unmöglich zu bekommen, und selbst wenn ist das was man an Miete zahlt endgültig weg; ein Wohnmobil kauft und verkauft man gebraucht zu einem ähnlichen Preis, tatsächliche Kosten nur Versicherung und Steuern). Und man kann mit dem Kind auch mal ins Umland, was unternehmen usw. 

Am allersinnvollsten bei der Distanz wäre natürlich als letzte Umgangsstufe sowas wie 7 Tage am Stück, aber darauf wird sich die KM und auch Gericht wohl eher nicht einlassen. 

 

Was meinst du, 

1) wie schnell von Stufe eins auf 1. Übernachtung und wie schnell dann auf 2. Übernachtung?

2) wie sollte ich bezüglich der Anwesenheit des Kindes reagieren, bzw sollte ich das ggü der KM und/oder dem JA schon im Vorfeld ansprechen bzw erfragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 10:05
(@wasserfee)
Registriert

@luc-reif 

nein, nein und nochmals nein.

 

Es gibt keinen Anlass für ein problematisches Trinkverhalten außer die Mutmaßungen einer durchgeknallten KM.

 

@patenthalse muss nichts beweisen. Er muss keine Analysen von irgendwas vorlegen. Soll er dann jedesmal irgendeine Blutprobe machen, wenn die KM das will? PCR-Tests auf Covid, Affenpocken, Influenza oder Noro vorm Umgang?

Soll er vor jedem Umgang seine Bude kontrollieren lassen, weil die KM irgendwann behauptet, er würde nicht aufräumen?

 

Gar nicht erst auf diesen bullshit einsteigen. Freundlich entgegnen, dass diese Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren und dann das Gespräch darüber ein für allemal beenden.

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 03.06.2022 10:08
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@wasserfee 

Darum geht's doch nicht. Die JA-Mitarbeiterin kann das fragen. Sagt man "nein", kann sie sich schnell auf Seiten der Mutter schlagen, dann wird's einfach "schwerer" mit der Vermittlung. Und das will doch keiner?

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 10:12
(@wasserfee)
Registriert

@patenthalse 

na, man kann ein Kind ja auch 1x alle 14 Tage erst mittags in die Kita bringen. Macht jeder ET irgendwann mal, wenn er nicht arbeitet oder Urlaub hat. Wenn meine Kinder und ich zusammen frei haben steht hier doch keiner freiwillig um 7:00 auf. Auch zu Kitazeiten nicht.

 

Es gibt auch Wohnmöglichkeiten, schau mal unter

 

https://die-familienhandwerker.de/

 

Gruß

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 03.06.2022 10:12
(@wasserfee)
Registriert

@luc-reif 

 

finde ich aber eben nicht. Man darf auch "nein" sagen. Man muss nicht über alle Grenzen gehen. Und wenn man das sachlich, aber bestimmt macht ist das i.d.R. kein Nachteil.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 03.06.2022 10:13
Brave, Brave and Brave reacted
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @luc-reif

Dann sitzt du eventuell in einer "Zwickmühle".

Kann man machen, muss man aber nicht machen.

Das empfinde ich nicht als Zwickmühle. Sicherlich (und vermutlich werde ich das auch, als absolute ultima ratio Geheimwaffe, auch machen) ist dass erstmal objektiv "sinnvoll", aber ich bin da inzwischen so ein gebranntes Kind, dass man nicht über jedes Stöckchen springt was einen hingehalten wird, und dass man nicht jeden Scheiß mitmacht bzw sich nicht dergestalt in die Defensive und Rechtfertigungsnot drängen lässt.

Wenn Du als unbescholtener Kunde von einem Kaufhausdetektiv angesprochen wirst, du hättest geklaut, machst du dann auch freiwillig und in vorauseilendem Gehorsam eine Leibesvisitation mit und machst dich nackig? 

Weiterhin, ich weiß nicht ob ich das hier schon erwähnt oder zitiert habe, besteht selbst wenn das Gericht es anordnet, keine Mitwirkungspflicht bei einem Alkoholtest in Umgangssachen, und das darf einem auch nicht negativ ausgelegt werden. Schau Mal hier: OLG Frankfurt vom 07.04.2015 (5 WF 66/15)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 10:13
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

na, man kann ein Kind ja auch 1x alle 14 Tage erst mittags in die Kita bringen. Macht jeder ET irgendwann mal, wenn er nicht arbeitet oder Urlaub hat. Wenn meine Kinder und ich zusammen frei haben steht hier doch keiner freiwillig um 7:00 auf. Auch zu Kitazeiten nicht.

Danke. Das hieße bei uns allerdings dass das Kind dann eben 1 x alle 14 Tage gar nicht in die Kita gehen würde, da diese nur bis 14h geht. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 10:18
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@patenthalse 

völlig richtig. Keine Mitwirkungspflicht. Genau wie bei Gutachten.

Und eine Verweigerung darf dir nicht negativ ausgelegt werden.

Aber sorry: das wird trotzdem jeder machen.

Du sollst ja auch nicht ungefragt deine Leberwerte auf den Tisch legen - das wäre vorauseilender Gehorsam.

Du sollst sie elegant aus der Tasche ziehen, wenn die KM damit anfängt.

Denn du schlägst zwei Fliegen mit einer Klappe:

1.) du erstickst jeden Verdacht im Keim und lässt die KM blöd aussehen. Das könnte beim JA langfristig ein Vorteil sein. Es gräbt an ihrer Glaubwürdigkeit. Und danach interessiert sich im besten Falle niemand mehr für diese Vorwürfe.

2.) Eine Haaranalyse ist einfach teuer und langwierig. Sollte das im Raum stehen irgendwann und irgendwie und du entschließt dich, mitzumachen, bist du locker-flockig 200€ los.

Ich verstehe das Problem hier nicht? Man macht Leberwerte, das kostet um die 9€ beim Hausarzt. Man hat selbst Sicherheit, was die eigene Gesundheit angeht und je nach Stimmungslage kann man der KM eins reinwürgen.

Für mich eine win-win-Situation.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 10:19
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

Gar nicht erst auf diesen bullshit einsteigen. Freundlich entgegnen, dass diese Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren und dann das Gespräch darüber ein für allemal beenden.

Danke WF, meine Denke.

Ich würde damit sogar so weit gehen, zu sagen, dass man so seine Position eher stärkt als schwächt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 10:20




(@wasserfee)
Registriert
Geschrieben von: @patenthalse
Geschrieben von: @wasserfee

na, man kann ein Kind ja auch 1x alle 14 Tage erst mittags in die Kita bringen. Macht jeder ET irgendwann mal, wenn er nicht arbeitet oder Urlaub hat. Wenn meine Kinder und ich zusammen frei haben steht hier doch keiner freiwillig um 7:00 auf. Auch zu Kitazeiten nicht.

Danke. Das hieße bei uns allerdings dass das Kind dann eben 1 x alle 14 Tage gar nicht in die Kita gehen würde, da diese nur bis 14h geht. 

ja, da sind ja in den letzten Jahren auch dutzende Kinder dran verstorben *Ironie off*

 

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 03.06.2022 10:23
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @luc-reif

Für mich eine win-win-Situation.

Ich sehe das anders. Man zeigt damit der KM dass sie nur irgendwas behaupten muss und sofort springt man auf und rennt herum und macht und tut und testet um sie zu widerlegen. Hingegen einfach gelassen Nein zu sagen, bzw noch mit der Frage garniert, ob als nächstes eine Stubenkontrolle oder Stuhlprobe anstünde, finde ich viel "win"-mässiger.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 10:24
(@wasserfee)
Registriert

@luc-reif 

ich muss nur etwas beweisen, wenn ich "irgendwie schuld" bin, wenn da "irgendwas dran sein könnte".

Ehrlich, wo hört das dann auf?

 

Gerade machen. KLar sagen "nein, das gibt es bei mir absolut nicht, dass ich Alkohol konsumiere, wenn das Kind da ist".

Auf die Freizeit gar nicht eingehen, das geht niemanden was an.

Wenn also kommt "naja, aber am Vatertag haben Sie doch 4 Bier....." sachlich klarstellen, dass das deine Privatangelegenheit ist und das Kind nicht betrifft

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 10:27
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @luc-reif

du erstickst jeden Verdacht im Keim und lässt die KM blöd aussehen. Das könnte beim JA langfristig ein Vorteil sein. Es gräbt an ihrer Glaubwürdigkeit.

Lieber J, ich möchte Dir noch einen Denkanstoß in puncto Leberwerte geben: diese haben in solchen Fragen (tatsächlich!) eine verhältnismäßig geringe Aussagekraft - und würden deswegen auch sofort seitens KM in Zweifel gezogen, eine Haaranalyse gefordert usw. 

Man kann richtig hart saufen ohne dass sich das notwendigerweise in den üblichen Blutwerten (außer natürlich die aktuelle Alkoholkonzentration zum Entnahmezeitpunkt) widerspiegelt. Bzw andersherum kann man (seltener) auch durch andere Ursachen GGT Werte haben die auf Suff schließen lassen. 

Deshalb sind diese "Leberblutwerte" auch nicht bei staatlichen georderten Maßnahmen wie zB MPU zugelassen. Einfach nicht aussagekräftig. Und das weiß auch eine informierte KM und dreht weiter an der Behauptungs- und Forderungsschraube. Und wenn man schon einen Test ohne Zwang und Not abgegeben hat, was hindert einen nun daran noch einen zweiten zu machen? Hat man etwa doch was zu verbergen? "Sehen sie, Frau JA-Dame, nun weigert er sich, weil er eben WEISS dass die Haaranalyse ihn als schweren Alkoholiker entlarven würde! Ich sag es ihnen ja!"

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Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 10:47
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@patenthalse

Ja, und die Messung des ETG-Gehalts in Haaren ist genauso schwachsinnig zur Bestimmung des Konsumverhaltens. Aber JA-Mitarbeiter(innen) sind keine Biochemiker.

Es geht bei der ganzen Nummer überhaupt nicht darum, ob irgendetwas Sinn macht oder nicht - es geht meiner Meinung nach um situativ sinnvolles Handeln.

Ich hatte mit meiner KM vor ein paar Jahren schonmal "leichten Knatsch". Da bin ich genau das gefragt worden mit der Haarprobe. Ich habe auch bestimmt und sicher "nein" gesagt - und ja, das hat niemanden interessiert. Ich war glaubhaft und wirkte offensichtlich überhaupt nicht wie ein Trinker.

Ich meine nur: ich würde mich vorbereiten. Wenn ich merken würde, dass die Stimmung schlecht ist und eh schon "gegen mich" steht, hätte ich zumindest was zur Hand und könnte mich wehren.

Aber klar - das muss jeder selber wissen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 11:06
(@wasserfee)
Registriert

@luc-reif 

 

das hier erkläre mir doch mal bitte. Warum findest du das unsinnig?

 

Ja, und die Messung des ETG-Gehalts in Haaren ist genauso schwachsinnig zur Bestimmung des Konsumverhaltens.

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Geschrieben : 03.06.2022 11:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich stimme allen zu die sagen, dass Du gar nichts beweisen musst und erst recht nicht gegenüber dem JA.

Warum soll der Umgang bei der KM stattfinden? Das ist so nicht üblich.

Problematischer sehe ich den Umgang insgesamt. Dein erstes Kind ist jetzt ca. 2 Jahre alt und ein Standardumgang wäre überhaupt kein Problem. Standardumgang ist jedes 2. Wochenende von Freitag nach Kiga bis Sonntag/Montag früh.

Die erste Frage ist: Kannst Du im Haus Deiner Eltern den Umgang durchführen? Wenn ja (und davon gehe ich aus), dann wäre die erste Umgangserweiterung Freitag holen und Samstag bringen und anschliessend Freitag holen und Sonntag bringen. 3 Stunden mit der Bahn fahren ist für die Kinder auch kein Problem, wenn Du entsprechend vorbereitet bist.

Ein Urlaub von 1 Woche ist auch kein Problem, wenn erst einmal der Umgang Fr-So stattfindet, dann kann man erst einmal 5 Tage Urlaub machen und sehen wie es geht. Der kritischste Moment ist immer, wenn die Kinder spüren, dass es jetzt eigentlich zur KM gehen müsste. Wenn die Kinder aber verstanden haben, was Urlaub ist, dann klappt das auch.

Schwieriger wird die Situation mit dem zweiten Kind. Mit kleinen Kindern sollte der Umgang kurzer, aber häufiger stattfinden. Du wirst mit diesem Kind nicht sofort vollen Umgang haben können. Deshalb wäre mein Vorschlag hier, dass Du zunächst am Sonntag des ältere Kind eher zurückbringst und dann noch 2 Stunden mit dem kleinen Kind. Wenn das jüngere Kind etwas größer ist und ins Fremdelalter kommt (ca. 8 Monate) solltest Du Urlaub nehmen und nach Möglichkeit das Kind jeden Tag wenigstens 2 Stunden besuchen, damit es Dich als "bekannt" einstuft. Dann kannst Du den Umgang ausbauen, z.B. älteres Kind Fr/Sa und am Sonntag hast Du beide Kinder bei der KM, in der Sommerzeit ist das kein Problem, danach geht es zunächst mit 1 Übernachtung weiter, also beide Kinder Sa/So, bis Du beide Kinder Fr-So hast. Wenn das ältere Kind in die Schule kommt, dann muss es sowieso Sonntag schon wieder bei der KM sein.

Das ist natürlich zunächst ziemlicher Stress, aber umso älter die Kinder werden, umso einfacher wird es.

Momentan ist die Diskussion mit der KM schwierig, wenn es aber 2 Kinder sind, dann ist das auch Stress für die KM und die Entlastung durch Umgang kann dann auch eher zustande kommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 11:26
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @luc-reif

Es geht bei der ganzen Nummer überhaupt nicht darum, ob irgendetwas Sinn macht oder nicht - es geht meiner Meinung nach um situativ sinnvolles Handeln.

Ja, genau, und das ist in meinen Augen, dass hier Umgang und damit verbunden Kindeswohl diskutiert wird, und wenn die KM in dieser Sache etwas belastbares vorbringen kann, dann soll sie das doch tun. Belastbar sind beweisbare Verfehlungen, welche Kindeswohlgefährdung darstellen und somit begleiteten Umgang bzw Umgangsaussetzung nahelegen bzw rechtfertigen.

Wenn die KM das nicht kann, dann hat sie oder das JA nichts zu fordern, auch nicht um "Verdacht auszuräumen". Ich verdächtige die KM dann eben der Herstellung von KiPo. Gibt sie jetzt alle ihre elektronischen Datenträger zur Auswertung ab? So von wegen Verdacht ausräumen? Zudem ja auch Nacktfotos vom Kind schon relevant sein könnten. 

Du siehst wo das hinführt? Nein danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 11:28
(@patenthalse)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @susi64

Die erste Frage ist: Kannst Du im Haus Deiner Eltern den Umgang durchführen?

Liebe Susi, vielen Dank für deine hilfreichen Anregungen.

Ja, der Umgang hier im Haus ist natürlich möglich als auch hocherwünscht. Umgang in der Wohnung der KM ist nicht (mehr) möglich oder erwünscht (das hatten wir auch nur einmalig, die KM ist zu dieser Zeit ausserhäusig gewesen). 

Freitag holen und Samstag bringen und anschliessend Freitag holen und Sonntag bringen. 3 Stunden mit der Bahn fahren ist für die Kinder auch kein Problem, wenn Du entsprechend vorbereitet bist

Gut, dann werde ich das so vorschlagen. Es steht allerdings immer noch im Raum, dass ich mir irgendwie irgendwo in Berlin eine [eigene] Bleibe besorge, nur habe ich das eben bis jetzt, wo es für eine Umgangsregelung relevant wird, nicht hingekriegt. Ich habe da auch deutliche finanzielle Limitierungen, und vom Berliner Mietwohnungsmarkt wollen wir bitte nicht anfangen. Verzweiflungstat Wohnmobil!

Edit: Das mit dem kleinen Kind ist mir so bewusst, daher konzentriere ich mich erstmal auf stabilen Umgang mit der Großen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2022 11:41
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@wasserfee

Geschrieben von: @wasserfee

das hier erkläre mir doch mal bitte. Warum findest du das unsinnig?

Per PN. Das wäre vielleicht sonst problematisch.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2022 11:53




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