Hallo Freunde des Eltern seins,
ich bin neu hier, weil ich nach Dingen gegoogelt habe und so auf das Forum gestoßen bin.
Nach was ich wirklich gegoogelt habe, kann ich gar nicht beschreiben, jedoch lass ich hier nen paar Beiträge die mir das Gefühl gaben hier richtig zu sein.
Zu mir, ich bin Vater eines gesunden 3jährigen Jungen. Lebe von der Kindesmutter seit ein Jahr getrennt und haben gemein. Sorgerecht.
Warum steigt der Frust? Kennt ihr das, wenn ihr auf der Straße Familien seht die evtl. sozial schwach sind, den Kindern es sogar evtl. vorleben, weil sie es auch gar nicht anders können oder kennen? Wir wollen alle eine bessere Familie sein, ein besserer Vater und eine besserer Mutter, als das was man so sieht oder gar selber als Kind erlebt hat. Doch es ist grausam, wenn die Kindsmutter eigentlich gebildet, schlau und an für sich eine sehr leicht umgänglich Person ist, sie aber mit ihren neuen Partner nun querer als quer schießt.
Meine Freundin sagt immer "bleib ruhig, reagiere nicht, das führt zu nichts" und recht hat sie, jedoch platzt mir der Geduldsfaden so langsam.
Wir (KM/KV) haben uns friedlich getrennt, es hat eben nicht mehr gepasst, die Mutter hatte bedenken das ich ein guter Vater wäre, dass ich jedoch Beruflich zu der Zeit sehr gebunden war, war für sie nicht relevant. Egal, Trennung und jeder geht sein Weg.
Doch die letzten 4 Monate sind die Hölle mit ihr, ich habe das Gefühl das wir die Rollen getauscht haben, ich kümmere mich um alles, habe Fragen und und und...von ihr kommt nichts. Wir fangen in ferner Zukunft mit dem Wechselmodell an, um was ich ich Monate gebettelt habe. Sie möchte kein Kontakt mehr, ich soll sie nicht Kontaktieren, dabei vergisst sie das beim GS kontakt das a und o bei relevanten Themen ist. Wie zb. Kita/Schule bei Umzug und sie zieht gerade um. Hilfe wurde hier ausgeschlagen, sie habe schon ne Kita gefunden, benennt sie aber nicht.
Sie gibt mir das Gefühl, das sie sich null mit den Rechten befasst hat und sich nicht im klaren ist, dass sie sich ins eigene Fleisch schneidet. Ich möchte nur mein Sohn so oft sehen wie möglich, so oft wie sie auch und da ist mir kein Weg zu weit und keine Zeit zu schade.
Ich frage wann ich denn den Kleinen abholen darf, da die Kita Schließzeit hat und ich eingeteilt bin. Antwort: Kind bleibt bei mir, ich dulde keine Belästigung und alles weitere nur über Brief.
Was ist da nicht in Ordnung? Mich interessiert es ein Haufen, was sie in ihren Leben macht, wie ihr Tag war etc., ich möchte nur mein Sohn sehen, wie vereinbart.
Mich wurmt es nur noch, das ich mache und tue, alles was sie möchte. Habe ich eine Bitte, wird das immer auf die lange Bank geschoben oder "es bleibt wie es ist" zu hören bekomme.
Ich hoffe das mit dem Wechselmodell alles einfacher wird, da ja hier vieles geregelt ist. Zumindest wie ich mich belesen habe, dann darf sie mir ihn nicht mehr weg nehmen, wann es ihr passt, bzw. muss sie mir dann ein Ausgleichtag anbieten etc.
Es tut mir alles nur um den Klein leid, er bekommt immer mehr mit, das Mama und Papa nicht so freundlich reden, als mit Fremde (Guten Tag, danke etc.).
Der Hauptwohnsitz wird sich auch ändern, mit ihren Umzug, wird er bei mir gemeldet. Ich hoffe das es nicht am Ende noch größere Streitigkeiten gibt, weil sie ist sich in so vielen nicht, konnte ich doch eine Entscheidung nur erzwingen als ich mit Familiengericht gedroht habe. (Stichwort: Kita Wahl)
...tausend Beleidigungen schwirren mir durch den Kopf und ständig muss man sich zusammen reißen und nett bleiben, armen.
Hey mein Freund,
ich kann mir gar nicht ausmalen, wie das für dich ist.
Es hört sich wirklich grausam an..
Ich durchlebe gerade auch einen kleine Breakdown :/
Bleib stark und kämpfe um deinen Jungen! Du hörst dich wie ein wundervoller Papa an und dein Sohn weiß dies bestimmt zu schätzen!
danke unlxx für deine Worte.
Hier kommt noch ein Nachtrag, aus aktuellen Anlass.
Ich hatte gestern nach zwei Wochen Urlaub für den Kleinen ein Brief im Rucksack, wo die Mutter nun ernst macht und mir meine Tage streitig machen möchte auf Grund der psychischen Belastung unserem Kindes und nebenbei lag ein Antrag zur Änderung des Familiennamens bei, da sie eben mal geheiratet hat. ....puh bin ich am Kochen!
"Antrag abgelehnt und die Tage bleiben wie sie zusammen vereinbart sind, ich bitte um ein persönliches Gespräch und solange wird nichts geändert bis wir hier als gemeinsame Eltern eine Lösung zum wohle des Kindes gefunden haben" ...das war meine Antwort da drauf.
Da entscheidet sie, mir sagen zu können, das ich mein Sohn von 6 Tagen alle zwei Wochen nur noch 3 sehen darf, trotz gemeinsamen Sorgerecht und dem Umgangsrecht. Da muss man aufpassen nicht verrückt zu werden und durchzudrehen. Nebenbei legt sie mir dann noch Anträge bei zur Ummeldung des Wohnsitzes ohne irgendwas auszufüllen, bittet aber um ne Unterschrift... die ist ja Lustig.
Servus!
...nebenbei lag ein Antrag zur Änderung des Familiennamens bei, da sie eben mal geheiratet hat.
In Deinem anderen Faden schreibst Du:
das sie heiraten möchte, ihren Freund den sie seit 3 Monaten kennt und unser Sohn sein Nachnahmen annehmen soll....aktuell ihrer.
Euer Kind hat trägt demnach nicht Deinen Namen, was ist dann der Hinderungsgrund zur Zustimmung?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das liegt daran das ich bis gestern nicht wusste, das sie geheiratet hat in den letzten zwei Wochen und es mir gestern mit dem Brief erst mitgeteilt hat bzw. auf ein Antrag ihr neuer Nachname stand.
Was ihr Grund ist zu der Namensänderung weiß ich nicht, jedoch habe ich mich hier schon abgesichert über mein Anwalt, das sie keinerlei Chance hat dies einzuklagen, solange er kein ungünstigen Nachnamen hätte der ihm schaden könnte im Leben. Dies hat auch nicht mit Kindeswohl oder sonstigen zutun, von daher bin ich da gelassen, finde es jedoch interessant das sie da drauf so besteht, vielleicht um weniger nachweisen zu müssen das sie die Mutter wäre beim verreisen oder um ggf. das SGR zu umgehen oder ähnliches... ich weiß es nicht.
Unser Kind trägt ihren Nachnamen und der war der Familie heilig, um so mehr verwundert bin ich das sie wem nach 3 Monaten heiratet und deren Nachnamen annimmt.
Naja, das ist in meinen Augen ein unnötiger Nebenschauplatz, der zu Irritationen bei der gewünschten Aufrechterhaltung/Erweiterung der Umgangsregelung führt;
weder Dir noch Eurem Sohn würde nach meinem Verständnis Nachteile aus der Namensänderung ergeben, da wäre mir ein regelmäßiger und möglichst umfangreicher Umgang deutlich wichtiger...
Grüßung
Marco
**edit: Ergänzung**
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das ist wohl richtig, nur hat das eine mit dem anderen nichts zutun und wenn sie diese Änderung haben möchte, dann darf sich nicht nur fordern und alles alleine machen, sondern sollte zur Vernunft kommen und mit mir zusammen ein Weg finden. Das Wohl des Kindes steht immer noch an erster Stelle und dumm wäre sie, wenn sie jetzt damit kommt, ich solle den Antrag unterschreiben, sonst kein WM, weil das wäre Erpressung und nicht zum wohle des Kindes.
Auf gut deutsch, ist es für mich so nichtig, das es das kleine Druckmittel ist, was ich habe. Möchte sie was, muss sie jetzt auch mal mir entgegenkommen. Nur weil sie Mutter ist, hat sie nicht das recht mein Leben und des Kindes zu bestimmen und alles für sich entscheiden rund ums Kind.
Ich verhalte mich immer kooperativ und höfflich, ohne Emotionen beim Austausch, das einzige was ich möchte ist mehr Zeit mit mein Jungen und das sie das akzeptiert, das unser Sohn mehr Zeit mit mir möchte. Es spricht nicht dagegen, dafür um so mehr.
Ich finde es für das Kind äußerst blöd, weil es nun namentlich mit keinem Elternteil mehr verbunden ist. Das Problem hatte ich im Freundeskreis auch, da waren die Kinder älter und wollten die Änderung selbst. Auch da hat der Vater es verhindert, ohne Grund, schlicht weil er es kann.
Sei mal so nett und überlege dir, ob deinen Willen dabei durchzusetzen wirklich für dein Kind eine gute Lösung ist. Ich verstehe total, dass du auch mal eine Grenze setzen willst. Aber ob das Thema dafür ideal ist, wage ich zu bezweifeln.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin!
Du kommst nicht drum herum ernst zu machen. Die Sache mit den Namen ist allerdings Pillepalle, da kannst du drüber stehen, wenn das Kind sowieso nicht deinen Namen trägt. Du solltest eine Umgangsregelung beantragen. Die Vorzeichen durch deine Exe stehen klar auf Sturm.
Also verzettel dich nicht in Nebensächlichkeiten, sondern kümmere dich um die wirklich wichtigen Punkte. Nämlich, dass du sicher stellst, den Kontakt zu Kind nicht zu verlieren.
Das WM bekommst du sowieso nur dann durch, wenn zwischen dir und der Exe eine einigermaßen funktionierende Kommunikation statt findet. Sieht hier aber gerade nicht danach aus.
Will kein Schwarzmaler sein. Aber als alter erfahrener Sack sehe ich hier graue Wolken aufziehen. Noch sind sie weit weg, werden aber definitiv näher kommen.
Greetz,
Milan
Schlag ihr doch eine notarielle Vereinbarung vor. Das Kind bekommt den neuen Nachnamen und das WM wird wie folgt vereinbart ....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das graue Wolken aufziehen, das sehe ich auch so. Das für eine WM die Kommunikation gewährleistet sein muss, das weiß ich. Für diese Kommunikation kämpfe ich, sie versucht diese aber zu kappen soweit es ihr möglich ist um gar mir sogar Steine in den Weg zu legen.
Gestern rief sie mich an um auf meine Antwort auf ihren Brief zu reagieren und das war nicht schön, es wurde eher richtig dreckig mit Beschuldigungen und Drohungen, sowie Erpressung. Weiß gar nicht wann ich das letzte mal 90min telefoniert habe am Stück.
Es stellte sich raus das sie nicht verheiratet sind, jedoch in zwei Wochen heiraten. Der Nachname ist für sie das Gesamtpaket, um mich aus ihrer Familie auszuschließen. Ich möchte gar nichts mit der Familie zutun haben, am Ende werde ich auch dem Nachnamen zustimmen, da hier die Erpressung kommt, sie ist nur bereit den längeren Kita-Gutschein zu unterschreiben, wenn ich ihr den Antrag unterschrieben zukommen lasse zur Nachnamenänderung.
Mir ist das mit dem Nachnamen im Prinzip halt egal, da er sowieso ihren Namen trägt, aber ich finde es dreist so Druck aufzubauen.
Das sie mir bei Umgang mit mein Sohn auf 3 Tage reduzieren wollte, habe ich mit ihren zukünftigen Mann klären können und ich behalte meine Tage ohne Lücken bis zum 1.10., wo eigentlich das WM starten soll. Ich Ahne schlimmes, das genau das nicht kommen wird, aber ich werde alles mögliche tun um zu beweisen, das es hier um sie geht und nicht um das Kindeswohl.
Jetzt hilf bei nicht einhalten von absprachen nur noch das JA, weil ich lasse mich nicht mehr vertrösten.
Sie hat nicht das Recht mein Umgangsrecht oder gar das Umgangsrecht für ihren Sohn zu beschneiden, wie es ihr passt. Psychische Belastung hin oder her, das hat sie nicht zu beurteilen ob es für den Jungen Besser ist, ob er Papa 3 Tage am Stück, 6,7 Tage am Stück oder mit Lücken sieht. Das am Stück besser ist, das ist klar, aber sie kann einfach nicht beurteilen das er psychisch geschädigt ist, weil er mich 6 Tage sieht, nur weil sie mit ihm danach Probleme im verhalten hat, die ich nicht habe bei mir.
Eine notarielle Vereinbarung werde ich auch denke anstreben, da vom zukünftigen Ehemann der Einwurf kam, da wo unser Sohn ist, da ist er auch, egal ob Geburts- oder Feiertage, bzw. Ferien/Schließtage anstehen und das geht definitiv nicht. Ich lade mein Sohn nicht aus mein Geburtstag aus, nur weil es die Mutter letzten Monat gemacht hat. Wenn der Kleine zu Mama, Oma, Papa, Cousine oder Freunde auf ein Geburtstag möchte, dann haben wir dies umzusetzen, solange dies im möglichen ist und ihm nicht im Umgangsrecht zu beschneiden oder gar mir den Moment von mein Geburtstag mit ihm zu nehmen für zwei drei Stunden, weil er bei ihr ist. Sie soll erwachen werden mit 30 Jahren... wie stellt sie sich die Einschulung später vor oder die Jugendweihe?
Das das Familiengericht eine funktionieren Kommunikation wünscht für ein WM, muss ich gucken das ich mein Anspruch mein Sohn auch 7 Tage zu sehen irgendwie umsetzen kann und dafür muss ich leider weiterhin soweit wie es für mich geht bei denen mitspielen.
Aber notarielle Vereinbarung werde ich mir merken, danke dafür Lausebackesmama.
"Eine notarielle Vereinbarung werde ich auch denke anstreben, da vom zukünftigen Ehemann der Einwurf kam, da wo unser Sohn ist, da ist er auch, egal ob Geburts- oder Feiertage, bzw. Ferien/Schließtage anstehen und das geht definitiv nicht. Ich lade mein Sohn nicht aus mein Geburtstag aus, nur weil es die Mutter letzten Monat gemacht hat. Wenn der Kleine zu Mama, Oma, Papa, Cousine oder Freunde auf ein Geburtstag möchte, dann haben wir dies umzusetzen, solange dies im möglichen ist und ihm nicht im Umgangsrecht zu beschneiden oder gar mir den Moment von mein Geburtstag mit ihm zu nehmen für zwei drei Stunden, weil er bei ihr ist. Sie soll erwachen werden mit 30 Jahren... wie stellt sie sich die Einschulung später vor oder die Jugendweihe?
DU sagt, das geht definitiv nicht. Erwachsen ist also nur, wer das ebenso sieht?
Es ist durchaus auch bei den Familiengerichten üblich, das so zu sehen wie deine Ex. Was hindert dich (oder die KM) daran, den Geburtstag einfach nachzufeiern?
Und zur Einschulung selber können selbstverständlich beide ET anwesend sein aber die Feier danach findet eben bei einem statt und der andere holt die ein paar Tage später nach.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Der neue Kerl Deiner Exe hat recht mit dem was er sagt. Wenn ihr eine fixe Umgangsregelung habt, dann ist der kurze an den verabredeten Tagen dort, wo es verabredet wurde. Wenn du Geburtstag hast während der Umgangszeit der Mutter, dann hast Du Pech gehabt. Vielleicht könnt ihr darüber reden, dass er mal zwei Stunden zu dir kommt, aber ein Recht für Dich lässt sich daraus nicht ableiten.
Gleiches gilt für Feiertage. Bei den großen Feiertagen (Weihnachten) kann man einen jährlichen Wechsel vereinbaren aber ansonsten spielen Feiertage für die Umgangsregelung keine Rolle.
Mir fällt auf, dass Du viel auf Rechte pochst, die die KM hat oder eben nicht hat. Diese Einstellung würde ich über Bord werfen. Natürlich gibt es Rechte. Aber die sind besonders im Familienrecht oft Auslegung- und Interpretationssache. Und wenn man zu sehr auf seine Rechte pocht, dann fällt man auch schnell mal auf die Nase damit.
So wie Milan sagt, oder man nimmt in eine Umgangsregelung auf, welche Ereignisse den festen Rhythmus unterbrechen sollen und wie/ wie lange.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich möchte LMB und Milan hier ebenfalls zustimmen. Eine klar definierte Umgangsregelung bringt mit der Zeit Ruhe in die zu bewältigende Elternschaft und das Kind kann sich am besten darauf einstellen,
wenn es nicht die ganze Zeit kurzfristig hin und her geschoben wird. Als umgangsberechtigter Vater muss man sich auch damit abfinden können, sein Kind nicht zu jedem persönlichen Anlass bei sich haben zu können.
Auch wenn man aus subjektiver Sicht meint einen Anspruch darauf zu haben.
Auf das Kind selbst hat das keinerlei nachteilige Auswirkungen, sehr wohl aber wenn die ganze Zeit Stress vorherrscht.
Gruß
Meta
Experience makes smarter quotes
@metagame - ganz genau!
Umgangsregelung bedeutet für den getrennt lebenden Elternteil, dass er außerhalb der festgelegten Zeiten schlicht weg „kein Kind hat“.
Klingt bitter. Weiß ich. Aber in der Umsetzung, besonders mit einer unkooperativen Km, sieht es faktisch leider so aus. Und wenn die KM sogar Telefonate (später) unterbindet, dann muss man die Pille einfach schlucken. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.
Im Gegenteil besteht sogar die Gefahr, dass man sein Umgangsrecht beschnitten bekommt, wenn man der KM ständig Stress macht wegen falscher Erwartungen oder zu hohen Rechtsansprüchen.
Wie oft habe ich hier im Forum schon erlebt, dass Vätern das Umgangsrecht ausgesetzt wurde, weil sie mit aller Gewalt versucht haben mehr Umgang bzw mehr Einfluss zu bekommen.
Man muss fordern, was auch umsetzbar ist. Und wenn hier sogar ein Wechselmodell gewünscht wird, dann muss eine nahezu reibungslose Kommunikation statt finden. Ansonsten ist das Wechselmodell erledigt.
Wie oft habe ich hier im Forum schon erlebt, dass Vätern das Umgangsrecht ausgesetzt wurde, weil sie mit aller Gewalt versucht haben mehr Umgang bzw mehr Einfluss zu bekommen.
Aber das ist doch nicht sauber und sehr parteiisch. Die KM kann also schalten und walten wie sie will und wenn der KV sein Recht (und auch das Recht des Kindes!) einfordert (notfalls mit allen Möglichkeiten), dann zieht der KV den Kürzeren.
Ich weiß das das leider so ist, aber damit zeigt sich das Thema im Familienrecht von seiner absurden Seite.
Jo, es ist teilweise total absurd und von „Recht“ kann man manchmal echt nicht mehr sprechen.
Ich erinnere mich an einen Fall, da hat ein KV massiv versucht sein Umgangsrecht gegen eine komplett verweigernde KM durchzusetzen. Das gerichtliche Ergebnis war ein Umgangsausschluss mit der Begründung „durch die Bemühungen des KV kommen KM und Kind einfach nicht zur Ruhe!“
Oder in meinem eigenen Fall - KM entführt den gemeinsamen Sohn, taucht fast 1 Jahr unter mit ihm und ich werde darauf hin zu betreutem Umgang verdonnert mit der absurden Begründung „Der KV könnte sich aus Rache mit dem Sohn absetzen!“
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland.
Warum wird dann der KM nicht vom Gericht die Grenzen gesetzt?
Ich habe zunehmend das Gefühl, da trauen sich die Richter nicht wirklich ran und das mit dem Totschlagargument "weil es doch die Mutter ist". Also immernoch eine Zweiklassengerichtsbarkeit im Familienrecht.
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland.
Warum wird dann der KM nicht vom Gericht die Grenzen gesetzt?
Ich habe zunehmend das Gefühl, da trauen sich die Richter nicht wirklich ran und das mit dem Totschlagargument "weil es doch die Mutter ist". Also immernoch eine Zweiklassengerichtsbarkeit im Familienrecht.
Dieser Betrag ist nicht zielführend. Das Ziel des Gerichtes ist eine tragfähige Einigung der Elternteile mit Hilfe von Auflagen.
Eine stabile und kontinuierlich gelebte Umgangsregelung führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Bindung bzw. einem guten Verhältnis zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten. Mit zunehmendem
Alter des Kindes verringern sich die Einflussmöglichkeiten des betreuenden Elternteils und das Kind trifft zunehmend selbständige Entscheidungen.
Es liegt im Interesse des Umgangsberechtigten eine möglichst umfangreiche Regelung zu erhalten, indem er glaubhaft das Wohl des Kindes vorne und die eigenen Interessen hinten anstellt.
Frust ist nicht die Wahl der Mittel.
Gruß
Meta
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