Kontakt zum Vater
 
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Kontakt zum Vater

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(@maria22)
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Hallo zusammen,

ich war lange stiller Mitleser und erhoffe mir einige Ratschläge. Ich weiß, dass ich als Mutter in der Vergangenheit viel falsch gemacht und somit zur jetzigen Situation beigetragen habe.

Vor 10 Jahren wurde ich von einer lockeren Affäre schwanger. Meine Affäre war nicht glücklich darüber, dass ich mich gegen eine Abtreibung entschieden habe. Ich habe ihm dann die Möglichkeit gegeben, komplett außen vor zu bleiben, was er dankbar angenommen hat. Auch mir war es zu diesem Zeitpunkt recht, denn da ich ihn kaum kannte, wollte ich ihn nicht als Co-Elternteil. Rückblickend eine sehr egoistische Einstellung, was ich jetzt weiss.

Die Vaterschaft habe ich also nicht feststellen lassen. Vom Jugendamt kam damals ein Brief, in der sie Hilfe anboten, da ich aber nie irgendwelche Leistungen bezogen oder Unterhaltsvorschuss beantragt habe, war es das auch schon. Ich bin nach 6 Monaten wieder arbeiten gegangen, finanziell stand ich auch ohne Unterhalt gut da.

Zum Vater hatte ich in dieser Zeit lockeren und freundlichen Kontakt über Mail. Hin und wieder sendete ich ihm Bilder, er mir Infos über eventuelle Krankheiten in der Familie.  Unser Verhältnis war besser als damals zu Zeiten der Affäre. Irgendwann kam er dann rum und wollte das Kind treffen, da war es 4 Jahre alt. Ich habe zugestimmt und die beiden waren sofort ein Herz und eine Seele. Daraufhin kam es zum regelmäßigen Umgang, was mich dann auch sehr gefreut hat, gerade für unser Kind. Wir haben beide sehr viel Zeit und Geld darin investiert, da er einige 100 km weit weg wohnte, aber es lief gut.

Der Vater wollte aber die Vaterschaft erst einmal nicht anerkennen und auch erst einmal keinen Unterhalt zahlen, denn seine Familie und damals schon langjährige Freundin wusste nichts von einem Kind. Denn anfangs hatte er ja gar nicht geplant, im Leben des Kindes präsent zu sein. Er wollte  die Sache aber schon bald auflösen, die Vaterschaft anerkennen und finanziell beitragen, aber immer kam irgendetwas dazwischen oder er fand nicht den Mut. Er meinte, seine Familie würde zwar erst geschockt sein, aber sich letztendlich sicher freuen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass das Kind seine Großeltern bald kennen lernt. Aber letztlich war es mir auch nicht so wichtig, unser Kind war mit seinem Vater glücklich und ich hatte mittlerweile meine eigene Familie mit einem weiteren Kind. Ich hatte keine Nachteile, also hab ich ihn nicht gedrängt. Es war mir auch zu unbequem, die Konfrontation zu suchen. Es lief also in aller Heimlichkeit seiner Familie und Freundin gegenüber einige Jahre so.

Irgendwann hörten wir dann plötzlich einige Wochen nichts mehr von ihm. Er war nicht erreichbar und einen Umgangstermin liess er ausfallen. Als er sich meldete, kam heraus, die Freundin war ungeplant schwanger. Sie wusste nun über das bestehende Kind Bescheid und er und sie würden nun etwas Zeit brauchen. Und er würde sich melden und dann könnte meine ganze Familie zu Besuch kommen. Die Freundin sei offen dafür. Es ging dann noch einige Male hin und her, er zögerte das Treffen immer weiter hinaus, er wollte mit seinem Kind nicht telefonieren,  meldete sich dann wieder länger nicht. Unser Kind war traurig und ungeduldig. Dann kam die Nachricht per Mail, er hätte ja das Kind eigentlich nicht gewollt, sondern ich. Er würde jetzt den Kontakt abbrechen, das solle ich respektieren. Seine Familie wisse nun auch Bescheid und wolle mit dem Kind ebenfalls nichts zu tun haben. Ich weiß bis heute nicht, warum und weshalb eigentlich. Es gab kein abschließendes Gespräch, meine Bitte, es dem Kind persönlich zu sagen, ist er nicht nachgekommen Danach kam nichts mehr von ihm, überall war ich  geblockt, er reagierte nicht auf meine Anfragen, dass wir nach so langer Zeit eben nicht mehr den Weg des „Ignorierens“ gehen können, sondern es rechtlich und moralisch klären müssen.

Ich bin dann zum Jugendamt, wahrscheinlich hauptsächlich aus Wut, muss ich jetzt zugeben, denn mein Kind war am Boden zerstört und ich fühlte mich nach Jahren des nichts einforderns ver**scht.. Die daraufhin eingerichtete Beistandschaft schrieb ihn an, um die Vaterschaft feststellen zu lassen und Unterhalt zu fordern. Gleichzeitig schrieb ich ihm noch eine Email und eine Whatsapp, ob wir das ganze nicht gütlich lösen könnten, da ich eine gerichtliche Auseinandersetzung eigentlich nicht will, aber es notfalls durchziehen würde. Ich hoffte, der Warnschuss mit dem Jugendamt war genug, um ihn zur Vernunft zu bringen. Es kam daraufhin von seinem Anwalt ein Brief, in dem er mich darauf festnagelte, dass ich ja versprochen hätte, keinen Unterhalt zu fordern, daran müsse ich mich halten. Weiterhin verbot er mir und auch  dem Kind den persönlichen Kontakt zu ihm, "jedenfalls vorläufig", was auch immer das heißen mochte.

Daraufhin bereitete das Jugendamt die Klage vor, die – auch nach Meinung meines Umfelds – ihm völlig recht geschah. Erst wollte ich diese Klage auch. Dann reflektiere ich – ob ich das mache aus Rache, weil er mich und das Kind vermeintlich schlecht behandelt hatte. Oder ob es wirklich, wie ja alle vorschoben, dem Kind half. Recht auf Abstammung und so. Unserem Kind war  die rechtliche Vaterschaft und der Unterhalt aber egal. Es wusste damals gar nicht, was das ist. Es war nur unendlich traurig, dass es seinen Vater nicht mehr sah. Es hatte ein Foto des Vaters überall dabei, schrieb ihm jeden Tag einen Brief, den es ja nicht abschicken durfte. Wir mussten in psychologische Behandlung, denn zeitweise hörte dasKind deswegen auch auf zu sprechen.

Ich sah in diesem Moment nur das traurige Kind, das überschattete alles andere. Daraufhin beendete ich die Beistandschaft und teilte dem Anwalt des Vaters mit, dass ich keine Ansprüche geltend mache und die Klage auf Vaterschaftsfeststellung nicht weiter betreibe. Und dass ich mich freuen würde, wenn er oder seine Familie sich in Zukunft bei uns meldet und dass die Tür jederzeit offen ist, denn das Kind vermisse ihn.

Ich war überzeugt, dass ich ihn gut genug kenne, dass er sich melden wird, wenn alles abgekühlt ist, denn ich habe ja gesehen, wie liebevoll er mit dem Kind umgegangen ist. Spätestens aber, wenn sein anderes Kind auf der Welt ist, dann würde er sicher rumkommen, dass die Halbgeschwister sich kennen lernen und zusammen aufwachsen. Ich war überzeugt, es war der beste Weg, es jetzt zu deeskalieren.

Das Jugendamt, und ganz besonders eine Sachbearbeiterin, drehte dann quasi durch. Wollte mich zwingen, die Vaterschaft feststellen zu lassen. Drohte damit, mir wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht für die Vaterschaftsangelegenheiten zu entziehen und das ganze mit einem Ergänzungspfleger alleine durchzuziehen. Man lud mich zu einem Termin, den ich aber telefonisch absagte. Ich nahm mir dann einen Anwalt, um mit dem Jugendamt zu kommunizieren. Plötzlich war das Jugendamt, was mir immer den Kopf getätschelt hatte („die arme Mutter, dieser unverantwortliche Vater, Sie können ja nix dafür“) mein größter Gegner. Ich musste wochenlang wahnsinnige Ängste ausstehen. Ich hatte Panik, den Briefkasten zu öffnen, weil ich dachte, ich werde zur Verhandlung zum Entzug der TEilsorge geladen. Es war eine schlimme Zeit und ich bereue immer noch, mich an das Jugendamt gewandt zu haben. Es kam letztlich aber gar nichts. Heisse Luft also.  Aber auch meine Familie und Freundeskreis setzte mich unter Druck, wie ich denn so doof sein kann und mich von dem Vater so über den Tisch ziehen lasse.

Das ist nun 2,5 Jahre her. Leider hat sich meine Hoffnung auch nicht erfüllt. Der Vater hat sich nicht gemeldet. Weder Kontakt aufgenommen, noch hat er nach dem Kind gefragt. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und auch keinen Unterhalt gezahlt. Auch seine Familie hat sich nicht gemeldet. Ich selbst habe mich selbstverständlich nicht getraut, ihn zu kontaktieren, denn er hat mir ja den Kontakt verboten hat.

Natürlich ging unser Leben weiter. Ich bin verheiratet und es besteht mittlerweile ein normales Vater-Kind Verhältnis zu meinem Mann, der gemeinsam mit mir auch finanziell für das Kind aufkommt. Gewollt oder nicht, sowas entwickelt sich einfach. Das Kind kennt meinen Mann, seit es ein Baby ist. Wir haben mittlerweile auch zwei weitere Kinder bekommen. Mein Mann macht zwischen den Kindern keinen Unterschied. Er stand hinter meiner Entscheidung, die Klage nicht weiter zu verfolgen, obwohl der Unterhalt des biologischen Vaters signifikant zum Familieneinkommen beigetragen hätte (Höchstsatz) ,wofür ich ihm sehr dankbar bin.

Mein Mann ist überzeugt, der leibliche Vater wird sich nicht mehr melden. Er hat nun angesprochen, er möchte das Kind adoptieren (oder eben die Vaterschaft selbst anerkennen). Bei der Geburt meines letzten Babies gab es Komplikationen und ich wäre fast gestorben, da wurde die rechtliche Absicherung relevant. Auch das Kind, welches alt genug ist, die Umstände zu verstehen, möchte die Adoption. Es wurde nach dem Kontaktabbruch psychologsich begleitet, es weiß Bescheid, dass der  Vater den Kontakt nicht wünscht. Anfangs fragte es hauptsächlich nach dem Warum und wir mussten dem Kind ehrlich sagen, dass wir es nicht wissen, aber dass es nicht schuld daran ist. Irgendwann fragte es dann nicht mehr. Auch wenn ich nie schlecht über den biologischen Vater gesprochen habe, lehnt es mittlerweile jeglichen Kontakt zu ihm ab. Ich habe das Gefühl, das Kind hat abgeschlossen.

Und auch ich frage mich mittlerweile auch, ob die Adoption nicht das sinnvollste wäre. Ich möchte meinen Mann – den sozialen Vater – nicht weiter hinhalten und ihn damit zum Platzhalter degradieren, bis der biologische Vater wieder kommt. Es ist ihm gegenüber nicht fair. Ich möchte meinem Kind nicht den leiblichen Vater nehmen, allerdings ist der Schwebezustand ohne rechtlichen Vater auch nicht mehr hinnehmbar.

Ich bin mittlerweile nicht mal mehr sicher, ob es nicht so ist, wie von meinen Freunden und dem Jugendamt gedacht, nämlich dass er nie eine Beziehung zu seinem Kind wollte und auch nie ernsthaft die Vaterschaft anerkennen wollte, sondern er mich jahrelang nur manipuliert hat, dass ich keine Ansprüche geltend mache. Wenn das wahr ist, habe ich aber ganz miese Menschenkenntnis. Ich kann es nicht glauben. Fakt ist, ich habe keine Ahnung, warum der biologische Vater oder dessen Familie sich nicht meldet.

Ich weiß einfach nicht weiter.  Ich wollte eben nicht so sein wie die Mütter, die die Väter von ihren Kindern fern halten und sie finanziell ausbluten lassen und trotzdem gab es kein Happy End. Wenn ich gleich ganz am Anfang auf Vaterschaft und Unterhalt bestanden hätte – wer weiß, vielleicht hätte unser Kind dann seinen leiblichen Vater noch.

Es sind ja hier einige Väter da, die ebenfalls keinen Kontakt zu den Kindern haben, weil das Verhältnis zur Mutter zerrüttet ist, aber ich habe noch von keinem gelesen, der einfach aufhört, sein Kind zu lieben. Deshalb schreibe ich hier. Es gehen mir einige Fragen durch den Kopf. Was würden sich solche Väter von der Mutter wünschen, um wieder den Kontakt möglich zu machen. Wie denkt der leibliche Vater? Kommt er nochmal? Soll ich darauf hoffen oder einfach mit ihm abschließen? Braucht er vielleicht ein gewisses Entgegenkommen, traut er sich einfach nicht, uns nach so langer Zeit zu kontaktieren? Oder hat er mit dem Kind abgeschlossen (geht sowas?)? Wäre  es besser für alle Beteiligten, wenn auch ich abschließe und mein Mann die Vaterrolle auch rechtlich übernimmt? Ich sehe den Wald vor Bäumen nicht.

Ich danke euch fürs Lesen von diesem Roman

Maria

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2019 14:50
(@pausbanderi)
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Dein Kind hat einen Vater, der es liebt und den es selbst liebt.

Passt doch.

Alles andere ist es nicht wert, darüber nachzudenken.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 15:00
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Maria,

erst einmal finde ich es sehr gut, wie Du mit der Sache umgegangen bist.
Das ist von Dir alles wesentlich besser angegangen worden als die Mütter mit denen wir uns hier rumschlagen das normalerweise so machen.
Du musst bedenken, eben weil dein Kind von dem leiblichen Vater weiß, das es irgendwann vielleicht selbst noch einmal auf die Suche nach ihm geht und das wieder irgendwo und irgendwie ein Kontakt zustande kommt.
Es kann sein, dass der leibliche Vater sich vor der horrenden Unterhaltsnachforderung fürchtet, die möglicherweise auf ihn zu kommt.

Ich würde die Adoption durchziehen und den leiblichen Vater dann darüber informieren.

Ich denke der leibliche Vater verdrängt das Problem und hat selbst angst, vergessen wird er das Kind aber nicht haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 16:41
(@maria22)
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Danke für eure Einschätzungen.

Es tut gut zu hören, dass ich eben nicht falsch gehandelt habe. Im Real Life höre ich das leider selten. Gerade gestern meinte meine Freudin, der Vater lacht sich eins ins Fäustchen, an was für eine Dumme er geraten ist. Ich selbst bin ein Scheidungskind, meine Mutter hat mich massiv gegen meinen Vater instrumentalisiert. Erst nach ihrem Tod habe ich eine gute Beziehung zu meinem Vater aufgebaut. Ich habe mich als Kind so unglaublich schlecht gefühlt, wenn meine Mutter über meinen Vater hergezogen ist. Ich wollte meinem eigenen Kind das um jeden Preis ersparen.

Natürlich konnte ich das alles nur so durchziehen, weil ich eine gute Ausbildung und entsprechend Geld habe, alleine für unser Kind aufzukommen. Als H4-Empfängerin hätte man mich gar nicht gelassen. Sich so verhalten zu können ist letztlich auch ein Privileg.

Ich weiß, dass das vielleicht irgendwann mal den Kontakt zum Vater suchen wird. So oder so. Ich habe auch tatsächlich die Befürchtung, dass unser Kind später den Kindsvater kontaktiert, aber zurückgewiesen wird. MIr graut davor - dank meines Handels hatte das Kind dann gar nichts - weder Geld, noch einen leiblichen Vater, noch Informationen über die eigene Abstammung. Insgesamt, mit hälftiger Kinderbetreuung etc, hätte das Kind schon einen fast 6-Stelligen Betrag an Unterhalt erhalten. Auch wenn ich diesen nicht zum Lebensunterhalt gebraucht hätte, so hätte ich ihn doch auf ein Konto ansparen können. Ich hoffe so sehr, dass es das alles zum Wohl des Kindes wert ist. Im Moment habe ich solche Zweifel und suche einfach Bestärkung 🙁

Unterhaltsforderungen hat der Vater, soweit ich das interpretiere, nicht zu befürchten. Er wurde zwar vom Jugendamt in Verzug gesetzt. Letztlich habe ich aber in den 2,5 Jahren danach und viele Jahre davor nicht die Vaterschaft feststellen lassen, obwohl mich nichts daran gehindert hat. Das dürfte verwirkt sein.

WAs die Adoption angeht: wenn wir tatsächlich diesen Weg wählen (der rechtssicherer als die Anerkennung ist), dann wird der Vater sogar notariell einwilligen müssen und wenn er das nicht tut, werden wir die Einwilligung ersetzen lassen müssen. Jugendamt, Gericht, alle wissen, dass er der Vater ist, dass er lange Zeit eine Beziehung zum Kind hatte... Ich kann ihn nicht als unbekannt angeben, was ich auch nicht würde. Falls jemand mit solchen Adoptionen Erfahrungen hat, nur her damit 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2019 18:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

verwirkt oder nicht ... Du hast einen Weg gefunden, um mit der Familie zu leben. Die Krisen sind überwunden und nun steht eine evtl. Adoption an.
Da keine Vaterschaft besteht, dürfte diese unkompliziert sein, allerdings kenne ich mich da nicht so gut mit aus ... Aber zu den rückwirkenden Unterhaltsrückständen, denke ich, dass eine Forderung gültig durchgesetzt werden könnte. Nur was dann? Dann fängt wieder alles an und im schlimmsten Fall setzt der Vater einen Umgang durch, den im Grunde keiner will.

Daher würd ich es so lassen wie es ist. Ihr kommt klar und alles ist geregelt, daher ... lächeln und winken. Wenn Dein Kind schon so gelitten hat, als der Vater den Kontakt abgebrochen hat, was kann dann noch alles passieren, wenn dies ein zweites mal passiert?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 20:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was die rechtliche Seite angeht habe ich das folgende <a href="https://www.familienrecht-bremen.eu/news/BGH_Anforderungen_an_Adoption_bei_fehlender_rechtlicher_Vaterschaft_wg._Samenspende>BGH" Beschluss vom 18. Februar 2015 (Az. XII ZB 473/13)</a> gefunden und darin das Folgende:

"Der leibliche Vater ist allerdings im Gegensatz zum rechtlichen Vater nicht zwingend am Adoptionsverfahren zu beteiligen, so dass seine Einwilligung nur erforderlich ist, wenn er von seiner Beteiligungsmöglichkeit auch Gebrauch macht.
Die Möglichkeit der Beteiligung setzt aber voraus, dass dieser von der Geburt des Kindes und von dem Adoptionsverfahren Kenntnis hat.
Dementsprechend ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Einwilligungsberechtigung des leiblichen Vaters nur effektiv, wenn ihm die Möglichkeit eröffnet wird, rechtzeitig vor einer Adoption seines Kindes durch Dritte seine Vaterschaft, ggf. auch gegen den Willen der Mutter, geltend zu machen.
Etwas anderes gilt dann, wenn zuverlässig davon ausgegangen werden kann, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterstellung zu dem Kind von vornherein nicht einnehmen will, wie es etwa bei der sogenannten anonymen Samenspende regelmäßig der Fall ist. Unabhängig davon ist eine Einwilligung und damit in Fällen wie dem vorliegenden auch eine Unterrichtung des leiblichen Vaters entbehrlich, wenn etwa sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist (§ 1747 Abs. 4 BGB)."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 22:43
(@maria22)
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Kasper, vielleicht sollte ich es auch so sehen. Ich will nur nicht immer die Tür verschließen, vielleicht ist das alles ja ein riesiges Mißverständnis auf beiden Seiten. Selbst wenn der Unterhalt nicht verwirkt wäre, ich würde ihn nicht einfordern - ich habe ja tatsächlich mein Wort gegeben, nicht gegen den Willen den Unterhalt geltend zu machen, er konnte das nicht erwarten. Wenn auch mit ungutem Gefühl.

Vielen Dank für den Link, Susi. Erstaunlich, dass hier in diesem Forum dieses Urteil nach wenigen Stunden gepostet wird - die Dame vom der Adoptionsstelle des Jugendamts und unser erster Anwalt kannten das Urteil nicht, ich musste es mitbringen  *seufz*

Auf das Urteil ,stützt sich meine Annahme, dass wir seine Einwilligung brauchen.  Denn der Vater ist ja mitnichten ein anonymer Samenspeder, er hatte Umgang, das wissen auch alle Beteiligten. Wenn wir die Einwilligung nicht bringen, wird er vom Gericht angeschrieben und gefragt werden. Denn sie wollen ja sicherstellen, dass meine Angaben stimmen und der Vater wirklich aus eigenem Willen kein Interesse am Kind zeigt. Vor einigen Jahren konnte die Mutter sowas ja ganz einfach abziehen bei nicht-sorgeberechtigten Vätern, diese Zeiten sind ja zum Glück vorbei.

Unabhängig davon möchte ich auch, dass er vom Adoptionsverfahren weiß und seine Zustimmung dazu explizit gibt - dass die Verhältnisse klar sind. Letztlich ist im Moment nichts klar, beide Seiten leben mit ständiger Unsicherheit.

Das Jugendamt (Adptionsstelle) hat uns bei der Beratung vor einigen Wochen klar zu verstehen gegeben, dass sie eine Adoption untertützen würden, eine  Vaterschaftsfeststellung aber nicht, das wäre Personenstandsfälschung. Sehe ich zwar nicht so (und ist rechtlich auch nicht so), aber ich möchte mich nicht wieder mit ihnen anlegen, auch wenn es eine andere Abteilung ist. Am liebsten wäre ihnen auch eine Feststellung des biologischen Vaters und dann Adoption, was ich sinnlos finde. Das mit dem Jugendamt, das an der Adoption ja beteiligt sein wird, wird auch wieder so eine spannende Sache..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2019 23:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in der Geburtsurkunde steht der leibliche Vater nicht, oder habe ich das jetzt falsch gelesen?
Du hast ihn nur beim Jugendamt angegeben, als es um evtl. Unterhalt und Kontakt zu ihm ging?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2019 23:44
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo AnnaSophie,

nein, er steht nicht in der Geburtsurkunde. Das Kind hat - rechtlich gesehen - keinen Vater. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und ich habe sie nicht gerichtlich feststellen lassen. Ich habe ihn beim Jugendamt angegeben, ja. Allerdings dann die Beistandschaft beendet, bevor die Vaterschaft festgestellt wurde. Auch bei der Adoptionsstelle des Jugendamts und bei der Elternberatung (die mein Mann, ich und das Kind in Anspruch genommen haben nach dem Kontaktabbruch) ist er angegeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2019 00:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Jugendamt hat m. E. recht. Wenn jemand die Vaterschaft anerkennt, der weiß, dass er nicht der Vater ist, dann ist das eine Personenstandsfälschung.

Ich würde schon deshalb den korrekten Weg gehen, damit das alles sicher in Sack und Tüten ist und der leibliche Vater keine Möglichkeiten hat, das anzufechten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2019 11:25




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde den geraden Weg gehen. Beantrage die Adoption, wenn Du glaubst, dass es für euch alle gut ist. Soll das Gericht den Vater anschreiben.
Entweder der Vater kommt dann um die Ecke und kümmert sich auch um das Kind oder nicht. Für das Kind ist es das Beste, wenn es ehrlich geregelt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2019 16:43
(@maria22)
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Lausebackenmama, ich bin mir recht sicher, dass es keine strafbare Personenstandsfälschung ist, denn die rechtliche Vaterschaft ist ja nicht an die biologische gekoppelt - dennoch, sehe ich es wie du und Susi, ein nicht-biologischer Vater sollte den geraden Weg gehen und adoptieren. Vaterschaftsfeststellung wäre unser "Auffangnetz".

Danke für den Input! Es bestätigt allerdings mein Gefühl, dass ich einfach mit dem biologischen Vater abschließen sollte. Meine Fehler der Vergangenheit werden auch nicht besser dadurch, dass das Kind wieder Kontakt zum leiblichen Vater hat. Diesen müssen wir ja auch nach der Adoption nicht ausschließen, wir können ja die Tür offen lassen für ihn, wenn auch nicht in der Vaterrolle.

Ich werde mir das noch einige Monate überlegen, bevor ich, gemeinsam mit meinem Mann, die endgültige Entscheidung fälle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2019 10:24
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Lausebackenmama, ich bin mir recht sicher, dass es keine strafbare Personenstandsfälschung ist, denn die rechtliche Vaterschaft ist ja nicht an die biologische gekoppelt

Doch ist es.
Der Biologische Vater ist Dir bekannt und dem Vater ist auch bekannt das er Vater ist.
Wenn dein neuer Mann mir nichts dir nichts die Vaterschaft anerkennt (falls das Jugendamt das zulassen würde) dann öffnest Du damit auch Tor und Tür für eine Anfechtungsklage.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 10:35
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,

Vielleicht hilft ja das hier etwas weiter(?):
https://www.juraforum.de/forum/t/ohne-absprache-adoptiert.647413/

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 11:31
(@maxmustermann1234)
Registriert

Vielleicht kann ich dir mit einem Fakt weiter helfen:

Meine Mutter ist mit mir nach Deutschland gezogen, als ich 3 war. Mein Vater hat sich nie bemüht einen Kontakt zu Wege zu bringen, nie einen Brief geschrieben, nichts. Er hat auch nie Unterhalt bezahlt. Ich habe ihn mit 23 kennen gelernt, nachdem ich selbst Kontakt aufgenommen habe. Ich war eine Woche bei seiner neuen Familie. Er hat zwei Kinder, die etwa 10 Jahre jünger sind als ich. Ich wurde ihnen als entfernter Verwandter vorgestellt. Kurz vor der Abreise habe ich mich mit seiner Frau unterhalten, sie hat dabei Fotos sortiert. Unbewusst hat sie alle Fotos von Ausflügen, auf denen ich dabei war, aussortiert. Ich mache niemandem einen Vorwurf, aber wir haben uns nie wieder gesehen, heute bin ich 34. Und ich habe einen Vater, den Mann, der an meinem Krankenbett stand, als ich Hilfe brauchte, der Mann, der seinen Job gekündigt hat, als ich Hilfe brauchte, weil mein Sohn gestorben war. Mann sollte seine genetische Abstammung sicherlich kennen, ich denke, dass das hilfreich ist. Ich kann mir so gut erklären, warum ich in einer Familie aus Handwerkern promoviert habe. Ich weiß nun auch, dass Mimik, Gestik und Verhaltensweisen vererbt werden. Aber am Ende sind es unsere Taten, die zählen, die uns zu dem machen, was wir sind. Das wird auch dein Kind irgendwann einsehen, wenn es alt genug dazu ist. Und es wird erkennen, das ein fremder dazu bereit war sie in ihr Herz zu schließen und wie sein eigenes Fleisch und Blut zu behandeln, wozu ihr eigener Vater nicht in der Lage war.

Und ich kann mich zumindest ein wenig in euch hineinfühlen. Ich betreue meine Kinder im Wechselmodell, habe Hobbies und Freunde aufgegeben, weil ich keine Zeit mehr habe, aber meinen Kindern eine, soweit es mir möglich ist, unbeschwerte Jugend bieten will. Gleichzeitig habe ich eine Partnerin gefunden, die selbst ein Kind hat. Der Vater interessiert sich nicht. Er hat sein fast 1 jähriges Kind bisher nur ein Mal für ca. 2 Stunden gesehen. Von 5 Terminen (er hat alle vorgeschlagen) hat er nur einen wahrgenommen. Er hat als Umgangsregelung angeboten bekommen sein Kind erstmal kennen zu lernen und mit uns zusammen auf den Spielplatz oder auf der Spielstraße zu spielen und zwar täglich ab 18.00 Uhr, wenn wir beider zu Hause sind. Er kann jedes Wochenende kommen.
Heute muss meine Partnerin zum Elternabend, ich habe also 4 Kinder zu Hause. Ab August bringe ich sie in die KiTa, jeden Morgen, zusätzlich zu Kindergarten und Schule, wo ich meine hin fahre. Und der Idiot hat keine Zeit am Wochenende, weil er da seinem Hobby nachgehen "muss"? Ich finde gut, dass du reflektiert und ihm die Tür offen gehalten hast. Nichts anderes gebe ich auch meiner Partnerin mit auf dem Weg. Auch wir versuchen zum Wohle des Kindes zu handeln, auch wenn andere einem Dämlichkeit vorwerfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 11:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zwar muss der leibliche Vater prinzipiell der Adoption zustimmen. Die Zustimmung des leiblichen Vaters kann aber in begründeten Fällen durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden (siehe <a href="https://www.jugendaemter.com/kann-ein-vater-die-adoption-seines-kindes-verhindern/>hier</a>):"

"... Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Elternteil z. B. seine Pflichten gegenüber seinem Sprössling gröblich verletzt hat oder mit seinem Verhalten gezeigt hat, dass ihm sein Kind gleichgültig ist, vgl. § 1748 I BGB.
Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter gemäß § 1626a II BGB das alleinige Sorgerecht, so gilt § 1748 IV BGB. Hier kann die Einwilligung des Vaters bereits dann ersetzt werden, wenn das Kind ohne die Adoption einen unverhältnismäßigen Nachteil erleiden würde – also im Umkehrschluss die Adoption derart vorteilhaft wäre, dass ein verständiger, sich um sein Kind sorgender Vater nicht auf eine weitere Verwandtschaft mit ihm bestehen würde. .... "

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 12:08
(@inselreif)
Moderator

in dem Fall, da keine Vaterschaftsfeststellung erfolgt war, geht das noch viel einfacher.

Hat das OLG Bamberg in folgendem Beschluss sehr schön ausgeführt:
www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-109210?all=False

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 12:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ja, trotzdem ist m.M.n. auch nach diesem Urteil die Benachrichtigung des leiblichen Vaters erforderlich. Davon kann auch abgesehen werden, wenn aus den Umständen hervorgeht, dass der Vater keinerlei Interesse hat, was ich im vorliegenden Fall so nicht sehe.

Im vorliegenden Fall plädiere ich deshalb für eine Information des leiblichen Vaters, der könnte dann schon auch Interesse an der rechtlichen Vaterschaft zeigen. Dann gäbe es aber immer noch die Möglichkeit die Zustimmung des leiblichen Vaters durch das Vormundschaftsgericht zu ersetzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2019 14:14
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

so viele Antworten, regen mich auch zum Nachdenken an.

MaxMustermann, danke für den Bericht. Da hast du ja was durch. Aber schön, dass du ein gutes Verhältnis zum Ziehvater hast. Wurdest du adoptiert? Sehe hier Paralellen - auch mein Mann hat sich 3 Monate von der Arbeit freistellen lassen, als es unserem Kind nach dem Kontaktabbruch des Vaters so schlecht ging.

RichardvonWeizäcker, nein, eine strafbare Personenstandsfälschung im Sinne des Strafrechts wäre es nicht, wenn mein Mann die Vaterschaft anerkennt. Es steht ja auch nirgends im 1594 BGB, dass der anekennede Vater auch der biologische sein muss. Und hier - OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07 - wurde geklärt, ob es ein Straftatbestand ist und es wurde verneint, mit genau dieser Begründung. Ich denke, dass ist durchaus so gewollt und keine zufällige Gesetzeslücke. Für den Staat ist es nur positiv, wenn es einen Unterhaltsverpflichteten gibt, da steht auch das Recht um das Wissen über die eigene Abstammung eher hinten an.

Aber ja, auch wenn eine Anerkennung mit dem Wissen erfolgt, dass man nicht der leibliche Vater ist, das Anfechtungsrecht bleibt. Nicht einmal durch den biologischen Vater, denn das Kind lebt in einer sozial-familiären Beziehung mit dem sozialen Vater. Aber neben meinem Mann könnte auch das Kind mit Volljährigkeit anfechten. Das ist das, was besonders meinem Mann Bauchschmerzen bereitet. Diese Option ist für uns die absolute Notlörung, falls wir sonst nicht adoptieren könnten UND der biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt und weiterhin keinen Kontakt will.

Susi64, ich interpretiere das Urteil auch so, dass wir ohne Involvierung des Vaters nicht weiterkommen. Denn in dem genannten Fall ging es um einen Samenspender bei einem lesbischen Paar, und selbst da wollte man sich versichern, dass er Bescheid weiß."Mein" biologischer Vater hatte eine Beziehung zum Kind. Meine Vermutung ist - und das kommt dann wahrscheinlich auch auf den Richter an - dass das Gericht den leiblichen Vater vorladen wird, wenn wir die Einwilligung nicht erbringen. Wenn er darauf nicht reagiert, nehme ich an, dass das Gericht ihn vorladen wird. Der Plan ist, dass wir ihn anschreiben und um die beglaubigte Einwilligung zur Adoption bitten und dann damit im Gepäck den Adoptionsantrag stellen. Ich denke, zu 1748 BGB, also die ERsetzung der Einwilliung, wird es nicht kommen. Würde dafür aber nicht meine Hand ins Feuer legen.

Bei der Adoption habe ich Angst davor, dass das Jugendamt uns einen Strich durch die Rechnung macht. Das Jugendamt wird bei der Adotption involviert, und mit der Beistandschaft habe ich keine einfache Vergangenheit. Ich weiß nicht, wie viel der Drohungen der Sachbearbeiterin sich in den Akten findet. Die Adoptionsstelle steht der Sache zwar bisher positiv gegenüber, aber für die Adoption ist dann ja nochmal jemand anders zuständig...

Grundsätzlich gäbe es jede Menge Möglichkeiten, dass mein Mann die Vaterschaft annehmen könnte, ohne den leiblichen Vater zu involvieren. Es mag für viele nicht verständlich sein, aber wir WOLLEN das so nicht. Eine Sache ist natürlich die, dass die Adoption dann innerhalb von 3 JAhren angefochten werden könnte von dem leiblichen Vater. Wird wohl nicht passieren, aber die theoretische Möglichkeit reicht ja schon.

Ich möchte vom leiblichen Vater die Aussage haben, dass er hinter der Adoption steht und es auch sein Wille ist. Es gehört für mich dazu und ich schulde es unserem Kind. Es ist dazeit nirgens schriftlich fixiert, dass er ein Kind hat, und ich nehme  an, bis auf die Familie weiß in seinem Umfeld niemand davon, selbst da bin ich mir mittlerweile nicht mehr sicher. Ich weiß, dass er - aus welchen Gründen auch immer -  in SAchen Unterhalt und Vaterschaft keinerlei Verantwortung übernehmen will, und ich lasse  ihn gewähren. Aber sein Kind verleugnen, indem er sich nicht an der Adoption beteilgt, das möchte ich ihn nicht machen lassen. Unser Kind soll später wissen, dass der leibliche Vater sich bewusst für die Adoption entschieden hat und auch nicht außen vor gelassen wurde.

Ich habe, ehrlich gesagt, auch die Hoffnung, dass es sich nach einer Adoption wieder entspannt und er zulässt, dass unser Kind ihn kontaktieren kann, falls es Fragen hat.

Wenn ich ihn um die Einwilligung frage, wie würdet ihr es machen? Ihm selbst einen Brief oder eine Email schreiben? Oder lieber über seinen Anwalt? Er hat mir anwaltich den persönlichen Kontakt verboten und gebeten, die Vaterschaftsfestellung nur über seinen Anwalt laufen zu lassen, allerdings war das im Rahmen meiner Unterhaltsforderung. Wenn ich es über den Anwalt mache, wirkt das gleich so konfrontativ. Ist nach 2,5 Jahren davon auszugehen, dass dieser Anwalt überhaupt noch mandatiert ist?

Maria

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2019 12:34
(@inselreif)
Moderator

Er hat mir anwaltich den persönlichen Kontakt verboten und gebeten, die Vaterschaftsfestellung nur über seinen Anwalt laufen zu lassen, allerdings war das im Rahmen meiner Unterhaltsforderung. Wenn ich es über den Anwalt mache, wirkt das gleich so konfrontativ. Ist nach 2,5 Jahren davon auszugehen, dass dieser Anwalt überhaupt noch mandatiert ist?

Dann war der Anwalt zum Thema Vaterschaftsfeststellung / Unterhalt mandatiert. Ihr habt jetzt das Thema Adoption. Andere Baustelle, neues Mandat erforderlich.
Lass den Anwalt aussen vor.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2019 12:44




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