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Aufwärmen fehlgeschlagen

 
(@walkingdad)
Schon was gesagt Registriert

Bevor ich mich vorstelle, muss ich sagen, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist und meine Kenntnisse der Gesetzen nahezu null sind. Aber ich hoffe, hier ein paar Tipps zu finden, wofür ich mich schon im Voraus bedanke.

Meine Situation ist schon etwas eigenartig, aber vor 6 Jahren habe ich eine Frau kennengelernt und am Anfang lief alles ziemlich okay. Ich benutze hier bewusst das Wort 'bewusst', weil im Unterbewusstsein war immer ein 'Aber' unterwegs. Das kann ich schlecht erklären, aber es war da. Dann war sie aber irgendwann schwanger und so sind wir dann doch zusammen geblieben. Bis vor 6 Monaten als wir uns dann endlich getrennt haben.

Ich habe meine alte Wohnung schnell gekündigt und fand eine neue Wohnung, die 2 Straßen entfernt von meiner Tochter und Ex ist, damit ich schnell helfen kann, wenn es notwendig ist. Und seitdem wir auseinander waren, gab es deutlich mehr Entspannung zwischen meiner Ex-Freundin und mir. Meine kleine Tochter sah ich an den Wochenenden und hin und wieder konnte ich sie auch von der KiTa holen.

Bis...ja bis ich ein Date hatte und dabei (via Whatsapp) von meiner kleinen Prinzessin 'erwischt' wurde. In den darauffolgenden Tagen wurde mir klar, dass die Ex-Freundin ernsthaft gehofft hatte, die Beziehung erfolgreich aufzuwärmen. Diese Hoffnung starb offensichtlich mit der Tatsache, dass ich mit einer anderen Frau etwas gegessen habe. Seitdem habe ich offensichtlich schon eine Beziehung (was ja nach einem Date überhaupt nicht stimmt) und die Ex-Freundin ist erfüllt mit Feindseligkeiten. So weit könnte ich noch damit umgehen - aber vor 3 Tagen kam eine Nachricht, dass sie mir Erfolg mit meiner neuen Beziehung wünscht, dass meine kleine Tochter gesagt hat, dass sie meine neue Frau nicht kennenlernen möchte und dass alle Kontakt abgebrochen wird inkl. der Kontakt zu meiner Tochter.

Und da verliere ich die Spur und weiß nicht, was ich da machen kann. Reicht es schon, wenn ich mit dem Jugendamt telefoniere? Oder muss ich mich einstellen auf lange Perioden von Verhandlungen und irgendwelchen Kriegsführungen? Mein Mädchen will ich nicht aufgeben, aber im Moment könnte ich nur heulen, weil ich nicht weiter weiß.

In diesem Sinne: Happy day

WalkingDad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2022 18:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.
Für das allgemeine Verständnis möchte ich vorab ein paar Fragen stellen, die wichtig sind.

1) Wie alt ist Deine Tochter heute?
Nach deinem Text irgendwas unter 6 Jahren!

2) Hast du das gSR (gemeinsame Sorgerecht) für Deine Tochter?

3) Habt ihr irgendeine verbindliche Umgangsregelung, oder passierte dies nur aufgrund "good will" durch die KM (Kindesmutter)?

Ich denke, dass du noch lange nichts verloren hast. Es scheint sehr frisch zu sein und irgendwie lief es ja bis jetzt. Nur musst du jetzt schnell reagieren, da die KM scheinbar beginnt, das Kind zu beeinflussen. Sie kann dir grundsätzlich nicht den Umgang verbieten, und auch nicht vorschreiben, wen du eurem Kind vorstellst. Auch ist es nicht ungewöhnlich, dass Mütter beleidigt reagieren, wenn beim ExPartner eine neue Partnerin ist Spiel kommt und dann schwierig wird... Teilweise sogar dann, wenn sie selber bereits einen neuen Partner haben.

Aufgrund der Nachricht musst du davon ausgehen, dass die KM nun den Umgang verhindern will. Ich würde, wenn nicht bereits geschehen, ein, zweimal konkret nach einen verbindlichen Umgang fragen. Dies am Besten auch per WhatsApp, damit dies irgendwie schriftlich vorliegt. Wenn sie diesen verweigert bzw. nicht antwortet, dann würde ich in der Tat um einen Beratungsgespräch beim JA (Jugendamt) fragen. Dies sollte auch nicht solange hinausgezögert werden, das alles sollte sich in einer, maximal zwei Wochen abspielen.

Wie lange das dauert, was sich die KM alles einfallen lässt, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Das kannst im Grunde nur du, der seine ExPartnerin da besser kennt und einschätzen kann. Ja, es kann lange dauern, aber wenn du stringent und konsequent vorgehst, dann dürfte das sich auch schnell verlaufen. Du hast mit deinem Kind zusammen gelebt, es gibt keine Handlungen, die die Keine gefährden (ich schreibe das jetzt mal so).

PS: Dein Deutsch ist gut!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 19:23
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

2) Hast du das gSR (gemeinsame Sorgerecht) für Deine Tochter?

Oder einfacher gesagt, weil sogar Muttersprachler hier meistens mit „Nein, das Kind lebt bei der Mama” antworten und keinen Durchblick haben:

Hast Du - der TE - die Vaterschaft offiziell beim Standesamt anerkannt?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 19:28
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder einfacher gesagt, weil sogar Muttersprachler hier meistens mit „Nein, das Kind lebt bei der Mama” antworten und keinen Durchblick haben:

Hast Du - der TE - die Vaterschaft offiziell beim Standesamt anerkannt?

Das sind aber zwei Paar Schuhe. Durch Anerkennung der Vaterschaft bekommt man nicht automatisch das Sorgerecht. Das Sorgerecht bekommt der Vater, wenn er und die Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 19:40
(@walkingdad)
Schon was gesagt Registriert

Wow - schon mal vielen Dank für die Reaktionen.

Ja und ja: ich habe das Mädchen anerkannt (sowohl in Deutschland als auch in der Niederlanden) und wir habe das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe zwar mal eine einseitige Erklärung unterschrieben, dass die Kindesmutter in bestimmten Situationen alleine entscheiden darf, aber das hatte (ich habe speziell nachgefragt) nicht mit dem Sorgerecht zu tun.

Das Mädchen ist gerade 4 geworden und eine offizielle Umgangsregelung existiert nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2022 19:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

danke für die Klarstellung.

Das Mädchen ist gerade 4 geworden und eine offizielle Umgangsregelung existiert nicht.

Hast du denn explizit nach Umgang gefragt?
Oder gibt es nur diese Nachricht der KM?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 20:05
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Und da verliere ich die Spur und weiß nicht, was ich da machen kann. Reicht es schon, wenn ich mit dem Jugendamt telefoniere? Oder muss ich mich einstellen auf lange Perioden von Verhandlungen und irgendwelchen Kriegsführungen? Mein Mädchen will ich nicht aufgeben, aber im Moment könnte ich nur heulen, weil ich nicht weiter weiß.

Das Jugendamt hat kaum Handlungsmacht d.h. in der Praxis hilft das Jugendamt genau 0.

Ich würde es so machen (und das sehr schnell):
Der Kindesmutter würde ich per E-Mail einen Vorschlag zur Umgangsregelung unterbreiten, dazu gibt es einige Vorlagen an denen Du dich orientieren kannst.
Der Kindesmutter würde ich dafür eine Frist setzen von maximal 2 Wochen.

Währenddessen würde ich noch 2 Dinge parallel machen;
1. Anwalt beauftragen den Gerichtlichen Umgangsantrag vor zubereiten.
2. Das Jugendamt über den Umgangsvorschlag informieren und um Vermittlung bitten. (Wie gesagt, die können nichts machen, aber taktisch immer freundlich einbinden.)

Reagiert die Kindesmutter nicht auf die Frist, sollte der Anwalt soweit sein, den Antrag einzureichen.
Möglicherweise wird der Anwalt auch nochmal die Mutter anschreiben, Frist setzen etc.
Wenn dann aber nichts passiert, den Antrag zügig zu Gericht bringen.

Ist alles nicht schön, siehe die vielen Geschichten hier.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 20:25
(@walkingdad)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe explizit um eine Umgangsregelung gefragt, aber diese Frage wurde bisher nicht beantwortet. Auch meine Frage, ob ich meine Tochter übermorgen von der KiTa holen kann, wurde zwar gelesen, aber nicht beantwortet.

Über Whatsapp kommen lediglich böse Beschuldigungen und Vorwürfe, die aber mit einer Umgangsregelung nichts zu tun haben.

Und ich bin ziemlich davon überzeugt, dass wenn ich nichts 'organisiere', die KM schon mal gar nicht mit einem Vorschlag zu einer Regelung kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2022 20:26
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Und ich bin ziemlich davon überzeugt, dass wenn ich nichts 'organisiere', die KM schon mal gar nicht mit einem Vorschlag zu einer Regelung kommt.

Dann mach die Umgangsregelung verbindlich, nicht via. Whatsapp.
Setz ein vernünftiges schreiben auf, schicke es per E-Mail oder Postialisch.
Hier Forum wird man Dir dabei gerne Helfen.

Und kontaktier gleich Morgen einen Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 22:12
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @WalkingDad,
in Anlehnung an @RichardvonWeizsaecker:
Ob das Ja hilft oder nicht: Du wirst nicht umhin kommen, dass JA (zunächst) in Deinen Bemühungen um Umgang mit einzubeziehen. Auch wenn - wie von RvW vermutet das JA (eventuell) nicht hilft, ist es zumindest aus strategischer Sicht wichtig, alle (außergerichtlichen) Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man ein Gericht bemüht.

Hier wurde immer viel vom sog. Dreisprung geredet (Geschrieben)- wo ist eigentlich user User Ingo?):
1. Schritt: die KM (pers.) anschreiben und einen schriftlichen Vorschlag unterbreiten, wie zukünftig Umgang stattfinden soll. Darauf verweisen, dass sowohl das Kind als auch Du eine Recht auf Umgang miteinander haben.
Bei den von Dir vorgeschlagenen Umgangsterminen  solltest Du Deine berufliche Situation betrachten und reflektieren, welche Möglichkeiten sich bieten (zB. Gleitzeit?), um den Umgang sicherzustellen.
Klassischer Umgang ist/ wäre 1 Mal in der Woche und zB alle 2 Wochenenden komplett mit Übernachtung. Man sollte zunächst immer etwas mehr fordern, um "Verhandlungsspielraum" zu haben. Eine Ferienregelung sowie Regelungen des Umganges an den Feiertagen ebenfalls in den Vorschlag mit einbeziehen.
Bitte bedenke, dass Du die gemachten Vorschläge einhalten können mußt...!
Das ganze schriftl. und postalisch mindestens per Einschreiben und mit Fristsetzung.
Von eMails und WhattsApp halte ich in der aktuellen Situation nicht allzuviel. Auf diesen Kanälen kann man kommunizieren, wenn's mit der Kommunikation (wieder besser) läuft

2. das JA zeitnah einbinden, wenn die KM nicht auf Deinen Vorschlag reagiert (wenn die Frist abgelaufen ist). Man könnte ja schon mal in Erfahrung bringen, welches JA und welche(r) Mitarbeiter(in) zuständig ist...

Einen Anwalt halte ich bis hierher nicht für sonderlich konstruktiv und zielführend. Er führt (u.U.) allenfalls zu mehr "Konfrontation"...

3. Wenn das alles nichts hilft/ helfen sollte, wird eine gerichtliche Entscheidung wohl unumgänglich sein.

PS: @RichardvonWeizsaecker: warum bist Du - in dieser frühen Phase - so auf die Einbindung eines Anwaltes fokussiert? Findest Du nicht auch (eher),dass der mehr Spannung in die Situation reinbringtund die ganze Situation unpersönlich werden lässt?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2022 09:07




(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

PS: @RichardvonWeizsaecker: warum bist Du - in dieser frühen Phase - so auf die Einbindung eines Anwaltes fokussiert? Findest Du nicht auch (eher),dass der mehr Spannung in die Situation reinbringtund die ganze Situation unpersönlich werden lässt?

Weil er den Antrag nicht selber schreiben wird und je früher er den Anwalt einbindet, desto früher liegt der Schriftsatz ans Gericht bereit und muss im Zweifel nur noch verschickt werden.

Du hast natürlich recht dass der Anwalt das Risiko erhöht dass die Frau dicht macht und erst recht sauer ist weil er jetzt mit Anwalt kommt.
Die Erfahrung habe ich im Prinzip ja auch gemacht, meine ex hat die Tatsache das sie vor Gericht "muss" und Post vom Anwalt bekam nur schwer verdaut.
Am Ende des Tages ist das bei jedem "Rechtsstreit" der aus privaten Umfeld entsteht das Problem das oft danach die Erde so verbrannt ist das niemand mehr zurück kann.

Die andere Seite der Medaille ist, wenn er sich der Gunst der Frau hingibt und zulange wartet, in ein paar Monaten ist er aus den Augen und aus dem Sinne bei seiner Tochter.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2022 12:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schrieb ja bereits ähnliches. Kurzfristig nach Umgängen fragen.
Auch wenn das JA keine Rechtshandhabe hat die KM zu einem Umgang zu verpflichten, ist es (wurde auch bereits geschrieben) die erste Stufe einer gütlichen Einigung. Gerichte schalten regelmäßig auf Stur, wenn sie ohne Umwege gleich bemüht werden.
Aber man kann die zeitliche Abfolge verkürzen, indem man schnell reagiert.

Ob man bereits jetzt schon einen Anwalt kontaktiert, kann nur WalkingDad selber beurteilen. Sollte ein Gespräch beim JA erfolgreich laufen, hat man die Kosten an der Backe und brauchte ihn nicht. Aber man kann bereits alles vorbereiten, Dokumente zusammensuchen, kopieren, so dass man dem Anwalt schnell eine Zusammenfassung überreichen kann.

Wenn deine KM so schräg drauf ist, solltest du dich indirekt darauf vorbereiten, dass du mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert wirst. Das "könnte" sein, dass du mit dem Kind nicht gut umgehst, es (das Kind) von Gewalt, oder ähnlichem berichtet ... das geht bis zum ungerechtfertigten se.xuellen Missbrauch. Die Palette ist da breit gefächert und wenn man das nie gehört hat, sitzt man als unschuldiger Vater plötzlich ungläubig vor dieser Situation. Auch Alkohol und Drogenmissbrauch wird immer wieder gerne genommen.

Wenn sie bereits per WhatsApp einen Umgang abgelehnt hat bzw. nicht darauf eingeht, dann wäre für mich in jedem Fall schon der Zeitpunkt gekommen, das JA um Mithilfe zu bitten. Je nach Lage kann es aber auch passieren, dass das JA keinen Termin in der nächsten Woche vergibt, sondern sich auch noch mal 3-4 Wochen Zeit lässt. Gerade in Zeiten von Covid-19 könnte es mit Auflagen verbunden sein bzw. sich verzögern.
Hier würde ich auf die Dringlichkeit verweisen.

Hast du schon beim Jugendamt angerufen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2022 13:10