Hallo, der Kampf mit meiner Ex geht schon 2Jahre, Umgangsrecht haben wir vor Gericht gestritten und habe es gewonnen. Kind ist auch gerne bei mir, äussert sogar sehr oft das es lieber bei mir Wohnen möchte. Sorgerechtsklage läuft gerade, Gerichts hat Verfahrensbeistand für den kleinen angeordnet.
Meine Sorgen:
meine Sorgen sind z.B. das die Kindesmutter ihr Ausbildung macht, und das Kind von 7:50Uhr - 19Uhr abends nicht betreuen kann. Das Kind ist in der ersten Klasse, und muss von 8Uhr bis 16Uhr in der Schule bleiben, danach wird es von einer Tagesmutter abgeholt. Um 19Uhr wird das Kind dann von der Kindesmutter abgeholt.
Man merkt dem Kind echt die Erschöpfung an, und das es sich überhaupt nicht wohlfühlt. Meine allergrößte Sorge ist aber, wenn nicht Papa Wochenende ist, ist der kleine bei seinem Opa. Wäre ja auch alles halb so schlimm, aber der Opa wohnt 35Km weg von zuhause, ist Alkoholiker und Gewalttätig. Ist auch bei der Polizei bekannt, da er sehr oft in der Ausnüchterungszelle verbleibt. Das Kind hat eine Katzenallergie, und der Opa hat 2Katzen! Es gab glaub ich in einem Jahr nicht einmal ein Wochenende wo der kleine mal zuhause bei der Mutter war. Das Kind würde aber mal sehr gerne zuhause bleiben am Wochenende. Auch ich habe da meine Gedanken wegen eventl. anderen Kindern aus der Nachbarschaft oder Schulfreunde. Der kurze hat keine Zeit für sowas. Mache ich mir umsonst sorgen? Anwalt und Jugendamt sagen, es muss wohl erst etwas passieren bei dem Opa, sonst könnte man da nichts machen 🙁 Scheisse wenn ich jetzt darüber nachdenke, ist mir überhaupt nicht gut. Das Kind sagt auch das Opa kein warmes Wasser hat, weil er kein Geld hat den Gastank zu befüllen usw...
Habt ihr vielleicht einen Rat für mich?
Hi iphoneuser
Zuerst mal eine Frage
Sorgerechtsklage läuft gerade, Gerichts hat Verfahrensbeistand für den kleinen angeordnet.
Hast du das SG und sie will es dir entziehen, oder wart ihr nicht verheiratet und du klagst das SG ein?
Ohne SG hast du so gut wie keine Möglichkeiten.
Gruss Wedi
HI iphoneuser,
Anwalt und Jugendamt sagen, es muss wohl erst etwas passieren bei dem Opa, sonst könnte man da nichts machen
Leider ist es so wenn du kein Sorgerecht hast ist es schwer oder fast unmöglich. Das Problem wenn du diese Sachen beim JA meldest hast du kaum eine Chance ich hab es selber erlebt man will sich ja bloß rächen oder ähnliche aussagen kommen dann. Deine einzige Chance ist das gemeinsame Sorgerecht oder wenn Nachbarn sich melden beim JA wegen Kindeswohlgefährdung aber auch dann noch ist es schwierig bevor die Ämter sich bemühen. Leider
OSR
Sorgerechtsklage läuft gerade
Genauere Fakten ?
Meine allergrößte Sorge ist aber, wenn nicht Papa Wochenende ist, ist der kleine bei seinem Opa. Wäre ja auch alles halb so schlimm, aber der Opa wohnt 35Km weg von zuhause, ist Alkoholiker und Gewalttätig. Ist auch bei der Polizei bekannt, da er sehr oft in der Ausnüchterungszelle verbleibt. Das Kind hat eine Katzenallergie, und der Opa hat 2Katzen!
Falls Du Kläger auf SR bist, sind das gewichtige Fakten für Dich.
Bei einer solchen Betreuungsperson hat ein Kind nichts zu suchen und ist massiv gefährdet !
Mache ich mir umsonst sorgen?
Nein, absolut nicht.
Anwalt und Jugendamt sagen, es muss wohl erst etwas passieren bei dem Opa, sonst könnte man da nichts machen 🙁
Da fällt Dir doch sicher das eine oder andere ein, was in der Vergangenheit dort schon alles passiert ist 😉
Falls Du Kläger auf SR bist, sind das gewichtige Fakten für Dich.
Bei einer solchen Betreuungsperson hat ein Kind nichts zu suchen und ist massiv gefährdet !
[...]
Da fällt Dir doch sicher das eine oder andere ein, was in der Vergangenheit dort schon alles passiert ist 😉
bei einer Klage auf's GSR nach § 1626a BGB ist das Sammeln und Vortragen von Dreck gegen den sorgeberechtigten Elternteil und sein Umfeld ungefähr der falscheste Ratschlag, den man geben kann. Hier geht es um erkennbare Kooperationsbereitschaft zum Wohle des Kindes und nicht um "Herr Lehrer, ich weiss was!"
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sorgerecht habe ich nicht und ich war nicht verheiratet. Die Klage hat mein Rechtsanwalt eingeleitet, und es ist zu einer Verhandlung gekommen. Da meine Ex aber alles blockt was mit mir zu tun hat, und mein Anwalt ihr schon Machtspiel und Vater sein 2.Klasse vorgeworfen hat, hat das Gericht entschieden erneut einen Rechtsbeistand anzuordnen. Im Umgangsrechtsstreit hatte das Kind auch einen Rechtsbeistand. Dieser hat in seinen Bericht geschrieben, dass mein Kind sehr Vaterfixiert ist, und gerne die Zeit bei seinem Vater verbringt. Warum jetzt wieder ein Beistand angeordnet wird, ist mir ein Rätsel.
Ich habe halt einfach große Angst das dem Kind etwas passiert. Und man merkt das deutlich das sich das Kind nicht wohlfühlt. Ich bin eigentlich immer der Meinung das ein Kind zu Mutter gehört, aber wenn das Kind keinen richtigen Bezug zu der Mutter hat, und sich nicht richtig darum kümmert, denke ich soll sie es doch lieber dem Vater geben. Es geht ihr anscheint nur um Geld und Macht leider.
Hi
Ja, stimme dir vollkommen zu, es ist nicht nicht ratsam mit Dreck aus der Vergangenheit zu werfen.
Was zählt ist das jetzt und die Zukunft.
Gruss Wedi
(bezog sich auf brille's bezogen auf diskurso's Beitrag)
Ja, stimme dir vollkommen zu, es ist nicht nicht ratsam mit Dreck aus der Vergangenheit zu werfen.
Was zählt ist das jetzt und die Zukunft.
(bezog sich auf brille's bezogen auf diskurso's Beitrag)
Unsinn.
Das Kindeswohl ist auch jetzt und in Zukunft. gefährdet, wenn es 14-tägig weiterhin von diesem Opa betreut wird.
Das sind harte Fakten, die nichts mit "Dreck aus der Vergangenheit" zu tun haben.
Ich riet iphoneuser lediglich aufmerksam nach zurückliegenden Ereignissen Ausschau zu halten, um ganz konkret diese Kindeswohlgefährdung nachzuweisen. Allein schon der Kontakt mit Katzen kann lebensgefährlich für ein Kind mit Katzenhaarallergie sein, von den Aufenthalten des Opas in der Ausnüchterungszelle mal ganz abgesehen ...
Ich halte übrigens überhaupt nichts von Strategien, solche Kindeswohlgefährdungen großzügig zu ignorieren, nur weil ma(n) damit offen die KM kritisieren könnte, da man(n) das ja aus taktischen Gründen nicht dürfe ...
Dazu gehört eben auch selbstbewusst und frei von falscher Angst vor mütterfreundlichen Familiengerichten durchaus auch von "Herr Lehrer, ich weiss was!" Gebrauch zu machen, allerdings selbstverständlich verbunden mit der Auflistung von Alternativen, die man(n) für das Kind bieten kann.
Ganz konkret in diesem Fall: Betreuung durch den Vater statt durch einen polizeibekannten Komatrinker.
@ diskurso,
ich weiss nicht, woher Du Deine "familienrechtlichen Kenntnisse" hast - aber die Schlüsse, die Du daraus ziehst und anderen rätst, sind brandgefährlich. Als nichtsorgeberechtigter Elternteil hat man bei Betreuungsfragen soviel Mitspracherecht wie der Nachbar oder der Postbote: Keine. Und wenn der Nachbar irgendwo "Meldung" macht über Dinge, die er über die Mutter und ihre Familie zu wissen glaubt, wird dieser Meldung zwar möglicherweise mal jemand nachgehen - aber garantiert nicht mit der Folge, dass der Nachbar das Sorgerecht für das Kind der Mutter bekommt; das gilt für nichtsorgeberechtigte Väter analog. Und sollte sich das "Hörensagen" als Dummfug erweisen, bekommt er möglicherweise noch eine Anzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder Stalking.
Das Kindeswohl ist auch jetzt und in Zukunft. gefährdet, wenn es 14-tägig weiterhin von diesem Opa betreut wird.
sagt wer?
Das sind harte Fakten, die nichts mit "Dreck aus der Vergangenheit" zu tun haben.
harte Fakten sind Fakten, die gerichtsfest beweisbar sind. Behauptungen zählen nicht hierzu. Mit Dreck werfen qualifiziert sich niemand für's Sorgerecht; ansonsten gäbe es in Deutschland Prozesslawinen.
Dazu gehört eben auch selbstbewusst und frei von falscher Angst vor mütterfreundlichen Familiengerichten durchaus auch von "Herr Lehrer, ich weiss was!" Gebrauch zu machen, allerdings selbstverständlich verbunden mit der Auflistung von Alternativen, die man(n) für das Kind bieten kann.
Ganz konkret in diesem Fall: Betreuung durch den Vater statt durch einen polizeibekannten Komatrinker.
Müsste jemand, der sich wie Du über zu Unrecht gegen ihn erhobene Missbrauchsvorwürfe beklagt, nicht besonders vorsichtig sein mit Bezeichnungen wie "polizeibekannter Komatrinker" über Menschen, die er nicht einmal kennt?
Abgesehen davon lautet die Alternative selbst im worst case nicht "Betreuung durch den Vater", sondern "Kind kommt ins Heim oder in eine Pflegefamilie."
Das GSR oder gar das ASR ist auf diese Weise nicht zu bekommen. Glaube es oder lasse es, aber gib anderen hier bitte keine irrealen Ratschläge! Der (sowieso noch seltene) Weg zum GSR heisst Kooperation, nicht Denunziation.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi diskurso
Da du mich zitiert hast, will ich nochmal meinen Senf dazu geben.
Vor ca. 9 Jahren(oh Gott, ich habe bald 10 jähriges ...)war im Verbund des Scheidungsverfahren auch die SG Frage vor Gericht.
Ich hatte alle Fehler meiner EX gesammelt und protokoliert, mit Datum und Uhrzeit hatte ich alles aufgeschrieben.
Als ich dann zu Wort kam, fing ich sofort an meine gesammelten Werke vorzutragen.
Beim Dritten Satz bekam ich einen Tritt von meinem Anwalt, der die Reaktion des Richters beobachtet hatte.
Als ich verwirrt aufhöhrte, sagte der Richter,: wenn sie jetzt weiterredet hätten, hätte ich den Saal verlassen und wäre wieder gekommen wenn sie die Storry zu Ende verzapft hätten.
Nicht die Vergangenheit will ich hören, sondern wie sie es als Eltern in Zukunft schaffen wollen, dem Kindeswohl entsprechend miteinander klar zu kommen.
Ich beteuerte mich zu bessern und das GSR blieb bestehen.
Danach waren noch zwei andere SG Verfahren, einmal wegen dem Vorwurf der Kommunikationsschwierigkeiten und danach nochmal wegen der räumlichen Distanz zu meinen Kindern.
In den drei Verfahren wurde mir das SG nicht genommen.
Ich denke weil ich nie schlecht über EX gesprochen habe, habe ich in schwierigen Verhandlungen das SG behalten dürfen, das schlecht reden war KM's part.
Gruss Wedi
Moin wedi,
in Ergänzung:
Ich denke weil ich nie schlecht über EX gesprochen habe, habe ich in schwierigen Verhandlungen das SG behalten dürfen, das schlecht reden war KM's part.
Du HATTEST das Sorgerecht bereits, weil Du mit der Mutter Deiner Kinder verheiratet warst. Der Opener will es jedoch BEKOMMEN - und dafür braucht es Konsens zwischen den Eltern, denn nur dieser wird als kindeswohlförderlich angesehen - und eben kein "Herr Richter, soll ich Ihnen mal sagen, was meine Ex für eine Schlimme ist?"
Die Variante "wer am meisten Dreck schmeisst, gewinnt das Gerichtsverfahren" gibt es nur im Trash-TV bei Barbara Salesch & Co., aber nicht im richtigen Leben. Gerade deshalb halte ich es für brandgefährlich, einen Familienrechts-Newbie auf ein solches Gleis zu setzen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
harte Fakten sind Fakten, die gerichtsfest beweisbar sind.
Richtig:
Ist auch bei der Polizei bekannt, da er sehr oft in der Ausnüchterungszelle verbleibt.
Gerichtsfest beweisbar !
Müsste jemand, der sich wie Du über zu Unrecht gegen ihn erhobene Missbrauchsvorwürfe beklagt, nicht besonders vorsichtig sein mit Bezeichnungen wie "polizeibekannter Komatrinker" über Menschen, die er nicht einmal kennt?
Ich bezog mich auf die zitierte Schilderung von iphoneuser in der Annahme, das das doch wohl stimmen wird.
Oder beschuldigst Du iphoneuser nun der Falschaussage :question:.
Abgesehen davon lautet die Alternative selbst im worst case nicht "Betreuung durch den Vater", sondern "Kind kommt ins Heim oder in eine Pflegefamilie."
Mooment.
Ich meinte dabei nicht die generelle Betreuung durch den KV, sondern die Betreuungszeit, in der das Kind dem Opa überlassen wird.
Deine Angstmache ist wenig hilfreich und hinterlässt bei iphoneuser womöglich den Eindruck:
bloß nicht den kindeswohlgefährdenden Opa erwähnen, sonst kommt das Kind noch ins Heim.
Das GSR oder gar das ASR ist auf diese Weise nicht zu bekommen. Glaube es oder lasse es, aber gib anderen hier bitte keine irrealen Ratschläge!
Ich gebe hier Ratschläge wie ich es für nötig erachte, seit wann wird hier zensiert ?!
Ob die nun Deiner Ansicht nach "irreal" sein mögen, sei dahingestellt.
seufz,
Ich bezog mich auf die zitierte Schilderung von iphoneuser in der Annahme, das das doch wohl stimmen wird.
Oder beschuldigst Du iphoneuser nun der Falschaussage :question:.
ich hatte wohl recht in meiner Vermutung mit einer Überdosis Barbara Salesch. Deshalb nochmal zum Mitmeisseln: Es werden keine Zeugen gehört und es geht nicht um "Falschaussagen", denn ein Familiengerichtsverfahren zur Erlangung des GSR hat nicht das Geringste zu tun mit einem Strafprozess. Es geht auch nicht um einen Contest namens "welcher Elternteil ist besser?" Und das GSR bekommt auch nicht, wer den bereits sorgeberechtigten Elternteil (bzw. in diesem Fall dessen Familie) als "kindeswohlgefährdend" bezeichnet. Damit stellt man sich höchstens selbst das Zeugnis aus, nicht über die zwingend nötige Kooperationsbereitschaft zu verfügen. Damit ist das GSR-Verfahren gelaufen. Glaub es oder lass es, aber erteile keine falschen Ratschläge, für die Du die Verantwortung nicht übernehmen kannst!
Ich meinte dabei nicht die generelle Betreuung durch den KV, sondern die Betreuungszeit, in der das Kind dem Opa überlassen wird.
darüber hat ein nicht sorgeberechtigter Elternteil nicht zu entscheiden; nicht einmal, wenn er "gute Gründe" zu haben glaubt.
Deine Angstmache ist wenig hilfreich und hinterlässt bei iphoneuser womöglich den Eindruck:
bloß nicht den kindeswohlgefährdenden Opa erwähnen, sonst kommt das Kind noch ins Heim.
die Kenntnis familienrechtlicher Realitäten hat nichts mit "Angstmache" zu tun. Was der Opa tut oder welche Haustiere er hat, interessiert bei einem GSR-Verfahren kein Schwein.
Ich gebe hier Ratschläge wie ich es für nötig erachte, seit wann wird hier zensiert ?!
wenn Dich hier jemand zensieren wollte, würden Deine Beiträge gelöscht. So werden sie nur richtiggestellt. Auch das sind Unterschiede, die man kennen sollte...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi diskurso
Lass uns das ganze doch mal durchspielen
iphoneuser behauptet:
KM bringt Kind xyz zu Opa der nachweisslich Alkoholiker ist und schon öfters in der Ausnüchterungszelle verbringen musste.
KM behauptet:
Ja, Vati ist krank er hat viel durchmachem müssen und trinkt des öfteren abends, wenn er allein ist.Er musste deswegen schon auf der Wache übernachten, aber als mein Kind da war, war er nüchtern und ist ein liebevoller Opa und ausserdem war ich immer mit dabei, wenn ich mal für ein paar Minuten weg war, war immer jemand da, der aufpasste.
In Zukunft werde ich aber besser darauf achen.
iphoneuser behauptet:
Das Kind wird jeden Tag von 7Uhr 50 bis 19 Uhr abgeschoben.
KM behauptet:
Ich muss arbeiten, genau wie mein Ex auch der im Schichtbetrieb ist und überhaupt nicht planen kann.
Das Kind ist in guter sozialer Betreuung und lernt mit anderen Menschen umzugehen.
Schulisch ist das Kind im norm Bereich und hat keine Defizite.
Ich bin immer für mein Kind da und wenn es krank ist, oder sontige Schwierigkeiten auftreten bin ich da.
Alles in allem versucht KV mir anzukreiden, das unsrere Beziehung gescheitert ist und nutzt jede Gelegenheit mir und dem Kind das Leben schwer zu machen.
Alles was ich sage und mache wird angezweifelt und schlecht geredet.
Täglich rufte er an und beschimpft, ja terrorisiert mich.
Er will mir eins auswischen weil ich ihn verlassen habe.
Nur ein paar Ansätze, was meinst du wie würde ein Anwalt die Vorwürfe verwerfen?
Wie würde ein Richter das sehen?
Würde er das GSR Urteilen?
Kommunikation gleich null, kooperation gleich null, Sorgerecht gleich null.
Gruss Wedi
ich hatte wohl recht in meiner Vermutung mit einer Überdosis Barbara Salesch.
Du selbst warst es, der von "Fakten, die gerichtsfest beweisbar sind" sprach.
Selbstverständlich sollte iphoneuser den Komatrinker nicht als Hauptargument im SR-Verfahren anführen, kein Grund jedoch, ihn und seine praktizierte Kindeswohlgefährdung zu verschweigen.
Im Übrigen mag ich Deine Erklärbär-Forumguru-Mentalität nicht.
Glaub es oder lass es, aber erteile keine falschen Ratschläge, für die Du die Verantwortung nicht übernehmen kannst!
Irrtum, meine Ratschläge gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen, ob sie Deiner Ansicht nach falsch sind, sollte iphoneuser selbst entscheiden.
Junge, Junge - Du klingst ja schon wie so manche Ex ...
wenn Dich hier jemand zensieren wollte, würden Deine Beiträge gelöscht. So werden sie nur richtiggestellt. Auch das sind Unterschiede, die man kennen sollte...
Genau diese Oberlehrermentalität meinte ich ... :rofl2:
Hi diskurso
Lass uns das ganze doch mal durchspielen
Tut mir leid, aber wie Du selbst schon schreibst, ist das reine Spekulation.
Diesen Fall werde ich jetzt sicher nicht ausführlich "durchspielen", das ist reine Zeitverschwendung.
Daran beteilige ich mich nicht, denn die Situation könnte genau so gut völlig anders sein.
Diese Spekulationen dann auch noch als alleinige Wahrheit darzustellen (wie brille es macht), ist nicht nur wenig hilfreich, sondern trägt auch noch einen ideologischen Mantel, den ich in diesem Forum bisher so deutlich noch nicht begegnet bin.
Hi
Tut mir leid, aber wie Du selbst schon schreibst, ist das reine Spekulation.
Spekulation,...?
Nein, ich habe nur viel erlebt und gebe meine Erfahrungen weiter.
Und du kannst mir glauben, Anwälte und das was Exen daraus machen, wenn man(n) mit Dreck schmeisst, geht unter keine Kuhhaut.
Gruss Wedi
(Jetzt bekommt iphoneuser bestimmt Angst, weil wir uns hier so zerfleddern)
Hi diskurso,
nach der derzeitigen Regelung wird auf Antrag das GSR vor Gericht nur dann ausgeurteilt ,wenn entweder die KM dem freiwillig zustimmt oder der Richter überzeugt ist, das das GSR für das Wohl des Kindes wichtig ist.
Dazu ist aber auch notwendig, das die Eltern sich miteinander verständigen können und es anzunehmen ist, das sie sich auf Dinge, die bei GSR gemeinsam zu entscheiden sind einigen können.
Wenn dann der nichtsorgeberechtigte Elternteil vorher und in der Verhandlungsphase mit Dreck wirft, wird das schlicht und einfach keinen Richter davon überzeugen. Kein Richter wird sich absehbar mehr Arbeit als nötig machen. In dem Fall ,das der Vater schon vorher moniert ,das das Kind viel zu oft im KiGa/Hort betreut wird, kann der Richter an 5 Fingern abzählen, wie lange es dauert bis er die Eltern genau deswegen wieder vor sich hat. weil sie sich genau in diesem Punkt nicht einigen können. Die logische Konsequenz wird sein, daß das ASR be ider KM verbleibt.
Gruß Tina
P.S.: Das soll aber niemanden daran hindern es trotzdem zu versuchen. Nur jammern ,wenns dann nicht klappt sollte man nicht.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein, ich habe nur viel erlebt und gebe meine Erfahrungen weiter.
Eben !
nach der derzeitigen Regelung ...
Ich kenne alle Einzelheiten der aktuellen Gesetzeslage und dazu praktizierte Beschlüsse, danke 😉
Wenn dann der nichtsorgeberechtigte Elternteil vorher und in der Verhandlungsphase wirft,
Zum letzen Mal: es geht nicht darum, "mit Dreck zu werfen", sondern nicht vor lauter Angst und Respekt vor dem "hohen Gericht" nachweisbare Kindeswohlgefährdungen zu verschweigen.
Wie bereits gesagt, im Zentrum einer SR-Klage sollte das allein natürlich nicht stehen.
P.S.: Das soll aber niemanden daran hindern es trotzdem zu versuchen. Nur jammern ,wenns dann nicht klappt sollte man nicht.
:thumbup: :thumbup: Meine Rede ...
Ich bin kürzlich erst am Amtsgericht mit allen nur denkbaren mütterorientierten Klischees konfrontiert worden.
Ich sehe es positiv, denn es gibt immer mehr unabhängige Urteile und das OLG wird meinen Fall ganz anders bewerten, da bin ich mir wirklich sehr sicher.
Abgesehen davon, war es endlich an der Zeit und eine gute Gelegenheit, die willkürlich tagesformabhängig entscheidende RichterIn loszuwerden - schlimmer kann es wirklich nicht mehr werden 😉
Damit habe ich aber nun auch alles gesagt dazu. 🙂
Lassen wir lieber iphoneuser hier zu Wort kommen und bleiben beim Thema.