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Kindeswohlgefährdung?

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 Mux
(@mux)
Registriert

Moin iphoneuser,

zu Deinem aktuellen Problem kannst Du nur folgendes tun: Mit Deiner Ex reden.
Meist kommt dann der Satz auf solchen Rat: "Mit der kann ich aber nicht reden!"
Dann kannst Du Dich noch an JA wenden, was Du offensichtlich schon getan hast.
Also bleibt nur, wirke auf die KM ein und versuche etwas für Dein Kind zu erreichen!

Per Gericht machs Du nichts! Selbst die Erteilung des GSR bringt Dich keinen Deut
bzgl. Deines Problems weiter.

Wenn Du wirklich von einer Kindeswohlgefärdung ausgehst, müsstest Du konsequenterweiser  
das ASR beantragen und nicht das GSR.

Zum GSR: Aufgrund der Diskussion, die diskurso hier führt, nochmal eindringlich mein Rat:
Schon Umgangsverfahren werden als Indiz für das Scheitern einer vernünftigen
Kommunikationsebene zwischen den Eltern gesehen und kann zum Ausschlusskriterium
für das GSR werden. Das brauchs oft noch nichtmal ein kritisches Wort zur KM.
Beim GSR-Verfahren haben Antragsteller und Antragsgegner vor Gericht klare Rollen zu spielen:
Der Antragssteller (also Du) hat eine ausgezeichnete Kommunikationsebene und Elternebene
darzustellen, Deine Ex braucht nur Streit vom Zaun zu brechen. Willst Du diesen Part übernehmen,
kannst Du Dir Geld für den Anwalt sparen. Das fiese ist, dass der Part "Streit vom Zaun brechen"
leichter ist und mehr Spaß macht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Streit begründet ist,
oder wer Recht hat.  

@diskurso: Ich teile voll und ganz Martins Einschätzung und halte Deinen Rat in Sachen GSR
für absolut tödlich.

LG,
Mux

       

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mux,

@diskurso: Ich teile voll und ganz Martins Einschätzung und halte Deinen Rat in Sachen GSR
für absolut tödlich.

genauso tödlich wie die Empfehlung, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen. Daran ändert auch das trotzige Beharren nichts, dass das bislang vielleicht nur deshalb nicht funktioniert habe, weil es noch keiner versucht hat...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:28
(@iphoneuser)
Schon was gesagt Registriert

Das hier so ein Steit entsteht wollte ich eigentlich nicht. Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Tja kommt mir iwie bekannt vor das mit der Kommunikation. Ehrlich was meine Ex macht und tut in ihrem Leben interessiert mich nicht solange das Kind nicht leiden muss. Einen Racheakt oder ähnliches plane und habe ich definitiv nicht.

Die Kommunikation sah so aus bevor ich das Umgangsrecht noch nicht hatte. So wie es meiner EX halt passt.

- ans Telefon ist die nie gegangen.
- SMS war ebenfalls ein Glücksspiel  meist kam eine Antwort 4 Tage später oder kurz vor Abholung
- Ausreden waren immer, vergessen, Kind ist Krank usw usw

Nun sind feste Zeiten vereinbart ich brauch weder anrufen oder simsen. Klappt auch ganz gut. Nur nachdem Urteil merkt man deutlich, dass der Lebensgefährte meiner EX nun gewaltig ein Problem mit dieser Niederlage hat. Provozierende Haltung, er macht nun teilweise die übergaben etc. wo ich aber auch ganz ehrlich drüber stehe.

Kommunikation ist seitdem Urteil gleich Null! Richter scheint aber wegen dem gemeinsamen SGR nicht abgeneigt zu sein, sonst hätte er ja nicht einen Verfahrensbeistand für das Kind angeordnet. Desweiteren wird sich das Jungendamt meine Wohnung anschauen in den Ferien. Von daher denke ich auch wenn die Kommunikation gleich null ist, dass man sich dann erst recht wegen dem Kind zusammen setzen muss. Ob es klappt steht auf einem anderen Blatt, nur ich bin voller Hoffnung. Die Sorgen die ich habe, habe ich bisher nur meinen Anwalt mitgeteilt. Weder Jugendamt oder sonst wer weiß etwas davon. Habe halt einfach Angst das meinem Kind etwas passiert dort. Desweiteren wenn ein Kind sich unwohl fühlt und den Wusch äußert auch mal gerne zuhause zu sein, welches Elternteil macht sich da nicht sorgen?
Zur Info auch wenn das Kind mal Krank ist, ist es bei dem Opa! Sie plfegt es nicht. Das ich das Gefühl habe, nur wegen Geld und Macht ist aus meiner Sicht nicht unbegründet wenn man mal alles zusammenfasst.

Das sie arbeitet finde ich toll, und es ist auch wichtig, nur ganz klar für das Kind ist der Tagesablauf zu heftig meiner Meinung nach. Wenn ich das Kind abends abhole, der schläft ja schon fast im Auto ein. Er ist nicht ein Wochenende zuhause was ich auch nicht gut finde. Wie gesagt ist meine Meinung. Sorgen habe ich nur wegen dem Opa.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 13:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Iphoneuser,

ich kann mich Brille und Mux nur anschließen. Gerade Mux hat den Kampf von "Deiner Seite" aus begonnen und die Erfahrung gemacht, wie schwer es ist, als nichtsorgeberechtigter Elternteil Punktsiege zu erringen.

Grundsätzlich hilft es vielleicht auch, sich in die Rolle des Richters zu versetzen. Vor ihm sitzt eine (heulende) KM, die beteuert, der KV macht ihr schon ohne Sorgerecht das Leben schwer und hat nur als Ziel, ihr das Kind wegzunehmen, dabei arbeitet sie schon schwer, um sich und dem Kind ein anständiges Leben zu schaffen und selbst DAS wird noch gegen sie ausgelegt. Auf der anderen Seite ein KV, der beteuert, dass KM das Kind nur abschiebt, der alkoholkranke Opa eine Gefahr ist und das Kind dringend vor dieser Familie beschützt gehört.
Der wird sich denken: Super, die können so schon nicht auf einen Nenner kommen, wenn die jetzt noch abstimmen müssen, ob das Kind auf Schule A oder Schule B soll, ob die abstehenden Ohren angelegt gehören oder das Kind evangelisch oder katholisch getauft wird, dann hab ich die hier alle naselang vorm Gericht stehen und muss Unterschriften ersetzen. Och nääää.

Aus meiner bald 8jährigen Erfahrung aus Vatersein und der sich wandelnden Rechtsprechung heraus haben hier die Väter die größten Erfolge erzielt, die wirklich besonnen vorgegangen sind. Das heißt, sie haben sich am Kindeswohl orientiert, sie haben nicht herausgestellt, was die Gegenseite alles falsch macht, sondern den Fokus darauf gelegt, selbst so viel wie möglich "gut" zu machen. Sie haben immer und immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert, den Müttern signalisiert, dass sie ihnen nichts wegnehmen wollen, sondern dem Kind "so viel wie möglich von beiden Eltern" geben zu wollen. Jetzt wollte ich Dir gerade einen Link zu einem Paradebeispiel dafür schicken, aber das ist leider ein Fall aus dem Sonderfallforum.

Und zum Thema Opa:
Der Vater meines Sohnes ist ebenfalls Alkoholiker. Aus diesem Grund teile ich natürlich Deine Bedenken. Als ich damals im Rahmen der Scheidung das Gespräch beim Anwalt geführt habe, hat dieser mir klar davon abgeraten, das ASR zu beantragen. Gründe: 1. hat man dann das JA an der Backe und 2. (und natürlich schwerwiegender) Alkoholismus ist heute eine anerkannte Krankheit. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zum SR-Entzug führt, ist nicht größer als 50/50 und ich solle zusehen, dass ich eine Gesprächsbasis schaffe, durch die ich auch in die Lage gerate, so viele Entscheidungen wie möglich entweder gemeinsam zu treffen oder entsprechende Vollmachten zu erhalten. Das hat wunderbar funktioniert. Ich habe auch die Umgänge zwischen Vater und Sohn nie unterbunden, im Gegenteil, ich habe aber immer ein Auge darauf gehabt, dass er das Kind nicht alkoholisiert in die Finger bekommt. (Mehr auf Anfrage).

Meines Erachtens bringt es überhaupt nix, mit Tarzangebrüll in den Gerichtssaal zu stürmen und auf den "aktenkundigen" Opa einzuprügeln oder die anderen Dinge, die KM falsch macht. Wenn Du zum Chef gehst und eine Gehaltserhöhung willst, dann scheißt Du ihn ja auch nicht wegen seines schlechten Führungsstils zusammen, oder?

Auch wenn es schlimm ist, dass Väter heute noch nicht von Geburt bzw. Feststellung der Vaterschaft an die gleichen Rechte haben, ist das nun mal zur Zeit ein Fakt, den man wahrhaben muss. Und Diplomatie ist dann immer noch der bessere Weg als der Bodenkrieg. Auch wenn beides zum Ziel führen kann, hinterlässt Diplomatie eben keine verbrannte Erde.

In diesem Sinne.....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 14:28
(@iphoneuser)
Schon was gesagt Registriert

Update:
Verfahrensbeistand war nun bei mir. Ist eine Psychologin die sich erst mit mir unterhalten hat, und dann mit dem Kind an einem anderen Termin. Sie hat sich 2 Stunden mit dem Kind beschäftigt. Ihr Gutachten sieht so aus:
-das gemeinsame Kind sehr Vaterfixiert ist
-das Kind den Lebensgefährten der Kindesmutter nicht mag
-die Erziehungsfähigkeit der Mutter sehr stark anzweifelt
-der Tagesablauf des Kindes bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung ist
-sie dem Gericht mitteilt das mein Kind besser bei mir leben sollte.

Die KM hat sich bei der Psychologin nicht gemeldet, und diese kann sie auch nicht erreichen.

Habe nun das mit meinen Anwalt besprochen, und die Klage wegen dem GSR wurde erweitert, aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Des weiteren hat mir die Psychologin noch gesagt, das GSR nichts im Wege steht. Auch wenn keine Kommunikation zwischen den Eltern gibt, ist dieses kein Grund. Es gäbe 3 Sachen die dagegen sprechen würden. 1. Drogen bzw. Alkohol. 2. verdacht der Kindesentführung ins Ausland. 3. Kondenswohlgefährdung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2011 10:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

das klingt gut für Dich  😉

Jetzt bleibt zu hoffen, dass der Richter noch die richtigen Schlüsse daraus zieht.
Denn entscheiden wird er und nicht die VP.

Die Tatsache dass KM sich der VP entzieht, sollte ihm aber ein klares Signal sein.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 10:50
(@iphoneuser)
Schon was gesagt Registriert

Update:
KM hat sich immernoch nicht beim Verfahrensbeistand gemeldet. KM hat wegen den Sommerferien Gericht belogen, und war überhaupt nicht im Urlaub. Kind war nun noch die letzten 2 Wochen bei mir. In 2 Wochen hat die KM nicht einmal angerufen, und das Kind wollte auch nicht seine Mutter sprechen. Besuch vom Jungendamt bekommen, da diese mal das Kind befragen wollten. Kind hat sich geäußert, will nicht zur Mutter und will auch lieber beim KV wohnen.
Kind wieder zurück zur Mutter gebracht nach 2. Wochen Ferien und Kind war gerade mal 30min zu hause. KM hat das Kind dann sofort wieder zu dem Opa gebracht wo er heute noch ist.

Die Sorge bleibt berechtigt von meiner Seite aus, Sie kümmert sich überhaupt nicht um das Kind und schiebt es noch zu einem Spriti ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2011 21:23
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