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darf meine kinder nicht mehr sehn, wenn ich nicht den ganzen unterhalt bezahle

 
 iche
(@iche)
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hallo,
ich bin frisch geschieden, habe 2 kinder im alter von 4 und 6 jahren. habe bisher immer den ganzen unterhalt regelmäßig gezahlt, dabei bleiben mir dann noch 900 € zum leben. abzüglich aller fixkosten bleibt mir nicht mal mehr geld zum leben übrig. ich habe meine kinder regelmäßig alle 14 tage am we (fr bis so) und alle 2 wochen zusätzlich 3 tage pro woche von 16 bis 19 uhr. habe jetzt meine ex an geburtstagen, weihnachten u fahrten mit den kindern um einen nachlass gebeten zwecks geschenke etc. der wurde natürlich nicht gewährt. als ich daraufhin in den raum stellte den unterhalt erneut prüfen zu lassen, da ich die kinder relativ oft habe. drohte sie mir mit einem richterlichen beschluss, die kinder nur noch an den we zu bekommen.
weiß nicht mehr weiter. habe schon ne gut bezahlte arbeit, wenn ich noch mehr arbeiten gehe, sehe ich meine kinder noch seltener. kann mir jemand weiter helfen, wie ich mich richtig verhalten soll?
mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 21:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Iche,

was ist denn der "ganze Unterhalt" in Zahlen und wieviel verdienst Du netto inkl. Sonderzahlungen?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 21:26
 iche
(@iche)
Schon was gesagt Registriert

unterhalt 439 €, nettoeinkommen 1383 €

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 21:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nach der neuen DDT 2010 wärst Du bei 2 Kindern und Deinem Netto mit 497 Euro (272+225) am Start, würdest damit aber unter dem SB liegen. So liegst Du ganz knapp drüber.

Sachlich richtig:

1. Du hast keinen Anspruch für längere Aufenthalte bei Dir oder Geschenke, den KU zu kürzen.
2. Sie hat nicht das Recht, wegen der nicht genehmen Unterhaltshöhe den Umgang zu beeinträchtigen, zu kürzen oder zu streichen.

Wenn Du den KU prüfen lässt, schießt Du Dir wohl ins Knie, denn der wird eher mehr (s.o.) aber wohl auf keinen Fall weniger.

LBM

edit: Ist das das NETTO oder das BEREINIGTE NETTO?

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 21:42
 iche
(@iche)
Schon was gesagt Registriert

ist nicht das bereinigte netto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 22:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattungen?

Dann musst Du es noch bereinigen (je nach Leitlinien Deines OLG) um 5% vom Netto oder die tats. Aufwendungen und max. 4% vom Brutto für priv. Altersvorsorge. Wenn Du dann, wovon auszugehen ist, zu wenig hast, um den Mindestunterhalt zu zahlen, kann es aber passieren, dass man Dir diese Abzüge nicht zubilligt.

Hast Du Titel über den Unterhalt?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 22:30
 iche
(@iche)
Schon was gesagt Registriert

sorry, muss mich korrigieren. ist doch das bereinigte netto. einen titel über den unterhalt habe ich nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 22:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo iche,

Wenn Du dann, wovon auszugehen ist, zu wenig hast, um den Mindestunterhalt zu zahlen, kann es aber passieren, dass man Dir diese Abzüge nicht zubilligt.

Daher ist es m.E. ein Glücksspiel mit ungewissem Ausgang, wenn du den Unterhalt neu festsetzen lässt. Kann sein, du hast Glück und du kriegst ein paar Abzugsposten durch; nehmen wir mal an, du würdest z.B. 70 Euro an Abzugsposten durchkriegen, dann hättest du ein bereinigtes Netto von 1313 Euro und würdest wegen des 900-Euro-Selbstbehaltes auf 413 Euro Unterhalt eingenordet - also etwas weniger als die 439 Euro, die du jetzt zahlst. Kann aber auch sein, du gerätst an einen Familienrichter, der dir sämtliche Abzugsposten streicht und alles unternimmt, um dich möglichst in die Nähe des Mindestunterhaltes von 497 Euro zu bringen - notfalls, indem er dir ein fiktives Einkommen unterstellt ("Sie können schließlich noch einen Nebenjob annehmen"). Und das wäre dann sogar ein gutes Stück mehr, als du jetzt zahlst.

Wie sieht es denn aus mit Abzugsposten? Sind z.B. Fahrtkosten zur Arbeit dabei, die sich auch bei wildester Auslegung des Unrechtssprechers als unvermeidbar gelten müssten? Meiner Meinung nach: Wenn du diesen Weg gehen willst, musst du verdammt gut vorbereitet sein, und sogar dann bleibt es riskant.

Ups, gerade gelesen:

sorry, muss mich korrigieren. ist doch das bereinigte netto. einen titel über den unterhalt habe ich nicht.

Dann ist es gleich doppelt unwahrscheinlich, dass du deine Zahlungen reduzieren kannst. Außerdem hast du dann nach Abschluss der Aktion mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Titel an der Backe.

Aber wenn du magst, kannst du ja noch schreiben, um welche Sachen genau dein Einkommen bereinigt worden ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 22:47