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Ich hätte an dem Tag Lotto spielen sollen

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(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Vätergemeinde,

hatte mit einer Frau (29) über eine Dating Plattform 3 Treffen. Bei einem Treffen könnte es tatsächlich zu einer Zeugung gekommen sein.
Nun fast einen Monat später erhalte ich die Nachricht, dass ich Vater werden soll. Die KM will es in jedem Fall bekommen.
Bisher habe ich zwar nichts schriftliches nach Kontakt mit den Eltern der KM bin ich mir aber sehr sicher, dass Sie schwanger ist.
Auch wurde mir in dem Telefonat zu verstehen gegeben, dass die Mutter quasi auf der Suche nach einem Spender war und es Ihnen leid tut das es nun mich getroffen hat.
Ich fühle mich völlig Hilflos und brauche Hilfe! Mir gehen 1000 Fragen durch den Kopf.
Wie finde ich raus ob Sie wirklich Schwanger ist, ich der Vater bin etc.?
Wenn es mein Kind ist will ich dazu stehen und auch für es Sorgen natürlich auch Finanziell.
Wie geht es aber nun Finanziell bei mir weiter? Wie lange muss ich für die Mutter Finanziell aufkommen?
Wie Schütze ich mich am Besten vor der Mutter, da diese glaubt nun nie mehr arbeiten zu müssen.... ist das so??
Wie könnte ich das Sorgerecht für das Kind bekommen? Ab wann könnte es bei mir leben?
Was kann ich gegen meine Ohnmacht tun? Ich wollte immer Kinder aber nie so!
Ich weiß wie dumm ich war und in Bio habe ich auch aufgepasst. Deshalb würde ich mich freuen solche Kommentare wenn ich sie auch verdient hab zu unterlassen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2021 11:22
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
Eine Sorgerechtserklärung kannst du schon vor der Geburt abgeben, gilt aber erst, wenn die KM zustimt. Ansonsten bleibt der Gang vors FamG, was i.d.R. aber von DErfolg gekrönt ist.
Bist du sicher, dass du der Vater bist?
Ich würde nach der Geburt erstmal einen Vaterschaftstest anleiern, bevor ich irgendetwas unterschreibe.

Für die Mutter musst du mindestens Betreuungsunterhalt bezahlen, bis das KInd 3 Jahre alt ist, u.U. noch länger.
Kindesunterhalt lt. DDT mindestens bis zum 18. Geburtstag (grob formuliert).

Ab wann das Kind bei dir leben könnte? Wenn die KM das nicht will und sie sich nicht nachweislich kindeswohlgefährdend verhält gar nicht.

Und wenn du das GSR gleich dazu nutzen solltest Theater zu machen bist du es schneller wieder los, als du das Wort buchstabieren kannst.

Gegen deine Ohnmacht empfehle ich, bei deinen eigenen Anteilen an der Situation zu bleiben und für die Zukunft zu lernen.

WF

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 11:29
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wurde mir in dem Telefonat zu verstehen gegeben, dass die Mutter quasi auf der Suche nach einem Spender war und es Ihnen leid tut das es nun mich getroffen hat.

Echt jetzt? Was es nicht so alles gibt ... ABER eigentlich selbst dran Schuld nach dem 3. mal gleich mein Date zu schwängern. Bringt dir jetzt auch nix, aber die Mutter sagt ja bereits, daß man auf der Suceh nach einem Spender war (ich glaubs immer noch nicht!!) d.h. zwangsläufig mußt du gar nicht der Vater sein und ich würd emich auch hüten vorher irgendwas zu unterschreiben ohner einen Vaterschaftstest nach der Geburt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 11:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hifesuchend und willkommen im Forum!
Da derzeit aussser der Schwangerschaft nichts sicher ist (bzw. wie sicher ist KM, dass Du als potentieller Vater in Frage kommst?):
1. Abwarten, bis das Kind auf der Welt ist.
2. Bis zur Klärung von Punkt 3 nichts, aber wirklich gar nichts unterschreiben, was im Entferntesten mit dem Nochnichtgeborenen zu tun haben könnte.
3. Nach der Geburt einen privaten Vaterschaftstest anleiern (geht hierzulande nur mit Zustimmung der KM); wenn KM sich querstellt: nach wie vor nix unterschreiben/anerkennen bis DEINE Vaterschaft
    wie auch immer (privat oder gerichtlich) festgestellt wird.

Falls Du tatsächlich der biolog. Vater sein solltest, kommen dann vielleicht die Ausführungen von Wasserfee zum Tragen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 11:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es ähnlich wie Wasserfee, bevor Du etwas unterschreibst solltest Du einen Vaterschaftstest machen so bald das Kind geboren ist. So einen Test kannst Du nur mit der Zustimmung der Mutter machen, wobei Du den Test auch einfach in der Apotheke kaufen kannst. Du brauchst aber die Zustimmung der Mutter.

Bist Du der Vater musst Du die Vaterschaft anerkennen. Damit bist Du verpflichtet der Mutter des Kindes Unterhalt (in etwa das Einkommen vor der Geburt des Kindes) bis das Kind 3 Jahre alt ist zu zahlen. Der Anspruch beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Siehe <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html>§" 1615I BGB</a>.  Die Mutter hat auch Anspruch auf eine Erstausstattung des Kindes. Nach  Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes besteht in aller Regel kein Unterhaltsanspruch seitens der Mutter, es könnte aber weiter bestehen, wenn es dafür kindbezogene Gründe gibt.
Betreuungsunterhalt muss gefordert werden und ist in aller Regel teuer.

Wenn Du die Vaterschaft anerkannt hast kannst Du das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dem muss die KM aber zustimmen. in vielen Fällen wird man sagen, dass Du der Mutter Zeit lassen sollst. Das ist zwar auch richtig, aber es haben schon viele Väter bereut sich zu spät um das gSR gekümmert zu haben.
Wichtig ist auch, dass ein dem Alter des Kindes angepasster Umgang stattfindet. Je kleiner das Kind ist umso häufiger, aber auch kürzer sollte er stattfinden.

Vorrang hat der Kindesunterhalt, der ab Geburt zu zahlen ist, von Deinem Einkommen abhängt und dem Alter des Kindes. U.U. wird die KM dafür eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen. In aller Regel wird ein Titel gefordert, also die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung der Forderung. Dagegen kannst Du nichts machen, das Kind hat einen Anspruch auf den Titel. Du solltest aber darauf achten, dass der Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes begrenzt wird und vorallem, dass richtig gerechnet wird. Eine falsche Berechnung zu korrigieren ist fast unmöglich.
Mit Vollendeung des 18. Lebensjahrs erlischt der Unterhaltsanspruch nicht notwendigerweise, aber die Berechnung und die Zuständigkeiten ändern sich signifikant. Prinzipiell hat das  Kind Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern bis zum Abschluss der ersten berufqualifizierenden Ausbildung. Bei einen Studium kann das viel später als 18 Jahre sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 12:00
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Antwortenden.
Klaro unterschrieben werde ich da garnichts. Die Mutter begründet das Verhalten von Ihr in einer Borderlineerkrankung. Sie sei schon seit mehreren Jahren alleine und unglücklich ist. Seit dem sie die Therapie abgebrochen und alleine lebt sei es für sie noch schwerer Einfluss auf sie zu nehmen. Auch ist sie wohl deshalb nicht voll arbeitsfähig.
Ich wollte wirklich immer Kinder aber nicht so! Für mich klar ist das ich dazu stehen will! Obwohl die km mir sagt das sie sich überlegt mich nicht eintragen zu wollen... wo auch immer ?

Und danke schon mal für die Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2021 12:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Obwohl die km mir sagt das sie sich überlegt mich nicht eintragen zu wollen... wo auch immer ?

Soll heißen "Vater unbekannt" bei der Geburtsurkunde, damit sind Rechte und Pflichten des biolog. Vaters erst mal ausser Kraft gesetzt und worst case alimentiert die Allgemeinheit das Kind.

Grüßung
Marco

**edit: Ergänzung**

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 12:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht solltest Du Dich auf das Spiel, dass Du nicht als Vater eingetragen wirst, gar nicht erst einlassen. Gerade, wenn Boderline im Spiel ist, wirst Du immer damit rechnen müssen, dass sich alles schlagartig ändert!
Deshalb solltest Du auch in Erwägung ziehen selbst eine Vaterschaftsfeststellungsklage zu führen um damit zu klären ob Du der Vater bist oder nicht. Unterhalt kann nämlich auch rückwirkend gefordert werden.  Die Klage selbst kostet natürlich auch Geld.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 12:42
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Danke,

Meine kurze Netzrecherche zu Borderlineerkrankung ist ja fürchterlich... 🤢 darf man denn so überhaupt ein Kind erziehen?
Ich frag mich halt was jetzt aus mir wird. Hab erst die Stadt und den Job gewechselt um neu anzufangen...  und jetzt würd ich am liebsten im Erdboden versinken. Gibts denn hier jemand der ähnliche Erfahrungen wie ich gemacht hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2021 12:50
(@wasserfee)
Registriert

hör doch einfach mal auf, mit dem Finger auf die KM zu zeigen und die FRau abzuwerten.
Nein, es ist nicht schön, wenn sie dich benutzt hat, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen aber es ist genauso dämlich, bei den ersten Dates den L.mmel ohne Schutz reinzuhalten. Und wenn man es doch tut sollte man vielleicht auch mal auf sich selber schauen (was ist denn bei dir los, dass du sowas tust?)

Jas, man darf so ein Kind erziehen. Genauso, wie Millionen Menschen mit Depressionen, Alkoholproblemen u.ä.
Du musst hier kein "gut-Böse"-Bild malen.

Du solltest dich sachlich mit der Situation auseinandersetzen und schrittweise abarbeiten was zu tun ist. Allererste Maßnahme wäre ein Vaterschaftstest nach der Geburt und ein gutes Verhältnis zur Kindsmutter.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 13:01




(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mach mir gerade einfach nur Gedanken! Mein Ziel ist es nicht hier jemanden schlecht zu machen oder gar jemanden anzugreifen. Und ja ich schaue auf mich selber und ja ich versuche die Wut die ich auf mich selber hab zu nutzen um das Beste aus der Situation zu machen. Aber mit dem Wissen was ich jetzt hab ... ist mein Vertrauen zur Km einfach nicht sonderlich hoch!
Wie wahrscheinlich eures in meine Geschichte. Klar ist auch das ich selber schuld bin an der Lage! Aber gefühlt habe ich nach den 5 min Unachtsamkeit keinerlei Rechte um überhaupt noch was zu melden. Das mach mich so Ohnmächtig und vllt. fällt es mir auch deshalb schwer Neutralität bei meiner Erzählung hier zu wahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2021 13:19
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht solltest Du einmal mehr mit der Frau über Eure Situation reden als mit Dritten über sie. Ich finde ehrlich gesagt das Verhalten der Eltern dieser Frau schon recht merkwürdig: Da kommt ein völlig Fremder daher und sie erzählen beim ersten (telefonischen!) Kontakt über eine vermeintliche psychische Erkrankung der Tochter und ihrer vermeintlichen unlauteren Absichten. Ich wäre da erst einmal den Eltern gegenüber misstrauisch.

Bist Du mit der Frau selbst noch in Kontakt? Frag sie doch einfach, ob sie Dir den Mutterpass zeigt. Normalerweise zeigen junge Schwangere diesen nur zu gern herum. Und sprich mit ihr, wie sie sich Eure Elternschaft denn vorstellen würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 14:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Genau, sprich mit der Frau.
Evtl. Darfst du auch mit zu Vorsorgeuntersuchungen.
Da ihr nicht lange zusammen wart, ihr neutral vermitteln, dass du dich gern einbringen möchtest, aber eben erst wenn die Vaterschaft nachweislich nach der Geburt festgestellt wurde.
Aber gerne würdest du sie in der Schwangerschaft unterstützen.

Wie weit wohnt ihr auseinander?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 14:52
(@metagame)
Schon was gesagt Registriert

Offensichtlich hast du es hier mit einer Täuschung zu tun, welche aus krankhafter Motivation entstanden ist. Solange sich die Kindsmutter nicht einer therapeutischen Behandlung unterzieht,
wird eine Regelung, bezüglich dem Kind, mit gesundem Menschenverstand nicht möglich sein. Dazu ist für ein an Borderline leidender Mensch nicht fähig.

Unabhängig davon ob du tatsächlich der Vater bist, hat ein Kind denkbar schlechte Voraussetzungen, wenn es dazu dient die Einsamkeit der Mutter zu mildern. Dieser Umstand ist alleine Grund
genug um Verantwortung für das Kind zu übernehmen.

Stelle dich bei deinen Bemühungen um das Kind auf Blockaden und Angriffe bzw. Beschimpfungen gegenüber deiner Person ein. Dem gegenüber solltest du besonnen bleiben um dich zu keiner
Handlung hinreißen zu lassen, welche dir später eventuell zum Nachteil ausgelegt wird. Bei allem was du ab jetzt unternimmst bzw. bleiben lässt, solltest du immer in Erwägung ziehen,
welche Auswirkungen es auf das Kind hat. Auch wenn es schwer fällt.

Solltest du letztendlich tatsächlich der Vater sein und sich am Zustand der Kindsmutter nichts geändert haben bzw. keine tragfähige Umgangsregelung möglich ist, muss dein Ziel sein,
dass sich die Kindsmutter vor entscheidungsberechtigten Dritten selbst disqualifiziert, für das Kind sorgeberechtigt bzw. erziehungsfähig zu sein.

Ein guter Fachanwalt für Familienrecht ist dir in diesem Fall behilflich.

Nun versuche zuerst einmal abzutasten in welche Richtung es geht und handle entsprechend.

Nichts ist unmöglich.

Gruß

Meta

   

Experience makes smarter quotes

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2021 23:59
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank nochmal für die Rückmeldungen. Die Informationen die ich heute von ihr bekommen habe sind sehr widersprüchlich... zum einen will sie mich nicht eintragen lassen. Zum anderen soll ich aber schon vor der Geburt einen Test in Österreich machen lassen, bzw. einen Bluttest dort durchführen lassen....?! Ist das legal? Geld soll mich das auch schon kosten. Sie hat kein Problem wenn ich anteilnehme an der Schwangerschaft - jeder Kontakt von meiner Seite zu ihr belastet sie aber psychisch und sie könnte wegen mir das kind verlieren. ...?  Deshalb soll ich nicht mit zu den Untersuchungen.... naja ...
Ich weiß wirklich selber wie unglaubwürdig meine Geschichte klingt... aber die Eltern klangen noch am vernünftigsten. Wobei das Thema Borderline erst aufkam als ich nachgefragt hab ob sie denn derzeit nicht doch einer Arbeit nachgeht. Die waren auch bis zum Telefonat der Meinung das ich der neue Schwiegersohn bin und jetzt das Aufgebot bestelle! Auch dachten sie das ich aus einer ganz anderen Stadt kommen würde. Als ich das dann aufgeklärt hab, waren die selber sehr verblüfft und haben dann das erzählt.

@sophie ca. 50 km

Die Elternschaft stellt sie sich so vor, dass ich schön brav bezahle und sie sonst mit mir aber keinen Umgang wünscht.

Wenn ich tatsächlich der Vater bin möchte ich mich in jedem Fall kümmern aber bis ich das weiß dauert wohl noch.
Kann ich außer (was ich auf jeden Fall mache) zu einem Anwalt zu gehen noch was tun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2021 01:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

solange das Kind nicht geboren wurde, kannst du nichts unternehmen. Da bist du auf den Goodwill der werdenden Mutter angewiesen.

Ich möchte aber noch einmal kurz auf die Borderlinestörung eingehen.
Du hast von dieser angeblichen Diagnose durch dritte erfahren. Sie ist nicht verifizierbar und ich rate Dir dringend, keine Selbstdiagnosen anzustellen. Dies kann schnell nach hinten losgehen.
Es ist leider eine Unart geworden, bestimmte Verhaltensweisen mit psychologischen Störungen zu beschrieben. Es gibt aber immer noch die völlig normalen Verhaltensweisen, die keiner psychischen Störung unterliegen, es passt einfach nicht.
Der Umstand das du da an das moralische Messer gelaufen bist, kannst du nicht mehr ändern.

Mein Rat.
Die Angebote der KM annehmen. Sie unterstützen und zeigen, dass Du Verantwortung übernehmen willst und auch kannst. Wenn das Kind geboren wurde einen privaten Vaterschaftstest (mit Einverständnis der KM) durchführen, so dass du Gewissheit hast. Dann die Vaterschaft anerkennen und auch gleichzeitig gSR und Umgang regeln.
Nicht als rechtlicher Vater eingetragen zu werden kann leicht nach hinten losgehen. Spätestens wenn die KM Sozialleistungen beantragt bist du wieder im Boot. Auch kann sie, wenn sie meint einen größeren Betrag zu benötigen, die Vaterschaft nach mehreren Jahren klären lassen und den Unterhalt ab Geburt einfordern. Und du wirst diesen zahlen müssen … also keine gute Idee.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2021 02:00
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum anderen soll ich aber schon vor der Geburt einen Test in Österreich machen lassen, bzw. einen Bluttest dort durchführen lassen....?! Ist das legal? Geld soll mich das auch schon kosten.

Ein pränataler Vaterschaftstest ist so ab der 9. Woche möglich, in Deutschland aber verboten. In Österreich oder Holland sind die Tests zulässig. Meines Wissens wird es als Ordnungswidrigkeit eingestuft, wenn man einen solchen Test machen lässt. Ob es das auch wäre, wenn man nach Österreich dafür fährt, weiß ich nicht.

Für den Test wird eine Blutprobe der Mutter benötigt und vom potentiellen Vater eine DNA-Probe, also Haare oder ein Schleimhautabstroch.

Und ja, natürlich kosten diese Tests um die 1.000 € , aber dafür hat man Sicherheit. Ich würde mich an Deiner Stelle mal beim Anwalt erkundigen, ob es auch als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, wenn man dafür nach Österreich fährt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2021 09:25
(@wasserfee)
Registriert

"Solltest du letztendlich tatsächlich der Vater sein und sich am Zustand der Kindsmutter nichts geändert haben bzw. keine tragfähige Umgangsregelung möglich ist, muss dein Ziel sein,
dass sich die Kindsmutter vor entscheidungsberechtigten Dritten selbst disqualifiziert, für das Kind sorgeberechtigt bzw. erziehungsfähig zu sein."

So ein Vorschlag ohne, dass das Kind auf der Welt ist, ohne dass die Vaterschaft klar ist, ohne das Wissen, wie sich die KM nachgeburtlich verhält, ohne gesicherte Diagnose, ohne viele Gespräche beim JUgendamt ist völlig substanz- und aussichtslos. Du schlägst dem TO eine Vorgehensweise vor, die in 99,99999% der Fälle komplett aussichtslos ist, es sei denn, die KM überreißt völlig.
Wie kommst du auf krankhaft? Weil die Mutter der KM das dem TO am Telefon sagte?

WF

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2021 09:29
(@wasserfee)
Registriert

die Mutter wird nen Teufel tun. Würd ich auch.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2021 09:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Hieraus:

Zum anderen soll ich aber schon vor der Geburt einen Test in Österreich machen lassen, bzw. einen Bluttest dort durchführen lassen....?!

lese ich, dass KM sich entweder sicher ist, dass nur Du als werdender Vater in Frage kommst oder sie weiß es auch nicht und gibt Dir/Euch eine Chance dies via pränatalem Test rauszufinden.

Meine (pragmatischen) Gedanken hierzu:
Bis zur Geburt ist noch Zeit, da kann noch viel passieren. Da KM auch signalisiert hat, den Vater womöglich nicht angeben zu wollen, wird vor Geburt wohl auch keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Daher würde ich erst mal die Geburt abwarten und danach mit Einverständnis der KM (welche sie bereits signalisiert hat) einen deutlich günstigeren VS-Test machen wollen.
Bis dahin bliebe "nur" die Ungewissheit, bin ich´s oder bin ich´s nicht:
hier würde ich erst mal von Vaterschaft ausgehen und mich schlau machen, was auf mich zukommen kann, damit ich mich darauf "vorbereiten" kann.
Zugleich würde ich der werdenden KM meine Hilfsbereitschaft und Interesse am Werdegang der Schwangerschaft bekunden und wenn´s geht (oder sie zulässt) auch zeigen.
Hinsichtlich der angeblichen Erkrankung würde ich mir keine Kopf machen, Du wirst eh´ nichts ändern können: es ist schlichtweg allein ihre Baustelle (sofern überhaupt vorhanden).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2021 10:45




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