Diskriminierung am ...
 
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Diskriminierung am Familiengericht

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Würde ich mit meinem heutigen Wissen erneut in meinen damaligen eigenen Fall befinden, so würde ich mich heute völlig anders verhalten. Heute würde ich im Grunde fast gar nichts mehr tun, ein paar Anträge stellen und ansonsten warten. Jedenfalls würde ich nicht mehr, wie damals, meine gesamte Energie und gesamte Kohle in 14 verschiedene scheiss Familienrechtsverfahren stecken. Und ich bin sicher, dass das heutige Ergebnis dasselbe wäre, wie damals. Nur eben mit weit weniger Aufwand und weniger schaden.

Sehr weise, wirklich. Man(n) muss halt akzeptieren, dass man in diesen Dingen in der Regel am kürzeren Hebel sitzt, und auch dazu bereit sein, den letzten bitteren Schritt zu gehen, dh, die Kinder loszulassen. Früher oder später gehen sie eh und leben ihr eigenes Leben; für Scheidungsväter gilt halt manchmal "früher".

Der Kampf gegen Windmühlenflügel kostet unglaublich viel Zeit, Nerven und auch Geld. Das sehe ich ganz aktuell bei einem Arbeitskollegen. Man(n) kann sich das auch sparen. Einmal, zweimal versuchen, die Protagonisten abschätzen, und das wars dann auch, leider.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2021 20:41
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Slam

Ich glaube die Sache ist, dass der Vater, der das erste Mal in ein Sorgerechtsverfahren gerät, mit dem Glauben an Recht und Gesetz in die Schlacht geht und dabei logisch denkt.

Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass man seine Kinder gehen lassen muss. Vielleicht stimmt das so als emotionale Einstellung. Nach meiner Erfahrung enden die meisten Verfahren aber ohnehin ähnlich. Ganz egal, ob man vorher versucht alle Windmühlen platt zu machen oder nicht.

Das gemeinsame Sorgerecht ist selten in echter Gefahr und Umgang ist ein Grundrecht der Kinder, was auch jeder Richter weiß. Wenn man also annimmt, dass die meisten Verfahren mit GSR und einer Umgangsregelung enden, egal wie sehr man vorher kämpft, dann braucht man vorher ja gar nicht kämpfen. Anträge stellen, gut argumentieren und dann abwarten.

Das Gras wächst eben nicht schneller, nur weil man dran zieht. Aber es wächst, so viel steht fest.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2021 23:04
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

"Ich glaube die Sache ist, dass der Vater, der das erste Mal in ein Sorgerechtsverfahren gerät, mit dem Glauben an Recht und Gesetz in die Schlacht geht und dabei logisch denkt."

Ja, genau so. Aber die Realität ist dann oft ungefähr so: Man stelle sich vor, man wird überfallen und ausgeraubt. Der Täter wird geschnappt und es kommt zur Verhandlung. Es gibt Zeugen und eindeutige Beweise - aber am Ende wirst du bestraft und wanderst ins Gefängnis.

Diese Hilflosigkeit und Ohnmacht, diese andauernden Diskriminierungen auszuhalten, das kostet mMn. die meiste Kraft und kann dir den Lebensfokus nehmen. Das darf man nicht zulassen.
Und genau das würde ich jedem, der am Anfang steht, vermitteln. 1. Glaube nicht an Gerechtigkeit, oder Wahrheit. Beides wird man am FamG. nicht finden. Lieber die aktuelle Rechtslage scharf im Auge behalten und damit argumentieren. Lockerlassen, aber bitte niemals loslassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2021 03:19
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich war schon oft am überlegen, ob es nicht besser wäre einfach loszulassen.
.....
Lockerlassen, aber bitte niemals loslassen.

Ich meine dieses Loslassen eher als innere Einstellung bis zum Äußersten zu gehen, die absolute Bereitschaft, es wirklich drauf ankommen zu lassen. Mit der Einstellung hättest Du diesem faulen Vergleich, oder Verarsche, wie Kasper das richtigerweise nennt, wohl nie zugestimmt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2021 15:13
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@Slam - danke Dir für das Feedback.  … Ich meinte "loslassen" eher im Sinne von Rückzug, bzw. kompletten Kontaktabbruch. Um halt einfach nicht mehr Teil des Problems zu sein.

Ich habe dieser tatsächlichen "Verarschung" ebenfalls zugestimmt, weil meine damalige Anwältin mich schlecht beraten hatte. Wenn die Richter einen Vergleichsvorschlag anbieten, kann man ja ungefähr raushören, wohin die Reise gehen wird, falls es zu keiner "Einigung" kommen sollte. Sie meinte, wenn das Gericht entscheidet, kann ich hinterher auch nicht mehr gegen diesen Beschluss vorgehen und hätte evtl. nicht mal
dieses "informelle SGR" mehr und riet mir dem zuzustimmen. Heute weiß ich auch, dass das Bullshit war.

Tatsächlich habe ich dann noch einmal ca. 950 € für einen erneuten Antrag zum GSR verbraten, weil die KM sich weiter weigerte Auskunft über behandelnde Ärzte zu geben und klassischerweise den Reisepass
einbehielt und dadurch ein geplanter Urlaub ausfallen musste. Der Antrag wurde natürlich abgelehnt.

In diesem Sinne "guten Rutsch" 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2021 16:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hat sie dich belogen. Gegen den Beschluss gibt ja Rechtsmittel. Gegen den Vergleich eben nicht.

Unfassbar.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2021 17:07
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

In diesem Sinne "guten Rutsch" 🙂

Dir auch, und allen sonstigen Scheidungsgeplagten und/oder von ihren Kindern getrennt lebenden Vätern.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2021 20:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Rohat

„ , genau so. Aber die Realität ist dann oft ungefähr so: Man stelle sich vor, man wird überfallen und ausgeraubt. Der Täter wird geschnappt und es kommt zur Verhandlung. Es gibt Zeugen und eindeutige Beweise - aber am Ende wirst du bestraft und wanderst ins Gefängnis. “

Die Realität (in meinem zum Glück lange abgeschlossenen Verfahren) kann im Familienrecht tatsächlich genau so aussehen. Meine Exe entführte unseren gemeinsamen, ehelichen Sohn und tauchte mit ihm Monate lang unter. Das war eine „widerrechtliche Kindesentziehung“ und wurde auch schwarz auf weiß durch die Staatsanwaltschaft so festgehalten. Man sollte annehmen, dass dies dann negative Konsequenzen für sie haben sollte. Weit gefehlt. Zur Belohnung bekam sie das alleinige ABR mit der Begründung „da der Junge nun so lange schon bei der Mutter ist“.

Wenn ich also ein Auto klaue und erwischt werde, dann darf ich das Auto also behalten, wenn ich es lange genug in meiner Garage versteckt halte….

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2022 06:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(…)dann darf ich das Auto also behalten, wenn ich es lange genug in meiner Garage versteckt halte….

GenU. Und die Begründung?
Weil sich das Auto schon an dich gewöhnt hat😂!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2022 15:54
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

"GenU. Und die Begründung?
Weil sich das Auto schon an dich gewöhnt hat😂!"

Und vermutlich, weil es dadurch zur Ruhe kommen konnte...

@Lausebackesmama - "Da hat sie dich belogen. Gegen den Beschluss gibt ja Rechtsmittel. Gegen den Vergleich eben nicht."

Tatsächlich wurde ich auch in dieser Hinsicht eines Besseren belehrt. Im Dezember letzten Jahres hat das Kammergericht einen Beschluss des Amtsgerichts bestätigt, in dem ein Vergleichsbeschluss im
Nachhinein nochmal ein bisschen nachjustiert wurde, ohne dass eine Gefährdung des Kindeswohls dies begründet hätte.

Aber darauf will ich demnächst noch ausführlich eingehen.

Ich wünsche allen Gesundheit, viel Kraft und Glück fürs neue Jahr!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2022 16:15




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Gegen den Vergleich eben nicht.

Stimmt nicht ganz.

Die Billigung eines Einvernehmens der Eltern über den Umgang mit dem Kind erfolgt durch familiengerichtlichen Beschluss, gegen den die Beschwerde statthaft ist. Beschwerdebefugt ist auch der Elternteil, der zuvor der Umgangsregelung zugestimmt hat.

BGH, Beschluss v. 10.7.2019, XII ZB 507/18

Gruß
Kasper

**edit: Zitat als solches kenntlich gemacht. **

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 17:34
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

GenU. Und die Begründung?
Weil sich das Auto schon an dich gewöhnt hat😂!

Wobei man ehrlicherweise dazu sagen muss, und dabei kommen wir zum Titel dieses Threads, dass es einen Unterschied macht, wer das Auto geklaut hat. Bist Du eine Frau, klar kann jeder verstehen, das Auto gehört schließlich zur Frau. Bist du ein Mann, schlechte Karten.

Die gleiche Diskriminierung findet auch bei einer Trennung statt. Oft verschwinden die Frauen und nehmen die Kinder mit, so als ob das Gegenstände wären, wie ihre Handtaschen (bei allen Trennungen, die ich persönlich mitbekommen habe und bei der die Frau sich getrennt hat und Kinder im Spiel waren, lief das genau so ab, bei ALLEN !). Und kein Hahn kräht danach. Das versuchst du mal als Vater.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2022 15:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Slam - obwohl ich dir grundsätzlich recht gebe, gibt es das ganze auch anders herum.

In dem Fall, den ich gerade aktiv betreue, hat der KV einen damals 15 jährigen eigenmächtig zu sich geholt. Ein Jahr später wurde dieser Schritt durch das Gericht bestätigt.

Wie man es auch dreht und wendet - vor Gericht kann einfach alles passieren. Tendenziell sehe ich auch die besseren Karten bei den Müttern, aber wer sich darauf verlässt, guckt manchmal auch dumm aus der Wäsche….

Traurig. Vor allem, dass sich das in den fast zwei Jahrzehnten, die ich jetzt dabei bin, nichts daran geändert hat.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2022 21:25
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Die gleiche Diskriminierung findet auch bei einer Trennung statt. Oft verschwinden die Frauen und nehmen die Kinder mit, so als ob das Gegenstände wären, wie ihre Handtaschen (bei allen Trennungen, die ich persönlich mitbekommen habe und bei der die Frau sich getrennt hat und Kinder im Spiel waren, lief das genau so ab, bei ALLEN !). Und kein Hahn kräht danach. Das versuchst du mal als Vater.

Versucht eben kein Vater. Gut, man kann sich jetzt über alles streiten, Rechtsanwälte, deren Motivation usw. Aber wenn ich mich umschaue, wieviele Kinder entweder ganz ohne Papa oder nur ganz wenig aufwachsen, weil er sich schlicht nicht für sein Kind interessiert, spricht das eine eindeutige Sprache.

Und wenn ein Kind EIN JAHR lang der Mutter entzogen wird und sich nichts tut, ist das auch recht eindeutig. Sorry, aber wenns wirklich dringend ist, bekommt man einen Termin beim Amtsgericht.

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Geschrieben : 05.01.2022 11:38
(@maxmustermann1234)
Registriert

Und wenn ein Kind EIN JAHR lang der Mutter entzogen wird und sich nichts tut, ist das auch recht eindeutig. Sorry, aber wenns wirklich dringend ist, bekommt man einen Termin beim Amtsgericht.

Nein, dem ist nicht so. Geht eine Frau ins Frauenhaus, wird im System eine Adresssperre hinterlegt. Meine Frau sieht diese Fälle regelmäßig. Du hast als Vater also erstmal keine Chance rauszufinden, wo dein Kind ist und es wird dir auch erstmal niemand helfen. Jeder den du fragst, der sieht diese Adresssperre und denkt erstmal: oh, ein Schläger. Und wenn es für die Frau dann irgendwann mal ernst wird (kann Monate dauern), dann zieht die erstmal weg in einen anderen Gerichtsbezirk. Und bis man dann wieder ein Verfahren angeleiert hat, kann dauern, insb. wenn die Mutter verzögert: Termine mit dem VB schieben, mit dem Jugendamt erst viele Gespräche führen, Befangenheitsanträge,... Am Ende lässt das Gericht dann das Kind bei der Mutter, weil Kontinuität.

Als Vater hat man diese Möglichkeit eher nicht. Bei Milan wäre meine Frage, ob der 15-Jährige nicht aktiv mitgespielt hat. Denn wenn jemand 15 ist, ist es nur schwer vorstellbar, dass der von seinem Vater gegen seinen Willen festgehalten wird. Vielleicht hat der Vater ihm Scheisse erzählt und er hat es geglaubt. Aber hier zählt dann der Kinderwille eines 15-Jährigen. Aber bei einem kleinen Kind, Vorschulalter: no way. Ich garantiere dir, die Polizei wird das Kind suchen, auch wenn es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Die werden das behandeln wie eine Kindesentführung. Mich würde mal interessieren, ob deine Adresse auch gesperrt wird, wenn du in eine Schutzunterkunft für Männer gehst.
Du kannst das Kind auch nirgends anmelden. Meine Kinder sind bei mir gemeldet und trotzdem werde ich IMMER nach dem Einverständnis der Mutter gefragt. Meine Ex hat hingegen meine Tochter auf der Schule angemeldet, ohne Probleme, trotz abweichender Adresse keine Rückfrage nach meiner Unterschrift. Ich führe auch eine einverständnisserklärung meiner Ex mit, wenn ich in Urlaub fahre. Meine Frau macht das für ihre Tochter nicht. Ist halt ein anderes Bild, wenn ein Vater mit seinen Kindern in Urlaub fährt als wenn die Mutter das tut. Der Mann könnte die Kinder ja entführen. Dass die meisten Kindesentführungen aber von Müttern begangen werden: ist halt so.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 12:03
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@Milan

"Die Realität (in meinem zum Glück lange abgeschlossenen Verfahren) kann im Familienrecht tatsächlich genau so aussehen. Meine Exe entführte unseren gemeinsamen, ehelichen Sohn und tauchte mit ihm Monate lang unter. Das war eine „widerrechtliche Kindesentziehung“ und wurde auch schwarz auf weiß durch die Staatsanwaltschaft so festgehalten. Man sollte annehmen, dass dies dann negative Konsequenzen für sie haben sollte. Weit gefehlt. Zur Belohnung bekam sie das alleinige ABR mit der Begründung „da der Junge nun so lange schon bei der Mutter ist“.

- Solche Situationen auszuhalten, dafür müsste es eigentlich Schmerzensgeld geben. -

Ich bin mir unsicher, ob es Sinn ergibt, hier auch noch meine Geschichte zu ergänzen. Im Grunde genommen ist es ja nichts "Außergewöhnliches". Als Betroffener denkt man, was passiert mir, das
kann alles nicht wahr sein, welch Schwachsinn und Ungerechtigkeiten widerfahren meinem Kind und mir. Irgendwie muss doch endlich eine helfende Instanz eingreifen und für Gerechtigkeit sorgen!
Passiert aber einfach nicht. Stattdessen bekommt man regelmäßig sein update und bemerkt die schleichende Zunahme der Entfremdung zum Kind - wie es überall beschrieben wird.

Tatsächlich wiederholt sich dasselbe Schema tagtäglich in Deutschland: Sorgerecht und Umgang werden relativ problemlos verteilt bzw. geregelt. - Bis EINE(R) abdreht. Ist dies der Fall, versuchen alle Beteiligten wie beim Plumpsack-Spiel schnell die Verantwortung wieder loszuwerden. Das Jugendamt ist heillos überfordert und froh, wenn die Akte schnellstmöglich vom Tisch verschwindet. Die neu hinzugezogene Verfahrensbeiständin, die ihre Empfehlungen bei Vollmond auspendelt und Dir tatsächlich weismachen will, dass nur eine radikale Reduzierung des Umgangs hilfreich ist, einer Eltern-Kind-Entfremdung entgegenzuwirken und sich als zusätzliche Anwältin der KM etabliert.
Und die Richter*Innen, die diesen Bullshit dann blindlings durchsetzen.

Mich würde es in dem Zusammenhang interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit einer gewissen Verfahrensbeiständin G.Z. in Berlin gemacht hat?
Weiß jemand, ob ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss, wenn meine Beschwerde am OLG abgewiesen wurde? Mein Anwalt meint ja, bis jetzt habe ich aber noch keine RG erhalten..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2022 12:59
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Und genau das würde ich jedem, der am Anfang steht, vermitteln. 1. Glaube nicht an Gerechtigkeit, oder Wahrheit. Beides wird man am FamG. nicht finden. Lieber die aktuelle Rechtslage scharf im Auge behalten und damit argumentieren. Lockerlassen, aber bitte niemals loslassen.

Bei der aktuellen Rechtslage könnte einem das Forum oder andere ggf. behilflich sein.

Als Betroffener denkt man, was passiert mir, das
kann alles nicht wahr sein, welch Schwachsinn und Ungerechtigkeiten widerfahren meinem Kind und mir. Irgendwie muss doch endlich eine helfende Instanz eingreifen und für Gerechtigkeit sorgen!

Zum Thema Gerechtigkeit hat gestern ein User "Furbo" in Kommetar #7.8 etwas sehr Intelligentes auf ZON geschrieben:

""Es ist eine Illusion zu glauben, die Justiz wäre in dem Sinne gerecht, "

Ich habe noch nie daran geglaubt, dass man vor Gericht Gerechtigkeit bekommen wird. Man bekommt ein Urteil, mehr nicht.

Btw: "Gerecht" ist nur eine subjektive Wertung, die mit Objektivität nichts zu tun hat."

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-01/tichys-einblick-sawsan-chebli-schadenersatz?cid=59841982#cid-59841982

Ersetze Urteil durch Beschluss und es passt wie die Faust aufs Auge für das was beim FamG passiert.

Auch sein Kommentar #7.16 hat mehr mit der Wahrheit zu tun, als einem lieb sein kann...

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 14:24
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Als ich damals in meinem Fall das erste mal beim JA vorstellig wurde, weil ich seit Wochen verzweifelt meinen Sohn gesucht habe und auf meinRecht als Vater gepocht habe, sagte mir der SB vom JA „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.“

Aufgrund meiner damaligen Unerfahrenheit empfand ich das als reine Provokation und bin dem armen Mann fast an die Gurgel gegangen. Heute weiß ich, was er mir damit sagen wollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 14:34
(@maxmustermann1234)
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Meine Frau hat mich letztens gefragt: "Deine Mutter und dein Stiefvater sind doch beide geschieden. Hat dir keiner von beiden mal erzählt wie das nach einer Scheidung so läuft?"

Traurigerweise nein. Ich werde das bei meinen Jungs sicher nicht versäumen. Und meine Tochterkriegt einen Rat mit auf den Lebensweg: verhalte dich nicht wie deine Mutter. Auch in deinem Interesse.

Den Jungs kann man nur raten: wenn überhaupt Kinder, maximal eins. Besser Partnerin mit Kind suchen. Heiraten nur, wenn kein Kind da. Falls geheiratet werden soll: vorher sterilisieren. Nach dem ersten Kind: sterilisieren. Und falls eine Hochzeit geplant wird: vorher einen Ehevertrag mit Gütertrennung.
Aber da ja demnächst die Steuervorteile für Ehen abgeschafft werden: wozu noch heiraten. Aus Sicht des Mannes ist das dann maximal unvernünftig.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 18:23
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Realität (in meinem zum Glück lange abgeschlossenen Verfahren) kann im Familienrecht tatsächlich genau so aussehen. Meine Exe entführte unseren gemeinsamen, ehelichen Sohn und tauchte mit ihm Monate lang unter. Das war eine „widerrechtliche Kindesentziehung“ und wurde auch schwarz auf weiß durch die Staatsanwaltschaft so festgehalten. Man sollte annehmen, dass dies dann negative Konsequenzen für sie haben sollte. Weit gefehlt. Zur Belohnung bekam sie das alleinige ABR mit der Begründung „da der Junge nun so lange schon bei der Mutter ist“.

Dazu noch ein kurzer Kommentar. Sowas hört man und liest man ja auch hin und wieder in den Medien, dass eine Kindsentführung oder Kindsentziehung mit dem Argument der Kontinuität quasi legalisiert wird. Das halt ich für die mit großem Abstand unverschämteste Schweinerei, die sich Richterinnen und Richter an den Familiengerichten und OLGs rausnehmen. Schweinerei deswegen, weil es ja geradezu zur Kindentführung und Entziehung einlädt, wenn sowas auch noch mit dem alleinigen Sorgerecht (oder ABR) belohnt wird. Man muss das Kind nur lange genug dem anderen vorenthalten und schwupps hat man das alleinige Sorgerecht. Das ist doch unfassbar und eines Rechtsstaats völlig unwürdig.

Für Väter kann der Schuss allerdings auch nach hinten losgehen. Ich kenne da auch so einen Fall von Eltern, die ein Wechselmodell hatten und bei dem der Vater, nachdem er von den unhaltbaren Zuständen bei der Mutter hörte, das Kind nicht mehr rausrückte. Hola die Waldfee, da sorgten Anwältin, JA, Richter und letztendlich die Polizei dafür, dass das Kind aber schnell wieder bei der Mutter landete. Er hat dann das alleinige ABR beantragt. Nun gut, einige Monate später inklusive Erziehungsfähigkeitsgutachten und viele tausende Euro weniger auf dem Konto, wurde das alleinige ABR erteilt, aber DER MUTTER !! Und das obwohl das JA und das Gericht und der Gutachter von den psychischen Problemen der Mutter wussten. Und obwohl der Mutter im Gutachten eine ausgeprägte Bindungsintoleranz bescheinigt wurde. Was das genau ist, weiß ich bis heute nicht, aber anscheinend soll das für die Betreuung eher suboptimal sein.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 22:30




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