Der Frust steigt, g...
 
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Der Frust steigt, gelassen bleiben wird zur Qual

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(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Dieser Betrag ist nicht zielführend. Das Ziel des Gerichtes ist eine tragfähige Einigung der Elternteile mit Hilfe von Auflagen.
Eine stabile und kontinuierlich gelebte Umgangsregelung führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Bindung bzw. einem guten Verhältnis zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten. Mit zunehmendem
Alter des Kindes verringern sich die Einflussmöglichkeiten des betreuenden Elternteils und das Kind trifft zunehmend selbständige Entscheidungen.

Das ist ja alles richtig, betrachtet aber nur die Situation zwischen KV (der ja meistens der Umgangsberechtigte ist) und dem Kind.
Was ist mit der KM, die hat ebenso eine Mitwirkungspflicht um eine Bindung zu ermöglichen und zu fördern. Das dem oft nicht so ist, kann man sehr ausführlich hier im Forum lesen. Wo bleiben da die Sanktionen seitens des Gerichts bzw. mehr als nur das übliche du-du ?

Es liegt im Interesse des Umgangsberechtigten eine möglichst umfangreiche Regelung zu erhalten, indem er glaubhaft das Wohl des Kindes vorne und die eigenen Interessen hinten anstellt.
Frust ist nicht die Wahl der Mittel.

Auch hier nur einseitig die Pflicht für den KV. Warum muss die KM nicht auch mal glaubhaft machen, dass sie ihre eigenen (emotionalen) Interessen hinten anstellt zum Wohle des Kindes.
Findet meiner Meinung nach viel zu selten statt.
Frust ist sicherlich nicht die Wahl der Mittel, aber welcher KV wird angesichts dieser Schieflage nicht kurz über lang frustriert?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 12:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

ich bitte darum, beim Thema von @Diplodocus zu bleiben.

Wer eine Grundsatzdiskussion über die Bananenrepublik Deutschland im Allgemeinen und das zugehörige Familienrecht im Besonderen führen möchte, der macht dafür bitte ein neues Thema auf.

Danke und viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 12:48
(@metagame)
Schon was gesagt Registriert

Was ist mit der KM, die hat ebenso eine Mitwirkungspflicht um eine Bindung zu ermöglichen und zu fördern.

Wenn du euer Kind regelmäßig siehst, empfiehlt es sich deine Aufmerksamkeit auf das Kind zu konzentrieren und von der Mutter abzuwenden.
Du hast alle Chancen und Möglichkeiten eine Umgangsregelung mit entsprechendem Beschluss von ca. 140 Tagen im Jahr (We 14-tägig, 1 Tag in jeder 2. Woche + Hälfte der Schulferien)
zu erreichen. Wenn sich daran nicht gehalten wird muss man weitersehen, aber dann hat sich die KM zu verantworten.

Natürlich entsteht Frust und scheinbar unendliches Leiden, aber zeigen sollte man das den Beteiligten eben nicht.
Deshalb hat das in diesem Faden auch nichts zu suchen. Zu einem weiteren Gedankenaustausch bin ich jedoch gerne bereit.

Gruß

Meta

Experience makes smarter quotes

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 13:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du euer Kind regelmäßig siehst, empfiehlt es sich deine Aufmerksamkeit auf das Kind zu konzentrieren und von der Mutter abzuwenden.
Du hast alle Chancen und Möglichkeiten eine Umgangsregelung mit entsprechendem Beschluss von ca. 140 Tagen im Jahr (We 14-tägig, 1 Tag in jeder 2. Woche + Hälfte der Schulferien) zu erreichen. Wenn sich daran nicht gehalten wird muss man weitersehen, aber dann hat sich die KM zu verantworten.

Das liest sie "wie zeige ich den Widerspruch zwischen Theorie und Praxis!"
Wohlige, blumige Worte schaffen oftmals keine Regelung und noch seltener Sanktionen für nicht rechtsstaatlichen Verhalten.

Natürlich entsteht Frust und scheinbar unendliches Leiden, aber zeigen sollte man das den Beteiligten eben nicht.

Menschlichkeit wird nur Frauen zugestanden ...

Ich wäre mehr für Praxis.
Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 13:36
(@maxmustermann1234)
Registriert

Falls das Wechselmodell noch akut ist, kann ich dir auch die Erfahrung mitgeben, dass ein Wechselmodell auch ohne große Kommunikation möglich ist. Natürlich ist das für die Kinder nicht besonders gut, aber wahrscheinlich besser als ein 14-Tage-Umgang. Ich habe auch ein WM, wo quasi so gut wie keine Kommunikation stattfindet, vielleicht mal 3 Whatsapp-Nachrichten im Monat.

Hast du im Wechselmodell die Betreuungstage gut geregelt, muss darüber schon wenig diskutiert werden. Was bleibt sind Hobbies und Kindergarten. Du musst aber davon Abstand nehmen auf deine Rechte zu pochen: meine Regelung hat bspw. dazu geführt, dass ich meine Kinder am Vatertag nicht da hatte. Meine Meinung dazu: so what, dafür sind sie das halbe Jahr hier. Feier die Tage, die nicht in deiner Zeit liegen, einfach nach.

Deine Idee, dass das Kind zu jedem Geburtstag aus deinem Freundes- und Familienkreis darf, sowie bei ihrem auch, ich sicherlich vernünftig, funktioniert aber nur, wenn die Eltern nicht zerstritten sind. Ansonsten garantiere ich dir, dass das Kind zukünftig an so gut wie allen Tagen, an denen es eigentlich bei dir ist, Verabredungen bei der Mutter hat.

Nimm es einfach hin, es ist sicher nicht optimal, aber besser als den Kontakt zu verlieren. Meine Tochter ist in zwei Wochen auf einen Geburtstag bei einem Kind eingeladen, wo die Mutter eigentlich keinen Kontakt mit meiner Ex will, meine Tochter ist aber genau dann bei der Ex. Wahrscheinlich wird sie also nicht hingehen. Mein Sohn muss Montag eigentlich um 17.30 Uhr beim Basketball stehen, ich hole ihn aber erst um 18.00 Uhr und meine Ex wird ihn wahrscheinlich nicht hinbringen.
Ja, alles suboptimal, aber immer noch besser als weniger Kontakt.
Mein Sohn ist gestern weinend gegangen, weil er eigentlich noch bleiben wollte, hat sich dann aber die Tränen abgewischt, um seine Mutter nicht zu verletzen. Kinder sind halt so, sie wollen ihren Eltern gefallen und leiden lieber selber. Jede Trennung macht ein Kind ein Stück kaputt, manche mehr, manche weniger. Alles, was du tun kannst, ist zu versuchen die Bindung soweit aufrecht zu erhalten, bis das Kind selbst entscheiden kann. Und ich bin überzeugt davon, dass Jungs einen Vater brauchen, an dem sie sich orientieren können und Mädchen ein vernünftiges männliches Vorbild, um zu wissen, wie sie einen guten Partner erkennen.

Von daher glaube ich, dass es in deiner Situation das beste für dich ist Zugeständnisse zu machen und den Konflikt nicht anzufachen, auch wenn deine Ex hasst. Ich wurde von meiner Therapeutin mal gefragt, was ich für meine Ex empfinde. Meine Antwort war: Verachtung, wie ich sie bisher noch nie empfunden habe und wahrscheinlich auch nie wieder empfinden werde. Trotzdem halte ich mich aus jedem Konflikt raus und versuche kein negatives Wort über meine Ex zu verlieren.

Die Alternative ist nur der familienrechtliche Weg. Da wir aber hier familienrechtlich aber in der bereits angesprochenen Bananenrepublik wohnen, kann man dir davon nur abraten. Danach gibt es nur noch verbrannte Erde und man redet nur noch über Anwälte. Lass dir gesagt sein: ihr kommuniziert zumindest noch miteinander, es geht auch wesentlich schlimmer. Liegt wohl daran, dass ihr eine vernünftige Trennung hinter euch habt.

Euer Sohn ist noch klein, du hast also noch eine lange Zeit vor dir. Mein größter ist gerade erst 9 und er ist nur in kleinen Phasen groß genug, um seinen echten Willen zu äußern, also dass, was er denkt und nicht dass, was er denkt, dass ich oder seine Mutter hören wollen. In der Pubertät mag das anders aussehen, aber dahin musst du erst kommen. Und das funktioniert nur über eine gute Bindung und ausreichend Betreuung.

Ach ja, zur Namensänderung: Stimme bitte zu, es ist für Kinder scheiße, wenn sie einen anderen Namen haben als beide Eltern. Ich bin von Mama und Stiefpapa groß gezogen worden (beide selben Namen nach Hochzeit), hatte aber den Namen meines leiblichen Vaters, der in Polen lebt, den ich mit Mitte 20 kennen gelernt habe, der aber einer Namensänderung nie zugestimmt hat. Ich habe als Kind lange einfach den Namen meiner Mutter genutzt, obwohl ich anders hieß, weil ich mich nicht ausgeschlossen fühlen wollte. Das führt aber spätestens in der Schule zu Irritationen. Also weil das Kind auch nicht deinen Namen trägt, sollte dir die Namensänderung egal sein. Die Kleine meiner Partnerin wird nach der Hochzeit im Dezember auch einbenannt, weil meine Partnerin auch einen Doppelnamen führen wird. Ich wollte eigentlich nicht, dass sie meinen Namen führt (ausländisch, ihrer hingegen ist wirklich schön), aber sie mit einem Namen zurückzulassen, den ihre Eltern und Stiefgeschwister nicht haben, ist keine Option.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 14:56
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