Ich werde Vater... ...
 
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Ich werde Vater... Mutter "nur" gute Freundin

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(@fretty)
Schon was gesagt Registriert

Das Ganze muss ein Bait sein...

... ich ignoriere einfach mal, daß ihr euch köstlichst über mein Ahnungslosigkeit amüsiert, (aufrichtigen Dank trotzdem) und stelle noch eine Frage:

Kann die Mutter theoretisch eine Verzichtserklärung (oder eine teilweise Verzichtserklärung) auf den Unterhalt für sich schreiben? (ich meine nicht den Kindesunterhalt.) Wenn dieser Teil des Unterhaltes für sie gedacht ist und nicht für das Kind, kann sie ja sagen, daß sie auf das für sie bestimmte Geld verzichtet.

Und wenn ja: wie muß ein solches Dokument aussehen?

(spart euch bitte die "bist du naiv und dumm, das tut die nie!" etc.-Antworten. Ich hab verstanden, daß ihr mich für naiv und dumm haltet. Ich hätte einfach gerne eine Antwort auf genau die Fragen, die ich gerade gestellt hab.)

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 15:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Das kann sie zwar, aber die Wirksamkeit ist sehr begrenzt.

Sie endet schlagartig, wo sie zu einer Behörde rennt, und statt deines, staatliches Geld beantragt.
Spätestens dann bekommst du Post von Leuten, denen diese Verzichtserklärung völlig schnuppe ist.

Das heißt, es entfaltet nur Wirksamkeit, wenn sie selbst sich entsprechend verhält.
Nur wenn sie das sowieso tut, brauchst du auch diese Vereinbarung nicht.
Es wäre bestenfalls ein moralisches Stöckchen.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frety,

fast jeder, der hier neu aufschlägt, weil er mit familienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert wird, ist erst einmal dumm und naiv; das liegt in der Natur der Sache. Du hingegen versuchst den Eindruck zu erwecken, über fast alles bereits Bescheid zu wissen; insbesondere über biologische Zusammenhänge und das zu erwartende verhalten einer derzeit Schwangeren und demnächst Mutter in der Zukunft. Und die hier angebotenen Hilfestellungen prallen zu wesentlichen Teilen an Dir ab. Da ist die Vermutung eines Baits nun einmal irgendwie naheliegend.

Zu Deiner aktuellen Frage: Deine "Freundin" muss nicht expressis verbis auf ihren Betreuungsunterhalt verzichten; sie muss ihn lediglich nicht einfordern. Ob sie darauf verzichtet, wirst Du sehen; für die meisten Leute ist Geld, das einem einfach so und steuerfrei ins Portemonnaie flattert, eine echte Verlockung, die in Unterhaltsfragen gerne mit einem "steht mir schliesslich zu" bemäntelt wird.

Anders sieht es aus, wenn sie stattdessen von irgendwelchen öffentlichen Stellen, Ämtern und Institutionen Geld haben möchte; beispielsweise zur Finanzierung ihrer Ausbildung. Dann kommt der BU ganz automatisch ins Spiel; sie kann ihn auch nicht ausschliessen, denn das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Und der Steuerzahler haftet nicht für die Folgen geplatzter Kondome.

Klingt (für manche) komisch - ist aber so.

Grüssles
Martin

***edit: Beppo war schneller - aber nur um 15 Sekunden... 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.09.2009 15:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Ergänzung:

Meines Wissens sind Mutter-Kind-Häuser ja Einrichtungen die einen öffentlichen Träger haben. Dort gibt es Sozialpädagogen u.ä.
Von daher nehme ich an, das dann auch automatisch das JA mit im Boot ist und mit Sicherheit Gelder gefordert werden, da sonst die Allgemeinheit für die Unterbringung aufkommen muß.

btw.: Warum will sie das? Wenn sie doch mit ihrem Freund zusammenlebt und ihr euch alle 3 um das Kind kümmern wollt, wäre eine solche Einrichtung nicht grad optimal. Dort sind die Besuchsmöglichkeiten nur begrenzt, sie darf auch nicht ständig über nachtwegbleiben. Einer beziehung sicher nicht sonderlich zuträglich.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.09.2009 15:54
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich hatte auf BU von dem nicht (mit mir) verheirateten KV meines Sohnes verzichtet. Ohne irgendwelche Schriftstücke. Ich habe es einfach nicht eingefordert und bin statt dessen nebenbei für ein paar Stunden arbeiten gegangen um für meinen Unterhalt allein zu sorgen.

Bezüglich KU haben wir eine Vereinbarung. Diese ist aber nichtig aus Gesetzeskraft und gilt nur solange, wie wir uns beide daran halten.

Wenn deine (vielleicht) KM so eine gute Freundin ist wie deine Menschenkenntnis es dir verrät, brauchst du keine Vereinbarung. Dann verzichtet sie einfach.

LG Luca

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Geschrieben : 09.09.2009 15:57
(@fretty)
Schon was gesagt Registriert

btw.: Warum will sie das? Wenn sie doch mit ihrem Freund zusammenlebt und ihr euch alle 3 um das Kind kümmern wollt, wäre eine solche Einrichtung nicht grad optimal. Dort sind die Besuchsmöglichkeiten nur begrenzt, sie darf auch nicht ständig über nachtwegbleiben. Einer beziehung sicher nicht sonderlich zuträglich.

Sie lebt bis jetzt nicht mit ihrem Freund zusammen, sondern allein. So, wie sie das dargestellt hat, erschien es ihr als die sinnvollste Möglichkeit. Deine Einwände hören sich berechtigt an, ich werde sie mal drauf ansprechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 16:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

in Ergänzung:

Wenn deine (vielleicht) KM so eine gute Freundin ist wie deine Menschenkenntnis es dir verrät, brauchst du keine Vereinbarung. Dann verzichtet sie einfach.

selbst wenn es eine solche Vereinbarung gäbe, könnte sie von der "Freundin" jederzeit form- und folgenlos aufgekündigt und der laufende BU eingefordert werden.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.09.2009 16:21
(@mailin)
Rege dabei Registriert

Hallo,

midnightwish hat etwas Wichtiges angesprochen, Mutter - Kind - Einrichtungen sind i.d.R. Einrichtungen, die im Rahmen der Jugendhilfe o.ä. finanziert werden und dann würde man sich 100 %  auch an den Vater des Kindes wenden bezüglich der Finanzierung (nur bis zu einem gewissen Rahmen, aber wenn sie in so einer Einrichtung ist, dann kommt so eine Verzichtserklärung deshalb schon mal ohnehin nicht zum tragen bzw. wäre "nichtig")

Greetz,

Mailin

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Geschrieben : 09.09.2009 16:58
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also ich habe mal bei "uns" nachgefragt. In unserer Region werden in Mutter-Kind-Häusern nur Schwangere oder Mütter aufgenommen, die sich in einer Not- oder Krisensituation befinden. Diese werden dann auch direkt vom Jugendamt vermittelt, damit die Kosten übernommen werden.

Von einem "freiwilligen" Einzug ala "Pension" weiß hier keiner etwas.

Da würde ich an deiner Stelle mal intensiver nachfragen.

LG Luca

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Geschrieben : 09.09.2009 17:10
(@fretty)
Schon was gesagt Registriert

In unserer Region werden in Mutter-Kind-Häusern nur Schwangere oder Mütter aufgenommen, die sich in einer Not- oder Krisensituation befinden. Diese werden dann auch direkt vom Jugendamt vermittelt, damit die Kosten übernommen werden.

Von einem "freiwilligen" Einzug ala "Pension" weiß hier keiner etwas.

... sie macht gerade im Moment eine Ausbildung (im Rahmen einer Umschulungs-Maßnahme). Dadurch ist sie in der Situation, da rein zu können, so hat sie es mir erklärt.

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 18:01




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich verstehe nicht so ganz weshalb sie da rein WILL. Mir wäre ein selbstbestimmtes Leben ohne Aufpasser, und in "Freiheit" wichtiger. Ist sie so schlecht drauf, dass sie allein (bzw mit ihrem Freund) nicht klarkommen würde? Ich dachte immer solche Einrichtungen sind nur für Frauen, die ihr Leben nicht in den Griff bekommen…oder vor Gewalt flüchten müssen…wenn sie nur da rein will, um Geld zu sparen, ist es jedenfalls eine ganz schlechte Entscheidung… nach dem Motto *denn die Geister die ich rief - werd ich nun nicht wieder los*

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 18:46
(@mailin)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich dachte immer solche Einrichtungen sind nur für Frauen, die ihr Leben nicht in den Griff bekommen…oder vor Gewalt flüchten müssen…

oder für Minderjährige oder "junge Erwachsene" - Frauen, die sich noch in einer Schul/Ausbildungssituation befinden oder auch nicht - deutsche Frauen mit ungeklärten Status oder psychisch kranke Frauen oder körperbehinderte Frauen oder oder oder ....

ich dachte erst daran, dass es sich um eine sehr junge Mutter handelt, da sie eine Ausbildung machen möchte, aber wenn dies im Rahmen einer Umschulung passiert muss das ja nicht der Fall sein.

habe gerade das hier gefunden :

"Nach § 19 SGB VIII haben Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, Anspruch auf Betreuung und Unterkunft, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form zur Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen"

§ 19
Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder

(1) Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.

(2) Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, daß die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.

(3) Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 umfassen.

Grüße,

Mailin

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Geschrieben : 09.09.2009 18:55
(@fretty)
Schon was gesagt Registriert

wieso genau sie da rein will... ich denke, damit ihr Kind in sicherer Obhut ist, während sie die Ausbildung weitermacht.

Ich les in dem die Einrichtung betreffenden Paragraphen, den ihr da gepostet habt, ständig das Wort "allein". Sprich, sie kann da nur rein, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat? (sie wirkte neulich im Chat so, das alleinige Sorgerecht auf jeden Fall zu wollen.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 19:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

sie muß alleinerziehend sein. Mit dem SR hat das nichts zu tun.

Aber so eine Einrichtung heißt dann eben auch: Der Freund darf dort nicht übernachten und sie kann auch nicht über nacht so einfach mal wegbleiben.
Sicher wird das Kind betreut, wenn sie tagsüber in Ausbildung ist, auch abends ist das möglich, wenn die Mütter sich gegenseitig untersützen. Mal passt der auf, mal der andere. Aber grundsätzlich ist zu verantwortlich und wird auch "überwacht" wie gut sie sich um das Kind kümmert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 19:39
(@fretty)
Schon was gesagt Registriert

Nein,

sie muß alleinerziehend sein. Mit dem SR hat das nichts zu tun.

Okay, wieder mal so ne Stelle, wo ich was nicht weiß... wie ist der Zusammenhang zwischen "alleinerziehend" und "Sorgerecht"? ich dachte immer, das wäre das Gleiche, also erziehend wären die, die das Sorgerecht haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 20:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nee, das sind die, die nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 20:25
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Also ich muss dir mal kräftig ins gewissen reden,

du bist sehr naiv! nach der Theorie funktioniert das alles wohl . Aber übernimm auch verantwortung für dein Kind und rechne damit, das die gute Stimmung mal umkippen kann ! Und was ist dann. Worauf berufst du dich dann ? Wir haben doch mal gesagt......und ?

Dann denk doch auch mal an das Kind! Es will dich vielleicht später immer sehen, Mutter sag taus irgendwelchen Gründen nein und du hast nichts in der Hand!

Toll dafür hast du dann aber gemerkt ,das du einen Fehler gemacht hast, deine menschenkenntnis, dich damals verlassen hat und dein Kind leidet darunter.

UND DU auch!

Du sollst ja nicht kämpfen und streiten, aber die Interesse deines Kindes wahren und dafür sorgen, dass es auch später weiss, wer sein Papa ist und GSR ist halt hilfreich ! GSR beschneidet die Mutter in keinster Weise, wenn das Kind bei Ihr ist. Aber du hast halt auch Rechte !

Denk nach !

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 20:46
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