Hallo lieber Vätergemeinde,
ich werde Vater. Es war nicht geplant, vor allem nicht mit der Ex bzw. der Bekannten.... In zwei Wochen ist es dennoch soweit. Weihnachten kommt dieses Jahr früher für mich.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich der Vater bin, ist wohl so sicher wie die zehnte Meisterschaft des FC Bayern in Folge. Ein Vaterschaftstest soll mir dennoch den letzten Prozentpunkt Sicherheit geben.
Gut ist, dass das Verhältnis zur Kindsmutter professionell freundlich ist. Ich muss mir jetzt so langsam Gedanken machen, wie ein Besuchsrecht etc. aussehen kann und hab die Herausforderung, alles unter einen Hut zu kriegen: Das Kind, meine Freundin, die Olle und last but not least meine Interessen. Hinzu kommen natürlich noch zig andere Themen, die ich noch gar nicht auf dem Schirm habe.
Meine Frage an euch: Wie sind eure Abstimmungen mit der Kindsmutter im Hinblick auf das Besuchsrecht? Das Kind wohnt ca. zweieinhalb Stunden entfernt von mir, sodass ich im ersten Gedankenschritt mir vorstellen kann, das Kind alle zwei Wochen zu besuchen.
Hier schließen sich aber auch schon wieder ein paar - vielleicht auch doofe Fragen - an:
- Wo besucht ihr das Kind bzw. habt das Kind im Babyalter besucht? In der Wohnung der KM (wenn sie es erlaubte)? Meine Freundin möchte nicht, dass ich das Kind bei der Ollen besuche. Ich sehe es pragmatisch, aber das müssen ja nicht immer die besten Lösungen sein...
- Wie viel Zeit verbringt ihr mit eurem Baby?
- Habt ihr klare Regelungen, wann und wie lange ihr euer Kind besuchen könnt?
Und hier noch ein paar Fragen, die mir kreuz und quer durch den Kopf gehen:
- Wo haben euch die Frauen über den Tisch gezogen und die man nicht nachahmen sollte?
- Ich denke, dass ein gemeinsames Sorgerecht wenig Sinn macht, da ich zu weit entfernt bin. Wie seht ihr das?
- Welche Fehler habt ihr rückwirkend gemacht, die ihr kein zweites Mal machen würdet (bitte keine Tipps zur Verhütung ;-))
- Ändert sich die Steuerklasse?
Bin gespannt auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus!
VG
Lars
Moin Lars,
erstmal willkommen und herzlichen Glückwunsch.
Ich möchte erstmal einen Punkt besonders aufgreifen:
Bei 2,5h Entfernung ist es quasi unmöglich, mit einem so kleinen Kind außerhalb der Wohnung der KM Umgang wahrzunehmen.
Noch dazu um diese Jahreszeit.
Wenn du den Umgang nicht in der Wohnung der KM wahrnimmst wird aller Wahrscheinlichkeit nach gar keiner stattfinden.
Deine neue Freundin darf das doof finden aber wie du dich heute entscheidest kann über den Umgang der ganzen nächsten Jahre entscheiden.
Lässt die Mutter regelmäßigen Umgang in ihrer Wohnung zu dann mach das.
Und du schreibst, du hast mir der Ex ein gutes Verhältnis? Warum nennt du sie dann "Olle"?
Habt ihr ein relativ gutes Verhältnis, dann bewahre es dir.
Sprich die Unterhaltshöhe (du bist auch mindestens 3 Jahre lang zusätzlich zum Kindesunterhalt zum Betreuungsunterhalt für die Mutter verpflichtet, sofern zu leistungsfähig bist) und nimm so oft Umgang war, wie es geht.
Deine Freundin ist " nur" deine Freundin, deine Ex und du seid bald Eltern.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Guten Morgen Lars
von mir auch ein Herzliches Willkommen hier im Forum und Herzlichen Glückwunsch zum Baby. Bezüglich des Umgangsrechtes sehe ich es wie Wasserfee und würde es wenn es die KM zu lässt , in der Wohnung der KM wahrnehmen, damit das Kind zu Dir eine Beziehung aufbauen kann. Auch wenn Du nur alle zwei Wochen kommen kannst. Deine Freundin kann das ruhig doof finden, Du und Deine Ex habt die Verantwortung als Eltern und die geht vor. Ich würde auf dem gemeinsamen Sorgerecht bestehen, denn so ist Dein Recht auf Auskunft über das Kind etwas leichter durchzusetzen, wenn es Probleme geben sollte. Bezüglich der Steuerlichen Seite, steht Dir nach der Geburt der halbe Kinderfreibetrag zu, welches Du dem Arbeitgeber und dem Finanzamt nach der Geburt mitteilen musst. Wenn die KM gutwillig ist überträgt sie Dir Ihren halben Kinderfreibetrag auch noch. Bevor Du einen Unterhaltstitel unterschreibst, für den Fall das die KM eine Betreuung durch das Jugendamt machen lässt, lass uns dann hier einmal anonymisiert darüber schauen, denn das Jugendamt rechnet immer pro Kind und KM und nicht pro KV. Da werden ganz gerne mal abzugskosten zur Bereinigung des Netto Einkommen vergessen. Dein Netto Einkommen welches der Arbeitgeber Dir auszahlt ist nicht das sogenannte bereinigte Netto Einkommen nachdem der Unterhalt für das Kind ausgerechnet wird. Weiterhin geht der Unterhalt für das Kind vor dem Unterhalt für die KM. Ich hoffe ich konnte einige Fragen beantworten.
LG der Frosch
Bezüglich der Steuerlichen Seite, steht Dir nach der Geburt der halbe Kinderfreibetrag zu, welches Du dem Arbeitgeber und dem Finanzamt nach der Geburt mitteilen musst. Wenn die KM gutwillig ist überträgt sie Dir Ihren halben Kinderfreibetrag auch noch.
Nein. Das geht nicht. In Elstam bekommt jeder den gleichen Zähler für das Kind (Lohnsteuerabzugsverfahren, macht aber den Kohl nicht fett, insbesondere, seit der Soli quasi weggefallen ist). Und im Rahmen der Einkommensteuererklärung könnte maximal der betreuende Elternteil sich den Kinderfreibetrag übertragen lassen, wenn der zahlende Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht in ausreichendem Maß nachkommt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank euch allen für eure Rückmeldungen.
Das Thema Besuchsrecht liegt jetzt erstmal bei mir, d.h., ich soll ihr jetzt einen Vorschlag machen, was ich mir vorstelle. Das muss ich natürlich auch mal mit meiner Freundin besprechen, da ich sie gerne bei allen Punkten mit einbeziehen möchte.
Guter Punkt mit dem Auskunftsrecht beim gemeinsamen Sorgerecht, Frosch. Da muss ich mich nochmal genauer zu informieren, was das gemeinsame Sorgerecht alles beinhaltet. Ich möchte z.B. einfach auch ein Mitspracherecht haben, wenn die Ex jetzt meint, spontan das Land zu verlassen. Wird nicht passieren, aber das dachte ich ja bei dem Kind auch 😉
Wegen der Steuerklasse hol ich mir auch mal Rat bei meinem Steuerberater ein.
Wenn die Madame bei der Aussage bleibt, dass sie von mir keinen Unterhalt möchte, bleibt der Kindsunterhalt. Ob sie bei ihrer Aussage bleibt, bleibt abzuwarten...
In diesem Sinne wünsche ich euch eine stressfreie Woche 🙂
Viele Grüße
Lars
Sofern ich das hier im Forum alles richtig aufgeschnappt habe (wenn nicht dann bitte korrigieren) sollte die Mutter doch noch in den ersten 3 Jahren BU fordern dann müsstest du erst ab dem Zeitpunkt der forderung zahlen. Rückwirkend sollte nicht gehen.
Sorgerecht ist zwar gut wenn du das bekommst, (sollte dir notfals mittlerweile auch jeder Richter geben) dann kannst du zwar selbständig zb im Kita, Schule, Arzt usw Infos einholen und wenn das kind mal nicht pünktlich zurück gebracht wird kann es die Mutter selbst mit der Polizei nicht abholen, aber mitreden zwecks Verschleppung ins Ausland wenn sie dich nicht vorher informiert wird schwierig... da greift dann Kontinuität, wenn's schlecht für die Ex läuft müsste sie sich evtl dann nur an deinen Fahrtkosten beteiligten.
Wen das Kind an der Brust gestillt wird sollte tatsächlich nur Umgang in der Nähe der KM möglich sein, bei Flaschen Stillung sähe es etwas anders aus. (Kind schläft und würde von der Fahrt nichts mitbekommen und könnte von dir gestillt werden) Aber auch da sollte dir wenn es vor Gericht geht nicht vor dem 2ten oder 3ten Lj Umgang bei dir gewährt werden bei der Entfernung. Gehe bei der Ex mal mit etwas mehr umgangszeiten ins Rennen, runter gehen kannst du dann immer noch.
Was ich dir für die Zukunft mitgeben möchte, versuche so lange es geht mit der KM auf einen Nenner zu kommen. Sind erst mal Anwälte und Gericht im Spiel ist der ausgang ungewiss und sofern du arbeitest kanns richtig teuer werden
Konzentrier dich erstmal auf den Umgang, wenn Betreuungsunterhalt kein Thema sein sollte.
Führe mit ihr ein Gespräch in dem du ihr erläuterst, dass du deiner Verantwortung nachkommen willst. Mach ihr einen Vorschlag, wie ein gescheiter Umgang stattfinden könnte. Als Tipp: Bei Säuglingen lieber mehrfach die Woche, dafür aber kurz (die schlafen eh so gut wie ständig).
Erkläre ihr, dass du gerne auch eine Bindung zum Kind aufbauen willst, um als Vater präsent zu sein. Denn das ist wichtig für die spätere Entwicklung des Kindes. Söhne ohne Vater haben kein Vorbild, Töchter ohne Vater keine Orientierung wie ein gescheiter Partner aussieht.
Und zu deiner Freundin: so ein Prachtstück hat der Ex meiner Frau auch an Board. Konsequenz ist, dass er seine Tochter in ihren 3,5 Lebensjahren vielleicht 4 mal gesehen hat. Partnerinnen kommen, aber sie können auch wieder gehen. Verbaust du dir aber die Beziehung zu deinem Kind, kannst du das schlecht wieder rückgängig machen.