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Getroffen wie vom Blitz

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(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wie sieht es mit einer Wohnung nur für dich im Nahbereich aus ?

Inkl. Gästezimmer für Kinder.

Wie sieht es finanziell aus ??

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 07.05.2010 00:57
(@wurzelchen)
Schon was gesagt Registriert

Es wird jetzt ein Gespräch geben zwischen mir, der KM meinem und ihrem Vater. Ich weiß man sollte die 2. Line raushalten aber in diesem Falle ist es ganz gut glaub ich.
Danach werde ich berichten.

Ich bin grad dabei eine Kalkulation zu erstellen und die Wohnsituation zu klären - da ich mir die Wohnung im Falle ich bekomme die Kinder nicht mehr leisten kann.
Ich denke das ist auch das Schwerste Pfund das sie in die Waagschale werfen.
Allerdings sieht das Betreuungskonzept der KM die volle Unterstützung ihres Vaters vor - ohne würde sie es alleine nicht schaffen.
Gelten da vor Gericht gleiche Maßstäbe (Also ich "könnte" es ohne Fremde Hilfe - Sie aber nur mit)? Wenn ihr versteht was ich meine.

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2010 11:13
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wurzelchen,

Allerdings sieht das Betreuungskonzept der KM die volle Unterstützung ihres Vaters vor - ohne würde sie es alleine nicht schaffen.
Gelten da vor Gericht gleiche Maßstäbe (Also ich "könnte" es ohne Fremde Hilfe - Sie aber nur mit)?

Aus meiner Sicht leider nein. Die alleinerziehende Mutter, die ihr Kind in die Fremdbetreuung gibt, wird in unserer Gesellschaft hochgejubelt, weil sie dem Kind soziale Kontakte ermöglicht. Dem potentiellen alleinerziehenden Vater wird an gleicher Stelle vorgeworfen, dass er sich nicht selber um sein Kind kümmert. Traurig und auch ungerecht - aber wahr.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, du musst zunächst die Entscheidung treffen, ob du um deine Kinder kämpfen willst, oder ob du das von vornherein als aussichtslos ansiehst.

Im 1. Fall musst du sofort alles auf dieses Ziel ausrichten. Und zwar radikal!

Du hast nur ein Chance, wenn du in die Vollen gehst.
Die Justiz belohnt den, der als erster voll drauf schlägt.

1. Du macht einen Betreuungsplan für die nächsten Wochen.
2. Du sperrst sie aus eurer Wohnung aus. Natürlich ohne die Kinder.
3. Du bist soviel wie möglich für die Kinder da und zeigst, dass es klappt.
4. Du erstellst einen Plan für die längere Zukunft.
5. Du suchst eine Wohnung für dich und die Kinder.
etc.

Im 2. Fall solltest du dir ne Wohnung in der Nähe für dich und die Kinderwochenenden suchen und versuchsen, mit ihr möglichst viel Konsens zu erreichen.

Du wirst Unterhalt bezahlen müssen und im Wesentlichen vom guten Willen deiner Ex abhängig sein.

Der 1. Weg funktioniert meiner Meinung nach ausschließlich so wie oben beschrieben.
Wenn er scheitert habt ihr totalen Krieg.
Einen Mittelweg gibt es nicht.
Jeder Versuch, das 1. Ziel weniger aggressiv erreichen zu wollen, verringert deine Chancen weiter.

Du bist da in einer Zwickmühle.

Du hast zwar etwas höhere Chancen als Andere deine Kinder zu behalten, aber noch lange keine guten.

Andererseits zeigt deine Ex schon jetzt den Willen, dich mit allen Mitteln zu vernichten.
Etwas schmutzigeres (und probateres) Mittel als den Gewaltvorwurf gibt es nicht und du wirst dadurch sofort schuldig durch Verdacht.
Siehe Kachelmann.
Das senkt die Chancen auf einen erfolgreichen 2. Weg.

Beim 1. Weg musst du dich auf fragen, ob du das deinen Kindern verkaufen kannst.
Mütter können das. Du auch?

Ich kann nicht sagen, wie ich mich an deiner Stelle entscheiden würde, du musst das aber sehr bald tun.

Mitfühlende Grüße
Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 11:56
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