Dann hoffen wir das Beste für die Kinder und eure Umgänge. Kannst du ja gern mal berichten was bei der Anhörung herausgekommen ist.
Es kann sein, dass im Vorfeld noch einige Schreiben von der KM bzw. dessen RA in Umlauf kommen. Da wird gern mal versucht die Gründe für das Aussetzen des Umganges mit Beispielen deines Fehlverhaltens zu untermauern.
Kann ich mir bei meiner Ex-Frau gut vorstellen. Ich vermute mal das sie gestern wie ich die Ladung per Post bekommen hat. Denn ein vereinbarter Besuchstermin morgen bei den Kindern wurde gestern Abend von ihr kurz und knapp abgesagt. Sie hätte eine Lungenentzündung. Ähmm....ich will die Kinder besuchen, nicht sie.
Egal, wahrscheinlich wird sie also auf Zeit spielen und erst einmal um eine Verschiebung der Anhörung bitten wegen Krankheit. Mal schauen. Hat da jemand von euch Erfahrungen? Wie lange macht das Gericht da mit? Ich meine irgendwann lassen die sich ja auch nicht mehr veräppeln von wegen ständig krank.
Wenn die KM eine Lungenentzündung hat, dann ist es vielleicht besser wenn du in der Zeit auf die Kinder aufpasst. Schließlich ist sie ja nicht in der Lage das zu tun. 😉
Einmal absagen wird sicherlich toleriert und die muss vermutlich auch ärztlich attestiert werden. Ansonsten würde das jeder machen und die Gerichte kämen nicht voran.
Das denke ich nämlich auch. Einmal wegen krank verschieben.....ok....passiert. Aber wenn das "unendlich" funktionieren würde gäbe es keine Entscheidungen und Urteile mehr.
Das mit den Kindern aufpassen, die werden dann bei ihren Eltern geparkt wenn sie denn wirklich so krank ist. Ich mein, ich habe vor 5 Wochen eine bakterielle Lungenentzündung gehabt. Ich war eine Woche krank geschrieben mit Antibiotika. Danach bin ich wieder zur Arbeit da ich als Bürohengst nicht körperlich arbeiten muss. Und es ging recht gut. Klar merkte ich das mir immer noch schnell die Puste aus ging aber wie gesagt, ich konnte ja langsam machen. Und bis auf den einsetzenden Husten hatte ich auch keine weiteren Beschwerden.
Also sollte man es eigentlich schaffen können bis zum Termin wieder so weit fit zu sein.
Sei auf alles gefast und bereite dich vor. Das ist die halbe Miete vor der Anhörung.
Guten Morgen,
gestern hat meine Ex-Frau nun den Vogel abgeschossen und eine Grenze überschritten. Sie hat die Ladung zur Anhörung mit dem Begleitschreiben meiner Anwältin unserer 10 jährigen Tochter gezeigt und lies sie mich anrufen, damit Papa ihr erklären soll warum er Mama vor Gericht zieht. Und warum ich ihnen, also Tochter und Sohn, das antue das sie vor Gericht aussagen müssen. Denn meine Ex-Frau behauptet das die Kinder da auch eine Aussage machen müssen. Was gar nicht stimmt. Sie sind nicht geladen. Unsere Tochter sagte sie hat Angst davor weil das Gericht ein böser Ort ist wo Straftäter verurteilt werden und ich ziehe Mama und sie dort hin.
Mir reichts für heute........kaum geschlafen.......wie kann diese Frau die man mal geliebt hat sich so verändern.
die Kinder sind IMMER zu laden. Vielleicht erfolgt dies zu einem anderen Termin, so dass dieser nicht in deiner Ladung vermerkt ist?
Die KM hat also keine andere Wahl als mit den Kindern darüber zu sprechen.
Zumal es auch durchaus sein kann, dass sich bei der KM noch kurzfristig ein Verfahrensbeistand ankündigt, der mit den Kinder spricht.
Du musst übrigens nicht davon in Kenntnis gesetztt werden.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Also zu diesem Termin jetzt sind sie zumindest nicht geladen und laut Aussage der Anwältin kann das Gericht dies dann anordnen wenn sich aus dem "Elterngespräch" keine Lösung abzeichnet. Oder eben Punkte aufkommen die der Richter die Kinder selber fragen will.
Was ich aber eigentlich als unfassbar ansehe, sie läßt unsere Tochter anrufen um mich darüber Auszufragen. Das ist nicht die Aufgabe eines Kindes. Das sagt auch die Anwältin. Und ich solle das auch dem Jugendamt mitteilen weil das eben nicht geht.
das Gericht ist verpflichtet, die Kinder anzuhören. Deine Anwältin erzählt fahrlässigen Unsinn
Meine Kinder wurden auch 2 Tage früher gehört und nicht zu eigentlichen Termin.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Servus!
Die Tatsache, dass KM die Kids bei KV anrufen lässt, um ihn wegen des Antrages zur Rede zu stellen, und sie damit übel manipuliert, ist unterste Schublade und zeigt darüberhinaus, dass es KM nicht um die Kids oder Umgang geht...vielleicht das nächste Eigentor?
Ob und wann die Kinder womöglich bei Gericht gehört werden, ist in meinen Augen eher zweit- bis drittrangig, sie sind jedenfalls in einem Alter, in welchen sie ihre Wünsche und Ansichten darlegen können und dürfen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Guten Morgen,
erst einmal Danke für eure Ratschläge und Sichtweisen die ich mir auch zu Herzen nehme. Nun beginnt die heiße Woche und ich fühle mich nicht gerade gut. Am Donnerstag ist das erste Gespräch mit dem Jugendamt und heute in einer Woche die Anhörung. Es tut mir weh was ich den Kindern zumute aber so wie es war kann es auch nicht weiter gehen. Ich hoffe es wird für alle gut ausgehen.
Natürlich war seit Donnerstag Funkstille. Ich konnte einfach nicht mehr. Also mich bei den Kindern melden. Ich habe heute noch einen Termin beim Hausarzt und lasse mich auf eine Warteliste für einen Psychologen/Therapie setzen weil mir die Situation zeigt, das mich der 4-jährige Stellungskrieg aus der Bahn geworfen hat. Ich muß das professionell Aufarbeiten sonst breche ich irgendwann vollends auseinander.
@wasserfee, Das ist nicht korrekt, auch wenn es bei dir vielleicht so war.
Verfahrenbeistand (VB) + Richterin/Richter entscheiden, ob eine Anhörung der Kinder notwendig ist. Aus meiner Erfahrung versucht man die Kids soweit es geht rauszuhalten. Geht das nicht, dann ist eine Anhörung notwendig. Der VB spielt hier eine große Rolle (leider).
nee. lies mal die entsprechenden Texte dazu.
Wenn die Kinder nicht befragt werden ist das ein Anfechtungsgrund
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@wasserfee, immer noch nicht korrekt ... Richter-innen bestimmen selbst, ob eine Anhörung der Kinder stattzufinden hat oder nicht. Sie sind nur dem Gesetz verpflichtet.
ich streite mich nicht mit Dir. Glaub, was du willst.
Darum geht es nicht. Du kannst nicht von Dir auf alle anderen schliessen und auch noch darauf beharren.
Jedes Verfahren ist anders und am Ende entscheidet der Richter - mit oder ohne Input vom VB/JA - ob die Kinder gehört werden müssen oder nicht.
Der VB tut das ja vorab bereits in den meisten Fällen und da kann alles schon glasklar sein oder auch nicht.
Also der aktuelle Stand ist sie werden vor unserem Termin nicht angehört und auch nicht am besagten Termin. Was danach kommt ist noch nicht klar und hängt wahrscheinlich von der Verhandlung ab. Die Gegenseite hat heute schon eine Verschiebung beantragt, zum Glück nur wegen der Uhrzeit und nicht den Tag. Ich will das hinter mir haben........ 😕
Guten Morgen,
sicher werden einige wissen wollen was nun raus kam bei mir am Gerichtstermin.
Die Verhandlung ging 2 Stunden. Am Morgen trudelte noch die Stellungnahme seitens Anwältin meiner Ex-Frau ein die von Vorwürfen und Anschuldigungen nur so strotzte. Allerdings wurden diese von der Richterin gar nicht erst groß behandelt da die Punkte großteils einfach überzogen waren. Beispiele, Verletzung der Aufsichtspflicht weil ich unsere 10 Jährige Tochter habe allein in meiner Küche kochen lassen. Sie wollte Pfannkuchen für uns machen. Wie lernen Kinder denn sonst das kochen? Oder ich hätte unserer Großen die Aufsicht über ihren Bruder aufgedrückt. Weil ich kurz nebenan zum Metzger bin? Oder zur Apotheke gegenüber? Oder unsere Tochter darf bei mir ohne Limit wach bleiben. Ihr Bruder ist 7 und liegt bei mir zwischen 19 bis 19.30 Uhr im Bett. Weil meine Ex-Frau das so wünscht. Und oft bin ich noch dabei weil er einfach ein "verkuschelter" Mensch ist der das noch genießt. Oft reden wir auch noch 5 bis 10 Minuten über den Tag. Und bei der Tochter wird es auch schon mal halb 10 bis sie schläft. Warum soll ich das Kind um 8 ins Bett schmeißen wenn sie bis 9 dann wach ist? Morgens wacht sie selbstständig auf und ist fit.
Irgendwann hatten die Richterin dann die Leidensgeschichte meiner Ex-Frau dicke und kam zum eigentlichen Thema. Der Umgang. Hier argumentierte meine Ex-Frau mit dem Thema der uneingeschränkten Mediennutzung. Also bei mir zu viel, ohne Einschränkung und verstörende Inhalte. Ganz klar. In der Stellungnahme stand geschrieben das Minecraft ab 18 Jahre sei und das sei kindesgefährdend. Zu meinem Erstaunen zückte die Richterin ihr Handy und schaute selbst nach. Und richtete das Wort dann an die Gegenseite wie sie denn darauf kommen. Ihre Anwältin sagte daraufhin sie habe das so aufgenommen von ihrer Mandantin, sie selber kenne das gar nicht. Dann soll unser Knirps bei mir "Venom" gespielt haben.....auf der Switch.....Ich fragte dann wo es das bitte gibt. Wieder wurde gegoogelt und keiner fand ein betreffendes Spiel im WWW. Nach noch so ein paar Punkten widmete die Richterin sich an meine Ex-Frau und ging auf ihr handeln in dieser Sache ein. Erstens, den Umgang so einzuschränken wie sie es tat war in keinster Weise berechtigt. Wie sie denn darauf komme das so einfach zu bestimmen. Zweitens, die Ausrede das ich die Kinder ja habe jederzeit besuchen können bei ihr läßt sie nicht gelten. Diese Besuche unter ihrer Aufsicht damit ich ja nichts falsches sage seien kein Umgang. Und das Telefonieren der Kinder immer mit ihr im Hintergrund ginge auch nicht. Die Kinder sollen mit mir frei reden dürfen.
Nach einigen hin und her noch, wobei die Richterin mit mir vielleicht 5 Minuten sprach, wurde ein übergangsweiser Beschluss gefällt. Wir sollen in gemeinsamer Arbeit mit der Familienhilfe die wir ja schon besuchen einen gültigen Umgang ausarbeiten. Bis dort hin ruht das Verfahren. Ich darf und muß, so die Richterin, unsere Kinder jedes 2 Wochenende wieder sehen dürfen. Von Freitag bis Sonntag erstmal. Steigerung nach Wunsch der Kinder möglich. Bei Telefonaten hat sie sich fern zu halten. Und sie bekam die Auflage aufzuhören mich gegenüber den Kindern als Buhmann darzustellen.
Unsere Kinder sollen über die Familienhilfe über ihre Sicht befragt werden wie es ihnen geht. Dies war im Rahmen der Familienhilfe eh schon geplant und die Richterin meinte, das ihr ein Bericht darüber vollkommen ausreiche. Sie müsse die Kinder nicht selber dazu befragen. Und jetzt sehe ich dem nächsten Weihnachts-WE entgegen an dem die Kidies von Freitag bis Sonntag Mittag (Heilig Abend) bei mir sein dürfen. Anschließend läuft bei meiner Ex-Frau das Weihnachtsprogramm los mit ihren Eltern, dies habe ich ihr zugestanden da die Kidies ihre Großeltern gern haben. (von meiner Seite gibts keine mehr)
Das klingt ja erstmal soweit vernünftig. Die Richterin scheint ja verstanden zu haben, wer hier die Spielchen treibt.
Gibt es zu der Familienhilfe einen zeitlichen Rahmen oder eine Idee wie eine Ausarbeitung des Umgangs bei der Familienhilfe dann in einen Beschluss gefasst werden wird?
Sie meinte wir sollen jetzt mal 1-2 Monate schauen wo die Reise hin geht. Und wenn ich meine es läuft nicht so richtig oder gar nicht kann ich ja das Gericht wieder anrufen. Das Verfahren ist ja wie gesagt ruhend, nicht abgeschlossen. Primär ging es der Richterin darum das sie von der Familienhilfe in dieser Zeit einen Bericht von den Kindern bekommt und ob es wirklich so unmöglich ist das wir Eltern miteinander reden. Das fragte sie bei der Verhandlung. Die Antwort nahm mir meine Anwältin vorweg......sie sagte zu ihr wenn zwei Menschen miteinander reden und der eine kommt gar nicht zu Wort dann ist das halt kein Dialog sondern ein Monolog. Was es genau trifft bei meiner Ex-Frau. Auch die Richterin mußte sie zwei mal bremsen bei ihren Ausführungen weil ja keiner zu Wort kam. Ist wohl auch nicht so gut angekommen von meiner Ex-Frau..... 🤭