Hallo Zusammen
dann werde ich mich mal vorstellen.
Ich bin männlich 47 Jahre jung seit einem Jahr geschieden und zahle seit 3 Jahren für meine beiden heute 17 Jahre alten Kinder, Unterhalt.
Seit der Trennung in 2006 habe ich die Kinder nicht mehr gesehen. Ich habe zwar noch ein Umgangsrecht doch meine Ex hat mir die Kinder entzogen.
Nun hat meine liebe Ex eine Neuberechnung in die Wege geleitet, da ja der Unterhaltsbetrag angehoben wurde. Nun gut, ist ja für die Kinder ;-)…..Nun gibt man mir 2 Wochen Zeit diesen neu berechneten Kindesunterhalt titulieren zu lassen. Obwohl meine Ex regelmäßig den vom Oberlandesgericht 2006 berechneten und beurkundeten Kindesunterhalt bekommt. Ich habe 2006 einen Dauerauftrag bei meiner Bank eingerichtet den ich nun schon seit Januar 2010 nach der Düsseldorfer Tabelle neu errechneten Betrag geändert habe . Muss ich den Kindesunterhalt jetzt noch mal beurkunden lassen.
Schönen Abend
Black Ridig
Hi Black Ridig (assoziativ zu Riddick??? :wink:)
Herzlich Willkommen bei vs
Hmm, was ist blos los bei den Kindern? Sie hatten/haben zumindest ein Alter wo man vermuten könnte, dass sie eine eigene Meinung zu allem haben. Wenn auch nicht artikuliert, so doch innerlich. Falls Du nicht magst darüber zu sprechen - auch ok. Doch Du bist im Thema "Meine Geschichte" gelandet - da sind solche Fragen erlaubt. 🙂
Aber zum Titel. Jein. Ich weiss, tolle Antwort. Denn: der Ursprungstitel behält seine Bedeutung. Du musst lediglich eine Abänderungsurkunde zeichnen. Diese beruft sich (jedesmal) auf die Urkunde, welche Du zuletzt gezeichnest hast, quasie sowas wie ein Kettenbrief. Allerdings solltest Du darauf achten, dass ausschlieesslich die Höhe des KU's geändert wird. Gerne jubeln JA's hier einige Änderungen unter, welche auch nicht benannt werden vom Notar. Daher wäre es vielleicht sinnvoll, wenn Du den zur Zeit noch gültigen Titel im Wortlaut (anonymisiert) hier einstellen würdest. Dann kann geschaut werden, worauf Du eventuell zu achten hast.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Black Ridig,
erst mal, willkommen hier.
Obwohl meine Ex regelmäßig den vom Oberlandesgericht 2006 berechneten und beurkundeten Kindesunterhalt bekommt. Ich habe 2006 einen Dauerauftrag bei meiner Bank eingerichtet den ich nun schon seit Januar 2010 nach der Düsseldorfer Tabelle neu errechneten Betrag geändert habe . Muss ich den Kindesunterhalt jetzt noch mal beurkunden lassen.
Da müsstest du uns bitte erst mal erzählen, was genau in dem alten OLG-Urteil drin steht. Wenn der Unterhalt dort dynamisch ausgeurteilt ist und das nach Umrechnung nach wie vor passt, dann ist ein neuer Titel u.U. gar nicht nötig (die Dynamik berücksichtigt zukünftige Änderungen und soll somit genau dieses Alle-Jahre-wieder-gibt's-'nen-neuen-Titel verhindern). Steht im Urteil nur ein fester Betrag drin, dann hat sie mit ziemlicher Sicherheit das Recht, einen neuen Titel zu fordern - aber den gerade jetzt zu fordern ist nicht gerade die feine englische Art: Die Kinder sind 17, d.h. es ist nicht einmal mehr ein Jahr hin, bis sie volljährig sind, und dann ändert sich die Unterhaltssituation dramatisch: Sofern den Kindern überhaupt weiter Unterhalt zusteht, wird die Dame dann nämlich ebenfalls barunterhaltspflichtig. Ich unterstelle ihr jetzt einfach mal, dass sie das weiß und darauf spekuliert, jetzt noch eben schnell einen unbefristeten Titel von dir zu bekommen. Ich hoffe, dass du es ebenfalls weißt, und demzufolge, wenn du schon neu titulieren lassen musst, den Titel auf den 18. Geburtstag der Kinder befristen lässt (kann sich ja nur noch um Monate handeln). Nebenbei bemerkt, steht in dem OLG-Urteil eine Befristung drin? Wenn nein, solltest du da langsam aber sicher sowieso überlegen, was zu tun ist ...
Ich habe 2006 einen Dauerauftrag bei meiner Bank eingerichtet den ich nun schon seit Januar 2010 nach der Düsseldorfer Tabelle neu errechneten Betrag geändert habe .
Wer hat's ausgerechnet? Und ist alles berücksichtigt - berufsbedingte Kosten? Zusatz-Altersvorsorge? Und keine Hochstufung in die nächste Zeile der Düsseldorfer Tabelle mehr, falls das bei einer früheren Berechnung wegen "nur zwei Unterhaltsberechtigte" mal gefordert war? Wenn die Dame schon nach aufwärts ändern lassen will, dann solltest du wenigstens alles berücksichtigen, was die Sache ggf. nach abwärts ändern könnte. Teuer genug hat's unsere Politik-Mafia mit den Änderungen vom Jahresanfang so oder so schon gemacht ;-(
Seit der Trennung in 2006 habe ich die Kinder nicht mehr gesehen. Ich habe zwar noch ein Umgangsrecht doch meine Ex hat mir die Kinder entzogen.
Interessehalber, auch wenn's mit der Unterhaltsfrage nichts zu tun hat: Was hast du unternommen, um diesen $%!&"§-Zustand zu ändern?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Black Ridig,
mich würde an deiner Stelle erst einmal interessieren, was die Kinder inzwischen machen. Bekommen sie Ausbildungsvergütung?
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Ersteinmal vielen Dank,
Also im OLG-Urteil steht nur der zu zahlende Unterhalt. Weder dynamisch noch Zeitlich begrenzt.
Da ich zur Zeit in Kurzarbeit bin und die dicke Rechnung mit dem Lohnnsteuerjahresausgleich 2009 noch kommt.(Kurzarbeitergeld wird nachversteuert ) werde ich rechnerisch in eine günstigere Stufe kommen doch für eine Höhere zahlen müssen. Außerdem fällt für 2010 Urlaubsgeld und Gewinnbeteiligung weg. Aber das stört Keinen.
Ausgerechnet hat es die Gegenseite. Habe leider nicht viel zum absetzen. Fahre mit dem Rad zur Arbeit. Könnte mir auch kein Auto leisten.
Ich habe es den Kindern überlassen ob sie mich sehen möchten. was nutzt es vor Gericht zu ziehen wenn sie dann doch nicht kommen. Habe nun meine Ruhe gefunden, habe 3 Jahre Schlammschlacht hinter mir und nun wieder genug Kraft meine derzeitige Beziehung zu pflegen und Pläne für die Zukunft zu machen. Einfach in Ruhe leben.
Sie gehen beide noch zur Schule, denke ich mal. Habe und möchte keinen Kontakt. Sie sind alt genug nun Ihr eigenes Leben zu leben und haben eine mega schlaue Mutter.
Mfg
Bernd
Ersteinmal vielen Dank,
Also im OLG-Urteil steht nur der zu zahlende Unterhalt. Weder dynamisch noch Zeitlich begrenzt.
Da ich zur Zeit in Kurzarbeit bin und die dicke Rechnung mit dem Lohnnsteuerjahresausgleich 2009 noch kommt.(Kurzarbeitergeld wird nachversteuert ) werde ich rechnerisch in eine günstigere Stufe kommen doch für eine Höhere zahlen müssen.
Wie kommst du zu dieser Annahme? Wenn du in eine Stufe einkommensmäßig eingruppierst wirst, wirst du auch nach dieser zahlen müssen und nicht nach einer höheren.
Sie gehen beide noch zur Schule, denke ich mal. Habe und möchte keinen Kontakt. Sie sind alt genug nun Ihr eigenes Leben zu leben und haben eine mega schlaue Mutter.
Dann verlange eine Schulbescheinigung und die Zeugnisse.
Falls sie eine Ausbildung machen wäre der Unterhalt nämlich zu reduzieren. Und ab 18 ist auch Mami finanziell mit im Boot.
Am besten stellst du mal dein Einkommen hier rein und auch die Berechnung der Gegenseite. Es schadet nie, wenn mal ein paar Cracks drüber schauen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Wie kommst du zu dieser Annahme? Wenn du in eine Stufe einkommensmäßig eingruppierst wirst, wirst du auch nach dieser zahlen müssen und nicht nach einer höheren.
da habe ich wohl falsch formuliert, ich meine wenn jetzt die berechnung stattfindet werde ich wohl mehr zu zahlen haben als wenn ich nach meiner einkommenssteuererklärung eine neuberechnung starte denn dann wird mein einkommen weitaus geringer sein.
lg
bernd