Kurze Ehe und ein K...
 
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Kurze Ehe und ein Kind unterwegs...

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(@Melly)

Hallo Rince,

da Du verheiratet bist, zahlst natürlich länger als 3 Jahre.
Ohne Trauschein nicht!
Man sagt, die Frau muß bis zum 6-8 Lebensjahres des Kindes nicht arbeiten gehen, das ist von OLG zu OLG etwas anders. Bayern sagt 8 Jahre.
Danach kann es einer FRau zugemutet werden, eine Teilzeitstelle aufzunehmen.
Tja da sie null Berufserfahrung haben wird, wirst Du da auch voll zahlen, da sie ja erstmal nen Job finden muß.
Ab dem 12 Lebensjahr kann sie wieder eine Vollzeitstelle antreten und muß sich auch drum bemühen.
Macht sie das nicht, wird ihr ein fiktives Einkommen zu Lasten gelegt.
Wird sie in der Unterhaltszeit vom Auto angefahren und kann nie mehr arbeiten, zahlst Du bist zum St.Nimmerleinstag 🙁
Außer...sie findet wieder einen Göttlichen, der sie heiratet.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 17:19
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

Hi.

Das Thema Unterhalt lässt mir keine Ruhe.

Bei einem Einkommen von etwa 1500 Euro

wird ein Anteil abgezogen zum erhalt der Arbeit , richtig ?

Bleiben etwa noch 1200 Euro.
Unterhalt fürs Kind etwa 200 Euro ,
bleiben noch 1000 Euro ,

meiner Frau stehen 550 Euro Unterhalt im Monat zu , da mein Selbstbehalt bei 900 liegt , zahle ich 100 Euro und das Sozialamt den Rest ?

Oder wie funktioniert das ?

greetings

der verzweifelte... 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2005 20:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ricewind,

yep, die berufsbedingten Aufwendungen werden berücksicht. Dies ist aber von OLG zu OLG verschieden. Guck hierzu bitte in die unterhaltsrechgtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLGs in den Aufsätzen.

Der SB liegt für Erwerbstätige West bei 840 €. Ich fürchte, damit wirst du mind. die nächsten 3 Jahre auskommen müssen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 20:26
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

und wie ist es wenn sich mein Gehalt im laufe des Jahres erhöht ? Angenommen ich verdiene dann 300 Euro mehr, was passiert mit diesen ? Gehen die auch direkt zu meiner Frau , statt das das geld vom Sozialamt kommt ?

Was währe wenn sie einen Unterhaltsverzicht unterschreibt ? Hat sie dann trotzdem Anspruch auf Geld vom Sozialamt ? Oder geht sowas gar nicht ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2005 20:33
(@Melly)

Hallo Rince,

nee das geht nicht, sie muß erst zu Dir, die Hand aufhalten und danach zum Sozialamt.
Das Sozialamt wird sie darauf hinweisen, daß Du zu Zahlungen verpflichtet bist und nicht der Staat alles zahlen muß.

Übrigens zum Unterhalt:
Erst wird der KU vom bereinigten Netto abgezogen, danach darfst 1/7 Erwerbstätigenanreiz abziehen.
Dreht sich ja um TU nicht um KU.

Die Frau bekommt einen gewissen Unterhalt von dir, ist das weniger als der Sozialhilfesatz, wird sie vom Sozialamt den Rest bekommen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 20:47
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

meine Güte... Hätte ich blos nicht geheiratet...

😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2005 21:38
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen !

Meine Frau ist mal arabisch in Berlin verheiratet gewesen. Ist dies evtl ein Grund weshalb die neue Ehe ungültig sein könnte ? Schließlich ist dei andere Ehe nie offiziel geschieden worden. Jedoch taucht diese auch nicht in deutschen Büchern auf...

greetings

Rince

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Themenstarter Geschrieben : 09.01.2005 23:04
(@dude0604)
Schon was gesagt Registriert

äääähhhh, sorry,

bin da eben mal ganz kurz reingeplatzt und hab mir alles durchgelesen! :redhead:

hab ich alles richtig verstanden? Sie hat dem "EX" ein romantisches Frühstück gemacht? 😮

Weiss man, wie lange die sowas schon macht? Meine, mit Aussnahme der "neuen Ehezeit"?

Könnte man da nicht auch ein Fragezeichen an die Schwangerschaft machen? Heisst das Kind ist vielleicht vom EX? :hallucine:

Will ja keine Pferde scheu machen, aber für mich liegt dieser Gedanke doch ziemlich nahe! 😡

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2005 23:39
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

also ich werde auf jeden Fall einen Schwangerschaftstest machen lassen. Sobald das Kind da ist. Auch wenn ich glaube das es wirklich von mir ist. Aber... Man weiß ja nie...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2005 23:58
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

noch eine Frage. 😀

Kann man mir das negativ auslegen wenn ich Ihr die Ermächtigung für mein Konto entziehe ?
Sie hat ja ein eigenes , auf dem geht aber fast kein Geld ein oder aus. (außer Unterhalt fürs Kind vom Papa und Kindergeld)

Danke & Gruß

Rince

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2005 14:25




(@Melly)

Hallo Rince,

also ich würd sofort das Konto sperren lassen, wenn Du oder sie auszieht.
Die kann Dir Dein Konto abräumen und Du wirst nie wieder nen Cent bekommen.
Es ist Dein Konto und sie hat nur ne Vollmacht.
Sie wird ja dann ihr Geld von Dir überwiesen bekommen.
Mach das bald, da kannst wirklich große Überraschungen erleben.
Sollte ne Lebensversicherung bestehen, indem die nächsten Angehörigen für den Fall der Fälle drinne stehen...ruf bei der Versicherung an und setz die Eltern ein.

Gruß
MElly

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2005 14:28
(@sandgren)

hy rincewind,
es ist dein gutes recht ihr die vollmacht auf dein konto zu entziehen!!!

kann dir nur raten das bald zu machen,denn DU bist voll haftbar für alles was sie damit anstellt! 😉

gruss sandgren 😎

ps:das melly immer erster sein muss 😉

[Editiert am 10/1/2005 von sandgren]

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2005 14:29
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rincewind!

Warum sollte dir das jemand übel nehmen? Du zahlst Unterhalt (wie auch immer...) und bist an einer klaren Linie interessiert - das spricht für dich

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2005 14:30
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen !

Also, Kontovollmacht ist entzogen , sie drehte etwas durch. Sie sagte durch die Heirat sei das jetzt unser Konto. Ist doch Blödsinn , oder ? Auf jeden Fall hat sie gedroht wenn bis Montag das Konto nicht wieder frei ist, geht sie zu ihren Anwalt.

Jedoch änderte sich im Verlauf des Gespräches die Lage etwas. Sie findet innerhalb der nächsten 3 bis 4 Monate keine Sozialwohnung welche nicht im Ghetto liegt. Hochschwanger umzuziehen ist auch nicht unbedingt das glebe vom Ei. Sie würde in der Wohnung wohnen bleiben, wir würden die Genossenschaftsanteile auf Ihren Namen umschreibe.Sie bot mir die Zahlung von 2000 Euro innerhalb eines Jahres an (entspricht der Hälfte von den Genossenschaftsanteilen unserer Wohnung). Einiges an Hausrat könne ich mitnehmen. Frage : Wie viel wird das Sozialamt ihr an Miete zuzahlen ? Diese Wohnung hat eine Größe von 73 m2 , ich glaube mit zwei Kindern haut das mit der Größe hin , kostet 610 Euro kalt. Wird das klappen ?

Auf jeden Fall würde dann endlich etwas Abstand da sein , ist auch wichtig für unser ungeborenes Kind , denke ich. Ich könnte erstmal bis ich etwas gefunden habe bei einem Freund wohnen. Weiterer Vorteil : Ich bin diese Wohnung sofort los, muß nicht noch evtl 3 Monate in einer fast leeren Wohnung leben.

Was meint Ihr ? Würden das natürlich alles bei meinem Anwalt festhalten.

Gruß

Rince

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2005 16:25
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen !

Also, Kontovollmacht ist entzogen , sie drehte etwas durch. Sie sagte durch die Heirat sei das jetzt unser Konto. Ist doch Blödsinn , oder ? Auf jeden Fall hat sie gedroht wenn bis Montag das Konto nicht wieder frei ist, geht sie zu ihren Anwalt.

Jedoch änderte sich im Verlauf des Gespräches die Lage etwas. Sie findet innerhalb der nächsten 3 bis 4 Monate keine Sozialwohnung welche nicht im Ghetto liegt. Hochschwanger umzuziehen ist auch nicht unbedingt das glebe vom Ei. Sie würde in der Wohnung wohnen bleiben, wir würden die Genossenschaftsanteile auf Ihren Namen umschreibe.Sie bot mir die Zahlung von 2000 Euro innerhalb eines Jahres an (entspricht der Hälfte von den Genossenschaftsanteilen unserer Wohnung). Einiges an Hausrat könne ich mitnehmen. Frage : Wie viel wird das Sozialamt ihr an Miete zuzahlen ? Diese Wohnung hat eine Größe von 73 m2 , ich glaube mit zwei Kindern haut das mit der Größe hin , kostet 610 Euro kalt. Wird das klappen ?

Auf jeden Fall würde dann endlich etwas Abstand da sein , ist auch wichtig für unser ungeborenes Kind , denke ich. Ich könnte erstmal bis ich etwas gefunden habe bei einem Freund wohnen. Weiterer Vorteil : Ich bin diese Wohnung sofort los, muß nicht noch evtl 3 Monate in einer fast leeren Wohnung leben.

Was meint Ihr ? Würden das natürlich alles bei meinem Anwalt festhalten.

Gruß

Rince

Hallo, Rince,

1. Es ist Quatsch, das das Konto mit der Heirat ein gemeinsames geworden ist. Toatal Blödsinn. Laß sie ruhig zum Anwalt dackeln.

2. Was die Wohnung angeht, so verstehe ich nicht warum sie dir nur die Hälfte der Anteile ausbezahlen will. Abgesehen glaube ich nicht, daß du nur 1 Cent siehst, wenn du erstmal weg bist. Auf wen läuft die Wohnung. Was ist mit der Kaution?

3. Du hattest eine Kurzzeitehe. Das bedeutet, daß du nicht Ehegattenunterhaltspflichtig bist. Du bist , nach der Geburt und der Anerkennung deiner Vaterschaft, nur verpflichtet einen Betreuungsunterhalt zu zahlen, und das, glaube ich, nur 3 Jahre lang.

Von was hat die Dame denn vorher gelebt?
Damit wird sie hinterher wieder auskommen müssen.

Paß gut auf deinen Anwalt auf - ob er sich in deienm Sinne engagiert - wenn nicht wechsle ichn, solange es noch nicht zu weit fortgeschritten ist.

Lass dich nicht abzocken - vor allem nicht mit der Wohnung

Gruß

Haddock (auch aus hambug)

PS. In Poppenbüttel gibts massenhaft Wohnungen, welche nicht im Getto sind - von der Saga - also bezahlbar 😉

[Editiert am 15/1/2005 von haddock]

Ich sehe gerade, der Stadtteil von Hamburg unterliegt der Wortsperre. 😀 😀 Also, ich meinte Popenbüttel mit Doppel-P 😀 😀

Wie ist es denn mit Wixhausen bei Darmstadt? :redhead:

[Editiert am 15/1/2005 von haddock]

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2005 17:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin haddock und Rincewind,

ein Einwand bzgl. Kurzzeitehe: Kurzzeitehe besteht. Stimmt. Die Unterhaltspflicht ist jedoch gegeben, weil ein Baby zu betreuen ist. Wichtig ist, mit der Scheidung der Kurzzeitehe gerichtlich feststellen zu lassen. Nur dann hast du bei entsprechendem alter des Kindes die Möglichkeit der EU-Aussetzung. Lass dich nicht abwimmeln, dass dieses gemacht werden könnte, wenn es denn soweit ist, dass das Kind nicht mehr betreut werden muss. Mach es mit der Scheidung und bestehe auf die feststellung, es handelte sich um eine Kurzzeitehe. Wird das nicht festgestellt, ist das später nicht reparabel oder nachholbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2005 18:42
(@sweety)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bleib da mit der Wohnung am Ball, das wenn sie dich raushaben möchte, ALLES geklärt ist im Vorfeld...das wenn du ausziehst, du es schriftlich hast, das du mit der Wohnung nichts mehr zu tun hast....
Versuche mit der Genossenschaft zu reden, wie das gemacht werden könnte, das du 100% draussen bist.

Mir ist es passiert, mein Exgatte wollte mich raushaben, hab versucht mich aus der Wohnung zu kündigen, aber ohne seinen Schufaauszug ging es nicht. Und den hatte er nicht eingereicht. Daraufhin knapp ein Jahr keine Miete bezahlt, und dann wurde die Wohnung per Zwangsräumung
geleert. Wovon ich allerdings erst 3 Monate später was bemerkt habe, da meine SchwMu mich darüber informierte, das sie mit unserer Tochter in der leeren Wohnung gewesen war.
Und kurz danach habe ich auch Briefe der Wohnungsbaugesellschaft erhalten....Sämtliche Post davor ging in die alte Wohnung. Hab mir dann zwar einen Anwalt genommen aber das ende von Lied...
Kurzfassung: Ich mußte den Offenbarungseid leisten, die Wohnungsbaugesellschaft spricht nicht mehr mit meinem Anwalt. Und ich steh da wie Trottel total. Kämpfe auf der einen Seite gegen den OE auf der anderen Seite gegen meinen Ex um das ABR.

Ich wünsche dir Alles erdenkliche Gute und sehr viel Kraft. Mögen dir deine Freunde beistehen, wie mir meine...ohne die ich wahrscheinlich schon längst aufgegeben hätte

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2005 21:04
(@charly_t)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Rince,

dir ergeht es ja ähnlich wie mir, nur das es bei mir noch nicht ganz so vortgeschritten ist. Aber ich denke das wird in Kürze auf mich zukommen leider. Hast du denn schon etwas zum Thema Kurzzeitehe von deinem Anwalt erfahren???

LG Charly

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2005 17:37
(@rincewind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Charly_t...

Im Grunde weiß ich von meinem Anwalt das was Du auch hiers chon über Kurzzeitehen finden kannst. Wichtig ist wohl noch die Region in Deutschland. Richter sind von Bundesland zu Bundesland anders geprägt. In katholischen Bundesländern sehen Richter die Ehe oft etwas "anders" als in weniger religiös geprägten Bundesländern. Da bei mir ein Kind unterwegs ist... Wird das ganze mit der Kurzzeitehe eher unwahrscheinlich. Mein Anwalt probiert es trotzdem. Ich hoffe da auf einen für mich guten Richter.

Ist bei Dir ebenfalls Nachwuchs unterwegs ?

Gruß & viel Kraft

Rince

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2005 10:58
(@charly_t)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Rince,

ja bei mir ist auch Nachwuchs unterwegs.....das macht es für mich auch alles so schwierig, nicht wegen dem Geld, eben wegen dem Kleinen und das man ja eigentlich ne kleine Familie ist....nur können wir leider nix daran ändern....

LG Charly

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2005 16:25




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