Bitte nennt mich do...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Bitte nennt mich doch einfach "BLÖD"

Seite 1 / 2
 
(@denis)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen. Ich suche momentan händeringend Kontakt zu Personen die mich vielleicht ein wenig verstehen.
Ich habe im Januar diesen Jahres eine Frau kennengelernt. Übermannt von den großen Gefühlen und der Hoffnung...... Ach Mist....

Einfach raus.... Ich hatte gedacht, diese Frau Liebt mich. Wir haben es darauf angelegt Schwanger zu werden. Jetzt ist das Kind unterwegs. Heute Trennt Sie sich von mir mit der Begründung sie hat probleme damit über die Trennung Ihres EX-Ehemannes hinwegzukommen. Die ganze Zeit Liebe hier, Liebe da Vorgeschwärmt......    Was soll ich tun??? Ich hab mich so riesig auf das Kind und die Familie gefreut....  Ich bin am ende.....

Sie sagte im gleichen satz heute am Telefon....." Ich werde mal prüfen lassen ob du auch jetzt Unterhaltspflichtig für mich bist "

Ich weis nicht weiter... Ich hoffe das Sie mir nicht noch das Kind vorenthält. Sie nimmt mir momentan sogar das erlebnis der Geburt.... Alles....

Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 02:37
 elwu
(@elwu)

Hallo zusammen. Ich suche momentan händeringend Kontakt zu Personen die mich vielleicht ein wenig verstehen.

hallo,

da bist du hier genau richtig. Und nun geh zu Bett, erhol dich, und gib uns bitte morgen in aller Ruhe eine detaillierte Schilderung, was war und wann es war. Schlaf gut.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 02:46
(@denis)
Schon was gesagt Registriert

....schlafen geht seit einigen Tagen nichtmehr....  Ich werds mal versuchen...... Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 02:57
(@mantakchia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Denis!!

Willkommen hier bei Vatersein...

Das ist auch mein Rat.. schlaf Dich erstmal aus, damit Du die richtigen Entscheidungen treffen kannst...

mein Rat ist, lauf Ihr nicht noch hinterher, und gib Ihr den entsprechenden Triumph darüber

lass ein paar tage vergehen, das gibt Dir die ruhe wieder die Du brauchst und Ihr die

Gelegenheit, sich doch noch zu melden, falls es ihr ernst mit Euch bzw mit Dir war...

Ich vermute aber , das Sie nur einen passenden Zahlemann gesucht hat und vielleicht ein

bisschen trost... aber damit musst du fertig werden, sind viele hier mit fertig geworden..

Auf jedenfall bist Du hier genau richtig, um hier Rat zu bekommen....

mfg

kopf hoch

mantakchia

Zitat  man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 03:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Denis,

du hast zwar bisher noch nicht all zuviel geschrieben aber wenn du den kalten Tonfall einigermaßen zutreffend wiedergegeben hast, kommt da noch was auf dich zu.
Das gute daran ist, dass dein Herzschmerz ruck zuck verschwinden wird und kämpferischer Wut weichen wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 04:03
(@jemmy)
Registriert

Hallo Denis

Willkommen bei VS. de

Üble Situation, hört sich nach der Geschichte vom Mohr an, der seine Schuldigkeit getan hat und nun gehen kann. Aber bitteschön ohne sein Portmonee.
Was macht dich so sicher, dass du der richtige Mohr bist? Was macht dich so sicher, dass du der Vater bist? Hast du die Vaterschaft schon anerkannt?

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 12:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Denis,
auch von mir ein Willkommen.

Einfach raus.... Ich hatte gedacht, diese Frau Liebt mich. Wir haben es darauf angelegt Schwanger zu werden.

Angesichts der tatsache, dass du mehr als 2x genullt hast, war das wirklich keine Bestleistung. Trotzdem bringen dich die Vorwürfe nicht weiter.

Heute Trennt Sie sich von mir mit der Begründung sie hat probleme damit über die Trennung Ihres EX-Ehemannes hinwegzukommen. Die ganze Zeit Liebe hier, Liebe da Vorgeschwärmt......

Man greift nicht in fallende Messer und schwängert keine Frauen in Scheidung. Das weißte nun auch.

Schwangere sind an sich eine Dauerkrisensituation. Dann auch noch eine Scheidung obendrauf. Da braucht Mann eine Menge Schutzengel.
Andererseits solltest Du auch nicht überreagieren. Alles, was sie dir derzeit an den Kopf wirft ist auch nicht hormonunbelastet. Ich will Dir damit keine Hoffnung machen, sondern einfach nur sagen: Bleib cool. Wenn Du merkst, dass dir das schwer fällt oder deine Konzentration dauerhaft nachlässt, dann geh zu deinem Hausarzt.

Sie sagte im gleichen satz heute am Telefon....." Ich werde mal prüfen lassen ob du auch jetzt Unterhaltspflichtig für mich bist "

Gaaanz dumme Situation. Normalerweise bist Du erstmal für das Kind unterhaltspflichtig und für die Mutter innerhalb der ersten 3 Jahre. Soe und ihr Ex könnenn nun argumentieren, dass Mami nun nicht mehr arbeiten gehen kann, weil sie auch euer Kind mitbetreuen muss. Damit musst Du dich auch nach 3 Jahren gequotelt an dem Unterhalt der Ex beteiligen. Wenn ihr Ex nicht deutlich mehr verdient als Du oder wenn es sogar anders herum ist, haste ganz blöde Karten.

Für Mami sieht es aber gut aus. Selbst wenn ein Unterhaltszahler leistungsarm wird, springt der andere ein. Pfiffig!

Ich hoffe das Sie mir nicht noch das Kind vorenthält.

Das ist normalerweise nicht so einfach, wenn du dich nicht beim ersten Widerstand abschrecken lässt und Molli nicht dein Richter ist. (Der letzte Teil des Satzes ist ein "Insider" und muss nicht von Dir verstanden werden)

Sie nimmt mir momentan sogar das erlebnis der Geburt....

Obwohl ich 3x Papa bin, habe ich das nie verstanden. Manche Väter sagen, dass dies der glücklichste Moment in ihrem Leben war. Also ich fand die Situation weder für meine Partnerinnen noch für meine Kinder noch für mich nett und meine Magenkrämpfe endeten erst, nachdem die Zwerge geatmet hatten und der Doc sagte, dass alles Ok ist. Falls Du also ein Erlebnis oder Glück oder so was suchst, dann empfehle ich Dir, Kontakt zum Kind aufzubauen und beizubehalten.

Der Moment, meine Kids zum ersten Mal im Arm zu haben oder zu sehen, wie meine Kleine auf einmal anfing zu krabbeln war ein deutlich schönerer Moment, als die Geburt. Dieses Papa-Muss-bei-der-Geburt-dabeisein gibt es erst seid wenigen Jahren und auch nur in wenig Kulturen und ich befürchte, es ist deutlich übertrieben.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 14:06
(@denis)
Schon was gesagt Registriert

Sie sagte im gleichen satz heute am Telefon....." Ich werde mal prüfen lassen ob du auch jetzt Unterhaltspflichtig für mich bist "
Gaaanz dumme Situation. Normalerweise bist Du erstmal für das Kind unterhaltspflichtig und für die Mutter innerhalb der ersten 3 Jahre. Soe und ihr Ex könnenn nun argumentieren, dass Mami nun nicht mehr arbeiten gehen kann, weil sie auch euer Kind mitbetreuen muss. Damit musst Du dich auch nach 3 Jahren gequotelt an dem Unterhalt der Ex beteiligen. Wenn ihr Ex nicht deutlich mehr verdient als Du oder wenn es sogar anders herum ist, haste ganz blöde Karten.

Für Mami sieht es aber gut aus. Selbst wenn ein Unterhaltszahler leistungsarm wird, springt der andere ein. Pfiffig!

Ich versteh das nicht.... Wenn Sie von Ihrem Ex Ehemann keinerlei Leistungen seit 4 Jahren in Anspruch nimmt, geschweigedenn sich darum Bemüht. Warum sollte ich voll für Sie und das Kind aus erster Ehe zahlen müssen.... Hat da jemand eine Idee (Gesetze) wo ich mich da mal informieren kann?  Ich gehe davon aus das es mein Kind ist. Das sagt mir mein Gefühl. Ich möchte das es diesem Kind gut geht. Darum geht es nicht. Ich mache mir momentan richtig sorgen das Sie dieses Kind beutzt wird um Sich und das erste Kind finanziell abzusichern. Wie verhält sich das nach so kurzer Zeit? Fragen über Fragen über Fragen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 15:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Denis

Warum sollte ich voll für Sie und das Kind aus erster Ehe zahlen müssen.

Nein, das Kind aus der Ehe interessiert Dich nicht, hat auch keiner gesagt.

Da Du hier

Wir haben es darauf angelegt Schwanger zu werden. Jetzt ist das Kind unterwegs.

jedoch schreibst dass da wohl ein gemeinsames Kind unterwegs ist wärest Du für diesen Fall der KM unterhaltspflichtig, nachzulesen im [url= http://Hat da jemand eine Idee (Gesetze) wo ich mich da mal informieren kann?]>>§1615l BGB<<[/url].

Wann ist denn Niederkunft und inwieweit zweifelst Du die Vaterschaft an? Helfen tut da 'ne Vaterschaftsfeststellung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 15:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Denis!
Ich schlage in die selbe Bresche wie "oldie". Auf:

Ich gehe davon aus das es mein Kind ist. Das sagt mir mein Gefühl.

kannst Du nichts geben, an Deiner Stelle würde ich dafür sorgen, dass Deine Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt wird, zumal die werdende KM bereits angekündigt hat, auch für sich Kohle sehen zu wollen.

Im Falle einer erwiesenen Vaterschaft hättest Du aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte .. nur so zur Info!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 15:55




(@mantakchia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Denis!!

Ich bin da auch der Meinung, das Du einen test machen lassen solltest.
Da Ihr Euch erst seit Januar kennt, ist ja noch nicht lange her, klingt das alles schon sehr seltsam.
Überlege bitte genau, ob das auch sein kann, ob Du irklich der vater sein könntest.
Ein Vaterschaftstest ist doch garnicht so teuer, ein Unterhalt zahlen bis das Kind erwachsen ist,
schon.
Ich weiss, war bei mir auch, man denkt noch positiv der Partnerin, wenn man aber mal sich das
alles nochmal durch den Kopf gehen lässt, das irgendwelche Vorbemerkungen von Ihr jsich jetzt
im Nachhinein anhören, in einem ganz anderen Licht erscheinen.
Wer kam zuerst auf die Idee mit dem Kind, Du oder Sie oder wurde es Dir schmackhaft gemacht?
Ich bin damals zu ProFamilia gegangen, das hatte mir damals geholfen.
Also ich würde nichts unterschreiben und würde warten, bis Du das Kind im Arm hast, und
dann mit Schnuller oder Ohrstäbchen eine Probe nehmen und die 80 bis 150 Euros investieren.
Sei misstrauisch, wenn es um Unterhalt oder ums Kind geht.

Ich weiss Deine Gefühl zu schätzen, Du willst ein guter Vater sein, aber möchtest Du ein Kuckucksvater sein
und Deine Zukunft dafür wegwerfen?

Wunder Dich nicht, was Mutterinstinkte bewirken können, da zählen Deine Interessen garnichts, sondern
nur die Eigenen und die des Kindes....

Wenn es sich herausstellt, das es doch dein Kind ist, ist es gut, aber Du solltestwenigstens alles in betracht ziehen.

Wäre gut wenn Du mehr Details erzählen würdest, wie das angefangen hat etc. etc.

Kopf hoch.. jetzt zählt erstmal den Kopf freibekommen... indem Du Dir das von der Seele redest oder schreibst..

Erfahrungsaustausch ist jetzt wichtig....

Wärest Du eher hier gewesen, wären Deine Sinnesantennen empfindlicher gewesen, aber das kann man
hinterher gut schreiben, sonst wären wir alles nicht hier...

mfg

mantakchia

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 16:07
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Denis,
wenn sie keinerlei Leistungen von ihrem Mann zieht (woher weißt Du das eigentlich und wovon lebt die gute?), dann verstehe ich nicht ihren Satz am Telefon bzgl der Prüfung der Unterhaltspflicht.

Du solltest die Düsseldorfer Tabelle kennen und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG (Wenn Du nicht weißt, welches Dein OLG ist, dann schaust du auf die Seite deines Amtsgerichts, da steht es und dann Googelst du nach z.B. "OLG Hamm Leitlinien".

Auch wenn Du davon ausgehst, dass es dein Kind ist, würde ich Dir dringend raten, einen Test zu machen. Angesichts der Situation, dass Mami schon jetzt komisch ist, dürfte ein unbesprochener Test wahrscheinlich die bessere Wahl sein. Wie du das unter diesen Umständen machst (was probenfähig ist) erzählt dir der Mensch, bei dem du den Test machen kannst. Googeln, telefonieren.

Um Unterhalspflichtig zu werden, reicht im übrigen ein Quickie, bei manchen rothaarigen Tennisspielern sogar ein Besenkammer-Blowjob. :rofl2: :rofl2:
Ihr gegenüber bist du im Rahmen einer Vaterschaft in den ersten 3 Jahren per se unterhaltspflichtig. Ich glaube bis zu 770€. Wenn es dann blöd läuft (dafür hast Du aber noch reichlich Zeit und solltest Dich auch erst später damit befassen) bist Du halt noch weiter dran. Ich erkläre es Dir in 2 Jahren, wenn Du es brauchen solltest, OK?

Wichtig ist jetzt erst einmal.
1. Keine Vaterschaftsanerkennung und keinen Unterhaltstitel unterschreiben, wenn Du nicht ganz genau weißt, dass Du der Vater bist und was darin zu stehen hat.
2. Cool und nett bleiben

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 21:37
(@denis)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr alle... Danke erstmal für eure "KOPFHOCH"-Beiträge.... Ich hatte seit meinem Beitrag viel viel mit dieser Geschiche um die Ohren. Das Kind wurde nun am 12.02.2009 geboren und ist weiblich.... Mehr weis ich noch nicht! Sie hat bis heute noch nicht mal beim Jugendamt mich als Vater angegeben.... Das ich der MOHR für diese Frau bin kristallisiert sich immer mehr heraus. Ich bin seit November 08 mit meiner Anwältin an der Sache dran. Meine Ex wurde mehrfach gebeten einen Vaterschaftstest zuzustimmen, aber nööööö, derzeit hagelt es nur Klage um Ihren Unterhalt (Erziehungsgeld oso????). Das Gericht hat nun Beschlossen das hier die Vaterschaftsvermutung vorliegt. Das Urteil wird am 02.03.2009 gesprochen. Irgendwie wurden die schwerwiegenden Zweifel, wie mein durch den Urologen Attestiertes OAT Syndrom, der vermutete Mehrverkehr meiner Ex und der Empfängniszeitpunkt ( in der vom Arzt angegebenen Zeit war ich Arbeiten im 24 Stundendienst ), nicht berücksichtigt.
Nun ja, ist irgendwie alles komisch. Ich weis ja nicht mal ob man das Urteil anfechten kann. Meine Anwältin rät mir zu Zahlen oder dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vorzuschlagen. Wenn ich dann nicht der Vater sei könne ich das Geld zurückklagen..... Ist doch **tsts - ID 35**..... Die Frau lebt von Harz 4 und ist sowieso schon per offenbarungseid zu nichts fähig.... Eigentlich könnt ich das Geld ja auch draußen auf die Straße legen.  Hat irgendwer einen Tip für mich....
Grüße Denis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 19:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Denis

Das Gericht hat nun Beschlossen das hier die Vaterschaftsvermutung vorliegt.

Meine Anwältin rät mir zu Zahlen oder dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vorzuschlagen

Wie bitte???

Wenn ich dann nicht der Vater sei könne ich das Geld zurückklagen

Und noch mal: Wie bitte???

Wechsle schleunigst den RA. Bei nicht festgestellter Vaterschaft inkl. Verweigerung zum Test durch die KM gilt immer noch die Unschuldsvermutung - nicht umgekehrt. Das kommt schon einem Rechtsbruch gleich. Meine Meinung.
Einmal gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht (vor allem bei einem Hartz 4 Empfänger, da kommt gleich die Arge) und kann nicht zurück gefordert werden.
Der Gang vors OLG sollte frei sein.

Es wird gegen eine ganze Latte von Paragraphen verstossen - Dein Rechtsanspruch auf Feststellung der Vaterschaft ignoriert. (siehe Kapitel Abstammung im >>BGB<<, §§1591 - 1600e.

Nochmal, bei den Ratschlägen Deiner RA - sofortiger Wechsel, da kommt nichts mehr.

Gruss oldie

Edit: oberstes Zitat eingefügt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 19:39
(@denis)
Schon was gesagt Registriert

Ok..... Ich muss mich mal schleunigst informieren...  Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 19:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dennis,

Also entweder ist deine Anwältin die beste Freundin der Mutter oder ne Kampfemanze des Deutschen Juristinnenbund.

Wo willst du dich denn jetzt erkundigen?

Was heisst denn

Das Gericht hat nun Beschlossen das hier die Vaterschaftsvermutung vorliegt. Das Urteil wird am 02.03.2009 gesprochen

Wie kann das Gericht etwas beschlossen haben, wenn erst nächste Woche das Urteil gesprochen wird?
Gab es denn schon eine Verhandlung?

Und für was kommt denn der Gerichtsvollzieher? Einen Unterhaltstitel wirds ja wohl noch nicht geben oder?
Lass dir bloss nix aufschwatzen. Nicht vom Jugendamt, und vor Allem nicht von deiner Anwältin. Die müsste man eigentlich anzeigen, wegen vorsätzlicher Falschberatung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 19:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich nochmal

Wurde denn kein Antrag auf gerichtl. Feststellung der Vaterschaft gem. >>§1600 Abs.1 Pkt.2 BGB<< gestellt? Grundlage dafür ist eine eidesstattliche Versicherung deinerseits, der KM zur fraglichen Zeit beigewohnt zu haben. Wurde dieser Antrag nicht gestellt, so beruft sich das Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach auf >>1600d Abs.2 BGB<<. Unter diesem Aspekt dürfte eine eidesstattliche Erklärung entfallen (in logischer Konsequenz), nur darauf würde ich mich bei diesem Gericht nicht verlassen.
Insgesamt betrachtet handelt in diesem Fall das Gericht gesetzeskonform.

Gruss oldie

Edit: Präzisierung

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 20:02
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi denis

Ok..... Ich muss mich mal schleunigst informieren...  Danke.

Schleunigst ist nicht schnell genug. Sofort! Morgen früh!
Du brauchst einen Anwalt der am 2.3. was für dich tut, also Zeit hat!

li gr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 21:52
(@denis)
Schon was gesagt Registriert

Also, Antrag auf die Feststellung wurde durch meine RAin nicht gestellt.
Ach da ist sowieso schon sauviel schief gelaufen. Der erste beschluss wurde meiner RAin nicht zugestellt. Als dann der Gerichtsvollzieher sich ankündigte wurde ich weis das es einen Beschluss gab. Meine RAin hat dann sofort reagiert und wiederspruch oso eingelegt. Dann letzte Woche Montag die mündliche Verhandlung. Jetzt erneut dieser Beschluss.
und am 02.03. die Urteilsverkündung ohne Anwesenheit! Ich blick da so langsam selbst nicht mehr durch.
Was heist denn "BEIGEWOHNT". Also ich hab nicht bei Ihr gewohnt.... Dann war ich kaum dort.... Einerseits wegen meiner Arbeit....24Std Dienst.... Ich will wissen ob das Kind nun von mir ist oder nicht! Ich hab riesige Zweifel. Erst das erschütternde Ergebnis vom Urologen, die geringe Zeit die ich mit dieser Frau verbrachte, das ganze Verhalten von Ihr während der "Bekanntschaft", Sie hat sich direkt von Ihrem zahlungsunfähigen Mann scheiden lassen..... Da sind so einige ungereimtheiten die mich einfach zweifeln lassen. Und ich werde nun verdonnert auch noch an "SIE" Unterhalt zu Zahlen..... Wenn es wenigstens mein Kind wäre und ich wüsste das es für den Krümel wäre.... 
Ich werd morgen früh in aller eile mal herumtickern wer sich bei uns in Darmstadt empfiehlt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 22:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bitte, klicke mal auf dieses Wort: >>beiwohnen<<

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 22:51




Seite 1 / 2