Ich bin 41 jahre alt und neu hier und habe 3 Kinder (Tochter 16J, Sohn 7J und tochter 4 J). Ehefrau aus Marokko. [im Anhang wird alles einzeln erklärt]
Vorgeschichte:
Von 2002-2006 arbeite meine Frau immer abends.
Meine Arbeitszeit 7:30-16 Uhr.
Seit 2007 war meine ehefrau nur sporadisch im Haushalt anwesend, von 7 wochentagen war sie nur 3-4 Nächte da, weil sie arbeitet.
Die damals 13 Jährige (hat Vormund, einen anderen Nachnamen) holte dann immer nach der Schule den Sohn ab. Ab 16 uhr war ich dann immer da. Meine frau arbeite immer bis Nachts um 1 Uhr.
im Herbst 2007 erfolgte ein Termin mit dem JA, in dem meine Frau mitteilte sie will die beiden kleinen kinder für sich alleine haben und ins Ausland gehen. Die Ehe hätte sie nur geschlossen wegen Aufenthalt und Geld. Das JA unsagte dieses. Meine Frau ruderte darauf hin zurück.
Die Kinderbetreuung blieb so wie vorher, und das meine Frau eigentlich nur sporadisch anwesend war (max. 3 Nächte da).
im Sommer 2009 forderte meine Frau die 15 jährige auf die Wohnung zu verlassen. Diese wandte sich an das JA und äußerte sich über die Lage.
In den Sommerferien verreiste meine Frau mit den beiden kleinen Kindern und die große blieb mit mir Zuhause.
Als meine Frau zurück kam wurde die große vom JA in Obhutnahme genommen und auswertig untergebracht.
meine frau verhielt sich weiter so wie seit 2007, und ich übernahm die komplette Kinderbetreuung. Beide kleine Kinder wurden von mir bis auf ein paar wenige Ausnahmen zur Schule und Kindergarten gebracht und nach der Arbeit von Kindergarten und Hort abgeholt (16-17 Uhr). hier bei wurde ich vom Arbeitgeber unterstützt.
Am 6.1.10 kehrte ich mit meinen 2 kleinen Kindern von der Oma zurück.
Am 7.1.10 tauchte abends meine Ehefrau auf und teilte mir mit sie würde mit den beiden Kindern zur freundin fahren (so wie in der Vergangenheit).
am 7.1.10 tauchte die 16 jährige auf und teite mir mit, dass meine Frau sie zur freundin eingeladen hat. Sie hat aber abgelehnt.
Am 11.1.10 rief ich morgends meine Frau an ob ich die Kinder abholen soll. Sie sagte der sohn sei krank und die tochter würde noch schlafen.
Sie meldete auch beide Kinder krank.
An dem Abend wartete ich dann bis um 23 Uhr auf die beiden Kinder. Dann rief ich die Polizei. erstattete eine Vermisstenmeldung.
Am 12.1.10 informierte ich Schule, Hort und Kindergarten über den Vorfall. Danach ging ich zum JA.
Dieses bat mich wegen dem Vorfall von 2007 ein AFB zu beantragen. Ich tat dieses dann sofort.
Am späten nachmittag rief mich die ehefrau an und teilte mir mit, dass ich die beiden Kinder nicht wiedersehen würde, weil sie die kinder alleine haben will.
Die Polizei teilte mir mit das die Ehefrau im Frauenhaus sei.
Am 13.1.10 beauftragte ich einen Fachanwalt.
Am 18.1.10 stellte ich den Antrag auf Umgang.
Am 20.1.10 hatte ich ein Gespräch mit dem JA (es wurde die Bearbeiterin gewechselt weil meine Familie einen anderen Namen hat als die große Tochter.
Am 21.1.10 hatte meine Frau beim JA ihr Gespräch. Wir vereinbarten zusammen mit dem JA einen Umgang für den 23.1.10 (12-17 uhr).
Am 22.1.10 Anruf des JA. die Frau war mit den Kindern da und diese teilten mit, dass sie mich nicht sehen wollten. mein Sohn behauptete ich hätte ihn gewürgt, die 4 Jährige hätte das bestätigt. der Umgang wurde abgesagt. Eben so wirft mir die Ehefrau Alkoholprobleme vor. 😡
Am 1.2.10 erhielt ich von dem RA meiner Frau eine Aufforderung mein Vorjahresgehalt dazulegen. wegen Ehegattenunterhalt und kindesunterhalt für die beiden kleinen Kinder.
Am 2.2.10 konnte ich meinen Sohn für 15 minuten betreut sehen, wobei mir mein sohn mitteilte, dass er gerne zu mir gegangen wäre.
Am 4.2.10 durfte ich meinen Sohn für 45 minuten unbetreut sehen (auf Grund der erzieherin vom hort in Abstimmung mit dem JA).
Am 9.2.10 darf ich meinen Sohn noch einmal 45 minuten sehen. Danach erst wieder nach einer Umgangsregelung.
Tochter 16J:
Ist Adoptivkind mit anderen Nachnamen. Lebt aktuell bei mir Zuhause. hat sich Jahre lang über meine frau wegen aufpassen auf die kleinen Kinder und wegen der körperlichen Gewalt meiner Ehefrau gegen alle kinder beim JA, vormund und Jugendbetreuung beschwert. hat sich laut JA immer dazu geäußert bei einer Scheidung bei mir bleiben zu wollen.
Hat am 18.1.10 von meiner Ehefrau untersagt bekommen mit mir Umgang zu haben (Tochter ignoriert dieses aber).
Sohn 7J:
wird im Februar 8J. alt. Ist seit Sommer 2009 in der Schule und wird seit 2006 heilpädagogisch betreut. Wurde von meiner Frau vom 12.1.-1.2.10 nicht entschuldigt (bei HPT und Schule).
Tochter 4J:
Seit eineinhalb Jahren ganztags im Kindergarten. Fehlt seit 12.1.10 unentschuldigt im Kindergarten. sagt zu mir manchmal Papamama. 🙂
Meine Person:
Berufstätig, Nichtraucher, Antialkoholiker und nach der Arbeit jeden Tag nur für die Kinder da (auch Nachts). Nehme alle Termine für die Kinder war (Arztbesuche seit 2008, Elterngespräche, Elternabende, logopädietermine auch während der Arbeitszeit, Urlaub nur mit den Kindern).
Aktuell schwer angeschlagen, weil die beiden kleinen fort sind.
sämtliches Einkommen wurde für die Familie verwendet. Betreibe eine gewaltlose Erziehung.
Ehefrau:
Hat immer gearbeitet, wobei die Arbeitsmoral seit 2007 immer schlechter wurde (hat gekündigt oder nicht zur Arbeit erschienen).
Beendete im juni 2009 das letzte Arbeitsverhältnis durch nicht erscheinen, wo durch sie gekündigt wurde.
Erst im oktober meldete sie sich Arbeitslos (wobei sie aber nicht alle Unterlagen einreichte). Hat 2 geheime Bankkonten und ein ausländisches Bankkonto. Einen ausländischen Wohnsitz mit Immobilie. und verwendete allen Lohn für die dortige Familie ihres Bruders (welcher nicht arbeitet, bis 12 Uhr schläft aber Frau und Kind hat).
Kann laut gegnerischen RA wegen kleiner Tochter nicht arbeiten. Bekommt PKH weil ohne Arbeit.
Die Wohnung:
Arbeit, Schule, Hort und Kindergarten leigen nur jeweils 5 Minuten entfernt.
Der Kindergarten wird von mir aktuell auch ohne Tochter weiter bezahlt.
ABR:
im Eilantrag auf Hinweis des JA auf ermöglichen des gemeinsames Umgangs und Sorgerecht, mit Hinweis auf JA-Gespräch von 2007. Hinweis auf Kindeswohl wegen bestehender Einrichtungen (Kindergarten, HPT und Schule).
Aktuelle Planung:
alles mit RA!
Ausrechnung KU,
Prüfung PKH
wegen Ehegattenunterhalt versuche ich auf §1579 Abs.4 und Abs.6
Weger der immobilie überlege ich wegen Zugewinn auf vorzeiten Ausgleich zu klagen.
Privatinsolvenz
Ich drücke Dir alles was ich habe und kann nur aus eigener Erfahrung sagen, Kopf hoch, Life goes on! So schwer es auch ist, oder so ungerecht es auch ist.
Hallo OlliT,
eine sehr komplexe Geschichte, die Du hier berichtest.
Lange hast Du durchgehalten und als Lohn bekommst Du Dein Leben ein ganzes Stück weit vor die Füsse geschmissen.
Aber Du bist ja auch schon aktiv geworden, begegnest Anschuldigungen und Vorwürfen und überlegst Dir wie es weiter gehen kann.
Natürlich brauchst Du für alles einen RA. Allein kann ich mir nicht vorstellen, dass Du durchkommen würdest. Außerdem kommt ja auch Anwaltszwang bei verschiedenen Sachen dazu.
Erst mal drücke ich Dir die Daumen. Gib Vollgas! Ich denke, in Deinem Fall ist jeder Tag sehr wichtig.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin OlliT,
den Enthusiasmus, der Ehefrau mit Hilfe des Paragraphen 1579 BGB den Geldhahn zuzudrehen, hatten hier viele User schon einmal. De facto kommt dieser Paragraph aber nur ganz selten zur Anwendung, denn das würde bedeuten, dass die finanziellen Folgen einer Ehe auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Und das ist nicht der Sinn der Sache. Ehen scheitern schliesslich nicht, weil die Partner respektvoll miteinander umgegangen sind; fast in jedem Fall könnte man schlimmes Fehlverhalten des anderen Partners einwenden. Seit 19877 ist das Schuldprinzip abgeschafft; warum Eure Ehe gescheitert ist, ist für Deine Unterhaltsverpflichtung daher praktisch ohne Belang.
Deine Noch-Frau müsste mit einem 4-jährigen Kind sowieso nur stundenweise arbeiten; insofern ist der Job-Verlust nur schwer als "mutwillig herbeigeführt" zu bezeichnen. Zumal Du die Kündigungsgründe kaum gerichtsfest beweisen kannst. PKH bekommt man auf der Basis des eigenen Einkommens. Wenn Deine Noch-Frau derzeit wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat, ist das kein Problem für sie. Und der Zugewinn wird üblicherweise im Scheidungsfolgenverbund geregelt; auch hier sehe ich kaum Chancen, vorzeitig etwas zu erklagen.
In Summe: Richte Deinen Blick nicht auf die falschen Baustellen (schon gar nicht auf solche, die Du vorhersehbar verlieren wirst). Viel wichtiger ist derzeit das Thema Kinder. Deine Noch-Frau scheint bereits verinnerlicht zu haben, dass die Macht hat, wer die Kinder hat. Sorge für eine stabile und verlässliche Umgangsregelung, wenn schon keine hälftige oder gar überwiegende Betreuung der Kinder durch Dich möglich sein sollte. Aber wie gesagt: Mach Dich frei von der Vorstellung, dass ein Familiengericht Schuldfragen erörtert und eine (nach Deiner Ansicht) "schlechte" Ehefrau durch Entzug von Geld und Unterhaltsleistungen bestraft; das wird nicht passieren. Alle jetzt zu treffenden Regelungen betreffen die Zukunft; eine Abwicklung oder Aufarbeitung der Vergangenheit oder irgendwelche "Bestrafungen" sind dabei nicht vorgesehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin OlliT,
den Enthusiasmus, der Ehefrau mit Hilfe des Paragraphen 1579 BGB den Geldhahn zuzudrehen, hatten hier viele User schon einmal. De facto kommt dieser Paragraph aber nur ganz selten zur Anwendung, denn das würde bedeuten, dass die finanziellen Folgen einer Ehe auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Und das ist nicht der Sinn der Sache. Ehen scheitern schliesslich nicht, weil die Partner respektvoll miteinander umgegangen sind; fast in jedem Fall könnte man schlimmes Fehlverhalten des anderen Partners einwenden. Seit 19877 ist das Schuldprinzip abgeschafft; warum Eure Ehe gescheitert ist, ist für Deine Unterhaltsverpflichtung daher praktisch ohne Belang.
Deine Noch-Frau müsste mit einem 4-jährigen Kind sowieso nur stundenweise arbeiten; insofern ist der Job-Verlust nur schwer als "mutwillig herbeigeführt" zu bezeichnen. Zumal Du die Kündigungsgründe kaum gerichtsfest beweisen kannst. PKH bekommt man auf der Basis des eigenen Einkommens. Wenn Deine Noch-Frau derzeit wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat, ist das kein Problem für sie. Und der Zugewinn wird üblicherweise im Scheidungsfolgenverbund geregelt; auch hier sehe ich kaum Chancen, vorzeitig etwas zu erklagen.
In Summe: Richte Deinen Blick nicht auf die falschen Baustellen (schon gar nicht auf solche, die Du vorhersehbar verlieren wirst). Viel wichtiger ist derzeit das Thema Kinder. Deine Noch-Frau scheint bereits verinnerlicht zu haben, dass die Macht hat, wer die Kinder hat. Sorge für eine stabile und verlässliche Umgangsregelung, wenn schon keine hälftige oder gar überwiegende Betreuung der Kinder durch Dich möglich sein sollte. Aber wie gesagt: Mach Dich frei von der Vorstellung, dass ein Familiengericht Schuldfragen erörtert und eine (nach Deiner Ansicht) "schlechte" Ehefrau durch Entzug von Geld und Unterhaltsleistungen bestraft; das wird nicht passieren. Alle jetzt zu treffenden Regelungen betreffen die Zukunft; eine Abwicklung oder Aufarbeitung der Vergangenheit oder irgendwelche "Bestrafungen" sind dabei nicht vorgesehen.
Grüssles
Martin
Ich verstehe was du schreibst. Aber ich weis warum die Arbeitsverhältnisse beendet wurden und ich habe damals die Unterlagen für das Arbeitsamt eingefordert. In den Antworten stand alles genau drin.
Selbstverständlich steht das thema Kinder ganz oben. Ich war heute beim RA und müsste, 597€ Kindesunterhalt zahlen. Trennungsunterhalt fällt weg, da nichts mehr verteilbar ist. Neben allen Abzahlungen bleiben dann noch 525€ zum leben, bei 580€ Miete warm in München. bedeutet dass jeden monat Minus zu machen. Für PKH habe ich wiederum zu viel.
Einem Hartz IV Empfänger wird eine kaltmiete von 482 € bezahlt (laut Tabelle für München). Für mich sind aber nur 360€ warm eingerechnet.
Also das arbeiten aufhören.
Gerade deshalb muss die Kraft auf die Kinder gerichtet werden.
Aber für mich bedeutet das arbeiten ohne zu leben, weil kein essen oder sonstiges finanzierbar.
Für die vierjährige gibt es einen Kindergartenplatz, welchen ich auch bezahle. Meine Frau hat ja auch vorher gearbeitet und ich habe neben der Arbeit die Kinder stetig und umfassend versorgt.
Auch wenn ich laut Fachanwälte nur 10 % Chancen habe die kinder zurück zu bekommen. So muss ich kämpfen. Verlierer sind aber auf jedenfall unsere Kinder.
Noch etwas:
Ich erhielt heute eine SMS meiner Ehefrau, in der sie spezielle Spielsachen für den sohn haben will. Sie hat aber auch einen Schlüssel zur Wohnung.
Fortsetzung:
Ich war heute erneut in der HPT mit meinem Sohn zusammen. Irgend wie wirkte unseren Sohn ein wenig bedrückt. Nach einer halben stunde hat er das Bedürfnis mich zu umarmen und verblieb dann dort heulend eine halbe Stunde. er teilte mir auch mit das ihm seine Freunde fehlen. Mir ging es dabei auch nicht so gut.
Das nächste Treffen ist offen da der Termin für das ABR offen ist.
Übernächste woche hat er seinen 8. Geburtstag.
Am 10.2. hatte ich ein Anruf vom JA. Die Frau vom JA bezog sich hier noch einmal auf den 22.1. (wo die Kinder da waren und mich nicht sehen wollten).
Sie meinte dass es nicht logisch ist, wenn ein Kind den KV nicht sehen will aber im Gegenzug mit dem KV im JA am Telefon redet. Ebenso belegten die Treffen in der HPT das Gegenteil. Am 17.2. gibt es ein gemeinsames Gespräch im JA mit der KM wegen dem Umgang.
Ich habe bald einen Termin mit JA und der KM. Bis zum 11.1.2010 habe ich mich umfassend um die Kinder gekümmert (Frau war nur wenig anwesend, meistens in der ehelichen Wohnung nicht präsent). Am 12.1.2010 ging sie mit den Kindern in ein Frauenhaus.
Seit dem habe ich nur meinen Sohn einmal begleitet 15 minuten und 2 mal unbegleitet 45 minuten (aber auf den Standort begrenzt, in einer Einrichtung) gesehen.
Es besteht ein gemeinsames SGR,ABR, UMR. Gerichtlich ist mein Antrag für das ABR anhängig. Von KM Seite gab es bisher nur die Aufforderung TU und KU zu zahlen. Von der Frauenhausseite kam bisher gar nichts.
Ein bereits von JA ausgehandelter Umgang scheiterte in dem einen Tag später die KM die Kinder zum JA mit brachte und dort die Kinder (7J und 4J) aussagten sie wollen mich nicht sehen. Am Telefon konnte ich zumindestens mit der 4 J. kurz reden, wobei die Tochter herzlichst fragte "Papa was machst du?"
Soll ich nun auf normalen Umgang bestehen, welcher mir ja rechtlich zusteht oder soll ich mich auf betreuten Umgang abspeisen lassen, zumal ich mich vor der Kindeswegnahme durch KM immer um die Kinder gekümmert habe.
Ich persönlich sehe den betreuten Umgang als nachteilig an, weil dann die Gefahr besteht dass das Gericht sich dann noch mehr Zeit lässt. ABR liegt nun auch schon 5 Wochen beim Gericht (wurde ein Tag nach Kindeswegnahme gestellt am 12.1.2010).
Was nun tun?
@ Olli,
es macht wenig Sinn, zum gleichen Thema einen neuen Thread zu starten - wo sollte man antworten?
Daher ==> Themen zusammengeführt
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo OlliT,
welcher mir ja rechtlich zusteht oder soll ich mich auf betreuten Umgang abspeisen lassen
Fordere, was Dir zusteht. Bisher konntest Du Deine Kinder doch auch versorgen, ohne das es die Hilfe des JA gebraucht hätte, oder?
Warte erst mal ab, wie das Gespräch sich entwickelt und fall mit Deiner Forderung nicht gleich samt Tür ins Haus.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Zum Gespräch kommt es nicht mehr. Die KM hat angerufen, dass sie keinen Gesprächbedarf sieht und dass die Kinder Angst vor den KV hätten. Ich sei Alkoholiker (sie hat Fotos von Alkoholflaschen aber ohne meine Person, denn ich trinke keinen Alkohol). ;(
Die Frau vom JA meinte sie kann das nicht verstehen, weil ihr kamen damals die Kinder anders herüber.
Im Prinzip will sie es wohl war machen dass ich die Kinder niemals wieder sehe (sie hatte es mir ja am 12.1.2010 gesagt).
Ich weis das der Alkohol ein gemeines Schwert ist um so die Kinder zu bekommen.
Wegen meines Eilantrag wegen dem ABR war sie empört. Ich habe diesen gleich am Anfang gestellt, denn wenn sie das ABR bekommt dann sind die Kinder 3000 km entfernt.
Ich werde wohl auch nun zum Zahlvater gemacht. Und das obwohl ich mich immer um die Kinder gekümmert habe und jeden Termin überall für die Kinder wahrgenommen habe (Elternabend, Elterngespräche, Logopädie, Gutachten für Kinder, Schulzurückstellung, Weihnachtsfeiern, Laterne laufen etc.)
Moin Olli,
ich hatte Dir >>>HIER<<< bereits geraten, nicht die falschen Baustellen zu beackern. Ob Du bei Elternabenden warst oder mit den Kindern Laterne gelaufen bist, interessiert im aktuellen Kontext doch niemanden; es gibt auch keine Fleisskärtchen dafür mit der Aufschrift "Was für ein toller, fehlerfreier Elternteil!"
Deine DEF scheint ihre Ziele jedenfalls stringenter zu verfolgen als Du. Mit den Bier- oder Schnapsflaschen hat sie Dir wieder ein Stöckchen hingehalten, über das Du ohne Not bereitwillig springst. Was passiert, wenn sie morgen das Foto eines Nachtclubs dazulegt? Mit Euren gegenseitigen Vorwürfen über die Schlechtigkeit des jeweils anderen schenkt Ihr Euch wirklich nichts. Aber hier ist nicht Kindergarten, wo entschieden werden muss, wer wem das Förmchen weggenommen hat.
Mit Deinem ABR-Antrag hast Du die Büchse der Pandora aufgemacht, denn wenn ein solcher Antrag gestellt wird, wird auch darüber entschieden - allerdings längst nicht immer im Sinne des Antragstellers. Deshalb wäre es aktuell sinnvoller gewesen, mit Hilfe einer EA zunächst einmal zu verhindern, dass sie die Kinder schnappt und nach Marokko umzieht (sofern es tatsächlich ernsthafte Gründe für diese Befürchtung gibt) als diesen Kriegsschauplatz zu eröffnen.
Was tut eigentlich Dein Anwalt? Ausser dass Du einen beauftragt haben willst, liest man nichts...
Just my 2 cents
Martin
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Der Umzug nach Marokko steht als reelle Gefahr da. Denn sie hat dort einen regulären Wohnsitz. Schon 2007 wollte sie das tun. Das JA hatte es aber verhindert. Durch das Frauenhaus ist aber nun der Zugriff nicht mehr so möglich.
Die Ehefrau fordert Trennungsunterhalt, wobei sie aber alle letzten Tätigkeit einfach aufgegeben hat. Also soll ich dann das auch noch zahlen? Ich selbst habe den Arbeitslosenantrag ausgefüllt und die Unterlagen bearbeitet. Sie hat definitiv, die arbeiten einfach mal so aufgegeben. Warum darf ich dann nicht in der Verteidigung den 1579 BGB ziehen? Ok, also zahle ich dann auch noch den TU.
Mir bleiben dann noch mal gerade so 150€ zum leben. Und das als Berufstätiger.
Wer hat den viele Baustellen aufgemacht? Das war meine Frau mit ihrer Anwältin. Zuerst KU und TU fordern. Umgangrecht ausschliessen. Gewalt vorwerfen und wenn im Hort das Kind was anderes sagt, dieses ignorieren. Zu Umgangsgesprächen ja sagen und dann immer wieder kurz vorher absagen. dann die Alkoholkarte spielen (Eine Alkoholflasche in der Wohnung!).
Warum nicht ABR beantragen? Soll ich sie ziehen lassen wenn sie den KU einkassiert und dann nach Marokko verschwindet. Mit gemeinsamen ABR kann sie ohne Probleme reisen, die polizeil. Behöreden haben ganz klar erklärt dass sie reisen darf.
Das Umgangrecht wird sie mir sowieso niemals geben, denn sie will Deutschland hinter sich lassen und das obwohl die Kinder Deutsche sind.
Was habe ich denn meiner Frau vorgeworfen? Ich weis dass sie den Umgang mit den Kindern verhindert. und ich lege keine Fotos vor auf den Flaschen oder sonstiges drauf ist. Ich weis ich trinke kein Alkohol und warte nun die Verhandlung ab.
Noch etwas zum ABR. Wenn die Frau im Frauenhaus das ABR zu erst beantragt, dann hat sie es im Regelfalle.
Meine elterliche Sorge zu Kindern war wie eine Mutter (das fast 8 Jahre lang), während meine Frau durch Abwesenheit glänzte.
Spielt das für das Gericht keine Rolle? Spielt es also nur die Rolle das die KM die Kinder im Frauenhaus unter Verschluss hält und damit vollendete Tatsachen schafft?
Ich hatte bereits 2007 überlegt die Ehe zu beenden, allerdings auch dann währen die Kinder weg gewesen. Als Mann kann man bei häuslicher Gewalt nicht mal eben so die Wohnung mit den Kindern räumen.
Ich weis jetzt habe ich wieder so viel geschrieben. Aber überlege ob ich nicht auch angreife, denn aktuell fahre ich den Kurs der gemeinsamen elterlichen Sorge. Und so wie die Lage ist, dann währe betreuter Umgang zumindestens eine Möglichkeit um überhaupt die Kinder zu sehen. Wobei das natürlich wieder schädlich ist. Oder am besten gleich aufgeben. Aufhören zu arbeiten. Und total verweigern. ;(
Hallo OlliT,
Oder am besten gleich aufgeben. Aufhören zu arbeiten. Und total verweigern.
Würde Dir vermutlich auch nichts nützen. Du schlüpfst damit höchsten sin die Rolle eines Querulanten und wirst dafür zusätzlich abgestraft mit Dingen wie "fiktives Einkommen" usw.
brille007 hat es Dir bereits mehrfach versucht deutlich zu machen. Geh besonnen und zielorientiert vor.
Mit Unterstützung eines RA und nicht mit Gedanken an Totalverweigerung wirst Du mehr erreichen.
Auch wenn es in D oft ein mieses Spiel ist, wirst auch Du nur was erreichen, wenn Du Dich ebenfalls an die Spielregeln hältst.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
Du kannst heute noch nicht wissen, was morgen ist. Das wissen wir zwar auch nicht, jedoch gibt es gewisse
Dinge die Du beherzigen solltest, bzw. an die Du dich halten solltest.
Sonst wird es u.U. bitter und im Nachgang sagst du dann vielleicht "ach hätte ich doch". Jetzt hast du noch die
Möglichkeit, gewisse Weichen zu stellen.
Nutze diese und schaue nach vorne. Auch wenn ein Ziel noch nicht in Sicht scheint. Es lohnt sich.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
@ Olli,
aus Deinen Ausführungen ist nicht zu entnehmen, wo Deine Prioritäten liegen: Geht es um die Kinder - oder vor allem darum, an die "böse" Ex möglichst keinen Unterhalt bezahlen zu müssen? Letzteres scheint einen (zu) grossen Stellenwert in Deinem Denken zu haben.
Aber hier ist nicht Kindergarten und nicht Barbara Salesch. Deshalb wird nicht geprüft und bewertet, wer wie oft beim Elternabend war. Auch die Frage, aus welchem Grund Deine Ex ihren Job verloren hat, interessiert ein Gericht aktuell nicht die Bohne.
Dein Verhalten ist konfus und kopflos - während Deine Ex offenbar sehr stringent und logisch vorgeht; sich gute PR verschafft (Frauenhaus); die Kinder instrumentalisiert; Dich moralisch demontiert (Flaschenbilder) etc. Aber wenn Du nicht umsetzt, was man Dir rät, ist Dir auch nicht zu helfen.
Just my 2 cents
Martin
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Ich habe gedacht, ich kann hier Gefühle und Gedanken auch ausdrücken. Aktuell habe ich nur das ABR gestellt. Welches sich nur auf das Kindeswohl bezieht. Aber selbstverständlich muss ich auch reagieren wenn die Gegenseite mich mittels Anwalt finanziell in das Grab schickt. Auch wenn es Flaschenbilder gibt, so werde ich mich bei Gericht nur auf das Kindeswohl konzentrieren. Ich habe ja nur gefragt was ich machen könnte. Denn es ist so das die Frau keinerlei Interesse hat die Kinder mir noch einmal zu geben. Mein Sohn geht 5 Minuten entfernt von der Wohnung in die HPT, dennoch laufe ich jetzt nicht dort hin. Sondern ich warte ab.
Mein Trumpf ist ja auch immer noch das 16 Jährige Kind welches vor über einem Jahr meine Frau schwer belastet hat. Ich habe auch bei letzten Gesprächen mit dem Jugendamt klar gemacht, dass ich meine Frau nicht belaste. Zum einem wegen der Kinder und auch weil ich meine Frau liebe (und dennoch will ich mit ihr nicht mehr im gleichen Haushalt leben und deshalb steht hier auch Ehefrau und nicht böse Ex).
Es tut mir Leid. Auch heute muss ich leider etwas hinein posten. Ich bin gerade auf dem Einwohnemeldeamt gewesen um die Lohnsteuerklasse auf 4 ändern zu lassen. Die Fetstellung dort traf mich voller Wucht. Meine beiden kleinen Kinder wurden abgemeldet und mit einer Auskunftssperre belegt.
Ich frage mich wofür ich ein gemeinsames ABR habe wenn dann irgend jemand meine Kinder einfach abmeldet?
Ich bin sprachlos. 😡
Was soll ich nun tun?
Das abmelden meiner zwei Kinder efolgte am 11.1.2010. Laut Einwohnermeldeamt sei das ummelden von einer sorgeberechtigten Person ausreichend. Laut meiner Anwältin ist es aber nicht zulässig. Von einer Klage kann man aber absehen, weil das ABR bei Gericht anhängig ist.
Komischerweise ließ sie das dritte Kind bei mir gemeldet. Was ja sehr dem Kindeswohl entspricht!?
(Hinweis: Ein Tag später, am 12.1.2010 beantragte ich das ABR für meine Kinder).
Hey OlliT,
halt Deine Füße still!
Vor Gericht wird sowoeso alles zur Sprache gebracht.
2 Dinge sind aus meiner Sicht momentan für Dich wichtig. Zum einen, dass Deine Kinder nicht ins Ausland verschwinden mit der KM, zum anderen, dass Du einen wirklich guten Anwalt hast, der Deine Interessen vertritt.
Fang bloß keinen Kleinkrieg mit dem Einwohnermeldeamt an. Auch wenn Du im Recht sein solltest, was hilft es Dir im Moment?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle