Richtig, im Grundbuch stand ich alleinig mit Schulden von 160.000€.
Wie würde der Zugewinn ausschauen?
90.000€ Gewinn durch 2 = 45.000€ an Sie?
Was wäre mit den 40.000€ die ich zusätzlich zur Wohnung an Renovierung aufnahm?
Werden diese gar nicht beachtet?
Grüße
Nino
Die sind doch berücksichtigt beim Anfangswert: Sie mindern den Wert der Wohnung bei Anschaffung, deshalb war sie damals ja - 40.000 EUR wert. Nun hast du aber den Kredit abgetragen, also steigt der Wert der Wohnung, es gibt also einen Zugewinn.
Ja, du müsstest 45.000 EUR an sie auszahlen, wenn das mit dem Zugewinn passt. Das ganze berücksichtigt aber noch nicht ihren Zugewinn und weitere mögliche Verluste auf deiner Seite. Deshalb, wie schon gesagt wurde, brauchst du eine gesamte Vermögensaufstellung auch von ihrer Seite.
Ich verstehe nicht so recht, ich war nie im Besitz von 90.000€ Gewinn, sondern 50.000€ nach Verkauf und müsste aber 45.000€ an sie abgeben, zwecks Zugewinn?
Im Grundbuch standen 160.000€ Schulden.
Demnach fehlen von den 40.000€ jede Spur, weil nur die 120.000€ eine Rolle spielen?
Grüße
Nino
Do, jetzt Geschichte nochmal gelesen. Ihr habt die Wohnung in der Ehe gekauft, oder ist das falsch? Falls es richtig ist, ist der Kaufpreis der Wohnung unerheblich, denn du brauchst dein und ihr ANFANGSVERMÖGEN zum Zeitpunkt der Eheschließung und die gleichen Werte bei Zustellung des Scheidungsantrags. Ohne diese Werte kann man nicht rechnen, sonst kommt wieder murks raus.
genau, während der Ehe wurde die Wohnung gekauft und stand alleine im Grundbuch.
Wir lebten 3,5 Jahre gemeinsam in der Wohnung und nach 5 Jahren verkaufte ich diese gewinnbringend.
Mir ist nur nicht klar, wie hoch die Wohnung seit ihrem Auszug (Dezember 2018) wert war und wer sich darum kümmern muss.
Zudem befand sie sich im Privatinsolvenzverfahren und hatte mit Sicherheit im negativem Anfangsvermögen auch ein Zugewinn erzielt.
Anfangsvermögen bedeuten Kontostand und Sparbücher bei der Heirat und Endvermögen dasselbe + den Zugewinn?
Aber wie schon gesagt wurde, brauche ich eine Aufstellung auch ihrerseits.
Grüße
Nino
und die gleichen Werte bei Zustellung des Scheidungsantrags. Ohne diese Werte kann man nicht rechnen, sonst kommt wieder murks raus.
So ist es. Ich würde, weil die Frage kam, grob skizziert den Wert bei Zustellung des Scheidungsantrags so ermitteln:
Wert bei Kauf 03/2015: 120k
dann Wertsteigerung durch Renovierung: +40k (oder wie viel auch immer)
Basiswert: 160k
Wert bei Verkauf 07/2020: 210k
Wertsteigerung in 64 Monaten: 50k (780,- monatlich)
Wertsteigerung bis 12/2018 (45 Monate): 35k
Wert in 12/2018: 195k abzüglich Belastung in 12/2018 (das kann man problemlos aus den Bankunterlagen ablesen)
Wenn keine außergewöhnlichen Einflüsse vorliegen, sollte das so etwas hinkommen.
Gruss von der Insel
... denn du brauchst dein und ihr ANFANGSVERMÖGEN zum Zeitpunkt der Eheschließung und die gleichen Werte bei Zustellung des Scheidungsantrags. Ohne diese Werte kann man nicht rechnen, sonst kommt wieder murks raus.
So siehts aus. Habe ich zwar auch schon geschrieben, aber auf mich hört ja keiner 🙂
Beim Zugewinnausgleich kommts auf die Umstände an, die bisher gar nicht berichtet wurden:
Vermögen er/sie bei der Eheschließung <-> Vermögen er /sie bei Zustellung des Scheidungsantrags.
Vermögen ist was man hat minus Restkredit(e).
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
würde das bedeuten:?
Dezember 2018: Wohnungswert 195.000 - Restschulden 150.000 - Verzugszinsen 15.000 = 30.000 Zugewinn durch 2, würden ihr 15.000 zustehen?
Mein Anfangsvermögen bei der Eheschließung: 0
Ihr Anfangsvermögen bei der Eheschließung: -20.000 aufgrund der Privatinsolvenz.
Wie würde die Konstellation ausschauen?
Vor dem Verkauf der Eigentumswohnung, kam ein Immobilienmakler von der Sparkasse und hat die Wohnung auf ca.170.000€ geschätzt.
Er wollte selbstverständlich den Auftrag und wollte die Wohnung minimal höher ansetzen.
Er ist komplett durchgegangen hat alles aufgenommen und kam so auf den Wert.
Ich wollte mir die Maklergebühren sparen und inserierte die Wohnung für 210.000 und wurde problemlos verkauft.
Worauf ich hinaus möchte ist, dass es letztendlich egal ist für wieviel ich die Wohnung nach der Scheidung verkauft habe, wichtig wäre doch der tatsächliche Wert, oder spielt das keine Rolle?
Ich hätte die Wohnung auch für 160.000€ verkaufen können und wäre ohne Plus und Minus raus.
Grüße Nino
P.S. sorry SLAM, du hattest es schon vorher geschrieben, stand auf der Leitung 🙂
Hi,
der tatsächliche Wert ist immer der Wert, zu dem die Wohnung verkauft wird. Alles andere sind theoretische Werte.
Die Wohnung hatte doch bei ihrem Auszug einen anderen Wert, oder?
Da endete auch die Zugewinngemeinschaft.
Müsste nicht ein Gutachter den damaligen Wert ermitteln können?
- Verzugszinsen 15.000
Du meinst Vorfälligkeitszinsen und die kannst Du nicht abziehen, weil sie zum Zeitpunkt der Wertermittlung nicht angefallen sind.
Richtig, ihr könntet einen Gutachter beauftragen aber das wollt ihr (Kosten...) beide nicht, wenn ihr mit Euren Forderungen nicht im vierstelligen Bereich auseinander liegt.
Gruss von der Insel
komisch, im Anwaltsschreiben steht u.a. drin, dass ich den Kontoauszug (was bisher für die Wohnung bezahlt wurde) vom Dezember 2018, inkl. Vorfälligkeitszinsen vorweisen soll
Ich musste die Vorfällligkeitszinsen schließlich zahlen, warum sollte sie außen vor bleiben?
Grüße
Nino
@Inselreif: doch, sie fallen in der Höhe an, wie sie im Dezember 2018 gewesen wären. Beide haben einen Vertrag bei der Bank unterschrieben, der besagt, dass sie eine gewisse Summe + Zinsen zurück zahlen. Also müssen auch diese Zinsen berücksichtigt werden, denn diese Forderung besteht seitens der Bank. Sie wird fällig mit Fälligstellung des Darlehns oder wird mit der Zeit durch Abzahlung des Darlehns abgetragen. Aber sie existiert, sobald der Vertrag unterschrieben wurde und die Wiederrufsfrist abgelaufen ist.
Der Wohnungswert auf 195.000 oder weniger anzusetzen, kannst du versuchen. Dazu darf deine ExFrau aber den tatsächlich erzielten Verkaufspreis nicht kennen. Einen Auskunftsanspruch darüber dürfte sie nach der Ehe eigentlich nicht mehr haben. Dazu sollte sich aber jemand anders äußern.
Ein Gutachten wird um die 2.500 EUR kosten (das sind Preise, die ich bei mir aus dem Unternehmen kenne). Das kann also durchaus Sinn machen, wenn du meinst, dass am Ende da etwas unter 200.000 EUR drin steht. Denn in einem Gutachten werden momentan Verkehrswerte bestimmt. Und die sind halt durch die Marktübertreibungen heute oft deutlich unter dem Wert, der tatsächlich erzielt werden kann. Aus diesem Grund hat sich meine liebe Ex auch nicht auf ein Gutachten eingelassen: die wusste das.
Also ich würde jetzt erstmal abwarten und ihren Anwalt rechnen lassen. Du kannst ja gucken, was er fordert. Was ich ihm aber sicher nicht geben würde: den Verkaufsvertrag. Gleichzeitig würde ich ihn auch um eine Vermögensaufstellung deiner Ex zu Ehebeginn und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrag bitten, damit du auch Zeit hast dich auf ein eventuelles Verfahren vorzubereiten. Aber bleib auf jeden Fall entspannt: du wirst durch Unterhalt wahrscheinlich mehr reinholen, als du ihr als Zugewinn auszahlen musst. Und das gute daran ist: du hast schwarz auf weiß, dass sie Geld von dir bekommen hat. Mit diesem Wisch würde ich sofort den Mindestunterhalt titulieren lassen, denn sie muss notfalls ihr Vermögen dafür einsetzen, um den bezahlen zu können. Und das hat sie ja dann.
@Max - ja, so kann man argumentieren. Aber dann wirklich mit Stand 12/2018.
Hallo Zusammen,
folgendes Schreiben bekam ich von der Gegenpartei:
"Meine Mandantin hatte Schulden in Höhe von 33.000,00 EUR. Der Antrag auf Durchführung der
Insolvenz war vor Eheschließung. Die Restschuldbefreiung besteht seit 2019. Dies war nach Trennung.
Dadurch, dass sie die Schulden wegen der Privatinsolvenz nicht mehr hat, hat sie keinen Zuge-
winn erzielt, weil sie die Schulden während der Ehe nicht zurückbezahlt hat. Wenn Sie anderer
Meinung sind, mögen Sie mir die entsprechende Rechtsprechung benennen."
Was meint ihr dazu?
Bei der Eheschließung (Dez.2013) hatte sie 33.000€ Schulden.
Antrag auf Durchführung der Insolvenz war vor der Ehe.
Scheidungsantrag war Jan.2019.
Restschuldbefreiung war unmittelbar danach.
Werden Ihre Schulden tatsächlich nicht berücksichtigt?
Ich hatte so verstanden, dass sie ein negatives Anfangsvermögen von 33.000€ hatte und beim Scheidungsantrag im Januar 2019, wenn nicht alles, aber zumindest ein großer Betrag davon auch als Zugewinn zählen würde?
Freue mich über eure Rückmeldungen.
Grüße
Nino
Hallo,
alle sind sich einige, dass sie mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Im Zuge des Insolvenzverfahrens hat sie wieviel von den Schulden getilgt?
Wenn Sie praktisch nichts getilgt hat, dann ist sie erst mit erfolgter Restschuldbefreiung schudenfrei, also nicht zum Stichtag. Wäre die Restschuldbefreiung vor dem Stichtag erfolgt, dann würde das beim Zugewinn berücksichtigt.
Ob die unmittelbare Nähe zwischen Stichtag und Restschuldbefreiung die Sache anders macht kann ich nicht sagen.
VG Susi
Hi,
soviel ich weiß hat sie 1x jährlich 119€ an irgendeinen Insolvenzberater bezahlt.
Da kommen nach 6/7 Jahren nicht wirklich viel an Tilgung zusammen.
Das ist schwer nachvollziehbar.
Sie ging mit 33.000€ Schulden in die Ehe und diese werden am Ende gar nicht berücksichtigt.
Paar Monate später klagt sie auf Zugewinn und bekommt wohlmöglich dieselbe Summe von mir.
Das wäre nicht fair.
Grüße
Nino
Die Angelegenheit ist aber eindeutig: Zum Stichtag hatte Deine Ex noch die gesamte Restschuld. Daher kein Zugewinn in der Ehe (außer dieser geringfügigen Tilgung).
Das haben Stichtagsregelungen so an sich, dass ein Tag mehr oder weniger einen Sachverhalt fundamental ändern kann.
Sieht so aus als habe Deine Ex in dieser Angelegenheit die besseren Karten. An Deiner Stelle würde ich jetzt ein Vergleichsangebot vorlegen. Andernfalls kommen zu dem Ausgleich noch Verfahrens- und Anwaltskosten und dann bleibt von Deinem Gewinn noch weniger.
Moin,
die Restschuldbefreiung erfolgte nach dem Scheidungsantrag, damit gehört diese nicht in den Zugewinnausgleich. Gleichzeitig hast du ihr bei der Tilgung geholfen, du hast sie mit unterhalten. Das kein wesentlicher Betrag zur Tilgung zur Verfügung stand, ist nicht in Deiner Verantwortung zu finden.
Auch wenn Celine hier wieder die ausschließliche Position der Frau vertritt, sehe ich die Karten gleichwertig bzw. Zu deinen Gunsten. Hier muss auch nicht mit Rechtssprechung argumentiert werden, wie der gegnerische Anwalt fordert. Das ist schließlich sein Risiko und Aufgabe.
Das Kostenrisiko liegt im übrigen auch auf der Seite der Ex.
Aber ich empfehle die Lektüre Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 17.12.2014 - 4 UF 153/14, da ist dein Fall ziemlich genau abgebildet. Nur dass hier der Ehemann was vom Kuchen haben wollte, weil er die Restschuldbefreiiung in der Ehe hatte.
Die Argumentation des OLG ist, dass auch die Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Gewinn ist und natürlich in die Zugewinnberechnung gehört.
Also, nicht von Celine ins Bockshorn jagen lassen und dem Anwalt antworten, dass dies sehr wohl in den Zugewinn gehört. Ich sehe durchaus gute Chancen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.