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Ex-Frau klagt aus Rache

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(@nino2128)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

meine Anwältin tendierte dazu einzuknicken.
Ich hatte ständig dieses mulmige Gefühl und zugegeben war kein Vertrauen mehr vorhanden.
Sie hat es gemerkt und haben darüber geredet.

Heute Morgen teilte ich mit, dass ich zu einem anderen Anwalt gehe.
Sie war sehr enttäuscht und akzeptiert selbstverständlich meine Entscheidung.

Mein jetziger Anwalt beendete nach 5 Minuten unser 1tes Gespräch und fiel von allen Socken.

Zum Thema "nachehelichen Unterhalt" sagt er, dass es keinen Grund gibt und sie nichts einfordern kann.
"Soll er das vor Gericht begründen, wenn er das möchte", war alles was er sagte.

Zum Thema "Zugewinn" und das hat mich sehr überrascht fragte er nach unserer Staatsangehörigkeit.
Wir sind beide Italiener.
Haben zwar nach deutschem Recht geheiratet, doch Zugewinn gibt es keinen.
Irgendwann (soviel ich verstanden habe bis zur Scheidung das dt. Recht) greift nach Scheidung wieder das ital. Recht ein und in Italien bzw. für in Deutschland lebenden Italiener entfällt der Zugewinn.
Er hatte jahrelang damit zu tun.

Er schmunzelte und sagte, dass das alles in 2 Zeilen erledigt ist.
Er wollte nicht einmal die Kontoauszüge oder sonstiges was mit Zugewinn zu tun hat.

Alles sehr verrückt, bin gespannt wie der gegnerische Anwalt reagiert.

Grüße
Nino

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2021 22:28
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum Thema "nachehelichen Unterhalt" sagt er, dass es keinen Grund gibt und sie nichts einfordern kann.
"Soll er das vor Gericht begründen, wenn er das möchte", war alles was er sagte.

Das habe ich bestimmt schon dreimal geschrieben. Und andere haben diese Ansicht auch bereits geäußert.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2021 10:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch nach deutschem Recht sehe ich hier wenig Platz für den nachehelichen Unterhalt bzw. dem Zugewinn. Da es immer noch das negative Anfangsvermögen gibt und sie durch die Ehe besser gestellt wurde.

Aber schön das der neue Anwalt sich auch mit dem europäischen Recht auskennt und die Verbindungen ziehen kann. Die fehlt vielen, das muss ich auch zugeben, auch mir.

Erfreuliche Entwicklung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2021 12:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann können in Deutschland lebende Ausländer wählen ob eine Scheidung nach deutschem oder dem Recht ihres Heimatlandes abläuft.
<a href="https://www.scheidung-online.de/scheidungsverfahren/internationale-scheidung/internationale-scheidung-2/>Hier</a>" steht aber, dass dann auch beide Eheleute sich auf ein Recht einigen müssten.

Wirklich Ahnung habe ich davon nicht und wenn der Anwalt, dass schon häufiger gemacht hat, dann sollte er wissen, was er tut.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2021 10:36
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