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diverse Fragen zum weiteren Vorgehen

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(@eisbaer75)
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Hallo in die Runde,

ich hatte mich vor ca. einem Jahr schon mal hier gemeldet, damals ging es primär um das Thema Trennung ja/nein und Klärung des KU.

Mittlerweile habe ich mich getrennt (Anfang Januar) bzw. haben wir es im "gegenseitigen Einvernehmen" gemacht (sofern es das überhaupt gibt). Die Initiative ging dabei im Wesentlichen vom mir aus, sie hatte allerdings Verständnis dafür, da es einfach nicht mehr ging. Es gab nicht den einen "großen" Grund dafür, sondern die Summe der Kleinigkeiten (oft Streit etc.) war ausschlaggebend. Andere, neue Partner sind nicht im Spiel.

Wir waren ca. 15 Jahre zusammen, haben in der Zeit auch immer zusammen gewohnt, haben eine gemeinsame Tochter (10 Jahre alt) und sind nicht verheiratet. Sie hat momentan das alleinige Sorgerecht.
Beide sind berufstätig, das Kind geht nachmittags noch ein paar Stunden in den Hort.

Ich habe schon eine neue Wohnung gefunden, Umzug ist im März.

Thema Sorgerecht:
Da sie dem GSR nicht zugestimmt hat, habe ich beim Amtsgericht (Familiengericht) einen entsprechenden formlosen Antrag gestellt, dieser ist momentan in Bearbeitung. Sie ist auch schon aufgefordert worden innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ihrer Aussage wird sie weiterhin dem GSR widersprechen, ich vermute sie wird es mit "mangelnder Kommunikation" begründen. In der Vergangenheit gab es bzgl. Entscheidungen für das Kind keinerlei Differenzen o.ä. Meiner Meinung nach, kann sie diesbezüglich nur mit Befürchtungen in der Zukunft argumentieren.
Wie sind hier meine Chancen auf das GSR einzuschätzen?

Thema Umgang:
Wie liegen hier meine Chancen 14-tägigen Umgang von Freitag Nachmittag bis Montag Früh zu bekommen zzgl. 1 zusätzlichen Tag unter der Woche?
Ich habe meine neue Wohnung so ausgesucht, dass das Kind in etwa den gleichen Schulweg hat, egal ob sie zu mir oder zu ihr fährt. Sie könnte also problemlos nach der Schule zu mir kommen bzw. früh auch von mir aus zur Schule fahren.
Ich habe eine 2-Zimmer-Wohnung mit einem ziemlich großen Schlafzimmer, dieses würde ich teilen (Raumteiler o.ä.), so dass das Kind dort seinen eigenen Bereich hat.

Thema Unterhalt:
Hier bin mir eigentlich soweit im Klaren, wie ich meine Nettoeinkommen bereinige, was zum Nettoeinkommen gehört und wie die Düsseldorfer Tabelle zu lesen ist.
Lediglich bei der Höherstufung um 1 Stufe aufgrund nur einem Unterhaltsberechtigtem bin ich mir noch nicht sicher, ob man das von vorn herein zugestehen sollte oder als "Verhandlungsmasse" behandeln sollte.
Allerdings geht es da bei mir um lediglich +/- 20 Euro monatlich, so dass dort sicherlich kein großer Streit lohnt.

Alles in allem können wir momentan vernünftig miteinander reden und haben auch schon diverse Dinge für die Zukunft abgestimmt. Allerdings gibt es bei ihr auch Phasen, wo sie auf Kontra geht, wenn es nicht nach ihren Vorstellungen läuft. Ich bin auch in der Verarbeitung der Trennung momentan weiter als sie, sie hängt nach ihrer Aussage gefühlsmäßig noch an der Beziehung, auch wenn sie die Trennung ebenfalls als alternativlos bezeichnet.

Ich freue mich auf Eure Antworten und Ratschläge in meinem Fall.

Viele Grüße
eisbaer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2022 10:46
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Ob es eine höherstufung gibt sollte auf dein bereinigtes Netto  ankommen, zwecks Bedarf Kontroll Beitrag.

Wegen dem Raumtrenner... zumindest ab der Pubertät sollte der durch eine feste Wand ersetzt werden damit kind wirklich ruhe hat.
Ich hatte die letzten beiden Jahre beim Vater zwar nen eigenes Zimmer, aber da sein Kleiderschrank drin stand, war es doch mehr als nervig.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2022 17:03
(@eisbaer75)
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Bzgl. Bedarfskontrollbetrag: Dieser spielt hier keine Rolle, da ich in beiden Fällen drüber wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2022 17:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zu Deinen Fragen:
Sorgerecht: Auch eine nicht ganz einfache Kommunikation ist kein Grund ein GSR zu verweigern. Das GSR darf nur verweigert werden, wenn es dem Kindeswohl schadet. Probleme gibt es auch, wenn Du es an Deiner Mitwirkung fehlen lasst und die KM Dir deshalb immer hinterher rennen muss. Du kannst natürlich auch Vollmachten ausstellen. Von einer Generalvollmacht würde ich abraten, aber z.B. eine Vollmacht, dass Du der Behandlung des Kindes durch den Kinderarzt(in) XY zustimmst ist sicher möglich. Vielleicht ist das auch ein Angebot um die KM umzustimmen.

Umgang: Ein solche Umgang ist eigentlich auch möglich. Das Hauptargument gegen mehr Umgang ist in aller Regel der Wegfall von Geld. Wenn Du also normal Unterhalt zahlst, dann sollte das kein Problem sein. Problematisch wäre es nur, wenn dem Kind der Tag unter der Woche nicht gefällt.

Unterhalt: Es steht da, dass die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist und es deshalb eine Stufe höher geht. Eigentlich ist es keine Verhandlungsmasse. Bei einem erweiterten Umgang (also mit dem Tag unter der Woche) könnte man argumentieren, dass nicht höher gestuft werden sollte. Könnte aber bedeuten, dass die KM dem Tag unter der Woche nicht zustimmt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2022 19:26
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Von den 15 Jahren des Zusammenlebens hat die gute Frau die letzten 10 Jahre lang die gemeinsame Sorge erfolgreich verhindert. Unglaublich! Ihre Einstellung wird sich durch ein Gerichtsverfahren nicht ändern. Da sollte man jetzt auf der Hut sein, dass sie sich nicht noch was ganz Fieses einfallen lässt...

Zur Heraufstufung beim Unterhalt: Auch das OLG Brandenburg wendet die Düsseldorfer Tabelle an, weicht aber mit seinen Anmerkungen zur Heraufstufung (11.2 der Leitlinien) etwas ab. Wenn da von vornherein steht, dass bei nur einem Unterhaltsberechtigten auch um mehr als eine Einkommensgruppe heraufgestuft werden kann, dann sollte man das nicht einfach übergehen. Das OLG wird sich dabei etwas gedacht haben. Szenario: Bei einem bereinigten Einkommen von z.B. 3.050 € befindet man sich im oberen Bereich der 4. Einkommensgruppe. Es könnte durchaus sein, dass es bei einem Kind dann zwei Gruppen höher geht. Muss man halt die Berechnung abwarten.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2022 20:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von den 15 Jahren des Zusammenlebens hat die gute Frau die letzten 10 Jahre lang die gemeinsame Sorge erfolgreich verhindert. Unglaublich! Ihre Einstellung wird sich durch ein Gerichtsverfahren nicht ändern. Da sollte man jetzt auf der Hut sein, dass sie sich nicht noch was ganz Fieses einfallen lässt...

Das habe ich nicht raus gelesen. Es könnte während der Beziehungszeit einfach kein Thema  gewesen sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2022 22:22
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Das sehe ich jetzt auch so.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2022 22:06
(@eisbaer75)
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Also mehr oder weniger hat sie das GSR in den letzten Jahren verhindert, d.h. kategorisch abgelehnt.
Da wir diesbezüglich aber mehr oder weniger klar kamen, hatte ich da keine Baustelle aufgemacht, immer mit dem Hintergedanke, das ich das GSR bei einer Trennung relativ unkompliziert beantragen kann und gute Chancen habe.
Was man moralisch von einer Ablehnung des GSR in einer Beziehung halten kann, steht auf einem anderen Blatt. Förderlich für unsere Beziehung war dies nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2022 08:58
(@maxmustermann1234)
Registriert

Was man moralisch von einer Ablehnung des GSR in einer Beziehung halten kann, steht auf einem anderen Blatt. Förderlich für unsere Beziehung war dies nicht.

Hä? Habt ihr da nicht vorher drüber geredet? Wenn mir eine Frau erzählen würde, dass sie Alleinsorgeberechtigt sein will, würde ich ihr viel Erfolg bei der Suche für einen Vater wünschen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2022 11:20
(@eisbaer75)
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Nein, das Kind kam… sagen wir mal… „überraschend“…

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2022 23:22




(@eisbaer75)
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Hallo,

am Wochenende war ich jetzt das erste Mal mit meiner Tochter (10 Jahre) allein (ohne KM) bei meinen Eltern.
Dabei sind mir folgende Punkte im Verhalten der KM negativ aufgefallen, wo ich nicht weiß wie sich das zukünftig handhaben lässt:

1. Unsere Tochter hat seit neustem ein Handy, wo man mittels App die tägliche Handyzeit einstellen kann. Nach Ablauf der Zeit wird der Zugang gesperrt, kann aber mittels App auf dem Elternhandy verlängert werden. Nun war es so, dass während unserer Abwesenheit die KM ständig per whatsapp mit der Tochter in Kontakt stand und so auch Anrufe mit ihr vereinbart hat (Anrufe 2 x täglich). Der whatsapp-Kontakt war teilweise so intensiv, dass sie fast schon live wusste, was wir bzw. die Tochter machen. Wenn die Handyzeit abgelaufen war, wurde sie von der KM via App verlängert. Ich weiß, dass während meines Umgangs ich die "Spielregeln" vorgebe, allerdings bin ich hier doch um eine diplomatische Lösung bemüht. Hat hier jemand Tipps?

2. Thema Hobbys und Finanzierung: Unsere Tochter geht immer Sonntag Nachmittag zum Reiten. Wenn Urlaub war oder z.B. eine Familienfeier etc. fiel das Reiten auch mal aus. Kosten für das Reiten monatlich 60,-- Euro.
Frage: Sind diese Kosten im monatlichen Unterhalt enthalten oder Mehrbedarf? Hinweis: Ich werde Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Zeile 3 oder Zeile 4 (110 bzw. 115 %) bezahlen (ist noch nicht abschließend geklärt). Mir bleibt nach Abzug des Unterhaltes ein bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 2.000 Euro monatlich, die KM hat mit Unterhalt und Kindergeld ca. 3.800 Euro monatlich zur Verfügung (diese Zahlen für den Fall, dass es bei der Bewertung eine Rolle spielt).
Des Weiteren fordert sie, dass meine Umgangszeit aufgrund des Reitens schon Sonntag am frühen Nachmittag zu Ende ist, bzw. ich jeden Sonntag mit der Tochter zum Reiten fahre. Ich denke auch hier gilt: Während des Umgangs ist es meine Entscheidung was gemacht wird?

Danke im Voraus und viele Grüße!

P.S. Nach Aussage der KM gestern, hat sie Widerspruch gegen meinen Antrag zur Erteilung des GSR eingelegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2022 11:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus eisbaer75!

P.S. Nach Aussage der KM gestern, hat sie Widerspruch gegen meinen Antrag zur Erteilung des GSR eingelegt.

War wohl zu erwarten, oder?
Manchmal hilft die Frage, wer soll den die elterliche Sorge wahrnehmen, wenn KM aus welchen gründen auch immer nicht dazu in der Lage sein sollte? Wäre es ihr lieber, wenn wildfremde Leute über das Wohlergehen Eures Kindes entscheiden?

Zu den Punkten 1 und 2:
Du liegst richtig, es ist Deine (idealerweise mit Tochter abgestimmte) Entscheidung, was und wie in Deiner Betreuungszeit passiert.
Reiten ist ein Hobby und ist normalerweise mit dem KU "beglichen"; es steht Dir frei, Dich an den Kosten (kein Mehrbedarf!!) fürs Reiten zu beteiligen (z.B. in Form von großzügigem Taschengeld, falls Tochter selber zahlt).
Hinsichtlich "Kontrolle" durch KM würde ich mal mit Tochter reden, z.B. wie sie es finden würde, wenn in umgekehrten Fall sie auch ständig mit Dir in Kontakt sein müsste. Ich würde versuchen, durch Ablenkung (Unternehemungen, Spiele und dergl. OHNE Mobilteil) Abhilfe zu schaffen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 12:04
(@eisbaer75)
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Hallo Marco,

bzgl. Umgang sehe ich die Sachen ähnlich wie Du. Meine Zeit = meine Entscheidungen (mit Tochter zusammen).

Bzgl. Kosten für das Reiten:
Wenn man "Unterhalt Kind Reiten" googelt, kommt vermehrt Literatur wo es als Mehrbedarf dargestellt wird, immer mit dem Hinweis zur Einzelfallentscheidung und unter der Maßgabe das die Kosten "hoch" sein müssen. Was auch immer "hoch" in dem Zusammenhang bedeutet.
Hat jemand einen Link o.ä. wo zur Finanzierung von Hobbys (wann Mehrbedarf etc.) etwas steht?

Bzgl. GSR:
Der Widerspruch war in der Tat zu erwarten. Allerdings ist die KM doch sehr wankelmütig, so dass ich die leise Hoffnung hatte, sie würde mangels Chancen auf einen Widerspruch verzichten. Trotzdem rechne ich mir weiterhin gute Chancen auf das GSR aus, da es bisher keine Diskrepanzen bzgl. Entscheidungen für das Kind gab. Vermutungen und Behauptungen müssten doch von ihr bewiesen werden.

Bzgl. der elterlichen Sorge durch Dritte, wenn sie nicht in der Lage sein sollte, dass hatte ich schon mal angesprochen, das führte aber zu nichts. Sie ist der Meinung, dass ich das SR in solch einem Fall kurzfristig und unkompliziert erhalten würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2022 14:01
(@inselreif)
Moderator

Mal mit meiner Tochter (10 Jahre) ...
per whatsapp

Ich weiss, dass es schon fast als normal gilt und die Nutzungsbedingungen keine Sau kratzen (bitte keine Grundsatzdiskussion) aber ein Kind von 10 Jahren mit whatsapp geht nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 14:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest mit der KM reden, dass ein ständiger Kontakt über WhatsApp einen Umgang praktisch unmöglich macht und Du deshalb in Zukunft die ständige Nutzung des smartphones unterbinden wirst. Deine Tochter wird gern der KM über den Umgang berichten, wenn sie wieder bei der KM ist.
Rein praktisch wird das Smartphone so abggelegt, dass es am Ende nicht vergessen wird und der Umgang findet erst einmal statt. Vielleicht will Deine Tochter auch vom Umgang berichten, aber eben nicht ständig.
(Sie wird kaum vom Gespräch mit oma und Opa berichten können, wenn sie keine Zeit zum Reden hat!)

Hinsichtlich der Reitstunden sollte der Beitrag mit dem Regelunterhalt abgedeckt sein, da die Kosten mit 60 Euro nicht so hoch sind und Du mehr als den Mindestunterhalt zahlst. Der vielfach genannte Fall, wo Reiten einen (erheblichen) Mehrbedarf verursacht,  hat zum Hintergrund, dass die Tochter Turnierreiterin in einem Sportzentrum war (also mehr als ein normales Hobby) und der Vater sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt hatte. In Deinem Fall trifft das nicht zu. Ggf. müsste der Mehrbedarf sowieso nach dem Einkommen der Eltern gequotelt werden.

Ansonsten solltest Du beachten, dass Deiner Tochter das Reiten viel Spaß bereitet und es ihr nicht gefallen könnte, wenn Du es unterbindest. Deshalb wäre es keine schlechte Idee, wenn Du da mit hinfährst. Es wäre auch denkbar, dass die Übergabe dort stattfindet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 14:37
(@eisbaer75)
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Hallo Susi,

Danke für Deine Einschätzungen und Ratschläge.

Da wir noch nicht räumlich getrennt sind und auch noch Vereinbarungen zum Trennen von gemeinschaftlichen Eigentum und Unterhalt anstehen, möchte ich die Stimmung momentan nicht "vergiften", also nicht drohen.
Perspektivisch für die Zukunft werde ich da dann sicher gradliniger und direkter sein. Momentan ist die KM sehr schnell auf 180 wenn sie irgendwas wittert was ihr nach ihren Vermutungen zum Nachteil werden kann. Man könnte auch sagen sehr misstrauisch.
Ich denke auch die Tochter möchte vom Umgang berichten, ich habe da auch überhaupt nichts dagegen, nur per "live-ticker" geht halt nicht.
Wenn sie in Zukunft weiterhin während des Umgangs per App die Handyzeiten immer wieder verlängert, werde ich die klassische Handybegrenzung in Form der Abgabe des Handys nach einer bestimmten Nutzungszeit praktizieren.

Nach vorsichtiger Kritik meinerseits an ihrem Verhalten kam sofort die ganze Latte an Argumenten:
- ich kann mein Kind doch wohl fragen ob es gut angekommen ist,
- ich kann mein Kind doch wohl fragen ob es ihm gut geht,
- ich kann meinem Kind doch wohl Gute-Nacht sagen,
- ich kann meinem Kind doch wohl Guten-Morgen sagen,
- ich kann mein Kind doch wohl fragen ob es gut geschlafen hat,
- ... etc. und so weiter und so fort...

Bzgl. Reiten:
Danke für Deine Ausführungen. So habe ich das auch gelesen.
Sie steht auch auf dem Standpunkt, wenn ich mit der Tochter während meines Umgangs zum Reiten fahre, dann müsste ich das bezahlen, da Umgangskosten durch den Umgangsberechtigten zu tragen sind. Das heißt jeden 2. Sonntag soll ich das Reiten bezahlen, d.h. dann doch wieder den halben Monatsbeitrag. Generell möchte ich natürlich meiner Tochter ihr Hobby weiter ermöglichen, aber bei der Unterhaltszahlung i.V.m. dem Einkommen der KM nicht auch noch Dinge zusätzlich übernehmen die mit dem KU abgedeckt sind.
Weiß hier jemand mehr dazu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2022 15:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Bezüglich der Kontrolle des Kindes bei dir. Argumentieren, dass du das auch gerne so handhaben möchtest und du ihr dann zukünftig eine WhatsApp schreiben wirst, damit sie die Handarbeit des Kindes verlängert.
Alternativ macht ihr Sachen, wobei ein Handy nur stört. Und deswegen sind alle Handys aus. Oder ihr legt Zeiten dafür fest.

Was das reiten angeht, das ist ein Hobby. Und wenn es nicht on deine Pläne passt könnt ihr da leider nicht hin. Und was spricht dagegen, dass du das Kindes Reiten bringst und dann irgendwann gehst.  Das ist nieder Mutter abgesp5, so dass dieEdort abholt. Dann kann  sie auch beim abholen bezahlen. Oder du sagst der mutter, wen  sie das Feld für das reitennicht Mitgift ist für dich klar, dass esfürdas Wochenende keine reitstunde gibt.

Sophie
_____________________________________________________________________________________________
Anmerkung Mod:
Die Vorschaufunktion darf gerne benutzt werden!
😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2022 17:59
(@eisbaer75)
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Hallo,

wie verhält es sich eigentlich mit zukünftigen neuen (teuren) Hobbys für das Kind?
Wenn ich zu solchen Sachen nicht zustimme, kann ich dann trotzdem über den Mehrbedarf daran beteiligt werden?

Wie ist es wenn die Ausübung von Hobbys in meine Umgangszeit fallen, muss ich dann für die Hobbys bezahlen oder sind die trotzdem durch den KU abgedeckt?

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2022 09:06
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also,

Normalerweise sind hobbies kein Mehrbedarf. Das geht nur in bestimmten Fällen, also musikalisch Hochbegabte und deswegen Klavier und Klavierunterricht nötig. Oder auf einem Internat mit spezieller Prägung, beispielsweise Sportschule. Wobei bei den eliteschulen des Sports auch Zuschüsse von der Sporthalle gezahlt werden. Beispielsweise haben bekannte bzw. Die Tochter im frühen Kindesalter bereits monatliche Förderungen von der Sporthalle bekommen, weil das Kind RSG gemacht hat und früh im bundeskader war.
Deswegen einfach nicht zustimmen. Hobbies sind alltagsentscheidungen und damit allein zu entscheiden von dem Elternteil, bei dem es unter der Woche lebt. Sollte ein Verein etc. Auch deine Zustimmung wollen unterschreibst du nicht den Vertrag sondern erklärst schriftlich, dass du damit einverstanden bist, dass die Mutter das Kind anmeldet. Und wenn du es ganz genau machen willst erklärst du zusätzlich dass diese Zustimmung nicht bedeutet, dass du dich an den Kosten beteiligen wirst.

Normalerweise muss die Mutter vor Anmeldung dies mit dir abstimmen. Manchmal lässt sich das gar nicht vermeiden. Meine Kids haben beispielsweise Handball gespielt. Training unter der Woche, spiele am Wochenende. Aber bei so etwas gibt es einen Spielplan. Und ggf. Kann man dann auch erklären, dass die Spielereien Wochenenden deine sind.

Was das reiten bei dir angeht. Warum schlägst du nicht der Mutter vor, dass du das Kind zum reiten bringst, und im Anschluss zu ihr, sofern die Mutter die Kostenträger. Aber dafür siehst du das Kind noch jede Woche von Mittwoch auf Donnerstag, da das reiten ja die frei geplante umgangszeit verkürzt. Wenn sie das nicht will, dann wie gesagt teilst du der Mutter bei Abholung des Kindes zum Wochenende mit, ob das klappt mit dem Reiterin oder nicht. Und dann kann sie noch die Reitstunde absagen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2022 11:03
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist es wenn die Ausübung von Hobbys in meine Umgangszeit fallen, muss ich dann für die Hobbys bezahlen oder sind die trotzdem durch den KU abgedeckt?

Hallo Eisbär75,

zwei Dinge sind zu unterscheiden:

1. Deine Ex kann die Kosten für ein „normales“. Hobby wohl nicht gerichtlich einklagen, wie es Susi64 und AnnaSophie schon erklärt haben.

2. Allerdings muss die Ex natürlich keine Aktivitäten in Deiner Umgangszeit finanzieren. Die Frage ist jetzt, ob sie eine praktische Möglichkeit hat, das zu unterbinden. Wenn die Zahlung der Reitstunden jedes Mal einzeln per Reitkarte oder bar erfolgt und die Ex sich weigert, dem Kind Geld bzw. die Reitkarte mitzugeben, dann wirst Du selbst zahlen müssen oder Eurer Tochter erklären müssen, dass Du ihr eben keine Reitstunden bezahlst. Wenn der Betrag hingegen monatlich abgebucht wird, hat die Ex vielleicht die Möglichkeit, nur für zwei Sonntage im Monat zu buchen, also nur für ihre. Je nachdem, welche dieser Möglichkeiten sie hat, könnte somit Dir der schwarze Peter zugeschoben werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2022 13:18




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