SLAM, da hast du leider recht... Dass es meist auch MitarbeiterINNEN sind, ist leider auch ein Problem.
MaxMustermann, nein, das wurde nie explizit gefordert. Allerdings wussten die entsprechenden Mitarbeiter von Anfang an, dass Kind und Stiefvater bereits 9 Jahre zusammenleben, da war das nie ein Thema. Es werden - zumindest bei uns und zumindest beim Jugendamt in der Großstadt - viele Fragen gestellt, die abfragen, wie stabil und wie belastbar die Beziehung ist. Gab es mal eine Trennung, wie viele Ehen gab es bei beiden Partnern vorher., kümmert sich Partner um Kinder aus vorherigen Beziehungen? Gibt es gemeinsame Kinder, gemeinsame Immobilien...
Kurzes update zur Adoption. Ich habe vor einigen Wochen dem leiblichen Vater eine Email geschrieben und ihn um die Zustimmung zur Adoption gebeten. Ich habe ihm sogar angeboten, ihm einen Anwalt zu zahlen, dass er sich beraten lassen kann. Es kam leider nichts zurück. Vielleicht ignoriert er es, vielleicht hat er mich geblockt, vielleicht existiert die Email nicht mehr. Es ist aber letztlich egal, warum es so ist. Der Versuch, Frieden zu schließen, ist gescheitert. Mein Wunsch, dass sich durch die Adoption doch wieder ein Kontakt anbahnt, hat sich nicht erfüllt. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort. Das Kind und wir alle können nun mit dem Kapitel leiblicher Vater endgültig abschließen.
Ich habe eine Abfrage beim Meldeamt gemacht, der Vater wohnt in Deutschland, sogar da, wo er immer gewohnt hat. Wir könnten uns nicht darauf berufen, er sei verschollen. Das ist in Deutschland die einzige Möglichkeit, ganz ohne Beteiligung des leiblichen Vaters eine Adoption durchzubekommen.
Wir werden nun im Juli trotzdem die Adoption beantragen. Der Notartermin steht. Meine Anwältin geht davon aus, dass das Gericht keine Zustimmung braucht, da der Vater in der Vergangenheit recht deutlich gemacht hat, dass er an einer Vaterschaft kein Interesse mehr hat. Er hat uns ja sogar den Kontakt zu ihm per Anwalt verboten. Ich soll sämtliche Nachweise für seine Gleichgütigkeit mit dem Antrag einreichen. Das Gericht wird den Vater allerdings über das Adoptionsverfahren informieren und ihm genügend Zeit geben (ein paar Wochen), doch selbst die Vaterschaft anzuerkennen. Macht er das nicht oder reagiert er nicht, geht die Adoption wahrscheinlich ohne Zustimmung durch. Falls doch die notariell beglaubigte Zustimmung verlangt wird, dann wird das Verfahren auf Eis gelegt und wir bekommen Zeit, die Zustimmung einzuholen. Und wenn der Vater sie dann nicht gibt, dann sehen wir weiter.
Anwältin sagt auch, das Jugendamt hat in Sachen Zustimmung des Vaters überhaupt nichts zu sagen.
Was ich allerdings gelernt habe, heutzutage ist es nicht mehr möglich, dass ein Kind heimlich ohne Wissen des leiblichen Vaters adoptiert wird. Selbst Samenspender werden wohl zumindest informiert und haben Zeit, ihre Rechte geltend zu machen. Gut zu wissen für alle Väter.