Hallo liebe Forum Gemeinde,
Ich möchte mich und meine Geschichte einmal vorstellen.
Mein Name ist Sascha ich bin knapp 33 Jahre und allmählich von absoluter Verzweiflung geplagt.
Ich bin Berufskraftfahrer und bin sehr häufig unterwegs halt viel von zuhause weg. Als ich damals meine Exfrau kennen lernte war das bereits so, aber sie akzeptierte das auch immer, wir hatten eine tolle Zeit und wir entschieden uns ein Kind zu bekommen.
2010 war es dann soweit unsere Tochter kam zur Welt, ein absolutes Wunsch Kind, ich war glücklich, doch dann nahm das Elend seinen Lauf. Im Mai 2011 sagte meine Exfrau mir sie liebt mich nicht mehr und sie zieht aus. Ich setzte alles daran die Beziehung zu retten aber es gelang mir nicht.
Sie zog aus mit meiner Tochter und auch ich suchte mir eine Wohnung.
Von da ab bin ich in jeder freien Minute zu meiner Tochter gefahren und am Wochenende war sie immer bei mir.
Mittlerweile ist meine Tochter 5 und es hat sich so eingespielt das meine Tochter jedes zweite Wochenende bei mir schläft und dazwischen einen Tag zu Besuch kommt.
Soweit so gut. Die Scheidung lief recht reibungslos jedoch klagte meine Exfrau betreuungsunterhalt ein obwohl die kleine Maus einen Vollzeit Kindergarten Platz hat und 2 mal die Woche eine Betreuung durch eine Tagesmutter hat.
Mittlerweile habe ich wieder geheiratet und bin sehr glücklich mit meiner jetzigen Frau, wenn meine Exfrau nicht wäre.
Meine Exfrau arbeitet 24 std. In der Woche. Sie klagte bis zum OLG Hamm und nun kommt der Hammer der für mich schlichtweg unbegreiflich ist, sie hat recht bekommen und ich muss nun unbefristet 475€ jeden Monat nur für Sie bezahlen plus kindesunterhalt...
Kann es denn sein das sie damit durch kommt. Es ist unbegreiflich für jeden aus meinem Freundeskreis. Seit dieser Entscheidung bin ich psychisch total angegriffen.
Nun bleibt mir von meinem hart erarbeiteten Geld kaum was und für die Zukunft von mir und meinerjetztigrn Frau ist ungewiss, denn eigentlich wollten wir ein Eigenheim und Kinder doch das können wir nun nicht mehr stemmen.
Das ist im groben meine Geschichte, meine Exfrau hat mich in den finanziellen Ruin getrieben und ich kann nur hoffen das meine jetzige Frau weiter zu mir steht.
Für mich dreht sich halt alles im Kreis...
Einmal kann meine Tochter nicht immer bei mir sein und sie hängt so sehr an mir.
Dann habe ich bereits so viel Geld bezahlen müssen Verfahrens kosten Scheidungskosten anwaltsgebühren noch und nöcher.
Dann muss ich jedes Jahr meine exfraus Steuer Nachzahlung bezahlen.
Ich weis bald garnicht mehr wo ich das Geld noch weg holen soll.
Was könnte man da gegen noch unternehmen?
Wie sind eure Erfahrungen so?
Vielen Dank und Gruß sascha
Moin Sascha,
willkommen hier im Forum.
In der Tat eine heftige Geschichte. Auch wenn es Dir jetzt nicht mehr hilft: Aber es wäre sinnvoll gewesen, wenn Du dir hier im Vorfeld der Klage guten juristischen Rat hier im Forum geholt hättest. Du findest hier auch viele gerichtserfahrene Väter, die Dir sicherlich (ergänzend zu Deinem Anwalt) Tipps gegeben hätten.
Aus der Erfahrung kann man hier oft sehen, dass manche Väter unzufrieden mit den Anwälten sind, oft aber selber nichts an der Situation ändern. Ist die gerichtliche Entscheidung schon rechtskräftig?
Nun bleibt mir von meinem hart erarbeiteten Geld kaum was und für die Zukunft von mir und meiner jetztigrn Frau ist ungewiss, denn eigentlich wollten wir ein Eigenheim und Kinder doch das können wir nun nicht mehr stemmen.
Auch wenn es hart klingt: Auch hier hättest Du bzw. Deine Frau sich einmal intensiver informieren müssen. Für Partner von geschiedenen Vätern mit "Altlasten" bestehen erhöhte Risiken. Seinen es Erbfolgen, die schlechtere Stellung von gemeinsamen Kindern gegenüber dem Kind aus der Vorehe bzw. die Verpflichtung Deiner Frau, im Notfall sogar Deine Unterhaltsverpflichtungen durch die Zahlung von Taschengeld an Dich sicherzustellen.
Zur Prävention hätten wir Dir den Trennungs-FAQ bereitgestellt, der alle Risiken einer neuen Ehe genau darstellt. Schau einfach mal rein: http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#heirat Gruß Ingo
Hallo Ingo,
Ja es besteht rechts Kraft. Ja du hast recht ich hätte im Vorfeld mich hier schlau machen sollen, aber es hat ja keiner damit gerechnet das es wirklich so kommt, Da es ja gesetzte gibt auch mein Anwalt war sehr sehr zuversichtlich wenigstens eine zeitliche Begrenzung zu erzielen.
Das größte Problem ist das diese Geschichte meine neue Ehe allmählich auffrist, diese ständigen Aggressionen und Wut. Ist wirklich eine Katastrophe.
Danke für deine Antwort
Hallo,
so schlimm das Ganze insbesondere für die neue Familie ist.
Die erste Frage hat Ingo schon gestellt, ist das Urteil rechtskräftig oder kann man dagegen noch etwas unternehmen? Willst Du das?
Es gibt zumindest einen Hoffnungsschimmer und der besteht darin, dass unbefristet nicht heisst für immer.
Auch wenn der nacheheliche Unterhalt unbefristet ist, dass ist im Fall eines Urteils immer so, gibt es Bedingungen an die der EU gebunden ist. Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass der nacheheliche Unterhalt aufgrund der Betreuung der Tochter ausgeurteilt wurde oder gab es andere Gründe?
Geändert werden kann der nachehliche Unterhalt durch Verzicht (wird nichts werden) oder durch eine erneute Klage, die darauf beruht, dass sich die Umstände geändert haben, das Kind z.B. in die Schule geht und deshalb nicht mehr soviel Betreuung braucht.
VG Susi
Hallo susi,
Ja es ist der betreuungsunterhalt. Und Altersvorsorge Unterhalt.
Die kleine kommt nächstes Jahr in die Schule und dann wird es eher noch schlimmer werden denn die Betreuungszeiten sind im KiGa besser als in der Schule.
Weiter ist meiner Exfrau nur von der Richterin gesagt worden das sie zu Beginn des 3. Schuljahres ihre stundenzahl auf 30 erhöhen muss.
Dies ist aber dann auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein denn es wird sich dadurch der betreuungsunterhalt kaum verringern.
Zudem muss ich ja auch die gesamten Kosten für eine erneute Abänderung tragen.
Es ist der Art zum verzweifeln.
LG Sascha
Ah das OLG Hamm...
Eigentlich müsste man dir dazu raten, schnellstmöglich die Familienplanung voran zu treiben. Ein weiteres Kind geht in der Unterhaltsrangfolge vor und die neue Mutter wäre zumindest gleichberechtigten mit Ex. Dann hast du zwar noch mal Prozesskosten, aber dann den EU drastisch reduziert, wenn nicht sogar vom Tisch.
Bis das Urteil abgeändert ist, würde ich alles beantragen, was die Sozialwissenschaft hergeben. Nicht, weil ich es per se gut finde die Kassen zu schädigen, sondern weil es die einzige Möglichkeit ist, diesem unsäglichen OLG Hamm vor dir Tür zu ko....
Parallel solltest du dafür sorgen, deiner Ex Betreuungsunterstützung zu geben, DAMIT sie selbst für ihren Unterhalt sorgen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja das hatten wir auch gedacht, doch nun ist es so das wir unsere Familien Planung erstmal nach hinten schieben, da ja dann meine jetzige Frau und meine Exfrau gleich gestellt würden. Das Einkommen meiner Frau würde dann nach einem Jahr auch komplett weg fallen und dann müssten wir ( also Frau Kind und ich ) mit da. 1770€ im Monat über die Runden kommen. Wie soll das funktionieren?
Im Verfahren habe ich meine Exfrau sämtliche Unterstützung angeboten, da es ch aber meist beruflich die ganze Woche weg bin kann ich dies nicht persönlich, meine Mutter oder auch die Schwiegereltern sind absolut Bezugs Menschen für die kleine, aber mir wurde stets gesagt die Kindesmutter muss diese Angebote nicht annehmen.
selbst vor Gericht wurde mir von der gegenanwältin gesagt ich müsse mich nicht kümmern sondern nur bezahlen. Diese Aussage war für mich wie ein Stich ins Herz. Daran muss ich oft denken.
Das Problem ist das ich in meinem Beruf in der Firma wo ich nun bin einigermaßen gut verdiene somit bin ich Leistungsfähig.
Ich habe jeglichen mut und jeglichen rechts glauben verloren, denn ich habe weder meine Exfrau geschlagen sie sonst wie schlecht behandelt oder mein Kind schlecht behandelt.
Trotzdem wird man ausgezogen und behandelt wie ein Verbrecher....
Das familiengericht hat mir in erster Instanz recht gegeben und Hamm hat es ganz anders gesehen....
Kann man nicht verstehen.
Hi,
falscher Ansatz! Deine Leistungsfähigkeit bezieht sich dann erst mal auf Deine KINDER. Im ersten Rang die Kinder, im zweiten Rang beide Frauen. Wieviel verdienst Du?
Dann muss eben Deine Frau nach dem 1. Jahr wieder arbeiten gehen. Das geht nicht nur Zweitfamilien so, der Luxus 3 Elternzeitjahre ist eben meist nicht drin. Oder sie übt einen 450 Eurojob aus.
Bei 1770 netto und vier Unterhaltsgläubigern würdest Du nach Stufe 1 Unterhalt für die Kinder zahlen, derzeit also 236 Euro für das Baby und 286 für die dann 6jährige. Nehmen wir an, die 1770 Euro wären um 5% zu bereinigen (Fahrtkosten) = 1770 - 88 Euro - 236 - 286 = 1.159 Euro Rest, schwupps keine Leistungsfähigkeit mehr für die Frauen.
Ein weiteres Kind ist m. E. der einzige Ansatz, um vom EU runter zu kommen. Ich frage mich auch, wie die auf unbefristet 475 Euro bekommen, denn das drückt Dich unter Deinen Selbstbehalt!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Sascha.
Ich kann Deine Gemütslage sehr gut verstehen.
Die Familienjustiz kümmert sich einen Dreck um abgetrennte Väter und ihre Kinder. Da bist Du keine Ausnahme.
Man gut, daß Du mit der Ex nur ein Kind hast und sie nicht ans andere Ende der Republik oder noch weiter zieht.
Mich ärgert richtig, daß solche Anwaltssprüche und gerichtlichen Entscheidungen mit dem Grundgesetz(GG) und der Menschenrechtskonvention(EMRK) mE unvereinbar sind. Denn mit der Trennung entstehen zwei Familien, eine bei der Mutter und eine beim Vater. BEIDE Familien stehen unter dem Schutz aus Art. 6 GG, das Familienleben BEIDER steht unter dem Schutz aus Art. 8 EMRK.
Die Entscheidung aus Hamm stellt mE einen Angriff auf Deine Familie dar, insbesondere auf die Interessen des Kindes.
Das sind Umstände, die gut mal dem BVerfG und darüber hinaus dem EGMR zur Prüfung vorgelegt werden könnten.
OK. Diese Gedanken helfen Dir und Deiner neuen Familie nicht jetzt und nicht konkret weiter.
Wenn Du mit Deiner neuen Frau Nachwuchs bekommst, dann bist Du für 2 Mütter und zwei Kinder unterhaltspflichtig.
In Deinem Haushalt leben dann drei Personen, temporär kommt ein weiteres Kind hinzu. Dieses 'externe' Kind muß reisen, benötigt Wohnraum, sitzt mit am Tisch usw. usf., wenn Du Deinen Umgangspflichten entsprechen willst.
Das sind Bedingungen, die selbst den kräftigsten 'Ernährer' in die Knie zwingen können, die ihn nach Unterhaltsrecht leistungsunfähig werden lassen können.
Was nun?
Die Kenner wissen, was jetzt von mir kommt :wink::
Deine Familie ist vermutlich jetzt schon und erst recht mit neuem Nachwuchs bedürftig im Sinne des Sozialrechts.
Das heißt, wenn Dein Einkommen nicht den Bedarf und Deine Verpflichtungen deckt, dann hast Du mit Deiner Familie Anspruch auf Unterstützung. Nicht verwechseln mit Sozialhilfe!
Mit dem Unterhaltsrecht hast Du nun schon derbe Erfahrungen machen können.
Vermutlich hast Du Dich mit den Möglichkeiten des Sozialrechts noch nicht näher befaßt.
Ich kann Dir nur raten, mögliche 'Empfindlichkeiten' dazu abzulegen und auszuleuchten, welche Hilfen der Sozialstaat Deiner Familie bieten kann.
Im Gegensatz zur Familienjustiz mit ihren sonderbaren OLG-Leitlinien funktioniert das Sozialrecht im Lichte der Verfassung und der Menschenrechte mE ziemlich gut.
W.
Hi,
stell doch mal deine genauen Zahlen hier rein, dann gibts Leute die richtig gut rechnen können.
LG
Nadda
Das familiengericht hat mir in erster Instanz recht gegeben und Hamm hat es ganz anders gesehen....
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung die hohen Herrschaften entschieden haben und ob die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde. Die 3 OLG in NRW veröffentlichen viele ihrer Entscheidungen in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE. Ist diese dabei?
Moin,
Meine Exfrau arbeitet 24 std. In der Woche. Sie klagte bis zum OLG Hamm und nun kommt der Hammer der für mich schlichtweg unbegreiflich ist, sie hat recht bekommen und ich muss nun unbefristet 475€ jeden Monat nur für Sie bezahlen plus kindesunterhalt...
Das Problem mit dem Betreuungsunterhalt bei einem über 3jährigen Kind ist, daß dank der BGH-Rechtsprechung keine Befristung beschlossen werden kann ...
Dein Frust ist nachvollziehbar und ja: Eigentlich müsste man dem Staat analog LBM mit weiteren Bedürftigen danken, um dann analog des Wildlachsschen Vorschlags die Allgemeinheit dafür zahlen zu lassen ...
Nichts desto trotz der Hinweis: Unbefristet heißt nicht unendlich.
In der Begründung müsste stehen, welche Aspekte die OLG-Richter (anders oder zusätzlich) bewertet haben, um zu einem anderen Ergebnis als der Richter der ersten Instanz zu kommen.
Gruß
United
Hallo,
diesen Satz:
Das Einkommen meiner Frau würde dann nach einem Jahr auch komplett weg fallen und dann müssten wir ( also Frau Kind und ich ) mit da. 1770€ im Monat über die Runden kommen. Wie soll das funktionieren?
hatte ich so verstanden, daß nach Abzug der Unterhaltszahlungen noch 1770€ verfügbar sind. Habe ich das falsch verstanden?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Guten Morgen, vielen Dank erstmal für eure vielen Antworten,
Erstmal find ich es ganz toll das ihr mir so viele Tipps gebt.
Soziale Leistungen in Empfang zu nehmen, wäre für mich absolut keine Option.
Ich arbeite viel meistens etwa 60std. Die Woche manchmal mehr, wenn es nötig ist arbeite ich auch samstags noch um etwas meine Einkünfte zu verbessern.
Ich bin so erzogen worden und so aufgewachsen, wenn man sich was kaufen und leisten möchte muss man sich das erarbeiten.
Deshalb ist es auch so unverständlich das meine Exfrau nicht wenigstens versucht sich auf eigene Beine zu stellen.
Wir waren bei unserer Notarin und haben meinen durchschnittlichen Verdienst mal durch rechnen lassen, also wie wir da Ständen wenn wir nun selbst noch ein Kind bekämen.
Bei der Berechnung kam die Summe von etwa 1770€ raus nach Abzug der Unterhalts kosten.
Hi,
sorry, das wäre ja noch recht viel. Wir werden wohl erst schlau werden wenn du uns deine Zahlen hier einstellst, erst dann kann dir auch einer von unseren Rechenkünstlern wirklich sichere Tipps geben.
LG
Nadda
hi,
also ich finde jetzt auch knapp 1.800 NACH Abzug nicht soooo wenig. Falls die Summe so stimmen sollte ist das zwar ärgerlich mit dem Unterhalt an die KM, von "Leben zerstören" seh ich da allerdings nichts.
Mima
Hallo,
die Sache ist die, die Berechnung des nachehelichen Unterhalts geht davon aus, dass Du keine weiteren unterhaltsberechtigten Personen hast.
In diesem Fall sind die 1770 Euro ausreichend, auch wenn es schmerzt EU zu zahlen.
Hättet ihr ein weiteres Kind, dann hast Du automatisch 2 unterhaltsberechtigte Personen mehr, nämlich das Baby und die seine Mutter.
Es spielt keine Rolle ob verheiratet oder nicht, sie hat Anspruch auf Betreungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
Die Rangfolge der Unterhaltsansprüche ist im <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html>§" 1609 BGB </a> geregelt. Danach sind die minderjährigen Kinder im 1. Rang, Deine Frau, weil ihr BU zusteht im 2. Rang und Deine Ex erst im 3. Rang mit nachehelichem Unterhalt.
Man kann darüber streiten ob Ex nicht auch im 2. Rang wäre.
In Konsequenz bedeutet das, dass zunächst der KU für beide Kinder von Deinem Einkommen bestritten werden muss bevor andere Unterhaltsansprüche überhaupt zum tragen kommen und dann müssten zumindest beide Frauen berücksichtigt werden.
Auf alle Fälle sind dann Gründe vorhanden den Unterhalt an Ex gerichtlich überprüfen zu lassen.
Ansonsten gibt es wenig Möglichkeiten im Moment bzw. zeitnah gegen das Urteil vorzugehen. Eine Ändernung der Umstände, die Erfolg bei einer Klage gegen den nachehelichen Unterhalt verspricht, wird vermutlich erst eintreten, wenn das Kind auf die weiterführende Schule geht.
VG Susi
Moin.
Die Zahlen können täuschen, habe sie mal aus sozialrechtlicher Sicht beleuchtet.
Mit ca.
-Brutto 3500 €
-Steuerklasse 3
-Netto 2500 €
-Kindergeld 184
-Warmmiete (ohne Strom) für 4 Personen 700 €
-titulierte Unterhalte 700 €
-Standardumgang für externes Kind 6 Tage/Monat
Einem Bedarf von etwa 1800 € steht ein anrechenbaren Einkommen von etwa 1300 € gegenüber.
Der 4-Personen-Haushalt des TO hätte überschlägig einen soz.rechtl.
Anspruch von etwa 500 € !!!
plus Erstausstattung fürs Baby und und und...
Die Regelbedarfssätze des Sozialgesetzgebers gelten nicht als üppig!
Wer da auf 500 € Zuschuß verzichtet, der handelt mE verantwortungslos, der schädigt sich und seine Familie irgendwo selbst.
Ich sehe für den TO zwei realistische Optionen:
- soz.rechtl. Ansprüche wahrnehmen und aufstocken,
- Unterhaltskette durchbrechen,
Arbeitsbelastung auf ein gesundes Maß reduzieren und
dann Unterhalte neu festsetzen lassen.
Anderenfalls läuft der TO mE Gefahr, sich und/oder seine Ehe/Familie und/oder das externe Kind zu verlieren,
oder alles zusammen. Und dann wäre der Schaden für die Gemeinschaft riesig.
Die Hilfen der Sozialstaates sind gut angelegte Gelder, wenn am Ende den Familien gesunde Nachkommen entwachsen und der Gemeinschaft gesunde leistungsfähige Mitglieder zur Verfügung stehen.
W.
@Wildlachs,
wie kommst du auf 4-Personen-Haushalt des TO? Sind doch nur er und Next und an 6 Tagen/Woche die Tochter?
Momentan haben sie 1770.- zu zweit.
Mima