Da waren meine Kind...
 
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Da waren meine Kinder fort

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(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

Hallo Olli,

gibt es denn inzwischen auch schon einen Termin zum Hauptsacheantrag bzgl. ABR ?

LG KM

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2010 16:19
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

So nun bin ich wieder mal seit einiger Zeit hier.

@Staengler
Hallo Michael,
die Umgangsberatung wurde von der Beratungsstelle abgebrochen, weil ja der Kindesaufenthalt unklar ist. Die meinten das Gericht muss eine Entscheidung fällen.

gruss
Olli

@kleinemaus
Bis heute hat sich wegen dem ABR nichts getan.

Wie ging es weiter:
Seit dem Mai habe ich mit den Kindern regelmäßigen Umgang. Während der Sommerferien waren die Kinder 3 Wochen lang bei mir. Im Juni lehnte der Richter den Eilantrag wegen TU ab. Meine Frau ging in den Widerspruch. Auch diesen hat er am Montag abgelehnt.

Aktuell erlebe ich nun den KU Stress. So überweise ich immer am Monatsende (letztes mal am 30.9.). Nun behauptete meine Frau sie hätte nichts erhalten und ich erhielt sofort einen kostenbescheid der RA mit Androhung von Vollstreckung. Laut Titel muss ich am 1. eines Monats zahlen.
Mein RA bereitet aktuell die Klage vor (wegen ABR).

Ansonsten kann ich nur berichten dass sich die Kinder bei mir wie Zuhause fühlen. Sie kämpfen gegenseitig um den Pappa. Mehr will ich über die Kinder nicht erzählen.

Weiteres in anderen Beitragen, die ich nun ins Forum einstelle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2010 21:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weiteres in anderen Beitragen, die ich nun ins Forum einstelle.

Ja bitte. Ich habe zwei Stränge bereits abgetrennt, weil dieses Topic sich zu einem Diversitätenkabinett entwickelt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2010 11:43
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ging es weiter:

Es wurde von mir erneut eine einstweilige anordnung und ein Hauptsacheverfahren angestrengt. Beides hat der richter nun abgewiesen.

Beschluß:
1. Der Antrag des Antragstellers vom 28.9.2010 wird sowohl in der hauptsache wie auch hinsichtlich des erlasses einer eintweiligen anordnung zurückgewiesen.
2. Die kosten des verfahrens trägt dr Antragssteller.
3. Verfahrenswert Hauptsache 3000€; einstweilige anordnung 1500€
4. Der Antrag des antragsstellers auf Bewilligung von verfahrenskostenhilfe wird abgewiesen.

Gründe:
Der Antragssteller versucht widerholt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden kinder zu erhalten.
Vorm AG befand sich bereits im januar 2010 ein Sorgerchtsverfahren, wobei sich die eltern am 29.4.2010 über die Beibehaltung des gemeinsamen sorgerechts einigen konnten. Darüber hinaus erhielt der anragssteller durch Beschluß ein begleitetes Umgangsrecht.
Die eindeutige änderung die sich zwischenzeitlich ergeben hat , ist das der Antragsteller mit Beschluß zur Zahlung von kindesunterhlat verpflichtet wurde.

Für den vorliegenden Antrag soohl in der hauptsache wie im rahmen der einstweiligen Anordnung besteht daher kein Rechtsbedürfnis. Der Antragssteller widerholt nur seine bisherigen Amerkungen und Bedenken. Die vom Antragsteller geäußerten Bedenken wurden bereits ausführlich in den oben genannten Verfahre durch die Stellungsnahme von JA und Verfahrensbeistand abgeklärt. Entsprechend war der antrag sowohl in der Hauptsache wie auch im rahmen der einstweiligen Anordnung kostenpflichtig abzuweisen.

gez.

Anmerkung: ich erhielt ein unbegleitetes Umgangsrecht. 🙂

Im Hauptsacheantrag wurde auch auf die Kindesmitnahme, kindesabmeldung, mehrfache schulwechsel sowie die Rechtliche verletzung gegenüber dem kindesvater hingewiesen. es wurde auch auf das BfervG  1 BvR 1265/08 hingewiesen (ertrotzte Kontinuität) und BVerfG, NJW 1981, 217 .
Mit der ablehnung bedeutes es dass, man die kinder einfach mitnehmen kann und damit den anderen Elternteil so mal eben ausschaltet.
Beide Eltern streiten um den kindesaufenthalt und der richter entscheidet nicht (oder ist ein Umgangsrecht gleichzeitig eine regelung bei wem die kinder bleiben werden? also die Prämierung des Kindesentziehers welcher auch noch die kinder abmeldete).

Was nun? Beschwerde einreichen?
Prozesskostenhilfe (beschwerde beim OLG)?
Berufung beim OLG?
oder wie geht es weiter?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 20:51
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Am 8.12.2010 wies der Richter das Hauptsacheverfahren zurück. Laut Anwalt wäre jetzt die Klage beim OLG möglich.

Heute am 16.12 will ich wie immer alle 2 Wochen meine kleine Tochter (5 Jahre) vom Kindergarten abholen. Ich betrete also den Kindergarten und die Erzieherin bittet mich zur Seite und sagt dass meine Tochter nicht mit will. Sie hätte dieses bereits am frühen morgen mitgeteilt. Ich habe versucht mit meiner Tochter zu reden. Sie sagte gar nichts. Ich wollte mit ihr alleine reden aber die Erzieherin lies dieses nicht zu. Ich solle das Kind nun in Ruhe lassen und gehen.
Ich teilte der Erzieherin mit dass ich meine frau anrufen würde damit diese dann die Tochter abholt. Ich habe dann meine Frau angerufen. Ich bin in den Kindergarten zurück und habe dort gesagt dass ich nun auf meine Frau warte. Ich habe dann kurz auf der Umkleidebank meiner Tochter gesessen und gewartet. Dann kam die Erzieherin und teilte mir mit ich müsse den Hort verlassen. Ich habe der Erzieherin gesagt, dass ich dann  vor dem Hort warten werde. Meine Frau ist nach 20 Minuten erschienen. Sie ging in den Hort und verlies dann mit dem Kinde den Hort. Ich habe sie gebeten dass wir gemeinsam reden. Sie sagte sie hätte keine Zeit. Im Beisein der Mutter war die Tochter zu keinem ansprechen in der Lage sondern schaute immer sofort zur Mama und biss auf ihre Fäustling. Beim Abschied erhielt ich noch ein Kuss auf die Backe.

Der Kindergarten:
Seit Mai 2010 lief der Kindesumgang ungelitten ohne Probleme. Eigentlich hat sich die Tochter immer gefreut wenn sie abgeholt wird (auch viel unternommen Seallife, Kindertheater, Tierpark etc je nach dem was sie gerne machen wollte). Im Juni 2010 hatte ich Ferienumgang und brachte da meine Tochter in den Kindergarten. Beim abholen (mein Sohn war dabei) wurde mir mitgeteilt ich solle die Tochter da lassen (hier hatte meine Frau vergessen auf den Ferienumgang hinzuweisen).  Nächster Tag ich hole die Tochter ab. Da hieß es warum ich ihr kein essen mitgebe. Man zeigte mir die leere Tasche. Am Umkleideplatz fand ich das essen meiner Tochter und es war ruhe.
Vor vier Wochen: ich hole die Tochter ab und klingel. Es meldet sich jemand und ich antworte. Die Antwort dann: "die xxx bleibt heute hier." Es öffnete keiner die Türe. Ich rief also die Polizei an, welche mit dem Kindergarten telefonierte. Kurz danach öffnete sich die Türe. Da liefen dann 2 Erzieherinnen auf mich zu und riefen verleumdung und frechheit und sie hätten nichts gehört. Letzte Woche dann beim abholen meiner Tochter (welche da begeistert war) rief die Leiterin mich zu einem Gespräch und teilte mir mit ich hätte eine Verleumdung betrieben und wenn noch mal etwas vorkommen würde dann hätte ich Hausverbot. Nun eine Woche später dieser Vorfall. In den Kindergarten gehen mehrere Kinder vom Frauenhaus.

Den Vorfall werde ich dem Jugendamt zusenden (das Jugendamt hat schon gemeint einen Umgangspfleger hier einzusetzen damit ein Umgang dort nicht leidet).
Ich würde um eure Meinung bitten

gruss
Olli

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Themenstarter Geschrieben : 16.12.2010 21:29
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Am 23.12. war ein Jugendamtstermin. Die kleine Tochter war auch da und sagte nur, dass sie mit ihrer Freundin spielen will. Andererseits konnte ich mir ihr aber vor Ort ein Spiel spielen. Meine Frau meinte sie hätte kein Einfluß genommen. Eine Befragung des JA meiner kleinen Tochter brachte keine Ergebnisse. Laut JA geht der Kindeswille der 5 jährigen vor. Das bedeutet das somit aktuell kein Umgang stattfindet. Allenfalls ein begleiteter Umgang (welchen meine Frau im Mai 2010 vor Gericht gefordert hatte).
Laut JA muss ein Kind wenn es nicht will, auch keinen Umgang warnehmen.
Also hatte ich vom 23.12-31.12.2010 nur meinen Sohn (8 jahre alt). Dem gefiel das ganze sehr gut. Heute mittag bei der kleinen die gleiche Leier. Mit Freundin spielen. Der letzte Umgang war am 13.12 und lief seit Mai 2010 immer ohne jegliche Probleme. Auf einmal absolute Totalverweigerung.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2010 17:16
 RATM
(@ratm)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Olli

Ich kann dir leider nicht grossartig helfen. Vielleicht Trost Spenden.
Versuchte eben meine Tochter (4,5) nach einer Woche Funkstille
telefonisch zu erreichen. Keine Antwort
Wie bei dir anfangs auch der Wunsch der Tochter beim Vater zu
bleiben, auch mit Traenen.
Das geht sehr an die Substanz, auch die neue Beziehung leidet.
Alles leidet. Vor allem das gemeinsame Kind.
Sehr traurig wie heutzutage leider immer mehr Mütter ihre Rache fuer
eine versaute Kindheit Jugend und Erziehung später am eigenen Nachwuchs
ableiten. Und das alles ohne jemals strafrechtlich belangt zu werden.
Ich für meinen Teil leide auch  -  leide mit dir und sage trotzdem
Kopf h o c h - dran bleiben und nochmals dran bleiben ....
Nichts ist so stark wie die Liebe.

Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...

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Geschrieben : 31.12.2010 17:56
(@schwarzwaldmaedel)
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Du hast GSR und lässt dir von einer Erzieherin untersagen deine Tochter aus dem Kindergarten mitzunehmen, obwohl es eigentlich euer Tag/Wochenende gewesen wäre? Tut mir Leid aber vll. solltest du dir mal ins Bewusstsein rufen, dass du ein erwachsener Mann und noch dazu Vater bist, die Erzieherin in diesem Fall nichts zu sagen hat und die Kleine wohl schlicht und ergreifend manipuliert wird.

Kind abholen, wie sonst auch. Wenn sie dann doch mal weint, dann tröstest du sie eben.

Lass dich nicht veräppeln und schon gar nicht mit so einfachen Mitteln von deinem Kind fern halten. Was das JA sagt ist Quatsch, denn das ist nicht der Wille deines Kindes, sondern der der KM und wenn euer Kind irgendwann mal nicht in die Schule will, dann zählt auch nicht der Kindeswille oder entspräche das dem Kindeswohl, wenn man es nicht mehr zur Schule schickt?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2011 17:50
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

@OlliT

Meine Frau meinte sie hätte kein Einfluß genommen.

Nein KM tun dieses nicht. NIE  :knockout: :gunman:

Laut JA muss ein Kind wenn es nicht will, auch keinen Umgang warnehmen.

Genau und wenn das Kind dann nicht in die Kita bzw. nicht in die Schule will brauch sie das auch nicht.
LG OSR :rofl2: :thumbdown:

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2011 18:03
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

@Schwarzwaldmaedel, ostseereiter

Danke
Ich sehe es genauso wie ihr. Am 13.1. ist der nächste Umgangstermin. Ich werde dann hinfahren und das Kind auch gegen den eigenen Willen mitnehmen. Ich habe mich da auch ein wenig unter Pädagogen kundgetan. Die Antwort war immer gleich. Der Umgangstermin ist Pflicht und der kindeswille einer 5 Jährigen ist nicht zu berücksichtigen.
Die Folge wird sein, dass der KIGA dann am nächsten morgen das JA alarmiert und dieses mich dann wieder direkt trifft. Der KIGA der angeblich sagt er sei neutral gegenüber den Eltern.
Vermutlich wird man mich aber am 13.1 nicht in den KIGA lassen.
Ich habe aktuell 2 Möglichkeiten:
1. Ende Januar wegen des Umgangs erneut klagen, da der Umgang mit der kleinsten nicht mehr klappt (aber erst seit Ablehnung der Hauptverhandlung  :puzz:. Ein Schelm wer hier etwas böses denkt.).
2. Scheidung einreichen.
a: alles verhandeln (auch das verschwundene Vermögen meiner Frau [Immobilie, Kontenguthaben etc.], welches vor der Trennung alles verschwand). Zum Glück habe ich belegbare Unterlagen.
b: eventuell den Deal machen: kleine zur Mutter, Sohn zu mir (wird jetzt 9 Jahre alt und will eigentlich zu mirund seine kleine Schwester bringt ihn immer zur Weißgluht); die 17 Jährige hat sich eh schon gegen die Mutter ausgesprochen. Dafür das Vermögen verschonen.

gruss
Olli

P.S.: ich wünsche allen hier im Nachhinein ein gutes neues jahr. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2011 22:46




(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute hatte mein Sohn einen Termin beim Psycholgen und Kinderarzt, damit sein Förderhort verlängert wird. Und ich war im nachhinein froh, dass ich dabei war.
Auf die Frage wie  der Sohn in der Schule ist, sagte meine Frau: "er ist in der schule gut." Mein Sohn sagte das gleiche. Ich sagte dann das er große Probleme beim lesen hat und eigentlich nur Wörter rät dann teilte ich noch diverse andere Probleme mit (Komunikativ und etc.). Meine Frau meinte dass unser Sohn absolut ok sei.
Im Abschluß wurde uns mitgeteilt dass eine Lese lern Schwäche kein Grund für ein Förderhort sei.
Mir entstand der Eindruck dass hier meine Frau unseren Sohn schnell aus dem Förderhort haben will. Denn dann ist sie das JA schnell los (das JA pocht auf den Förderhort und verbietet aktuell auch einen Kindesumzug zu weit vom Hort entfernt weg).
Am Abend sprach ich mit dem Förderhort, welche hier ganz klar aussagten, dass unser Sohn weiter in den Förderhort gehen muss, damit er die Schule bewältigen kann, eben so boten sie telefonischen Rücksprache für den Psychologen an (der Förderhort hält auch immer mit Berichten das JA auf den laufenden). In dem Gespräch um meinen Sohn kamen auch andere Dinge zur Ansprache, wie die KM hat gesagt dass Sohn nicht zum KV will. Der Hort aber könne dieses nicht bestätigen, weil der Sohn sich gegenteilig äußert.

Am Donnerstag ist wieder der Umgangstermin für die kleine Tochter. Ich werde das Gerichtsurteil mitnehmen und das Kind auch gegen den Kindeswillen mitnehmen. Seit über einen Monat gibt es da keinen Umgang mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 20:37
(@sandra33)
Schon was gesagt Registriert

Kann dir  leider nicht helfe, da ich keine Erfahrung habe (Gott sei Dak). Trotzdem wünsche ich dir viel Mut und viel Glück.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2011 09:59
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
nach langer Zeit hier ein paar Neuigkeiten.
Im Februar 2011 nach dem ich mich an deen Richter wendete um den Umgang wieder herzustellen erfolgte darauf, der Antrag eines kompletten Umgangsausschluses. Der Richter ignorierte diesesn Antrag, erteilte aber Prozesskostenhilfe (zur Freude der Anwälte).
Im Mai 2011 wurde eine Umgangspflegschaft angeordnet. Der Kindesumgang wieder intalliert. Die UP bescheingte dem Kindergarten etliche Fehler gemacht zu haben.
Januar 2012 endete die UP.
Seit dem läuft der Umgang.
Im März 2012 war der Scheidungstermin, wobei der Richter es beim GSR beliess. Im September 2012 bekam die Ex ein weiteres Kind (in bin nicht der Vater des Kindes) zu vor warf sie den Vater des Kindes hinaus (somit auch er Zahler; zumal er ja zu vor meine Ehe zerstörte).
Die Kinder sind weiterhin unbekannt verzogen (aktuell bis 31.12.2013), also die Meldedaten der Kinder sind mir unbekannt.

Der Kindesumgang:
Tochter: Hier wurde der Umgang wegen meines Sohnes verschoben.
Sohn: Es gibt den geregelten Umgang und die Holdienste für Training und Fussballspiel. Ein Mehr lässt die Ex nicht zu. Dieses geht nun seit September 2011 so.
Will mein Sohn z.b. nach dem Fussballspiel zum Papa und es ist kein Umgangswochenende, so wird es von der Ex verboten. Bringe ich unseren Sohn nicht zum Training so roht sie mit dem Ende des Fussballs.
Seit zwei Wochen will unser Sohn nach dem Training nicht mehr nach Hause, sondern in sein altes Zuhause nach mir.
Im Februar 2013 wird er 11 Jahre alt. Sämtliche Interessen teilt er mit dem Papa. Ich frage mich ob mein Sohn fest zu mir kann?

Der aktuelle 2 Wochenrythmus meines Sohnes:
Mo. 6h aufstehen fahrt von mir zur Schule (ankunft so 7:30h); 8h Schule 13h Taxi zum Hort (Fahrtzeit 1h); bis 17h Hort; mit Taxi zur Ex; 18:30h zuhause 
Di. 7h aufstehen; 8h Schule 16h Taxi zum Hort (Fahrtzeit 1h); bis 17h Hort; 17:30h Fussballtraining; 19h zur Ex. 20:30h Zuhause (aktuell Übernachtung bei mir, da er sonst nicht nach Hause gegangen wäre). Dann ist er 19:10h bei mir.
Mi. wie Montag aber aufstehen 7h
Do. wie Dienstag 
Fr. wie Mittwoch wobei das abholen um 17h durch mich erfolgt (wegen Fussballspiel am Samstag)
Sa. Fussballspiel danach Sohn direkt zur Ex.
So. Bei Mutter
Mo. 7h aufstehen; 8h Schule 13h Taxi zum Hort (Fahrtzeit 1h); bis 17h Hort; mit Taxi zur Ex; 18:30h zuhause 
Di. 7h aufstehen; 8h Schule 16h Taxi zum Hort (Fahrtzeit 1h); bis 17h Hort; 17:30h Fussballtraining; 19h zur Ex. 20:30h Zuhause (aktuell Übernachtung bei mir, da er sonst nicht nach Hause gegangen wäre). Dann ist er 19:10h bei mir.
Mi. 7h wie Montag
Do. wie Dienstag 
Fr. wie Montag wobei das abholen um 17h durch mich wegen Wochenendumgang.
Sa. Wochenendumgang
So. Wochenendumgang

Das ganze alle 2 Wochen. Hort und Fussballverein sind beim alten Wohnort, also bei mir. Fahrtzeit mein Sohn mit Taxi täglich 2h (auf Staatskosten).
So übernachtet der Sohn bei mir aktuell: bei 14 Tagen an 8 Nächten bei mir. Und ich zahle hier brav den Unterhalt.
Es stellt sich die Frage ob mein Sohn mit seinem Willen berücksichtigt werden würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2012 18:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ab 14 wird dem ausdrücklichen Willen der Kinder i.d.R. stattgegeben.
Darunter bekommt deren Willen sukzessive stärkeres Gewicht.

Wie doll hängt von der Festigkeit und Glaubwürdigkeit seiner Willensbekundung und von der ideologischen Grundhaltung des Richters ab.
Ich würde warten bis er 12 ist und bis dahin den Umgang so weit wie möglich ausbauen.

Aber wieso zahlt der Staat das Taxi?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2012 18:57
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Das taxi wird bereits seit 2010 bezahlt, und das obwohl sie die Entfernung zum Hort geschaffen hat (Fahrtweg so ca. 30km einfach). Und obwohl er auch bei mir wohnen könnte. Er hat hier bei mir auch sein Kinderzimmer und sein Spielzeug.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2012 20:46
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