Kontakt zum Vater
 
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Kontakt zum Vater

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kontaktverbot beruht vemutlich darauf, dass er nicht will, dass jemand von seinem Kind erfährt.

Eine Möglichkeit wäre deshalb schon ein E-Mail zu schreiben und darin darzulegen, dass Du nicht weisst wie Du Kontakt aufnehmen sollst, es aber darum geht, dass Dein Mann das Kind adoptieren möchte und seine Einwilligung dazu erforderlich ist.
Ich würde dazu ein Gespräch anbieten, aber auch damit einverstanden sein, wenn das Verfahren über einen Anwalt abgewickelt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2019 13:09
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nein, ich wurde nie adoptiert. Ich würde mir das auch gut überlegen (das Kind ist 11?). Ich würde mind. bis 14 warten mit einer Adoption, denn dann ist die Meinung des Kindes gefestigt. Ich würde das Kind auch fragen, ob es nicht versuchen will selbst Kontakt zu seinem leiblichen Vater aufzunehmen.

Alles andere kannst du mit Vollmachten und einer Sorgerechtsverfügung regeln, falls du stirbst oder nicht in der Lage sein solltest das Sorgerecht auszuüben. Aber eine Adoption kommt einer Zäsur gleich, Kontakt mit dem leiblichen Vater halte ich in dem Fall für quatsch, denn der versichert ja vor Gericht, dass er nicht, wirklich nichts mehr, mit seinem Kind zu tun haben will.

Ich werde das Thema Adoption mal in den nächsten Jahren angehen, aber jetzt bin ich alt genug, um wirklich zu begreifen, was ich will.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2019 13:29
(@maria22)
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So, es haben sich ein paar Dinge getan. Wir waren noch einmal bei der Adoptionsberatungsstelle des Jugendamts. Sie werden erst anfangen zu prüfen, sobald der Adoptionsantrag beim Familiengericht eingegangen ist. Auch dort spiele ich ja mit offenen Karten gespielt und erklärt, dass es sehr wohl einen leiblichen Vater gibt. Da das Kind ja auch zur Adoption angehört wird, macht es keinen Sinn, das zu verschweigen. Die Adoptionsberatungsstelle macht deutlich, dasss sie eine Involvierung des leiblichen Vaters wünscht, idealerweise mit einer Einwilligung, die vom Notar beglaubigt ist. Auch wenn im Endeffekt der Richter entscheidet, nehme ich an, dass das Urteil des Jugendamts entsprechen Gewicht hat. Ich habe wirklich Angst davor, dass sie mich zwingen werden, den Vater vorher noch feststellen zu lassen oder sonst die Adoption nicht erlauben.

Vorab bekamen wir den Fragenbogen für Stiefkindadoptionen mit., wir sollen erst nach Antragstellung alles einreichen. Er ist 6 Seiten lang, wir müssen uns geradezu nackt  machen - obwohl das Kind ganz unbehelligt schon mit uns lebt und auch ohne Adoption weiter mit uns leben wird. Dazu noch viele Fragen, die wir ausführlich in Aufsatzform auf einem separaten Dokument behandeln sollen. Ich soll detailliert vorlegen, wann der letzte Kontakt zum leiblichen Vater war, wie der Kontakt jetzt ist, und wenn es keinen Kontakt gibt, was ich alles getan habe, um den Kontakt herzustellen. Schon diese Fragen implizieren - ich als Mutter habe etwas falsch gemacht, wenn es keinen Kontakt gibt. Ich hoffe, die drehen mir keinen Strick draus, dass ich die letzten 2,5 Jahre den leiblichen Vater -auf dessen Wunsch hin - nicht kontaktiert habe.

Weiterhin bleibt die Angst vor der Beistandschaftsstelle, die mich der Kindeswohlgefährdung bezichtigt hat damals, weil ich verweigert habe, den Unterhalt einzufordern.

Wir haben auch mit dem Kind über die Adoption gesprochen. Es ist 9 Jahre alt und hat einen ganz guten Überblick, was Adoption, leibliche Vaterschaft ist. Es ist völlig begeistert, kann es kaum erwarten, dann wie die Geschwister ein "richtiges" Kind meines Mannes zu sein. Auf den leiblichen Vater angesprochen zuckt das Kind nur die Schultern - von sich aus hat sie ihn gar nicht angesprochen. Mich macht es sehr traurig, wie ein familiäres Band einfach so zerreissen kann. Darauf gefragt, ob wir nach der Adoption vielleicht Kontakt aufnehmen sollen, vielleicht brieflich, dass das Kind ggf etwas über eventuelle Halbgeschwister erfahren kann, antwortete das Kind mit entschiedenem "Nein, der soll weg bleiben".

MaxMustermann, ja, wir haben überlegt zu warten, bis das Kind 14 ist und selbst entscheiden kann. Allerdings ist es ja bei uns eine ganz andere Situation als bei den meisten. Das Kind kann sich nicht zwischen zwei Väter entscheiden. Der leibliche Vater will es nicht, weder rechtlich noch emotional. Das Kind hat nur die Entscheidung, ihr sozialer Vater als rechtlicher Vater oder gar keiner.

ÜBer Vollmachte etc ist natürlich alles geregelt, das kommt aber natürlich nicht an eine rechtliche Vaterschaft ran. Nach einer Trennung z.B. hätte mein Mann nur eingeschränktes Umgangsrecht einer Bezugsperson. Das Kind hätte keine Unterhaltsansprüche gegen ihn, obwohl es den Lebensstandard eines Kindes lebt, das zwei solvente Elternteile hat. Natürlich hoffen wir, dass es nicht zur Trennung kommt,  und wenn, dass wir das friedlich lösen können. Wir sind nun allerdings auch nicht naiv, man weiß nicht, was die Zukunft bring. Beispielsweise haben wir auch einen Ehevertrag. Weiterhin hat mein Mann eine andere Staatsangehörigkeit, wir würden gerne für einige Zeit im Land meines Mannes leben, das Kind spricht die Muttersprache meines Mannes als Zweitsprache fließend. Wir möchten deshalb auch, dass es die Staatsbürgerschaft meines Mannes bekommt.

Susi64 - ich habe mich entschieden, den Anwalt anzuschreiben. Dass es um die rechtliche Vaterschaft geht und ob es noch aktuell ist, dass die Korrespondenz über ihn gehen soll. Die Sache ist für mich emotional - ich denke, es ist sogar besser, wenn ich zum leiblichen Vater keinen persönlichen Kontakt habe, wenn es wirklich um die endgültige Trennung aller Verbindungen geht.

Auch wenn der Weg glasklar scheint und alle Beteiligten damit wohl glücklich sind - ich finde das alles immer noch so unendlich traurig für das Kind.

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Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 17:43
(@maria22)
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Hallo zusammen,

bei unserer es leider neues, nicht positiv, und ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Wir waren nun seit letztem Jahr in Kontakt mit der Adoptionsstelle des Jugendamts und dort mit der Sachbearbeiterin, die nach Familiennamen für uns zuständig ist, um das Vorgehen zu planen. Mit der Dame habe ich mich gut verstanden. Sie hat nun keine Lobshymnen auf mich gesungen, dass ich nie die Vaterschaft gegen den WIllen des Vaters habe feststellen lassen. Sie hat es aber so akzeptiert, weil sie eben sah, dass es dem Kind gut geht und sie auch der Meinung war, dass man den Vater nicht zum Kontakt zwingen könne.

Die Dame wirkte auch darauf hin, dass ich den Vater persönlich kontaktiere und nicht per Anwalt. Das gebiete der Anstand. Und eigentlich hat sie recht. Unser Plan war nun, ich schreibe dem leiblichen Vater einen Brief, in dem ich ihn freundlich um die Zustimmung zur Adoption bitte. Dass wir akzeptieren, wenn er mit seinem Kind keinen Kontakt mehr möchte. Dass er uns mit seiner Zustimmung aber das Adoptionsverfahren erleichtert und wir sehr dankbar wären. Dass trotzdem die Tür zu einem Kontakt jederzeit offen ist. Sollte er sich daraufhin nicht melden, würde sie selbst ihn nochmal anschreiben, um die Einwilligung bitten und ihm auch eine Beratung anbieten. Wenn er sich darauf immer noch nicht meldet, würde sie beim Adotpionsverfahren dem Gericht die Empfehlung aussprechen, dass auf die Einwilligung verzichtet wird, da dann der Nachweis erbracht wäre, dass der Vater die Vaterschaft nicht möchte. Natürlich entscheidet das Gericht, aber das Jugendamt hat bei Adoptionssachen eben Gewicht.

Nachdem nun einige Zeit keine persönlichen Termine im JA möglich waren, sind wir vor ca. 4 Wochen zu einem Termin. Der Notartermin steht für Ende September. Ich hatte den Brief an den leiblichen Vater fertig und wollte mich mit unserer Sachbearbeiterin absprechen. Begrüßt wurde ich von einer völlig anderen Frau. Unser Sachbearbeiterin sei auf unbestimmte Zeit erkrankt.

Die Neue hatte sich überhaupt nicht eingelesen und ich musste erst einmal die Situation erklären. Man konnte dann so richtig sehen, wie sich ihr Gesichtsausdruck verdunkelte und immer wieder schüttelte sie demonstrativ den Kopf. Bevor sie dann - in einem unangebrachten Ton - ihre Meinung äußerte.

Indem ich die Vaterschaft nicht feststellen lassen, raube ich dem Kind seine Identität (das Kind kennt den Vater, aber er will ja keinen Kontakt, ich hätte es ja selbst gerne anders). Ich raube dem Kind weiterhin sein Geld, indem ich auf das Eintreiben des Unterhalts verzichte (wir verdienen gut und das Kind hat alles, was es braucht). Ich sollte die Vaterschaft festellen lassen, vorher brauche ich nicht ankommen mit der Adoption.

Je mehr ich mich verteidigte, desto wütender wurde sie. Es fiel dann auch das Wort Kindeswohlgefährdung. Ich hab das Gefühl, sie mochte es einfach nicht, dass ich mich ihr widersetze. DAas ist sie nicht gewohnt. Letztlich genau so wie damals in der Beistandschaftsstelle. Wohlgemerkt, das Kind war die ganze Zeit dabei und war am Ende in Tränen aufgelöst, was die Dame recht wenig interessiert hat in ihrer Wut.

Ich möchte die Vaterschaft nicht festtellen oder Unterhalt verlangen. Ich habe es dem Vater versprochen. Wenn ich es nun mache, wird die ohnehin angespannte Situation sich nie legen und das Kind wird nie die Möglichkeit haben, seine leibliche Familie zumindest kennen zu lernen. Von dem abgesehen würde es die Adoption um wer weiß wie viele Jahre verzögern.

Natürlich entscheidet ein Gericht über die Adoption, nicht irgendeine Jugendamtsfrau. Allerdings wird in diesen 20 Minuten Verhandlung kein Richter gegen das Jugendamt, welches ja eine Stellungnahme abgibt, entscheiden. Die Bewertung, ob die Adoption dem Kindeswohl dient, ist Ermessenssache. Da könnte ich nicht mal dagegen klagen.

Ich wollte von Anfang an, als ich ungeplant schwanger wurde, alles anderes machen, besser. Mittlerweile denke ich, das hätte ich mir sparen können. Hätte ich den leiblichen Vater gleich zur Vaterschaft herangezogen, dann hätte mein Kind jetzt zumindest einen fünfstelligen Betrag auf einem Sparekonto. Und möglicherweise sogar guten Kontakt zu ihm, denn schlimmer als jetzt könnte es ja nicht sein. Unser Kind hat nichts, weder Geld, noch einen rechtlichen Vater. Nachdem nun fast ein Jahr Ruhe eingekehrt war, wissen wir nicht mehr weiter.

Kann das mittlerweile verstehen, wenn Mütter die Väter abziehen und ausnehmen. Für den alternativen Weg ist nämlich keinerlei Unterstützung da.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2020 12:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde den Weg wue geplant weiter gehen. Und wenn die JA-Trude da mauert, würde ich ggf. ein Gespräch mit dem Vorgesetzten verlangen. Es kann nicht sein, dass man der Willkür und persönlichen Neigung einer Sachbearbeiterin ausgesetzt ist, die bei vermeintlicher, unterstellter Kindeswohlgefährdung das betroffene Kind nicht mal beachtet.

Seiner Identität kann man ein Kind nicht berauben, wenn man ganz offen über den leiblichen Vater spricht und ihm die Türen offen hält. Soll sie doch den leiblichen Vater einbestellen und dem diese Platte mal vorspielen.

Ich könnte ja schon wieder im Strahl kotzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2020 13:20
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Bleib da bitte dran.
Da es zwei unterschiedliche Sichtweisen der jeweiligen JuA MA sind, zeigt das es auch unterschiedliche Wege gibt.
Solche Behördenpomeranzen liebe ich. Alles nach Paragraf abfrühstücken und egal was dabei hinten rauskommt, es war nach Arbeitsanweisung 23F/203.
Klappt nur leider nicht, wenn Menschen involviert sind.

Kompliment an dich für deine selbstkritische und reflektierte Sichtweise auf die Situation und was es mit dem Kind macht.
Du hast im Sinne des Kindes gehandelt und trotzdem die Türen offen gelassen.
Dazu ist leider nicht jede Mutter im Stande. Da können hier einige ein Liedchen singen...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2020 14:56
(@inselreif)
Moderator

Natürlich entscheidet ein Gericht über die Adoption, nicht irgendeine Jugendamtsfrau. Allerdings wird in diesen 20 Minuten Verhandlung kein Richter gegen das Jugendamt, welches ja eine Stellungnahme abgibt, entscheiden. Die Bewertung, ob die Adoption dem Kindeswohl dient, ist Ermessenssache. Da könnte ich nicht mal dagegen klagen.

Im Adoptionsverfahren gibt es keinen Erörterungstermin, es findet eine Anhörung der Beteiligten durch das Gericht statt. Dabei werden zumindest die Kinder und der Annahmende persönlich gehört.
Kritisch ist natürlich, dass es gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel gibt. Es muss also schon der erste Schuss sitzen.
Allerdings wenn Du und Dein Ex Euch einig seid und er das auch so schriftlich, ggf. mündlich, vortragen kann, dann wird das Jugendamt mit Argumenten, die ausserhalb des eigentlichen Verfahrens liegen, kaum durchkommen. Schlimm wäre nur, wenn die Tante aufgrund ihres Eindrucks irgendwelchen anderen Mist an den Haaren herbeizieht.

Du könntest noch beim Behördenleiter anfragen, ob er aufgrund der offenbar vorhandenen Aversionen eine andere Vertretung zuteilen könnte.
Das alles möglichst noch im September, Oktober. Wenn der Antrag beim Gericht liegt, wird das Jugendamt recht schnell nicht nur beratend sondern unterstützend tätig und das kann heißen, dass ihr mit der Dame einige Stunden im Interview verbringen müsst.

Hat Dein Mann noch andere Kinder? Das kann auch zum Showstopper taugen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2020 15:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es kann nicht sein, dass man der Willkür und persönlichen Neigung einer Sachbearbeiterin ausgesetzt ist, die bei vermeintlicher, unterstellter Kindeswohlgefährdung das betroffene Kind nicht mal beachtet.

Das ist doch bereits Gang und gäbe in den Amtsstuben des ASD. D diese relativ sicher und unangreifbar auf den Stühlen sitzen, dürfen die nach gut dünken Entscheidungen treffen und Familien zerstören, wie es ihnen beliebt. Das ist schon wie im dritten Reich, so Bereiche des Staates, geschützt durch die Justiz, willkürlich ins Leben von Menschen eingreifen. Und das ist nicht überzogen, das ist gelebte Praxis.

Ich würde den Weg wue geplant weiter gehen. Und wenn die JA-Trude da mauert, würde ich ggf. ein Gespräch mit dem Vorgesetzten verlangen.

Ich würde den Weg auch so gehen. Die Trulla muss erst mal eine Begründung finden und sich von ihren Floskeln verabschieden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2020 15:26
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich würde den Weg auch weiter verfolgen. Das Kind ist im Bilde, dass es einen leiblichen Vater gibt, ob der nun rechtlicher Vater ist oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Ich würde dieser Argumentation auch mit dem geplanten Gesetz zu Adoption gleichgechlechtlicher Paare den Wind aus den Segeln nehmen.
Das Thema mit dem Unterhalt würde ich anschneiden, indem ich darlege, dass der neue Partner zum Unterhalt des Kindes beiträgt und du somit nicht fahrlässig mit der Finanzsorge für das Kind umgehst.

Irgendwie interessant, dass du gerade jetzt schreibst. Gestern bekam meine Partnerin vom Vater ihres Kindes die Nachricht, dass er sich ab sofort gar nicht mehr melden wird, um sie in Ruhe zu lassen (oder wohl eher, weil er hofft sein Kind so vergessen zu können). Ich vermute, dass ich in der Zukunft einen ähnlichen Weg wie du gehen werde, auch wenn bei uns die Ausgangslage etwas anders ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2020 14:09
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Entschuldigt die späte Antwort - wir waren einige Wochen im wohlverdienten Urlaub.

Ich habe am Montag nochmal einen Termin beim Jugendamt gemacht, um zu deeskalieren.  Diesmal mit meinem Mann, ohne Kind. Ich befürchte, Unterwerfung ist die beste Strategie, obwohl mir bei dem Gedanken übel wird.

Derzeit brüte ich über dem Brief an den leiblichen Vater und habe wirklich Hemmungen, diesen abzuschicken, hat er mir doch den Kontakt verboten.

Selbst mein Mann, der sonst immer hinter meiner Entscheidung stand, ist mittlerweile der Meinung, dass meine Strategie, den leiblichen Vater zu schützen, überhaupt nichts mehr bringt und ist mittlerweile auch der Meinung, dass wir notfalls die Vaterschaft feststellen lassen und Unterhalt fordern sollen.

Im Nacken sitzt uns das Adoptionshilfegesetzt, das jetzt erst einmal im Bundesrat gescheitert ist, aber sicherlich demnächst durchkommt. Dann wird der leibliche Vater im Rahmen seiner Zustimmung ein Beratungsgespräch beim JA wahrnehme müssen, und ich bin überzeugt, DAS wird er nicht machen. Er hatte zumindest früher panische Angst vorm Jugendamt, wer kann es ihm verübeln.

Es ist wirklich echt Mist alles.

@MaxMustermann ich würde erst einmal abwarten. Sowas sagt sich leicht, aber glücklicherweise "schaffen" es die wenignsten Väter, auf Dauer die Beziehung zum Kind abzubrechen. Wenn er es allerdings doch durchzieht und mehrere Jahre kein Kontakt besteht, solltet ihr mit der Adoption kein Problem haben, dann wird er ja wahrscheinlich auch gerne zustimmen.

Im Gespräch habe ich durch unsere alte Sachbearbeiterin erfahren, dass ein vom Kindsvater verschuldeter Kontaktabbruch von mindestens 2 Jahren als ausreichend angesehen wird , um ggf. die Zustimmung zu ersetzten, weil sie dann davon ausgehen, dass da nichts mehr zu retten ist. Das ist aber vielleicht von Jugendamt zu Jugendamt verschieden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2020 14:35




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Maria,

ich war beim Lesen deiner Geschichte sehr gerührt, es tut mir für eure Tochter sehr leid.

Auch wenn meiner Meinung nach Kinder in einer Ehe gehören, möchte ich dir sagen, dass du erstaunlich gut mit der Situation umgehst und dich auch nicht durch Freunde und Familie beirren lässt.

Warum sollte der biologische Vater denken, dass du "dumm" bist? Ihr hattet euren Spaß und ihr hattet euch darauf geeinigt. Eine Entscheidung unter Erwachsenen, da hat sich auch keiner aufzudrängen.

Was das Jugendamt angeht, lass dich nicht unter Druck setzen, das ist nur heiße Luft. Kindeswohlgefährdung können die schreien, na und? Das müssen die erst einmal beweisen und bevor man dir irgendwelche SO-Teile entzieht, muss schon ganz schön viel passieren. Das sehe ich bei dir nicht ansatzweise. Mir gefällt die Wortwahl "unterwürfig" nicht. Man sollte demütig sein, ja, aber das heißt nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. Versuch dem JA gegenüber selbstbewusster aufzutreten. Ich würde auch das Gespräch mit dem Dienstleiter suchen, aber schon energischer auftreten. Das JA denkt sehr oft, sie seien die wichtigsten Beteiligten in Familiensachen, dem ist aber nicht so.

Ich persönlich rate dir, gehe mit deinem Ex um wie du behandelt werden möchtest. Konkret meine ich, ich würde ihm persönlich sagen was euer Begehr ist. Schick den Brief ab!

Während des Lesens war ich Hin und Her gerissen, ob ich Unterhalt in deiner Situation gefordert hätte. Auf der einen Seite ist Klarheit (Vaterschaftsfeststellung) gut und Erspartes hilfreich später Mal fürs Kind, aber andererseits hat sich der werte Herr selbst losgesagt. Lass es dabei bleiben. Mit Unterhaltsforderungen könnte passieren, dass er denkt, wenn ich zahle, will ich auch das Kind sehen. Mag erst einmal super klingen, Kind hat Papa wieder, aber wenn er jahrelang das nur heimlich leben konnte, was gibt dir die Sicherheit, dass er nicht wieder verschwindet oder am Ende sogar das Kind bei sich haben will und einen Sorgerechtsstreit anfängt? Ich bin absolut für den Erhalt beider Elternteile, aber es gibt auch Ausnahmen. Letztendlich ist dies deine Entscheidung und du musst am Ende in den Spiegel schauen können...

Was die Adoption angeht, finde ich eine gute Sache. Das wird der Neunjährigen Halt geben. Solange sie weiß, dass die Tür von deiner Seite aus zum leiblichen Vater offen steht, ist es gut so wie es ist.

Zweifel sind an sich auch nichts schlechtes... sie lassen uns über den Tellerrand schauen und Dinge hinterfragen.

Das mit der Affäre allerdings würde ich vor Gott bringen. Ich denke, so kannst du mit dieser Sache Frieden finden.

Zu Adoption können die User Nadda und Inselreif auch etwas beitragen. Vielleicht kommt ja noch was von denen?!

Alles Gute und Liebe

D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2020 20:56
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank, SpecialD, für die einfühlsame Antwort.

Ich war nun am Montag wieder zur Deeskalation beim Jugendamt und es lief wirklich zivilisiert und freundlich ab. Allerdings bleibt die Dame bei ihrer Auffassung, ich müsse die Vaterschaft feststellen lassen. Ihre Begründung ist, dass das Kind nach der Adoption keinerlei Möglichkeit hat, die Abstammung klären zu lassen. Der Vater könne behaupten, es sei gar nicht von ihm und sie hätte nie Sicherheit. Meiner Meinung nach ist das für uns kein realistisches Problem, der Vater hat immerhin bereits über Jahre den Umgang wahrgenommen und auch in Anwaltsschreiben etc nie die Vaterschaft angezweifelt. Zu den Urteilen, die ich mitgebracht hatte, sagt sie, dass es sich eben um Stiefkindadoptionen mit Spendern handelt, und bei Spenden ist der Vater ja notariell eingetragen. Bei Privatspenden würde sie ebenso auf Feststellung der Vaterschaft drängen wie bei uns (entgegen eines Urteils von 2015).

Leider hat alles überhaupt keine Relevanz im Moment. Wegen Corona sind sämtliche Nicht-Dringende Hausbesuche des JA derzeit eingestellt, und Stiefkindadoptionen hätten ohnehin niedrige Priorität. Würden wir die Adoption beantragen, das Familiengericht würde das Verfahren dann aussetzen. Zusätzlich zu den ohnehin schon heftigen Wartezeiten hier. Sie geht davon aus, dass es frühestens Mitte 2021 weitergeht. Ich bin nicht ganz überzeugt, beim letzten Termin war davon noch keine Rede. Falls jemand weiß, ob das grundsätzlich möglich ist, gerne her mit der Info. Wir haben es bisher nicht dem Kind gesagt, das freut sich so sehr auf die Adoption.

Wir sind derzeit am Überlegen, ob wir den unsauberen Weg gehen und meinen Mann die Vaterschaft einfach anerkennen lassen (vorher allerdings auch hier den leiblichen Vater mit entsprechender Vorlaufzeit informieren.). Ich fühle mich damit nicht zu 100 prozent wohl. Nach zwei Jahren ist auch hier dann entsprechende Rechtssicherheit gegeben (zumindest bis das Kind 18 wird) und zwei Jahre wird die Adoption leider auch brauchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2020 13:27
(@maria22)
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Kurzes Update der Situation. Wir haben den Notartermin nicht wahrgenommen und die Adoption nicht beantragt. Es hätte keinen Sinn.

Wir überlegen Plan B und "degradieren" die Vaterschaftsanerkennung zu Plan C. Wir wohnen in einer Großstadt, ich habe aber ein Haus auf dem Land in einem anderen Bundesland, in dem wir zu Coronazeiten die Hälfte der Zeit mit Home Office und Home School verbracht haben. Wir überlegen, uns dort anzumelden, um den Adoptionsprozess dort zu durchlaufen. Neues Jugendamt, neues Amtsgericht - neues Glück. Und auf dem Land auch hoffentlich weniger Wartezeit.

Ein Notartermin dort steht im Januar, erst einmal zur Beratung, auch mit dem (kleinen) Jugendamt dort setzte ich mich in Verbindung. Eine Email an den leiblichen Vater - der erste Kontakt seit 4 Jahren - liegt bereit und wird demnächst abgeschickt, mit der Bitte um die Zustimmung.

Kind selbst ist sehr frustriert, dass es erst einmal nicht zur Adoption kommt. Die Wut entlädt sich auf dem leiblichen Vater, der gefühlt der Grund aller Probleme ist. Mittlerweile voll vorpubertär mit allen möglichen Kraftaufdrücken, die ich selbst gar nicht kannte. Ich finde das sehr traurig und mache mir Sorgen, dass die Wut auf den anderen Elternteil nicht gesund sein kann. Ich habe dem auch nicht viel entgegenzusetzen, denn der leibliche Vater hat seit Jahren nichts positives gemacht. Das Kind ist mittlerweile auf der weiterführenden Schule und ich muss wohl das Recht zugestehen, dass es sich selbst unabhängig von mir eine Meinung bildet, in der der Vater nicht gut wegkommt.

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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2020 14:02
(@samson1978)
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Kind selbst ist sehr frustriert, dass es erst einmal nicht zur Adoption kommt. Die Wut entlädt sich auf dem leiblichen Vater, der gefühlt der Grund aller Probleme ist. Mittlerweile voll vorpubertär mit allen möglichen Kraftaufdrücken, die ich selbst gar nicht kannte. Ich finde das sehr traurig und mache mir Sorgen, dass die Wut auf den anderen Elternteil nicht gesund sein kann. Ich habe dem auch nicht viel entgegenzusetzen, denn der leibliche Vater hat seit Jahren nichts positives gemacht. Das Kind ist mittlerweile auf der weiterführenden Schule und ich muss wohl das Recht zugestehen, dass es sich selbst unabhängig von mir eine Meinung bildet, in der der Vater nicht gut wegkommt.

Kopf hoch. Du kannst eurem Kind nur die Situation erklären und für das Kind als Ansprechpartner da sein.
So wie ich es in der Vergangenheit mitgelesen habe, warst du sehr engagiert was die Vermittlung angeht. Aber die Gefühle des Kindes kannst du nicht beeinflussen.
Vielleicht kannst du in der Email an den Vater diese negativen Gefühle schildern und ihm die Option lassen, wie er darauf reagiert.

Dein Kind kommt in die Pubertät. Da ist eh alles anders und die Eltern sind meistens doof und nerven. 😉
Gib deinem Kind den Halt und sei für es da. Alles andere kommt mit der Zeit oder auch nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2020 14:09
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Maria,

wir haben beim letzten Termin bei der Familienberatung (wir waren eigentlich aus einem anderen Grund da) auch mal das Thema Adoption angesprochen. Bei uns macht die Familienberatung das stellvertretend für das Jugendamt. Der Berater dort war ein Mann und hat sich auch nach der Situation erkundigt. Bei uns hat der leibliche Vater angekündigt, dass er ab jetzt keinen Kontakt mehr haben will. Bei uns hieß es, dass man in einem solchen Fall die Adoption zwar gut vorbereiten müsse, aber im Zweifel auch die Zustimmung ersetzt bekomme. Der Vater würde erstmal zu einem Gespräch geladen, wo ihm erklärt wird, dass ein Vater, der kein Interesse daran hat sein Umgangsrecht über mehrere Jahre wahrzunehmen nicht wirklich ein Vater ist (gleiches gilt für Mütter). Sollte er zu einem solchen Gespräch gar nicht erst erscheinen, würde das für fehlendes Interesse sprechen und eine Ersetzung der Zustimmung sei wahrscheinlich.

Du siehst, es ist sicher von Ort zu Ort unterschiedlich. Ich hoffe für euch, dass es bei der nächsten Stelle besser läuft.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2020 11:24
(@inselreif)
Moderator

Wir überlegen, uns dort anzumelden, um den Adoptionsprozess dort zu durchlaufen. Neues Jugendamt, neues Amtsgericht - neues Glück.

Änderung Erstwohnsitz mit allen Konsequenzen - also wechselt Kind dann auch die Schule??

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2020 13:04
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Falls jemand wissen möchte, wie es weiterging.

Wir sind tatsächlich mit Sack und Pack in ein anderes Bundesland gezogen, ich pendle zwischen dort und der Großstadt, mein Mann bleibt vor Ort. Kinder sind dort in Schule, Kindergarten und Krippe, wir sind da aber ohnehin verwurzelt. Der Umzug hatte noch andere Gründe als nur die Adoption. Das große Haus mit Garten ist während der Coronazeit mit Kindern einfach besser als die Altbauwohnung in der Innenstadt.

Hier in der Gegend sieht es anders aus, was die Adoption angeht. Der lokale Notar meint, wir werden die Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption nicht brauchen. Das Jugendamt, auch wenn der Kontakt sehr kurz war, scheint uns wohlgesonnen. Man kennt sich hier - Notar kennt Richter kennt Jugendamt und wenn man einen auf seiner Seite hat, hat man alle. Ich selbst kenne die Sachbearbeiterin beim JA noch von der Schule. Hier scheint man sehr pro Mutter zu sein. Krasser Gegensatz zu unserer Großstadt.

Notar meint, wir sollen ohne Einwilligung des Vaters den Adoptionsantrag stellen. Sollte dann doch die Einwilligung gebraucht werden, dann können wir ja immer noch schauen. Der Antrag würde nicht abgelehnt, man würde dann eben versuchen, den Vater ausfindig zu machen. Eher halbherzig, wie ich das verstanden habe. Wenn er an der letzten Adresse nicht mehr gemeldet ist, dann ist er halt verschollen. Er glaube aber, das Gericht würde hier darauf ganz verzichten, da der leibliche Vater ja mitgeteilt hat, er wolle keinerlei Kontakt mehr. Nach der zermürbenden Zeit, die wir hinter uns haben, findet mein Mann die Idee gut. Den leiblichen Vater einfach ganz rauslassen.

Ich dagegen nicht. Egal, wie er sich verhalten hat. Er ist und bleibt der Vater. Ich habe ihm eine Email geschrieben - der erste Kontakt nach Jahren. Dort die Situation erklärt und darum gebeten, dass er zum Wohl des Kindes mit uns eine Lösung findet. Und betont, dass es mir ums Kind geht und ich kein Interesse an Unterhalt habe. Warte nun auf Antwort und bin fast schon nervös.

Mein Mann war gegen die Kontaktaufnahme. Aber da kann ich ihm nicht entgegenkommen. Mit dem leiblichen Vater habe ich ein Kind gezeugt, also müssen wir beide uns damit auseinandersetzen.

Ach und falls irgendjemand demnächst einen Termin bei einem Notar braucht, macht diesen Termin früh aus. Wir mussten 7 Wochen auf einen Termin warten, bei 2 Notaren wurden wir ganz abgelehnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2021 18:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wünsche euch viel Erfolg. Es ist in meinen Augen richtig, dass du deinen Weg gehst. Auch wenn ich denke, dein Mann hat Recht. Ich hätte es nach der Vorgeschichte wie er gemacht.

Was, wenn der leibliche Vater nun den Aufstand probt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 18:35
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich selbst kenne die Sachbearbeiterin beim JA noch von der Schule. Hier scheint man sehr pro Mutter zu sein. Krasser Gegensatz zu unserer Großstadt.

Wieso "hier". Das scheint mir eher der Normalfall zu sein. Zumindest habe ich noch von keinem Jugendamt gehört, bei dem die Mehrzal der Mitarbeiterinnen pro Vater wären. Im Übrigen ist es eigentlich die Aufgabe der Jugendämter pro Kind zu sein.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 18:51
(@maxmustermann1234)
Registriert

@Maria: aus persönlicher Betroffenheit: wird bei euch auch eine 12 Monate lange dauernde Betreuung durch das Jugendamt gefordert, wie es bei der Annahme fremder Kinder Standard ist, oder wird darauf verzichtet?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 14:17




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