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diverse Fragen zum weiteren Vorgehen

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(@eisbaer75)
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Hallo,

bzgl. Reiten kann ich mit allem leben, was Du geschrieben hast.
Mir ist wichtig, dass ich in Absprache mit der Tochter frei entscheiden kann was Zeit und Geld betrifft. Die Reitstunden müssen ab Februar monatlich im Voraus bezahlt werden. Hier kam allerdings schon der Einwand: "Ich bezahle nur, wenn Du mit unserer Tochter auch immer hingehst." Das konnte ich so natürlich nicht zusagen, da es schon den ein oder anderen Sonntag geben wird, an dem es zeitlich nicht passen wird. So wie übrigens in der Vergangenheit auch schon das ein oder andere Mal.
Jetzt muss sie überlegen, ob sie jeden Monat im Voraus für 4 Sonntage bezahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2022 14:20
(@eisbaer75)
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Guten Morgen,

bisher war ich guter Dinge, dass man viele Dinge gütlich regeln kann, was aber nach wie vor mein Ziel ist.
Allerdings kommen mittlerweile von ihr immer wieder neue Ideen, wo ich merke das sie recherchiert, Informationen einholt etc. um zu erfahren was ihr theoretisch so "zusteht".

Beispielsweise kam das Thema Computer für die Tochter zu Hause zur Sprache. Sie ist der Meinung das das Sonderbedarf aufgrund Corona (und eventuellem Homeschooling) darstellt. Dazu muss gesagt werden, dass die Tochter momentan in der 4. Klasse ist, Computer in der Schule zur Verfügung stehen und sie zu Hause ein IPad hat um in der Schulcloud Aufgaben zu erledigen, Des Weiteren war sie noch keinen Tag im Homeschooling, da die KM in der "kritischen Infastruktur" arbeitet und die Tochter immer in der Notbetreuung in der Schule unterrichtet wurde.
Da ich mein MacBook mitnehmen werde, habe ich hier eher den Eindruck hier soll ein Computer für zu Hause für die KM mit finanziert werden.
Mit dem Macbook hat die Tochter überhaupt nicht gearbeitet zu Hause, darüber habe ich maximal ein paar Sachen aus der Schulcloud ausgedruckt.

Ich weiß auch, dass Sonderbedarf durch bei Elternteile gequotelt nach dem Einkommen zu bezahlen ist.
Ist der zu berücksichtigende Selbstbehalt i.H.v. 1.160,-- Euro bei der Ermittlung der Quote noch aktuell (unabhängig vom Einkommen)?
Zählt das Kindergeld was die KM erhält zu ihrem Einkommen?

Wie gesagt, generell ist mein Ziel mich über alles gütlich zu einigen, ich möchte mich allerdings auch argumentativ vorbereiten.
Die Tochter soll alles haben was notwendig ist und damit es ihr gut geht. Allerdings möchte ich mich bei einem Einkommen der KM i.H.v. fast 4.000— Euro monatlich (inclusive Kindergeld und Unterhalt) auch nicht ausnutzen lassen.

Vielleicht hat ja auch hier jemand einen Tipp wie man es gütlich hin bekommt bei einer KM die (momentan) alles persönlich nimmt und vieles nur aus Prinzip macht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2022 09:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich würde der Mutter darstellen, dass das Kind bislang das iPad nutzt und dies auch bei der Tochter verbleibt. Im übrigen hat das Kind bis heute keinen Home schooling Tag gehabt, sondern war jeden Schultag in der Schule. Aus diesen Gründen ist ein Rechner nicht notwendig.

Im iPad könne Texte geschrieben, Unterricht gehört werden und damit verfügt das iPad über alle Voraussetzungen für die Tochter, um es für die Schule zu nutzen.

Ein weiteres Gerät stellt keinen Mehrbedarf dar.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2022 10:51
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

bisher war ich guter Dinge, dass man viele Dinge gütlich regeln kann, was aber nach wie vor mein Ziel ist.
Allerdings kommen mittlerweile von ihr immer wieder neue Ideen, wo ich merke das sie recherchiert, Informationen einholt etc. um zu erfahren was ihr theoretisch so "zusteht".

Nun ja, das ist ja noch nichts Negatives. Du holst Dir Deinerseits hier ja auch Informationen ein bezüglich Deiner Rechte.

Zählt das Kindergeld was die KM erhält zu ihrem Einkommen?

Nein, ebensowenig wie der Kindesumterhalt.

Vielleicht hat ja auch hier jemand einen Tipp wie man es gütlich hin bekommt bei einer KM die (

Ehrlich gesagt, ich finde, Du könntest auch mal versuchen, sie andere Seite zu beachten. Einerseits möchtest Du Dich an den Reitstunden nicht beteiligen. Andererseits möchtest Du an die Reitstunden nicht gebunden sein. Das bedeutet, Du lässt die Reitstunden, sie sie alleine bezahlen soll, nach Deinem eigenen Gutdünken ausfallen. Ich wäre da auch nicht einverstanden an der Stelle Deiner Ex.

Vielleicht solltet Ihr beide mal an erster Stelle bedenken, was das Beste für Euer Kind ist und nicht, wie man eigene Kosten möglichst vermeiden kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2022 11:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Vielleicht hat ja auch hier jemand einen Tipp wie man es gütlich hin bekommt bei einer KM die (momentan) alles persönlich nimmt und vieles nur aus Prinzip macht?

Wie hättet Ihr das gehandhabt, wenn ihr nicht getrennt wärt? Vielleicht ist das eine Basis für weitere Überlegungen und Vorschläge...
Deinem Unterhalts-Thread entnehme ich, dass Ihr beide nahezu das Gleiche verdient; daher würde ich aufpassen, dass ihr vor lauter Klein-Klein das Wesentliche, nämlich Glück und Zufriedenheit eurer Tochter sowie gegenseitigen Respekt aus den Augen verliert...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2022 17:08
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ehrlich gesagt, ich finde, Du könntest auch mal versuchen, sie andere Seite zu beachten. Einerseits möchtest Du Dich an den Reitstunden nicht beteiligen.

Ähm, er zahlt Unterhalt und damit zahlt er auch die Reitstunden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2022 11:24
(@eisbaer75)
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So es gibt ein Update zum GSR:

Eben rief mich eine Dame in Funktion eines Verfahrensbeistandes vom FG an. Sie erklärte mir ihre Funktion als "Anwältin vom Kind".

Sie wünscht drei gemeinsame Termine:
1. mit KM und Kind,
2. mit mir und Kind,
3. mit KM und mir.
in dieser zeitlichen Reihenfolge.

Im ersten Moment war ich ziemlich geschockt und verunsichert, dass bzgl. meines Antrages zum GSR so ein "Aufwand" betrieben wird. Bisher war ich der Meinung, dass, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, nach "Aktenlage" entschieden wird.
Ich finde es jetzt nicht so gut, dass meine Tochter da so offensiv mit involviert wird und habe Angst, dass dies negative Folgen für sie hat.

Ich habe habe die Verfahrensbeiständin auch gefragt, ob dieses Vorgehen der Regelfall wäre. Das wusste sie nicht genau, da sie extern ist und nicht weiß ob es jedes Mal so gehandhabt wird. Sie denkt aber, dass es bei unserem Gericht hier, nicht der Ausnahmefall ist.
Ich habe jetzt natürlich Bedenken, dass mein Fall doch nicht so klar ist und es "Spitz auf Knopf" steht. Andererseits weiß ich auch nicht welche triftigen Gründe vorliegen können, dass gegen das GSR entschieden wird.
Das die KM berufsbedingt in der Vergangenheit mehr Zeit mit dem Kind verbracht hat als ich und das Kind sonntags immer zum Reiten begleitet hat, kann doch nicht ausschlaggebend sein? Mehr fällt mir momentan wirklich nicht ein...

Vielleicht kann mir ja jemand die Verunsicherung nehmen...

VG
eisbaer

P.S. KM hat den gleichen Anruf bekommen und macht mir jetzt natürlich die Hölle heiß, dass durch meinen "Egoismus" das Kind jetzt mit reingezogen wird...und ich solle doch sofort ausziehen etc.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2022 15:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag ihr einfach, dass durch ihren Egoismus so ein Verfahren überhaupt erst nötig wurde. Sie kann das GSR ohne das Kind zu involvieren beim JA mit dir vereinbaren.

Ende der Diskussion.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2022 15:41
(@eisbaer75)
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Sag ihr einfach, dass durch ihren Egoismus so ein Verfahren überhaupt erst nötig wurde. Sie kann das GSR ohne das Kind zu involvieren beim JA mit dir vereinbaren.

Ende der Diskussion.

LG LBM

Sehr schön zusammengefasst.
In der Art habe ich es ihr schon mitgeteilt. Das prallt ab, ich komme da mit guten Argumenten nicht weiter.
Dann wahrscheinlich wirklich lieber "Ende der Diskussion", auch wenn das nicht meine Vorzugslösung ist. Ich versuche gern Menschen mit Argumenten zu überzeugen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2022 15:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Kind ist automatisch Beteiligter ... (§7 FamG). Das das Kind nicht Rechtsfähig ist, vertritt der VB das Kind.
Soweit alles richtig.

Da das Kind durch den VB vertreten wird, finde ich es Klasse, dass die VB mit dem Kind die Gespräche bei Euch führt. Du sprichst ja auch nicht mit dem Anwalt der KM ... Das Gemeinsame Gespräch am Schluss (zwischen euch Eltern) wird vermutlich der Versuch einer Vermittlung sein.

Nach deiner Darstellung macht die VB alles richtig.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2022 17:39




(@eisbaer75)
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Danke für deine Einschätzung.
Dann ist ja alles gut, auch wenn es natürlich erstmal blöd ist, weil man denkt das Kind wird jetzt da mit „reingezogen“.
Aber so wie du es beschreibst, klingt es auch logisch.

Drückt mir die Daumen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2022 19:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sitze gerade in einer Schulung, daher ist die Info "druckfrisch" 😉

Drückt mir die Daumen!

Nehm den VB als Vertreter für das Kind wahr. Bleibe sachlich. Der VB hat den Willen des Kindes zu vertreten, daher kommt es auch darauf an, ob und wie die KM auf die gemeinsame Tochter eingeredet hat.
Aber, nach dem BGH vom 15.06.2016 Az: XII ZB 419/15;
"a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände. Dafür gelten die zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze."
Diese Hürde ist recht hoch und in den seltensten Fällen gegeben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2022 19:33
(@eisbaer75)
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Wie sieht es eigentlich mit den Kosten (Gerichtskosten, Kosten für den VB etc.) für das GSR-Verfahren aus?
Im Allgemeinen liest man ja, dass dieses Kosten hälftig durch KM und KV zu tragen sind.
Falls mir das GSR zugesprochen wird (ich also dieses Verfahren gewinne), gibt es da die Möglichkeit das die KM die vollen Kosten tragen muss?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2022 16:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine Frage die immer wieder kommt.
Es heißt "im billigen Ermessen" und gibt dem Richter eine Bandbreite an Freiheiten.
Üblich ist meist, auch wenn ein Verfahren "mutwillig" losgetreten wurde, dass die Kosten hälftig aufgeteilt werden.
Du kannst "anregen" die Kosten wegen Mutwilligkeit der KM auferlegen zu lassen. Ob der Richter diesem folgt, ist seine Entscheidung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2022 17:45
(@eisbaer75)
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Danke für Deine Antwort.
Meinst Du ich kann das jetzt, während des laufenden Verfahrens, noch beantragen? Dann einfach einen formlosen Antrag mit Bezug zum Verfahren stellen?

Ich habe da große Lust zu, wenn jetzt ein VB eingeschaltet ist, sind auch die hälftigen Kosten sicher nicht unerheblich und wirklich „mutwillig“ (wie Du so schön sagst) verursacht worden.
Mein Gerechtigkeitssinn verbietet mir (momentan), zu akzeptieren, so einen Blödsinn zu akzeptieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2022 19:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke für Deine Antwort.
Meinst Du ich kann das jetzt, während des laufenden Verfahrens, noch beantragen? Dann einfach einen formlosen Antrag mit Bezug zum Verfahren stellen?

Das kannst du zu jeder Zeit, allerdings würde ich empfehlen zum Ende des Verfahrens zu machen.

Mein Gerechtigkeitssinn verbietet mir (momentan), zu akzeptieren, so einen Blödsinn zu akzeptieren.

Der wird, je nachdem wie es mit weiteren Verfahren läuft, noch öfter in Mitleidenschaft gezogen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2022 20:46
(@eisbaer75)
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Weißt Du ob dieser Antrag unbedingt vor Erstellung des Kostenbescheids eingegangen sein muss, oder kann ich das auch noch machen wenn ich die Rechnung mit den hälftigen Kosten hier liegen habe?
Ich will diesbezüglich keinen Formfehler machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2022 12:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nein, dies kann ich dir leider nicht mit letztendlicher Gewissheit sagen.
Ich bin zwar der Meinung, dass man auch gegen die Kostenfestsetzung nicht Einspruch einlegen kann. Aber ich hoffe das hierzu sich noch jemand schreibt, der dies besser beantworten kann.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 15:58
(@inselreif)
Moderator

Die Kostengrundentscheidung wird in die verfahrensabschließende Entscheidung aufgenommen. Dort ist festgelegt, wer welchen Anteil an den Kosten zu tragen hat.

Die Kostenfestsetzung bzw. indirekt auch eine nach Ende des Verfahrens erstellte Gerichtskostenrechnung legt die Höhe der Kosten fest, die ein Beteiligter zu erstatten hat. In diesem Stadium ist es bereits zu spät, über die Kostenverteilung zu philosophieren.

Die Kostenentscheidung kann mit isolierter Beschwerde angefochten werden, eine Mindestbeschwer ist in nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht gegeben. Aus meiner Sicht ist es daher sinnvoll, zunächst einmal die Entscheidung abzuwarten und das Thema "Kosten" nicht zu thematisieren. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Danach kann immer noch überlegt werden, ob es wegen der 375,- (hälftig für den VB, maximal) sinnvoll ist, dieses Fass zu öffnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 21:51
(@eisbaer75)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank Euch für die Antworten.

So richtig habe ich es aber noch nicht verstanden.
Mit der Entscheidung über das GSR ergeht gleichzeitig die Entscheidung wer welche Kosten zu tragen hat?
Danach kann man die Kostenfestsetzung ggf. anfechten, wenn ich das richtig verstanden habe.
Weiter vorn hattest Du geschrieben: „In diesem Stadium ist es bereits zu spät, über die Kostenverteilung zu philosophieren.“ Das verstehe ich nicht, ist das nicht ein Widerspruch?

Warum kann es nach hinten los gehen jetzt die Kostenverteilung zu thematisieren? Kann das Einfluss auf die Entscheidung zum GSR haben, bzw. kommt das „negativ“ beim Gericht an?

Mit welchen Kosten ist den gesamt ca. zu rechnen?

Gemäß §13 Abs. 1 FamFG kann man Akteneinsicht nehmen. Geht das auch im laufenden Verfahren und macht das Sinn? Es wäre ja interessant zu wissen, welche Gründe die KM angeführt hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2022 22:32




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