Moin,
beim Zugewinn sehe ich weiterhin keine Chance für die Ex. Sie geht mit einem Vermögens Vorteil aus der Ehe heraus.
Der Weg, dass die Ex erst einmal ihren ehebedingten Nachteil nachweisen muss, ist ein kluger Weg. Den muss sie nun erst einmal nachweisen.
Aber bemessen daran, dass sie nun für drei Kinder KU zahlen muss, und evtl. ein nachehelicher Unterhalt von vielleicht 100-200 EUR herauskommt, stehst du immer noch besser da. Aber auch den nachehelichen Unterhalt sehe ich noch nicht, den muss sie erst einmal nachweisen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
"keine Chance" würde ich nicht sagen, aber ganz so einfach wie suggeriert, wird es für die Ex nicht.
Formulierungsvorschlag für Deine Anwältin:
"Sehr geehrter erfahrener Rechtsanwalt,
auf Basis der beiderseitigen Vermögensaufstellungen ergibt sich auf Seiten Ihrer Mandantin ein Zugewinn von 33.000 EUR, auf Seiten von Nino in Höhe von 24.000 EUR. Mithin ergibt sich ein Ausgleichsanspruch meines Mandanten in Höhe von 4.500 EUR.
Obgleich ein Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt in Bezug auf die nachehelich entstandene Bedürftigkeit aus unserer Sicht zu verneinen ist, kann sich mein Mandant dazu durchringen, von einer Klage auf Zugewinnausgleich abzusehen, insofern Ihre Mandantin sich von dem Gedanken verabschiedet, ihrerseits Unterhalt zu begehren.
Insbesondere unter Berücksichtigung der begehrten Unterhaltshöhe, der bei der Berechnung unberücksichtigten Betreuungsleistung meines Mandanten und der während der Ehezeit alleinig getragenen finanziellen Verpflichtungen erscheint dieses Angebot mehr als großzügig.
Gruß
Nino´s Anwältin"
in vorbezeichneter Angelegenheit komme ich auf Ihr Schreiben vom
30.12.2020 zurück.
Zunächst fordere ich Ihre Mandantin auf, die noch fehlenden Gehalts-
abrechnungen bis zum 25.01.2020 vorzulegen.
Um den Unterhalt zu berechnen muss selbstverständlich das Durch-
schnittseinkommen beider Parteien innerhalb desselben Zeitraums
gleichermaßen berücksichtigt werden.
Mein Mandant hat sämtliche Gehaltsabrechnungen aus dem Zeitraum
November 2019 bis Oktober 2020 vorgelegt.
Uns liegen lediglich die Gehaltsabrechnungen Ihrer Mandantin aus
dem Zeitraum Juni 2020 bis Oktober 2020 vor.
Des Weiteren weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass Ihre Mandantin
einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Sie ist verpflichtet für den Mindestunterhalt aufzukommen.
Sämtliche Unterhaltszahlungen, die sie von meinem Mandanten be-
kommen würde, müsste sie zur Zahlung von -Kindesunterhaltsan-
sprüchen einsetzen.
Auch betonen wir, dass nach Rechtskraft der Scheidung der Grund-
satz der Eigenverantwortlichkeit besteht.
Ihre Mandantin muss zum einen darlegen auf welcher Grundlage ein
Unterhaltsanspruch überhaupt besteht und zum anderen, dass seit Rechtskraft der
Ehescheidung ununterbrochen dieser Unterhaltsanspruch bestand.
Dies ist bisher nicht erfolgt.
Auch ist bereits jetzt zu betonen, dass Ihre Mandantin verpflichtet ist ihr Vermögen zur
Zahlung der Kindesunterhaltszahlungen einzusetzen.
Selbst wenn Ihrer Mandantin ein Zugewinnausgleichsanspruch zustehen würde, so
muss dies wiederum zur Zahlung des Kindesunterhalts eingesetzt werden.
Vielen Dank für eure Meinungen und Hilfen.
Was meint ihr zum Schreiben?
So möchte sie das rausschicken.
Wobei ich das Schreiben von United stark finde und diese 1 zu 1 übernehmen würde oder miteinbringen.
Grüße
Nino
Sehr gut.
Das ist doch gleich mal eine andere Ansprache an die Gegenseite ! Vor allem kommt hier die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und auch dass sie sämtliche Einkünfte wie Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich für den KU verwenden muss.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Wobei ich das Schreiben von United stark finde und diese 1 zu 1 übernehmen würde oder miteinbringen.
Hallo Nino2128,
Du solltest (am besten mit Deiner Anwältin) zu einer realistischen Einschätzung der Risiken kommen und Dir in Abhängigkeit davon eine Strategie zulegen. Momentan scheinst Du Dich an alles zu klammern, was sich für Dich positiv anhört, und wenn es noch so unrealistisch ist.
So mag Uniteds etwas nassforscher Entwurf Dir vom Ton her gefallen, inhaltlich ist er einfach falsch. Selbst wenn nämlich der Stichtag de Einreichung des Scheidungsantrags nicht berücksichtigt würde, Deine Ex also mit Endvermögen 0€ aus der Ehe gegangen wäre, stünde Dir trotzdem kein Ausgleich aus ihrem Zugewinn zu, denn in diesem Fall würde § 1375 (2) Satz 1 greifen, wonach der Ausgleich auf das tatsächlich vorhandene Vermögen begrenzt ist.
D. h. Deine Ex würde Dir in keinem Fall etwas schulden. Ich würde also davon absehen, irgendwelches Blabla ohne Rechtsgrundlage zu schreiben (vermutlich wird Deine Anwältin das ohnehin ablehnen).
Hallo Celine,
danke für deine Meinung.
Um ehrlich zu sein strebe ich keinen Zugewinn, sondern hoffe, dass Ihre Schulden auf irgendeiner Weise eine gewisse Rolle spielen, um Ihr eben nichts vom Gewinn abzdrücken.
Mir ging es nie um's Geld, weil ich sonst den Unterhalt viel früher eingefordert hätte und waren uns mit den Hobbies einig.
Wie ihr wisst hat sie sich am Ende nirgendwo mehr beteiligt und versucht jetzt alles mitzunehmen, nur weil ich für die Kinder Unterhalt beziehe.
Strategie hört sich gut an.
Und du hast recht, momentan klammere ich mich wirklich an jeder positiven Aussage, weil mir das momentan nicht leicht fällt.
Grüße
Nino
Und du hast recht, momentan klammere ich mich wirklich an jeder positiven Aussage, weil mir das momentan nicht leicht fällt.
Vierlleicht solltes Du auch mal den zitierten § 1375 selbst durchlesen, um zu einer Einschätzung dieses "Beitrags" zu kommen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Es ist § 1376 (2), nicht § 1375 (2)
Moin,
es ist 1378.
... und wenn im Endvermögen tatsächlich nur Passiva vorhanden waren, dann ist Celine´s Einwurf schon richtig.
In erster Linie steckt hinter meinem Beitrag, dass Du aus Deinem "Klammermodus" herauskommst ...
Was am Ende rauskommt, kann Dir hier niemand beantworten. Zu vieles ist Billigkeitsermessen und Einzelfallentscheidung.
Anwaltsschreiben sollte man aber grundsätzlich nicht zu nah an sich heranlassen.
Nach dem ersten Schreiben der Anwältin meiner Ex-Frau habe ich mich nicht mehr getraut in den Spiegel zu gucken, weil ich mich für einen derart schlechten Menschen gehalten habe.
Nach dem ersten Schreiben meines Anwalts hätte ich mich sofort geheiratet ...
Nochmal:
Schlüsselfrage in Bezug auf Zugewinn ist, inwieweit der negative Wertansatz der (beinahe) vollständigen Schulden Deiner Ex im Endvermögen legitim ist.
... und das entscheidet im Zweifel ein Richter und nicht der Gegenanwalt.
Dein Ausgangspunkt sollte bei Null Euro Schulden liegen.
Gruß
United
Hallo zusammen,
ich werfe einen kleinen Kommentar zum Stil der Anwälte ein.
Nach meiner Erfahrung dient der juristische Stil nur dazu, den jeweils gegnerischen Mandanten einzuschüchtern oder zumindest zu nerven. Allerdings wissen die Anwälte normalerweise ziemlich genau, wo es sich zu diskutieren lohnt und wo es Urteile/Leitlinien etc gibt, die so genau sind, dass die Diskussion nur eine kleine Erfolgschance hat. Das ändert sich nicht dadurch, in welchem Stil der Anwalt schreibt.
Ich stimme zu, dass man Schreiben der Anwälte nicht so nah an sich ranlassen sollte. Die ersten Schreiben nach der Trennung haben mir schlaflose Nächte beschert. Inzwischen habe ich gelernt, dass meine Anwältin irgendwas entgegnet und ansonsten zunächst gar nichts passiert. Und wenn auf die anwaltliche Eskalation nie etwas folgt (Gerichtsverfahren...) - evtl. wegen Aussichtslosigkeit - läuft sich das auch irgendwann tot und hat nur noch eine Auswirkung auf das Verhältnis der Ex-Partner.
VG, Traurig2019
Moin,
ich melde mich später auch nochmal hierzu. Ich bin ein wenig in die kommentierung eingestiegen. Auch wenn es hier negiert wird, gibt es ebenfalls das negative abfangsvermögen. Es ist also nicht richtig, das bei der Ex mit 0 Anfangsvermögen gerechnet wird.
Die Restschuldbefreiung, selbst wenn erst nach der Trennung, wird mit bewertet, da dann zum Stichtag dies zumindest teilweise mit angerechnet wird.
Denn, so die nachvollziehbare Begründung, durch die Insolvenz und dadurch das der andere Partner dies anrechenbar mit getragen hat, ist ein Vermögensvorteil erwachsen.
Das ist nur ein wenig komplizierter das alles rauszusuchen und ich hab gerade einen arsch voll zu tun.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
ich werfe einen kleinen Kommentar zum Stil der Anwälte ein.
.....
Und wenn auf die anwaltliche Eskalation nie etwas folgt (Gerichtsverfahren...) - evtl. wegen Aussichtslosigkeit - läuft sich das auch irgendwann tot und hat nur noch eine Auswirkung auf das Verhältnis der Ex-Partner.
Das kann ich alles so bestätigen, insbesondere den letzten Satz.
Scheidungsverfahren gehen meistens über Jahre, weil Anwälte und vor allem die Ex ein großes Interesse daran haben. Das sichert nämlich den leistungslosen Trennungsunterhalt, dh ein bequemes Leben auf Kosten eines anderen. Ausgehend davon muss man tatsächlich versuchen, sich ein dickes Fell zuzulegen und versuchen, nicht bei jedem Anwaaltsschreiben an die Decke zu gehen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das gelegentlich sehr schwer ist. Aber man hat bei einem jahrelangen Scheidungskrieg keine andere Wahl. Denn was ist die Alternative? Jahrelanger Stress, der einen am Ende in die Klapse bringt?
United hat völlig recht, genau so ist es. Und nur so hat man die Chance aus einem jahrelangen Scheidungskrieg halbwegs psychisch gesund hervorzugehen:
Anwaltsschreiben sollte man aber grundsätzlich nicht zu nah an sich heranlassen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Moin,
in "Spitzenzeiten" kam es vor - mein damaliger Anwalt war einfach klasse, wir haben eine Sprache gesprochen, er war normal und ehrlich, leider ist er inzwischen in Rente gegangen - dass ich ihm die Briefe hingehalten habe und fragte "muss ich das lesen?". Es kam dann vor, dass wir einzelne Punkte bearbeitet haben, oder sagte mir, dass ich das nur abheften solle. Natürlich habe ich mir die Dinger irgendwann später durchgelesen, aber es ist einfach nur gut, wenn man einen Anwalt hat, der das abfedern kann.
Auch kommt es vor, dass musste ich auch erst lernen, provozieren einige Anwälte ganz bewusst. Das gehört zur Strategie dazu und bezweckt nichts anderes, als den Antragsgegner aus der Reserve zu locken. Im Familienrecht ist es z.B. die bewusste Praxis (von den Mütteranwälten) mit völlig überzogenen Vorhaltungen, Lügen den Vater aus der Reserve zu locken. Wenn diese ihre Mandantinnen richtig eingenordet haben, dann sagt die in der Verhandlung nicht einen Ton. Da Männer eher mal auf den Tisch hauen, wenn es mit den Lügen zu bunt wird, geht es dann garnicht mehr um die Lügen, sondern heißt nur "sehen Sie, wie aufbrausend und aggressiv der Mann ist? Dass kann man doch einer Mutter /den Kindern nicht zumuten!".
Da interessiert es fast niemanden mehr, dass die Frau im Haushalt randaliert, aussticht, vielleicht sogar versucht hat den Ex umzubringen ... Und die voreingenommen Anwesenden glauben das natürlich, weil es keine gewaltigen Frauen gibt.
Daher, immer keep cool, aufregen nur im stillen Kämmerlein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe einen Brief der Gegenseite bis heute nicht gelesen.
Kann mich noch gut erinnern. Ich war mit den Kindern im Urlaub und saß in einem Cafe. Da vibriert mein Handy. E-mail von meiner Anwältin: "Bitte nehmen Sie das Schreiben der Gegenseite zur Kenntnis." Ich habe das Handy wieder hingelegt. Ich war völlig entspannt und dachte mir, das soll auch so bleiben.
Der Witz ist, dass es rückschauend betrachtet, völlig irrelevant war, ob ich das gelesen hätte oder nicht, weil, Zitat "Traurig2019":
Und wenn auf die anwaltliche Eskalation nie etwas folgt (Gerichtsverfahren...) - evtl. wegen Aussichtslosigkeit - läuft sich das auch irgendwann tot und hat nur noch eine Auswirkung auf das Verhältnis der Ex-Partner.
Das sind sehr weise Worte.
Wenn ich nochmal ein Scheidungsverfahren hätte, was natürlich nie passieren wird, würde ich meinen Anwalt darum bitten, mir nichts zu schicken und alles alleine zu machen. Ich würde auch seine Schreiben ans Gericht und die Gegenseite nicht sehen wollen. Man regt sich nur auf, und am Ende war es in den allermeisten Fällen völlig für die Katz.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Schilderungen.
Ich werde mich künftig nicht mehr verrückt machen, zumindest probiere ich nicht alles an mich heran zulassen.
Zum Zugewinn muss man ins Detail gehen und zwar wird es eine große Rolle spielen und das muss meine Anwältin in Erfahrung bringen, ob die Erteilung der Restschuldbefreiung vor dem Scheidungsantrag erfolgte.
Sprich, sie hat ein Schreiben bekommen, dass nun alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Restschuldbefreiung zum Tag x/Monat x in Kraft tritt.
Wisst ihr, ob man sich verschulden muss, wenn ihr am Ende 12.000€ Zugewinn zustehen?
Soviel besitze ich leider nicht.
Grüße
Nino
Wisst ihr, ob man sich verschulden muss, wenn ihr am Ende 12.000€ Zugewinn zustehen?
Wenn das Gericht einen Beschluss erlässt, in dem drin steht, dass Du 12.000 Euro Zugewinnausgleich an Deine Exfrau zahlen musst, dann hast Du dem Folge zu leisten. Wo Du das Geld hernimmst, interessiert niemand. Natürlich musst Du Schulden aufnehmen, wenn Du die 12.000 Euro nicht hast, oder eben die Sachwerte veräußern, die den Zugewinn generieren.
Das ist übrigens auch der Grund, warum bei einer Scheidung meistens das Haus oder die Eigentumswohnung drauf geht. In der Regel hat nämlich keiner von beiden den finanziellen Background, die Immobilie alleine zu halten (das vielleicht schon noch) aber vor allem nicht, den Zugewinn auszuzahlen, also Immobilienwert minus Restkredit geteilt durch zwei. Das alles hat aber auch eine emotionale Komponente: Viele wollen einfach woanders neu anfangen. Das alte Heim ist meistens doch zu sehr mit negativen Erinnerungen aufgeladen. Ich sag immer, der Hass und der Ehestreit steckt in den Mauern.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Da nicht in jedem Falle die Möglichkeit besteht, den vollen Ausgleichsbetrag mit einer Einmalzahlung zu leisten, kann das Familiengericht eine Stundung – Ratenzahlung – der schuldigen Summe veranlassen (§ 1382 BGB). Die Raten dürfen dann jedoch vom Schuldner verzinst werden. Über Zinssatz und Höhe der jeweiligen Raten entscheidet das zuständige Gericht „nach billigem Ermessen“ (§ 1382 Absatz 4 BGB) – der Willkürvermutung kann so vorgegriffen werden.
Als alleinerziehender, monatliche Rate für das Haus, monatlicher Kredit für das Auto gäbe es vielleicht die Möglichkeit die Stundung beantragen zu können, oder?
Ich schaffe es nicht alles nachzuholen: ist die Vofälligkeitsentschädigung bereits mit eingerechnet?
Bisher nicht, habe ich aber meiner Anwältin mitgeteilt, ob diese eine Rolle spielen.
Die Finanzierung lief nur auf mich und habe alleine unterschrieben.
Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt.
Nochmal, du kannst die Verbindlichkeiten, mit der die Immobilie zum Stichtag belastet ist, gegen rechnen. Die Vorfälligkeit ist eine Verbindlichkeit, die mit Vertragsschluss entsteht und sich mit jeder Zahlung abbaut. Nach 10 Jahren fällt sie dann auch 0. Also wieso sollte man sie nicht gegen rechnen dürfen?