Hallo ich möchte mich hier auch mal Vorstellen und meine Situation darstellen.
Ich heiße Martin war bis zu meiner Trennung 7 Jahre mit meiner Ex-Frau zusammen davon 1,5 Jahre verheiratet (bis zur Scheidung waren es 1,5 Jahre Ehe).
Wir haben mittlerweile einen 3,5 Jahre alten Sohn. Unser Sohn ist, da ich zum Glück Schichtler bin, aufs Jahr gesehen mindestens die hälfte des Jahres bei mir, meistens sogar mehr.
Anfangs ist meine Exfrau zu Ihrem neuen Freund gezogen wo ich um mein Kind zu sehen einfach 180km fahren durfte. Dies ging 1 Jahr so.
Seit mittlerweile mehr als einem Jahr ist sie wieder zurück in meine Gegend gezogen und nur noch 10km von mir entfernt.
Ich habe von Anfang an (Geburt) ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Sohn. Dies geht soweit das er von Beginn der Trennung nur noch geweint hat, wenn es wieder zu seiner Mutter ging.
Zum Stand heute kann er sich immer besser selbst Ausdrücken und sagt auch klar und deutlich das er nicht mehr zu Ihr möchte, weil Sie ihn schlägt, beschimpft und sich nur noch um ihr zweites Kind (3 Monate, anderer Vater) kümmert.
Sie droht ihm anscheinend auch das, wenn er sich nicht benimmt bei ihr, er mich nichtmehr sehen darf und sie ihn in die Mülltonne schmeißt und ihn die Müllabfuhr holt.
Ich finde sowas kann man doch einem 3-jährigen Kind auf keinen Fall sagen.
Noch dazu hat sie beantragt das er „speziell“ behandelt werden soll mit Integrationsplatz und einer festen Begleitperson die sich um ihn kümmert. Begründung vom Waldkindergarten: Er ist auf einem Niveau von einem 2 jährigen…..
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Er weint so bitterlich, wenn ich ihn abgeben muss. Ich könnte und wäre auch bereit ihn dauerhaft bei mir aufzunehmen. Jedoch sagte mir seine Mutter „Ich werde doch nicht auf dein Geld verzichten“ direkt ins Gesicht.
Es gäbe noch viel mehr zu Erzählen bei dieser Geschichte, dies ist jedoch die „Kurzfassung“.
Unser Sohn ist, da ich zum Glück Schichtler bin, aufs Jahr gesehen mindestens die hälfte des Jahres bei mir, meistens sogar mehr.
...
Jedoch sagte mir seine Mutter „Ich werde doch nicht auf dein Geld verzichten“ direkt ins Gesicht.
Hi, wenn das Kind jetzt schon über 50 % des Jahres bei dir betreut wird und du das nachweisen kannst, vielleicht währe ein umgangs Verfahren angebracht, (zumindest eine niederschreibung beim JA oder sonstigen kinderbezogenen Einrichtungen dieser zeit). Bei dieser Betreuungszeit müsste die KM dir vollen unterhalt zahlen und nicht andersrum. Aufgrund des neuen Kindes müsste sie zwar nicht arbeiten aber evtl. bekommst du unterhaltsvorschuss ( da kenn ich mich aber nicht aus)
Sollte du für irgendwas ne rechtschutz haben, schau mal in den Vertrag. Bei einigen kannst du dich auch mal für nicht versicherte Bereiche kostenlos anwaltlich beraten lassen.
Hallo,
was ist denn sein Manko und wie soll das behoben werden? Gibt es eine diagnostizierte geistige Behinderung oder eine entwicklingsverzögerung?
was sagt der behandelnde Kinderarzt und was hat die Mutter bislang zur Förderung des Kindes unternommen (Frühförderung, Logopäde etc.) oder kleinkindsport etc.?
sophie
Servus Martin!
Hinsichtlich der "Richtigkeit" der Aussagen Eures Sohnes wäre ich vorsichtig (es sei denn, Du traust KM aufgrund Deiner Zeit mit ihr solche Ausraster zu). Auf der anderen Seite zeigt KM ganz klar, dass es ihr wohl auch um das Finanzielle geht...
Begründung vom Waldkindergarten: Er ist auf einem Niveau von einem 2 jährigen…..
Wie schätzt Du bzw. sein Umfeld ihn ein?
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht (gSR) oder KM das alleinige Sorgerecht (es geht aus Deinem Beitrag nicht hervor)?
Falls gSR vorhanden (und weil KM womöglich überlastet durch die neue Gesamtsituation): wäre es für Dich denkbar und umsetzbar, die Betreuung Eures Sohnes zu übernehmen (er lebt also bei Dir, KM hätte Umgang) und Du zahlst trotzdem KU (erkaufst Dir also die Betreuung)?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi, wenn das Kind jetzt schon über 50 % des Jahres bei dir betreut wird und du das nachweisen kannst, vielleicht währe ein umgangs Verfahren angebracht, (zumindest eine niederschreibung beim JA oder sonstigen kinderbezogenen Einrichtungen dieser zeit). Bei dieser Betreuungszeit müsste die KM dir vollen unterhalt zahlen und nicht andersrum. Aufgrund des neuen Kindes müsste sie zwar nicht arbeiten aber evtl. bekommst du unterhaltsvorschuss
Guten Abend, also er ist im Jahr sogar mehr als 50% bei mir (mit Urlaub und einem Krankenhausaufenthalt). Dies wird von mir Dokumentiert und meine Nachbarn + Eltern + Die Eltern, mit denen ich mich treffe damit die Kinder untereinander was machen können, können dies bezeugen.
was ist denn sein Manko und wie soll das behoben werden? Gibt es eine diagnostizierte geistige Behinderung oder eine entwicklingsverzögerung?
was sagt der behandelnde Kinderarzt und was hat die Mutter bislang zur Förderung des Kindes unternommen (Frühförderung, Logopäde etc.) oder kleinkindsport etc.?
Die Begründung ist, das er von der Sprache her noch nicht soweit ist wie andere, sein Verhalten im KiGa weil er deren Rituale stört und wenn man ihm nein sagt er das einfach ignoriert...
Der behandelnde Arzt sieht das auch so, das er von der Sprache her hinterher ist sonst nix.
Die KM hat diesbezüglich lediglich einen Integrationsplatz vorgeschlagen, obwohl das eher dafür gedacht war von ihr mehr Betreuungszeit angerechnet zu bekommen zwecks geld.
Hinsichtlich der "Richtigkeit" der Aussagen Eures Sohnes wäre ich vorsichtig (es sei denn, Du traust KM aufgrund Deiner Zeit mit ihr solche Ausraster zu). Auf der anderen Seite zeigt KM ganz klar, dass es ihr wohl auch um das Finanzielle geht
Tatsächlich hat die KM mir direkt ins Gesicht gesagt sie tut alles damit ich Blute und wie oben schon erwähnt das sie nicht auf mein Geld verzichten wird.
Wie schätzt Du bzw. sein Umfeld ihn ein?
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht (gSR) oder KM das alleinige Sorgerecht (es geht aus Deinem Beitrag nicht hervor)?
Falls gSR vorhanden (und weil KM womöglich überlastet durch die neue Gesamtsituation): wäre es für Dich denkbar und umsetzbar, die Betreuung Eures Sohnes zu übernehmen (er lebt also bei Dir, KM hätte Umgang) und Du zahlst trotzdem KU (erkaufst Dir also die Betreuung)?
Ich und sein Umfeld, denken einfach das er noch etwas Zeit braucht, es sich auch von seiner Sprachlichen Entwicklung komplett im Rahmen hält.
Ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Ich würde ihn sofort bei mir aufnehmen, hätte auch die Betreuungsmöglichkeit die meiste Zeit durch mich und die Zeit wo ich arbeite durch meine Eltern (wir leben unter einem Dach). Die KM lässt dies aber nicht zu, auch nicht wenn ich ihr Geld anbiete, was ich bereits versucht hätte. Sie möchte die Kontrolle über ihn und mich (schickanieren wenn es um abholen geht) nicht abgeben.
Also den i-Platz muss auch ein Träger finanzieren, das wird nicht auf Wunsch der Mutter oder durch Beobachtungen der Mutter gemacht. Da muss es einen Antrag geben.
Was ist mit den U-Untersuchungen, die sind in dem Alter noch recht häufig - gibt es da dokumentierte Hinweise.
Grundsätzlich finde ich eine Förderung aber nicht schlecht und würde mitnehmen was gut - das kann man der Mutter schlecht vorwerfen.
Allerdings das schlagen geht gar nicht - ist aber auch eine Gradwanderung.
Hier wird es schwer - du brauchst den richtigen Moment und so blöd es klingt, man muss etwas sehen, das kann ein Handabdruck sein. Da das Kind oft bei dir ist, hast du eine Chance das in einer Gewaltschutzambulanz aufnehmen zu lassen.
Komm weg von deinem "hilflos" - du hast GSR, damit kann man nicht 180 km wegziehen (da hast du Glück gehabt), damit kannst du an Untersuchungen beim Kinderarzt und bei Gesprächen im Kindergarten dabei sein. Sag deiner Ex das du das klar erwartest und zeige Präzenz im Kindergarten und bei anderen Ansprechpartner, so das es normal wird, das du IMMER mit dazu eingeladen wirst. Versuch eine Position als interessierter Vater zu bekommen und nicht als Paragrafen Nörgeler, der nur sein Recht durchsetzen möchte.
Dein Fokus muss auf dem Kind liegen und lass die Ex labern - solchen Sätze wie das Geld zeigen zwar ihre Gesinnung, sind aber als Argument nicht geeignet.
Komm weg von deinem "hilflos" - du hast GSR, damit kann man nicht 180 km wegziehen (da hast du Glück gehabt),
zumindest hier Einspruch(!)... Nicht der Mitsorgeberechtigte KV ist die besagten 180 km wegezogen, sondern die KM. Giggst Du:
Anfangs ist meine Exfrau zu Ihrem neuen Freund gezogen wo ich um mein Kind zu sehen einfach 180km fahren durfte. Dies ging 1 Jahr so.
Seit mittlerweile mehr als einem Jahr ist sie wieder zurück in meine Gegend gezogen und nur noch 10km von mir entfernt.
Ansonsten:@MartinAKM,
Du schreibst, dass Du mehr(!) als 50% Betreungszeit warnimmst und greifst beim Entwicklungsstand Eures Sprößlings (ausschließlich) auf Aussagen der KM und des Arztes zurück... Tatsächlich mußt Du doch aber(?) - bei soviel Umgangszeit (im Zusammenhang mit GSR) auch eigene Erfahrungen hierzu gesammelt und haben(?)... (Ebenso Deine Eltern, die ja auf Grund der der Wohnsituation ebenfalls viel Kontakt mit ihrem Enkel haben dürften).
Hast Du über die (vermutl. auffällige) Situation des Entwicklungsrückstandes Eures Kndes nie mit dem KG oder dem Arzt sprechen können?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Komm weg von deinem "hilflos" - du hast GSR, damit kann man nicht 180 km wegziehen (da hast du Glück gehabt),
zumindest hier Einspruch(!)... Nicht der Mitsorgeberechtigte KV ist die besagten 180 km wegezogen, sondern die KM. Giggst Du:
**gekürzt!**
damit meinte ich den hilflosen Themenstarter - warum war er hilflos ? Warum hat er sie 180 km ziehen lassen?
Glück gehabt hat er - das sie freiwillig/zufällig zurück kam
Also den i-Platz muss auch ein Träger finanzieren, das wird nicht auf Wunsch der Mutter oder durch Beobachtungen der Mutter gemacht. Da muss es einen Antrag geben.
Den Antrag gab es von der Mutter aus und diese hat die Zusage vom KiGa. Meiner Meinung nach sind die einfach zu Faul oder mit soviel Kindern überfordert.
Was ist mit den U-Untersuchungen, die sind in dem Alter noch recht häufig - gibt es da dokumentierte Hinweise.
Bei den ersten war ich dabei, die folgenden hat sie immer in dem neuen Wohnort gemacht. Da war es mir nicht möglich einfach so neben der Arbeit soviele KM zu fahren nur um beim U-Termin dabei zu sein.
Soweit ich weiß, war bei der letzten U 7 dabei, hieß es nur vom Kinderarzt das er etwas mit der Sprache hinterher hängt sonst nix.
Komm weg von deinem "hilflos" - du hast GSR, damit kann man nicht 180 km wegziehen (da hast du Glück gehabt), damit kannst du an Untersuchungen beim Kinderarzt und bei Gesprächen im Kindergarten dabei sein. Sag deiner Ex das du das klar erwartest und zeige Präzenz im Kindergarten und bei anderen Ansprechpartner, so das es normal wird, das du IMMER mit dazu eingeladen wirst. Versuch eine Position als interessierter Vater zu bekommen und nicht als Paragrafen Nörgeler, der nur sein Recht durchsetzen möchte
Nicht ganz. Meine Anwältin damals meinte zu mir ich muss die Zustimmung zum Wohnungswechsel unterschreiben, da meine Ex dies im Zweifelsfall ohne mich durchsetzen hätte können - darauf blieb mir nix übrig als dies zu unterschreiben.
Und ich arrangiere mich auch überall so ist das nicht. War bei der eingewöhnungszeit im KiGa die ganze Zeit alleine dabei. Jedoch wohnt die KM 20m vom KiGa entfernt und kann somit auch öfter einfach so dort auftauchen.
Ahja und ich persönlich halte nicht viel von diesem WaldKiGa, da dort die Erzieher auf mich sehr komisch wirken und man seine Großen und Kleinen Geschäfte einfach so in den Wald machen muss egal ob im Winter oder Sommer.
Du schreibst, dass Du mehr(!) als 50% Betreungszeit warnimmst und greifst beim Entwicklungsstand Eures Sprößlings (ausschließlich) auf Aussagen der KM und des Arztes zurück... Tatsächlich mußt Du doch aber(?) - bei soviel Umgangszeit (im Zusammenhang mit GSR) auch eigene Erfahrungen hierzu gesammelt und haben(?)... (Ebenso Deine Eltern, die ja auf Grund der der Wohnsituation ebenfalls viel Kontakt mit ihrem Enkel haben dürften).
Tatsächlich habe ich dieses Jahr im Durchschnitt 16 Tage im Monat (der Monat Juli ist noch nicht zu ende also bis jetzt gerechnet)
Ich, meine Eltern und alle Bekannte die meinen Sohn kennen, sind nicht der Meinung das er zurückgeblieben wäre.
Hast Du über die (vermutl. auffällige) Situation des Entwicklungsrückstandes Eures Kndes nie mit dem KG oder dem Arzt sprechen können?
Bis auf die Sprache (was vom Arzt kam nicht von mir) gibt es keine Rückstände.
Zum Schluss ist noch zu Sagen das Ihre Anwältin einfach alles abstreitet und alle Zeugenaussagen, Beweise für nichtig erklärt hat ohne jegliche Begründung. Ich lüge und basta laut ihr. Komischerweise ist sie damit bisher gut durchgekommen...
Ich glaube nicht das Großeltern und Bekannte das beurteilen können, da haben Kinderärzte und Erzieher einen ganz anderen Blick und mehr Erfahrung.
Was steht denn nun im U-Heft ? Was war die letzte Unterschuchung U7 oder U7a ? Bei der U7a geht es im Besondern um die sprachliche/Soziale Entwicklung.
Warum kann deine Ex das Kind für einen Kindergarten Konzept anmelden hinter dem du nicht stehst?
Wie kann sie mit GSR einen Förderantrag alleine unterschreiben?
nicht bös gemeint - aber du mußt dich (mehr) kümmern - 16 Tage alleine als zahl reichen da nicht aus.
Du mußt präsent sein und Entscheidungen mit gestalten.
Deine Anwältin finde ich merkwürduig - gerade bei so einem großen Betreuungsumfang ist einm Umzug über 180 km keine Formsache - aber gut, das Thema hat sich ja erledigt.
Du mußt jetzt Position beziehen - in 2,5 Jahren kommt das Kind in die Schule - bei 20 km ist da nix mehr mit 16 Tagen im Monat.
Ahja und ich persönlich halte nicht viel von diesem WaldKiGa, da dort die Erzieher auf mich sehr komisch wirken und man seine Großen und Kleinen Geschäfte einfach so in den Wald machen muss egal ob im Winter oder Sommer.
Das kann so nicht stimmen, weil "Wildpinkeln" eine Ordungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet wird.
Für viele Eltern ist es nicht einfach zu verstehen, dass das Kind nicht auf einem altersgemäßen Stand ist, einfach weil sich das Kind ja glücklicherweise entwickelt, es aber eben als 5jähriger eher den Stand eines 4jährigen hat, dann fällt das nicht so auf, wenn man das Kind nicht mit Kindern im gleichen Alter vergleichen kann. Solange das Kind im Kiga ist, ist das auch nicht wirklich ein Problem. Geht das Kind in die Schule sind Probleme ziemlich schnell klar.
Ein i-Kiga ist auch "nur" ein regulärer Kiga mit etwas kleineren Gruppen und darauf spezialisiert den i-Kindern spezielle Spielangebote zu machen. Dadurch gibt es keine Stigmatisierung, es sei denn das Kind ist offensichtlich zurückgeblieben, was ja nicht der Fall ist.
Wenn Du die Hälfte betreust, dann wäre ein Wechselmodell sinnvoll, allerdings nehmen die Anforderungen an die Abstimmung zu, wenn das Kind in die Schule kommt. Solange das Kind im Kiga ist sollte es kein Problem sein.
VG Susi
Moin,
mein Jüngster war als intellektuell ziemlich weit entwickeltes Kind auch in der i-Gruppe. Da war einfach der Betreuungsschlüssel höher und es war die einzigeGruppe, die Nachmittagsbetreuung hatte.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen