Hallo Olli,
Ich habe selbst neben dem Anwalt noch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Inklusive genannte Zeugen.
Wir haben für die Verhandlung im Gericht noch ein paar Trümpfe im Ärmel.
Aus taktischen Gesichtspunkten ist es u.U. besser, auf unbelegte Behauptungen der Gegenseite gar nicht mit so großem Geschütz zurück zu feuern; so etwas kann dir auch ausgelegt werden als "na, wenn der gleich mit Zeugen und eidesstattlichen Erklärungen dagegenhält, dann hat der doch bestimmt irgendwo Dreck am Stecken".
Also: Wenn die KM behauptet, du hättest Jehova gesagt, dann muss SIE auch beweisen können, dass du tatsächlich Jehova gesagt hast, wenn sie dich dafür steinigen will. So lange sie diesen Beweis (!) nicht liefern kann, ist es auch nicht deine Aufgabe zu beweisen, dass du nicht Jehova gesagt hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für die Antwort.
Heute habe ich wegen dem Unterhalt ein Schreiben erhalten.
Die KM fordert dass ich nicht in die Lohnsteuerklasse IV wechseln durfte, sondern bis zum 31.12. in der III bleiben müsse.
Ist das so?
Das würde bedeuten dass ich dann am ende des Jahres eine erhebliche Steuernachzahlung hätte.
Dann wären 1834€ anzunehmen.
Hallo Olli,
Die KM fordert dass ich nicht in die Lohnsteuerklasse IV wechseln durfte, sondern bis zum 31.12. in der III bleiben müsse.
Wenn du sie ein bisschen ärgern möchtest: Bitte sie doch höflich darum, dass sie dir das Gesetz und den Paragrafen nennt, in dem das so geregelt ist. Allerdings ist es auch hier vermutlich besser, diesen Blödsinn einfach zu ignorieren.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi OlliT
Natürlich will die KM, dass Du in der StKl.3 verbleibst. Dadurch hast Du erst einmal ein höheres Netto, der KU fällt höher aus und sie kann vielleicht auch noch kräftig zulangen. Und wenn dann der Steuerbescheis kommt hast Du die Nachzahlung selber zu leisten und ihr obendrauf einen Ausgleich an sie, falls sie ebenfalls relevantes EK hat. Sie selber in Regress nehmen geht nicht, da alles Geld bereits verbraucht.
Also: Du solltest sofort - diese Woche - den Steuerklassenwechsel in die 4 vornehmen lassen und dann auch nochmal schauen, was beim KU los ist.
Gruss oldie
PS: Aber was ist nun mit der Arge? Fordert nun diese von Dir?
Den Titel begrenze ich bis zum 6.11.2011
Falsches Datum. Der Anspruch geht dann mindestens bis zum 30.11.2011. Für den Monat November bist Du noch voll UH-pflichtig.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
so wie ich OlliT verstanden habe, ist er bereits in der Steuerklasse IV. Seine Ex möchte ihn zurück in die III.
Denke aber mal, das ändert nix an Deiner Aussage, oder?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Das ganze läuft so, Die ARGE hat am 17.2.2010 erklärt sie sei für Unterhaltsforderungen zuständig.
Kurz darauf klagte KM mit RA auf Unterhalt. Meine RA wies darauf hin dass nur die ARGE fordern darf.
Ich selbst bin Anfang Februar von mir aus in die IV gewechselt. Das Einwohnermeldemt hat es gemacht, weil ich durch meine Frau bereits getrennt gemeldet war.
Mit Lohnsteuerklasse 4 wurde dann meine Unterhaltszahlung berechnet. Die ARGE hat mir heute auch noch mal versichert, dass sie die 4 verwendet.
Nun fordert die KM (über RA) statt der 4, dass ich die 3 verwenden müsse.
"Der Antragsgegner ist unterhaltsrechtlich verpflichtet seine steuerliche Gegebenheit so zu gestalten, dass keine Nachteile für die Unterhaltsberechtigtenentstehen. Die Parteienhaben sich im Januar 2010 von einander gtrennt, steuerlich ist das Trennungsjahr abgelaufen am 31.12.2010. Vorher darf der Antragsgegner unterhaltsrechtlich die Steuerklasse 3 nicht wechseln".
Das Ergebnis wäre dann TU+Steuerschuld. Schöne Regelung. 😡
Muss ich nun in die 3 zurück?
Stimmt du hast Recht. Das KG gibt es ja bis zum 30.11.10. Für dieses Kind ist es nur wichtig, weil ab dem nächsten Monat dann mein Netto sinkt (weil Brutto ein Kinderzuschlag wegfällt).
Anderes Thema: Für später habe ich aber noch ein positives Zuckerli. 🙂
Hi
"Der Antragsgegner ist unterhaltsrechtlich verpflichtet seine steuerliche Gegebenheit so zu gestalten, dass keine Nachteile für die Unterhaltsberechtigtenentstehen".
Tust Du auch nicht, ausserdem ist es falsch formuliert. Laut URL bist Du lediglich angehalten, steuerl. Vorteilezu nutzen. Die sind aber hier nicht gegeben.
"Die Parteienhaben sich im Januar 2010 von einander gtrennt, steuerlich ist das Trennungsjahr abgelaufen am 31.12.2010. Vorher darf der Antragsgegner unterhaltsrechtlich die Steuerklasse 3 nicht wechseln".
Im Kalenderjahr der Trennung kann/darf weiterhin das Steuerklassensplitting genutzt werden, obwohl die Parteien getrennt leben. Dies ist eher als ein Entgegenkommen des Finanzamtes zu verstehen. Einen unterhaltsrechtl. Zwang die StKl. 3 zu nutzen gibt es nicht.
Ausserdem: Was geht es den RA an sich hier einzumischen, wenn die UH-Ansprüche der KM auf die Arge übergegangen sind? Darum meine Frage, ob die Arge hier bei der KM mit im Boot ist (oder doch nur für das Kind?).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@Zuckerli
Ausserdem: Was geht es den RA an sich hier einzumischen, wenn die UH-Ansprüche der KM auf die Arge übergegangen sind? Darum meine Frage, ob die Arge hier bei der KM mit im Boot ist (oder doch nur für das Kind?).
Die RA hat mit dem schreiben ihren nicht rechtmäßigen Antrag korrigiert, denn nun hat sie im Namen der ARGE gefordert.
"Der Antragsgegner ist unterhaltsrechtlich verpflichtet seine steuerliche Gegebenheit so zu gestalten, dass keine Nachteile für die Unterhaltsberechtigtenentstehen".Tust Du auch nicht, ausserdem ist es falsch formuliert. Laut URL bist Du lediglich angehalten, steuerl. Vorteilezu nutzen. Die sind aber hier nicht gegeben.
Danke für die Antwort. Ich hatte schon Alpträume, weil ich demnächst unter der Brücke schlafe und jeden Tag dann Zwangsarbeiten gehe, damit die KM Geld zählt.
Mein Zuckerli:
Ich habe nun eine Kopie des schreibens von der Verfahrenspflegerin (diese arbeitet generell für den Richter).
Insgesamt ist das ganze schreiben sehr gut für den KV.
Ein paar wichtige Textzeilen:
"KM hat sich im Frauenhaus eingerichtet und scheint sich wohl und gut aufgehoben zu fühlen."
"Zum Vorschlag des KV, XXX von 26.8.-28.3. zu sich zu nehmen, entrüstete sie sich, auch YYY sei das Kind des Antragsstellers, nicht nur XXX."
"Es habe in Zwischenzeit kein Umgang statt gefunden, wegen Bericht über XXX wegen Übergriff des KV, und weil sie befürchtet, dass der KV nicht die Kinder wieder zurück bringt. Beides konnte sie nicht erklären oder näher ausführen."
"Mit Hilfe des Frauenhaus habe sie nun betreuten Umgang beantragt."
"Während des Umgangs im Hort, sei zwischen KV und XXX gut gelaufen und vollkommen Angstfrei gewesen."
Über die Kinder (im Bericht):
"Sie hatten häufiger Blick- und Körperkontakt mit der Mutter, die auch meist für sie antwortete oder auf meine Fragen an die Kinder Erklärungen abgab."
"Auf den KV angesprochen wirkten beide Kinder sichtlich befangen."
"XXX sagte der KV hätte schon etwas Schlimmes gemacht, er würde ihn aber gerne wiedersehen und bezeichnete es als seine Idee, dass der KV in Freitags vom Hort und Sonntags zur KM zurückbringen könnte."
Zur KM:
"Die KM scheint wohl vom FH nur zum bgleiteten Umgang beraten worden zu sein."
"Ihre im Gespräch gemachten Vorwürfen gegen den KV waren höchst indifferent und nicht Lösungsorientiert."
"Umgang sollte schnellstmöglich, bereits vor der mündlichen Verhandlung wieder stattfinden."
"Die Kinder sollten regelmäßig zum KV gehen können."
"Freitags von Hort und Kindergarten abholen und am Montagmorgen wieder dorthin zurück bringen."
Hi
Wer verdammt noch mal ist hier Zucherlie, welche(n) Du ansprichst?
Die RA hat mit dem schreiben ihren nicht rechtmäßigen Antrag korrigiert, denn nun hat sie im Namen der ARGE gefordert.
Das geht nicht. Entweder hat die Arge einen UH-Übergang und fordert selber, oder KM hat sich selber darum zu kümmern. Wenn die Arge es nicht tut, so hat sie keine gesetzliche Handhabe gegen Dich. Also ist es ein "Privatvergnügen" der Ex, UH von Dir zu fordern.
Das ganze läuft so, Die ARGE hat am 17.2.2010 erklärt sie sei für Unterhaltsforderungen zuständig.
Kurz darauf klagte KM mit RA auf Unterhalt. Meine RA wies darauf hin dass nur die ARGE fordern darf.
Warum glaubst Du weder Deinem RA noch mir, sondern lieber der Ex und ihrem RA??? Die Ex kann nicht im Namen/Auftrag der Arge fordern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich vermute an Hand der Texte, dass er als zuckerlie (= was Positives) das von ihm in Auszügen aufgeschriebene aus dem Schreiben der Verfahrenspflegerin meint.
neuezeit
So ist das Leben
@Oldie
Doch ich glaube es dir. Ich sehe es ja auch so. Ich hoffe der Richter sieht es auch so, und die ARGE macht mal etwas Tempo.
Ich habe mir bereits mal haute Nachmittag kurz ausrechnen lassen ob ich Sozialhilfeansprüche hätte.
Es schaut fast so aus, dass ich wohl Sozialhilfe zusätzlich bekommen könnte. Das bei einem Netto von 1878€. Aber nur dann wenn ich die KM mit TU überschütte.
Noch etwas:
Seit Januar habe ich Beratungssgespräche. Der Berater hat gleichzeitig eine Koordinierungsgruppe in dem die Richter sitzen die ein Cochener Modell durchführen (was für ein Zufall). Nun habe ich aber den einzigsten Richter an dem Gericht der es nicht tut. Auf Grund der langen Verfahrensdauer waren die Richter alle laut Berater sprachlos. Die meinten es dürfe nur 4 Wochen dauern.
Der Berater versucht nun mal direkt den Richter anzusprechen.
Genau, es ist der Bericht der Verfahrenspflegerin. Die Anwältin der Kinder hat hier ganz klar zu erkennen gegeben, dass die Umgangsverweigerung nicht richtig ist.
Ich habe nun 3 Berichte welche dieses darlegen (auch JA und Hort).
Es fehlt aber immer noch die Meinung des Kindergartens.
heute war die Gerichtsverhandlung:
Umgang:
wird stattfinden.
Aufenthaltsbestimmungsrecht blieb liegen und wird in der Hauptsacheverhandung entschieden. Er ist für ein gemeinsames ABR. Ebenso wie das Sorgerecht.
Ich weis dennoch nicht wo meine Kinder sind und in welche Schule sie gehen.
Unterhalt: Der Richter will mit Lohnsteuerklasse 3 rechnen :mad:. Meine Frau muss ihre letzten Einkünfte aber nachweisen.
Noch ein Satz des Richters welcher zeigt dass Deutschland kein Rechtsstaat ist.
"Ich kann jeder Frau empfehlen die Kinder mitzunehmen. Und damit Tatsachen zu schaffen."
"Eine Rückkehr ist dann generell nicht mehr möglich, weil dieses dann beim OLG kassiert werden würde."
"Ein familienpsycholgisches Gutachten lehne ich ab."
Auf Anfrage nenne ich den Richter. Ich kann jeden Vater nur empfehlen, seine Kinder einzukassieren.
Na super.
Wie wird denn der Umgang organisiert, wenn du nicht weißt wo sie sind?
Werden sie dir gebracht?
Wenigstens sieht der Richter selbst wie es läuft und scheint seinen eigenen Sarkasmus zu entwickeln.
Er wird seine Empfehlung nicht ohne Grund nur auf Mütter beschränkt haben.
Der Fisch stinkt eindeutig vom Kopf her.
Welcher OLG-Sprengel ist denn das?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bei Berufung wäre das OLG München zuständig. Aber es gab ja bisher keinerlei Vergleich und Urteil.
Beim Umgang wollte meine Frau begleitet und ich normalen Umgang. Der Richter will auch normalen Umgang.
Da stellt sich die Frage ob das ein Vergleich ist oder ein Beschluß. Und wäre es ein Beschluß dann hätte meine Frau den verloren.
Der Umgang soll von Fr-Mo gehen (abholen hort und Kiga; rückgabe Schule, Kiga). Aber wo ist die Frage?
Meine Frau sagt ja nicht wo.
Zwecks der Gewaltbehauptungen welche beim Gericht erneut vorgebracht wurden, werde ich nun Strafanzeige stellen (inklusive verleumderische Behauptungen bei ihrem ABR Antrag). Ich werde das ganze geschickt verpacken, in dem ich die Aussagen der großen Tochter zitiere. In der sie die Gewalt gegen die Kinder schilderte (Der Staatsanwalt muss dann handeln). Vielleicht erreiche ich dann doch noch den Familienpsychologen.
Bei Berufung wäre das OLG München zuständig. Aber es gab ja bisher keinerlei Vergleich und Urteil.
Nein, aber er spielt eben schon nach den Spielregeln seiner Chefinnen.
Ein solcher Richter ist eben weder den schwammigen Gesetzen, noch seinem Gewissen verantwortlich, sondern dem, was seine Chefin, die unsägliche Isabell Götz von ihm möchte.
Er wird eben schon ein paar mal was auf die Finger bekommen haben und trottet jetzt jeden Tag auf seine Weide, frisst die Halme die ihm zugeteilt werden und wartet stoisch darauf, dass der Schlachter kommt.
Auf ne Berufung würde ich da keine große Hoffnung setzen.
Ist aber natürlich nur Spekulation.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In der jetzigen Lage bedeutet dass trotz vieler Gutachten, die Belegen dass sich ein KV um seine Kinder gekümmet hat (während die KM nichts tat), dass dieser nur noch Zahlonkel ist. Die Alkoholvorwürfe und auch die Gewaltvorwürfe wurden vom Gericht abgelehnt.
Selbst die KM räumte bereits vor der Verhandlung ein dass ich mich um die Kinder gekümmert habe.
Es besteht ein gemeinsames ABR welches die KM alleine ausübt in dem der Aufenthalt der Kinder unbekannt ist.
Eine gemeinsame elterliche Sorge welche die KM alleine ausübt in dem sie jegliche Infos vorenthält.
Umgangsboykott von 4 Monaten wird ignoriert ist ja eine KM.
Spätestens bei der Scheidung stelle ich den Antrag auf alleinige elterliche Sorge. Dann muss so ein Pinguin halt entscheiden was zu tun ist.
Aktuell verliere ich lieber alles, da spätestens bei der Trennungsunterhaltszahlung, es für mich zu ende ist. In der aktuellen Lage bleiben mir nach Abzug der Miete als Berufstätiger gerade mal 60€. Berufstätig und Obdachlos so lautet das Lebensmotto. :knockout:
Ich überlege bereits dann die Selbstanzeige wegen §170 StGB (vorher noch eine Berufung wegen dem TU).
Das führt dann auf jedenfall zur endgültigen Entsorgung eines KV.
Am Freitag war die Umgangsregelung da. 🙂
Es lautet Fr-Mo alle 2 Wochen (von den Einrichtungen zu den Einrichtungen). Ausgefallene Termine werden am nächsten WE nachgeholt.
Die kleine immer am daraufolgenden Do-Fr (von der Einrichtung zu der Einrichtung).
Urlaubsregelung haben selbst zu treffen. Ich habe der KM einen Brief geschrieben und diesen im Hort abgegeben. Der Brief erreichte am Freitag auch meine KM. Zusätzlich habe ich den Brief per Einschreiben geschickt (Kopie JA und RA).
Mein Vorschlag hier zu: Ostern, Pfingsten, Sommerferien immer 2. Ferienhäfte. Weihnachtsferien die Weihnachtswoche (bis zum 31.12 12 Uhr).
Mein Problem ist aber wenn sie nicht reagiert, dass kein Umgang stattfindet da mir Schule und Kindergarten unbekannt sind.
Ohne Ferienregelung wird dann der 2. Umgangstermin platzen, weil Hort und Kindergarten zu sind.
Bei nicht einhalten des Umgangs droht ein Zwangsgeld von bis zu 25000€.
Gestern habe ich meine Kinder abgeholt. Die 4 Jährige lief mir im Kindergarten entgegen und rief Pappa. Wir fielen uns in den Arm und haben beide vor freude geheult.
Meinen Sohn habe ich danach abgeholt.
Beide Kinder verhalten sich so als wenn es die 4 Monate nie gegeben hätte (sie hatten ja angeblich Angst!). Die kleine weicht mir nicht mehr von der Seite. Sie hat nichts vergessen und knuddelt gerne. Das Telefon wird nun am Wochenende ignoriert. Alle alten rituale funktionieren auch gleich wieder.
Hallo,
ich melde mich mal wieder.
Über Pfingsten hatte ich Ferienumgang mit den Kindern (10 Tage). Es ist schon erstaunlich, dass einen erst die KM Gewalt gegen Kinder vorwirft und kaum hat das Gericht ein Urteil gefällt, da funktioniert der Umgang. Die Kinder fühlen sich dabei sehr gut (ihr altes Zuhause ist weiterhin ihr Zuhause).
Der Sommerferienumgang ist strittig da die KM ohne die 6 wochen angeblich keine Zeit für die kinder hätte (wegen Tierpark und etc.).
Ich sehe die Kinder gerademal nur 4 Tage im Monat.
Gemeinsame elterliche Sorge:
Obwohl diese besteht, so werde ich über nichts informiert.
Am 23.6. war ein Hilfeplangespräch, wo ich erfuhr dass mein Sohn bereits seit Januar 2 mal die Schule gewechselt hat und wohl seine erste Klasse nicht schaffen wird.
Die KM ist weiter im Frauenhaus und sucht eine Wohnung, wobei die kinder erneut die Einrichtungen wechseln dürfen.
Das alles zum Kindeswohl!
Heute habe ich die Beratungsstelle wegen der Eheberatung angerufen. Hier hatte meine Frau den Termin ausgemacht. Das Ergebnis war des es eine Umgangsberatung ist. Wegen der strittigkeit des Aufenthalts der Kinder.
Was für einen Sinn macht die Umgangsberatung?
Servus OlliT,
Was für einen Sinn macht die Umgangsberatung?
Ich befürchte, in Eurem Fall > keinen!
Deiner Ex fällt es im nächsten Moment eh wieder anders ein.....
Ich würde auf klare Regeln pochen und diese werden wohl schlussendlich durch ein Gericht festgelegt werden müssen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle