Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die Bemühungen der zahlreichen Forumsmitglieder, sich den Schicksalen der Väter und Mütter anzunehmen und mit wertvollem Rat bei Seite zu stehen. Ich war bisher stiller Mitleser und möchte nun meinen Fall schildern - ich bin sehr gespannt, wie ihr meine aktuelle Situation einschätzt.
Ich bin letztes Jahr unter sehr ungewöhnlichen Umständen Vater geworden. Ungewöhnlich ist der Fall, weil es sich bei der Kindesmutter um eine Escort handelt (die KM hatte einen normalen Job und ist dieser Tätigkeit als Nebenjob nachgegangen). Dass sie schwanger wurde, war zumindest von meiner Seite aus nicht geplant - ob von Ihrer Seite aus bei den Verhütungsmethoden geschummelt wurde, kann ich leider nicht validieren. Als ich damals von der KM erfuhr, dass sie schwanger sei, war ich dementsprechend auch skeptisch. Der Vaterschaftstest hat jedoch bestätigt, dass ich der Vater des Kindes bin.
Die KM hat von Anfang an signalisiert, dass sie kein Interesse hat, dass ich an dem Leben des Kindes teilhabe. Mir wurden schon während der Schwangerschaft ständig aggressive Kommentare an den Kopf geworfen, die teilweise m.E. auch als Beleidigung einzustufen sind. Ich habe in der ganzen Zeit versucht einen kühlen Kopf und eine neutrale Haltung zu bewahren.
Mittlerweile ist auch die Vaterschaft anerkannt. Das gemeinsame Sorgerecht habe ich nicht beantragt, weil dies die KM zum ausrasten gebracht hat - als Reaktion hat sie mir den Umgang mit unserem Kind verweigert (damals konnte ich noch nicht dagegen vorgehen, weil ich nicht als Vater rechtlich eingetragen war).
Seitdem die Vaterschaft anerkannt wurde, kann sie mir den Umgang nicht mehr verweigern. Leider ist sie nun auch während des persönlichen Umgangs aggressiv und beleidigt mich. Ich schlucke es runter, aber natürlich brodelt es innerlich in mir, da ich nach ihrer Ansicht gefälligst zahlen und mich ansonsten raushalten soll.
Ich stelle mir nun die Frage, welche Optionen ich für die Zukunft habe. Ich bin mir nicht sicher, inwieweit es förderlich für das Kindeswohl ist, da die KM während des Umgangs ständig die Provokation sucht. Irgendwann wird auch das Kind merken, dass zwischen den Eltern ein Konflikt vorliegt und ich befürchte, dass das Kind in der Zukunft gegen mich manipuliert wird. Ich weiß nicht, ob ich die Kraft für endlose Rechtsstreitigkeiten, Manipulationen und Beleidigungen habe.
Besteht ggf. die Möglichkeit trotz des jungen Alter des Kindes (6 Monate) Umgang ohne die KM zu erhalten? Sie stillt mittlerweile nicht mehr.
Vielen Dank für's Lesen.
Jan
Hallo und willkommen in unserer Runde.
Deinen Erzählungen zufolge würde ich wetten, dass die KM es auf die Schwangerschaft angelegt hat und nun das Kind alleine groß ziehen will.
Ist aber nur meine Meinung.
Der Umgang ist natürlich auch bei einem Baby möglich.
Dabei ist es besser öfter und kürzer den Umgang festzulegen.
Also 2-3h und dafür die Abstände zwischen den Treffen kurz halten.
Sorgerecht würde ich trotzdem beantragen. Die KM kann da sauer sein, triftige Gründe wird sie nicht bringen können.
Hallo,
rein theoretisch geht ein Umgang auch ohne die Mutter. Da sie ja nicht mehr stillt.
wenn du das möchtest solltest du überlegen, ob du freiwillig einen babypflegekurs absolvierst. Und den dann aus der Tasche ziehst, wenn dir evtl. Vorgeworfen wird, ein Umgang ohne Mutter geht nicht, weil du ja keine Erfahrung hast…hatte sie auch nicht. Ich weiß.
und ich würde das gemeinsame Sorgerecht beantragen und auch der Mutter schriftlich einen Vorschlag mögen Umgang, Tage, Dauer und Zeiten machen. Und wenn sie darauf nicht eingeht, dann zum Jugendamt gehen und um Vermittlung bitten. Und bei der Vereinbarung daran denken, dass ab dem kindergartenbesuch natürlich längere Zeit bei dir möglich ist.
sophie
Hallo Jan,
verrückte Situation, und m.E. nicht vorhersehbar: Normalerweise sind solche Dienstleisterinnen schon aus Eigeninteresse darauf bedacht, nicht von einem Kunden schwanger zu werden - und ob das nun ihrerseits ein "Betriebsunfall" war oder ob sie im Gegenteil "irgendjemanden" für genau diesen Zweck gesucht hat, das wirst du wohl nie erfahren.
Wenn es nicht nur dein Erstbesuch bei ihr gewesen ist, dann wäre es sogar denkbar, dass sie dich gezielt in die engere Wahl möglicher Kandidaten aufgenommen hat, z.B. aufgrund einer Überlegung, bei welchem ihrer Kunden wohl ordentlich Unterhalt abzugreifen wäre (und/oder bei wem sie hinterher möglichst wenig Ärger zu erwarten hat). Du hast ausdrücklich "Escort" geschrieben und nicht "Hobbyhure", also nehme ich an, wir reden hier über das Hochpreissegment mit einem dazu passenden Kundenkreis?
Von finanziellen Forderungen ihrerseits habe ich in deinem Beitrag allerdings nichts gelesen, und daher, Verständnisfrage meinerseits: Weil das Geld für dich dabei nur ein relativ belangloser Nebenkriegsschauplatz ist, oder weil sie zumindest bislang noch keine nennenswerten Forderungen gestellt hat? Juristisch gesehen hat sie mit der Vaterschaftsfeststellung nämlich nicht nur Anspruch auf Kindesunterhalt, sondern mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt (und vor allem letzteres kann je nach deinem Einkommen eine ziemlich große monatliche Summe sein).
Der Vaterschaftstest hat jedoch bestätigt, dass ich der Vater des Kindes bin.
Nur sicherheitshalber: Ist die Testdurchführung wirklich wasserdicht gewesen? Insbesondere, hätte die Dame irgendeine Möglichkeit gehabt, deine Speichelprobe heimlich auszutauschen, bevor diese ans Labor gegangen ist?
Ich stelle mir nun die Frage, welche Optionen ich für die Zukunft habe. (...) Ich weiß nicht, ob ich die Kraft für endlose Rechtsstreitigkeiten, Manipulationen und Beleidigungen habe.
Das ist nun genau die Grundsatzfrage, die du dir selbst beantworten musst, und das ist eine Entscheidung, die kann dir auch niemand abnehmen. Die Dame hat dir ja bereits klar signalisiert, was sie von deiner Vaterrolle hält, nämlich: genau gar nichts. Wenn du im Leben eures Kindes präsent bleiben willst, dann wird dies vorhersehbar auf viele Jahre hinaus ein schwerer Kampf gegen widrige Umstände sein, d.h. du wirst für dich selbst entscheiden müssen, ob du dazu bereit bist, bzw. wie weit du dafür gehen willst.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Interessante Konstellation: Es gibt ja die Verpflichtung für Freier, ein Kondom zu benutzen. Ich weiß nicht, ob die gesetzliche Regelung auch im Escortbereich anwendbar ist. Falls ja, dann macht sich ein Freier, der ohne Kondom mit der Frau schläft, strafbar.
Wenn also solche Herren schon bei der Zeugung eine Straftat begehen, kann es natürlich sein, dass es bezüglich des Umgangs mit einem so kleinen Kind alleine Probleme gibt.
Da gibt es aber vermutlich nicht so viele Präzedenzfälle.
Wenn 2 erwachsener Menschen sich dazu entschließen, ohne Gummi miteinander zu vö... macht sich sicher niemand strafbar
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich weiß nicht, ob die gesetzliche Regelung auch im Escortbereich anwendbar ist.
Wenn das ProstSchG anwendbar ist stellt sich auch die Frage, ob die glückliche Mutter in ihrem Nebenjob allen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist...
Wenn also solche Herren schon bei der Zeugung eine Straftat begehen,
... und nicht ihrerseits eine Straftat begangen hat. 😎
Es gibt ja die Verpflichtung für Freier, ein Kondom zu benutzen. Ich weiß nicht, ob die gesetzliche Regelung auch im Escortbereich anwendbar ist. Falls ja, dann macht sich ein Freier, der ohne Kondom mit der Frau schläft, strafbar.
Wer hätte kontrollieren sollen, was die Dame nach vollzogenem Akt mit der befüllten Lümmeltüte macht, während der Kunde bereits unter der Dusche ist?
Anders gesagt: Es gibt nur zwei Leute, die überhaupt wissen können, was genau vorgefallen ist, d.h. wenn, dann wäre es so eine typische "Aussage-gegen-Aussage"-Situation.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
jep, es ist eine Sache der Glaubhaftmachung. Deshalb schrieb ich ja: interessante Konstellation.
Tja, so geht es, wenn man den Pfad der Tugend verlässt: Man schachert dann auf diesem Niveau. Irgendwie denke ich dabei an den Beginn des Films „Drei Farben Weiß“ (die Szene im Gerichtssaal 🤣
Hallo,
natürlich ist die Situation kompliziert, aber eine "Schuldfrage" hilft hier nicht weiter.
Umgang mit einem relativ kleinen Kind ist nicht so einfach, aber ja Du hast natürlich Möglichkeiten den Umgang auch ohne die Mutter durchzuführen, dabei hilft Dir, dass der Frühling und der Sommer kommen und Du viele öffentliche Spielplätze besuchen kannst.
Im Moment solltest Du Dir einen Plan machen wie Du vorgehen willst. Erst einmal häufiger Umgang mit 2-3 Stunden und dann etwas längerer Umgang bis zu einem Tag (vielleicht wenn das Kind 9 Monate oder 1 Jahr alt ist) und anschliessend Regelumgang aller 14 Tage das Wochenende. Wenn Du öfter Umgang willst, dann schreibe es auf. Darauf solltest Du räumlich vorbereitet sein und es ist Deine Aufgabe das Kind zu holen und zu bringen.
Außerdem solltest Du einen Plan machen wie die hohen Feiertage aufgeteilt und wie Urlaub gestaltet werden soll. Auch hier wären zunächst einige wenige Tage über das Jahr sinnvoller als 14 Tage am Stück.
Das schreibst Du alles auf und versuchst zumindest eine Einigung mit der KM zu erreichen. Wenn es keinerlei Einigung gibt, dann ist Dein erster Ansprechpartner das Jugendamt, wo Du um Vermittlung nachsuchst. Vermutlich bringt das auch nichts, aber dieser Zwischenschritt ist notwendig bevor Du Dich an das Familiengericht wenden kannst, um eine Umgangsvereinbarung und ggf. eine Umgangspflegschaft zu beantragen. Einfach ist das alles nicht und es dauert, kostet Zeit und Kraft. Hier steht dann natürlich immer die Frage, ob Du soviel Zeit und Kraft investieren willst und es wird letztlich auch von der Entwicklung an sich abhängen.
VG Susi
Servus Jan7813 und ergänzend zu Susi64!
Ich denke auch, dass die Etablierung von verlässlichen und regelmäßigen Umgangszeiten Dich und Euer Kind erst mal weiter bringen.
Wenn der Umgang erst mal funktioniert (und sich eine Kind-Vater-Beziehung aufgebaut hat), kannst Du Dir dann immer noch überlegen, ob Du das gemeinsame SR beantragen willst.
In meine Augen wird dem gSR zu viel Bedeutung beigemessen, da die Anzahl der Entscheidungen, die BEIDE Eltern zu treffen haben, sehr gering sind.
Für den Fall, dass einer der beiden Eltern das SR nicht wahrnehmen kann (aus welchen Gründen auch immer) wäre es gut, wenn es eine(n) sorgeberechtigte(n) Elter gäbe...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo zusammen,
ich danke euch für die zahlreichen Rückmeldungen! Ich denke, ich habe nun eine gute Vorstellung, wie ich das Thema mit dem Umgang angehen kann.
Bezüglich folgender Rückfragen möchte ich euch noch kurz die Antworten liefern:
Geschrieben von:@Malachit
Wenn es nicht nur dein Erstbesuch bei ihr gewesen ist, dann wäre es sogar denkbar, dass sie dich gezielt in die engere Wahl möglicher Kandidaten aufgenommen hat, z.B. aufgrund einer Überlegung, bei welchem ihrer Kunden wohl ordentlich Unterhalt abzugreifen wäre (und/oder bei wem sie hinterher möglichst wenig Ärger zu erwarten hat). Du hast ausdrücklich "Escort" geschrieben und nicht "Hobbyhure", also nehme ich an, wir reden hier über das Hochpreissegment mit einem dazu passenden Kundenkreis?
Sie war als Hobbyescort tätig, sie ist im normalen Leben in einem ganz normalen Job angestellt. Der Verdacht, dass ich da über's Ohr gehauen wurde liegt nahe und ist auch meine Vermutung.
Geschrieben von:@Malachit
hrerseits habe ich in deinem Beitrag allerdings nichts gelesen, und daher, Verständnisfrage meinerseits: Weil das Geld für dich dabei nur ein relativ belangloser Nebenkriegsschauplatz ist, oder weil sie zumindest bislang noch keine nennenswerten Forderungen gestellt hat? Juristisch gesehen hat sie mit der Vaterschaftsfeststellung nämlich nicht nur Anspruch auf Kindesunterhalt, sondern mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt (und vor allem letzteres kann je nach deinem Einkommen eine ziemlich große monatliche Summe sein).
Das stimmt, sie erhält momentan 770€ Betreuungsunterhalt von mir sowie den Kindesunterhalt von 451€ nach Abzug des anteiligen Kindergelds. Für diesen darf ich jetzt auch meine Finanzen gegenüber dem Jugendamt offenlegen. Den Kindesunterhalt leiste ich gerne, der Betreuungsunterhalt ärgert mich allerdings maßlos, auch wenn ich hier natürlich nur den Mindestsatz zahle. Man muss sich das mal vorstellen: Die KM geht (vermutlich schwarz) neben ihrem normalen Job einer Escorttätigkeit nach und ich darf den Schadensersatz für den alten Job zahlen.
Geschrieben von:@Malachit
Nur sicherheitshalber: Ist die Testdurchführung wirklich wasserdicht gewesen? Insbesondere, hätte die Dame irgendeine Möglichkeit gehabt, deine Speichelprobe heimlich auszutauschen, bevor diese ans Labor gegangen ist?
Ja, das war wasserdicht - die Probe wurde in einem privat beauftragten Labor vor Ort genommen.
Hallo Jan,
der Betreuungsunterhalt ärgert mich allerdings maßlos, auch wenn ich hier natürlich nur den Mindestsatz zahle. Man muss sich das mal vorstellen: Die KM geht (vermutlich schwarz) neben ihrem normalen Job einer Escorttätigkeit nach und ich darf den Schadensersatz für den alten Job zahlen.
Es ist letztlich egal, aber ich bin mir ziemlich sicher, die 770 Euro Betreuungsunterhalt wären auch dann fällig geworden, wenn sie nur ihren regulären Job gehabt hätte und ihr beide euch z.B. im Fitnessstudio, auf dem Wochenmarkt oder im Urlaub kennengelernt und eine Kurzzeit-Beziehung begonnen hättet. Das zusätzliche Einkommen aus ihrer Nebentätigkeit dürfte bei der Festsetzung dieser 770 Euro alles in allem keine Rolle gespielt haben, der mögliche Betreuungsunterhalt dürfte an irgendeiner Grenze deiner Leistungsfähigkeit gekappt worden sein, d.h. es ist völlig egal, ob sie diese speziellen Einkünfte beim Jugendamt angegeben hat oder nicht.
Was sie gegenüber dem Finanzamt erklärt hat oder auch nicht, da denkst du am besten gar nicht darüber nach und nimmst an, dass sie alles ordnungsgemäß versteuert hat - und sogar wenn nicht, dann fängst du dir nur zusätzlichen und unnötigen Ärger hinsichtlich des Umgangs ein, falls du auf die Idee kämest, sie wegen eventueller Schwarzarbeit anzuschwärzen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.