Manipulation der Mu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Manipulation der Mutter

 
(@cookie89)
Schon was gesagt Registriert

Ihr Lieben,

ich bin neu hier, weil ich nicht mehr weiter weiß und vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation.
Meine Ex (getrennt seit 5 Jahren), verklagt mich permanent wegen Kindeswohlgefährdung, was aber einfach nicht stimmt. Leider müssen die Jugendämter das immer wieder prüfen. Ich bekomme pro Monat bestimmt eine E-Mail von ihr, wo drin steht, dass ich Prostituierte beherberge, Alkohol trinke und und und...
Meine Tochter ist jetzt 6 und wollte vor Gericht eigentlich aussagen, dass sie genauso viel Zeit bei mir, wie bei der Mutter verbringen möchte. Jetzt hat sie mir gesagt, dass ihre Mutter meinte, dass sie dann traurig ist usw. und deshalb aussagen wird, dass alles so bleiben soll, wie bisher.

Ich bin kurz davor, mich komplett von meiner Tochter zurückzuziehen, weil ich den psychischen Terror nicht mehr aushalte und mein Kind in einem immensen Loyalitätskonflikt kommt.

Was sagt ihr?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2020 10:51
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Coockie,

du solltest deiner Tochter den Gefallen tun und nicht aufgeben. Ich weiß nicht um welches Verfahren es geht, aber wenn deine Tochter etwas ähnliches in einem Verfahren erwähnen sollte, dann sieht es für die Mutter nicht ganz so gut aus (zumindest bei uns).

Deine Ex kann dich nicht wegen Kindeswohlgefährdung verklagen. So ein Verfahren wird durch ein Gericht eröffnet. Sie kann dich höchstens beim Jugendamt melden. Dann kommen die im Normalfall 1-2 Mal raus, danach werden die den Dingen meistens nicht mehr nachgehen, denn die sind auch nicht blöd und deine Ex ist nicht die erste Frau auf diesem Planeten, die sowas versucht. Wenn es für deine Ex blöd kommt, besuchen die sie auch mal zu Hause und fragen sie, ob sie noch alle Latten am Zaun hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2020 11:18
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin kurz davor, mich komplett von meiner Tochter zurückzuziehen, weil ich den psychischen Terror nicht mehr aushalte und mein Kind in einem immensen Loyalitätskonflikt kommt.

Zuerst solltest Du Dir ein dickeres Fell zulegen. Das Jugendamt geht doch eh bei Dir schon ein und aus. Was interessiert Dich das? Lad die Damen und Herren doch zum Kuchen ein! Ganz ernsthaft, beim ersten Mal hat man da Panik. Beim zweiten Mal denkt man sich „Nicht schon wieder“ und beim dritten Mal dann ist die Sache doch durch und alle wissen Bescheid.

Die Ausführungen Deiner Ex solltest Du aber zügig dem Jugendamt mitteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2020 14:42
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Cookie,

ich habe ähnliche Erfahrungen und bei mir war es so, dass sie (die Mutter) all die Jahre damit durchkam. Nach mittlerweile 7/8 Jahren lebt mein Sohn nun bei mir. Sie hat es letztendlich übertrieben.

All die Manipulation hat immensen Schaden angerichtet. Aktuell denke ich, hätte ich ihn dann doch lieber gehen lassen sollen, wäre der Schaden dann geringer gewsesen? Ich weiß es nicht. Jetzt darf ich Scherben aufkehren und das ist verdammt anstrengend.

Wäge das Für und Wider persönlich für dich und deine Tochter ab und triff nach reiflicher Überlegung eine Entscheidung.
Loslassen ist keine Schande, manchmal sogar gut... lass die Tür für sie immer offen.

Lass uns an deinen weiteren Gedanken teil haben, ja?!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2020 15:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Ex verklagt Dich nicht beim JA. Sie gibt dem JA lediglich Hinweise. Dies nur, damit der Sprachgebrauch für Dich für die Zukunft stimmt und Du Dich anderen gegenüber korrekt äußerst.

Die dem JA gegenüber von der Ex angebrachten Hinweise sind rechtlich schwer angreifbar. Es könnten Verleumdung (§ 187 StGB) oder auch üble Nachrede (§ 186 StGB) herleitbar sein. Bei nächster Gelegenheit würde ich der Ex einfach mal sagen:

"Weiß Du, mir ist ja schon klar, dass Du noch an mir hängst. Sonst würdest Du Dir ja nicht so große Mühe geben in mein ach so verwerfliches Privatleben einzutauchen. Im Übrigen überlege ich tatsächlich einen Strafantrag mind. nach § 186 StGB gegen Dich zu stellen. Dazu dann natürlich Schadenersatz wegen der mir entstandenen Kosten. Ich mach das ja nicht, um Dich zu ärgern. Ich möchte Dir nur helfen, Dich von der Paarebene zu lösen und auf der Elternebene anzukommen."

Und dann volle Deckung...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2020 17:12
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

die Ex verklagt Dich nicht beim JA. Sie gibt dem JA lediglich Hinweise. Dies nur, damit der Sprachgebrauch für Dich für die Zukunft stimmt und Du Dich anderen gegenüber korrekt äußerst.

Danke, bei der Formulierung hat es in mir auch mehrmals gezuckt.

Die dem JA gegenüber von der Ex angebrachten Hinweise sind rechtlich schwer angreifbar. Es könnten Verleumdung (§ 187 StGB) oder auch üble Nachrede (§ 186 StGB) herleitbar sein. Bei nächster Gelegenheit würde ich der Ex einfach mal sagen:

Der KM offen mit Anzeigen oder Klagen zu drohen wird immer zu gern gegen einen Verwendet. "Er kündigt in bedrohlicher weise neue Verfahren an. [..] Die Kindesmutter kann aufgrund der Belastung der durch den Kindesvater angestoßenen Klagewelle Nachts nicht mehr schlafen." Usw. 😉

Ich bin hier inzwischen Aufgrund der Erfahrung mit meinen Verfahren zu dem Entschluss gekommen, das auf Unterlassung Klagen das beste Mittel der Wahl ist, wobei man dabei Gefahr läuft in den Ersten Anläufen hier rein zu laufen:

Einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf den Ablauf eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen werden und seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden soll, dass ein an diesem Verfahren Beteiligter durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird. Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geklärt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2020 18:09
(@cookie89)
Schon was gesagt Registriert

Das Problem ist, dass das Jugendamt aus irgendeinem Grund, mehr auf der Seite der Mutter steht. Ich habe bereits beantragt, dass immer 2 Personen mit anwesend sind.
Mein Anwalt sagt, verklagen bringt zwar insofern was, dass die Anschuldigungen aus dem Weg geräumt werden, ich dann aber nicht besser dastehen würde, als die Mutter vor Gericht bzw. vor meiner Tochter.

Es ist um Grunde genommen aussichtslos und man verliert jegliches Vertrauen in die Justiz.

Tut mir leid, verklagen war das falsche Wort, ich war etwas emotional beim Schreiben 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2020 15:18
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem ist, dass das Jugendamt aus irgendeinem Grund, mehr auf der Seite der Mutter steht.

Steht im Grundgesetz:

Artikel 6
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Von Vater steht da nichts. Als Vater bist du nur Dreck. Wenn du Glück hast, wirst du als Geldautomat betrachtet, aus dem man möglichst viel Geld zieht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2020 22:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jajaja, und im Artikel 3 steht

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und nun? Die Diskussion führt nicht weiter.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2020 09:17
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, in der Theorie sind beide Elternteile vorm Gesetz gleich bei der Trennung. In diesem Glauben bin ich im Frühling 2018 auch ausgezogen und habe mich getrennt... Jetzt und heute weiß ich das in der Praxis die Mutter immer am längeren Hebel sitzt. Die Mutter bekommt erstmal sowieso das Kind, kann es dann schön rund um die Uhr bearbeiten bis dann mal wieder der Vater für ein paar Stunden, im Idealfall übers Wochenende bei ihm ist.
Beim Jugendamt ist der Vater zunächst auch unter Generalverdacht... Der Richter beim Familiengericht ist natürlich auch geneigt der "armen, verlassenen, jetzt alleinerziehenden Mutter" zu "helfen".
Wenn der Vater auch tausendmal betont er würde das Kind genauso oft zu sich nehmen. Sogar schon Pläne schmiedet seine Arbeitszeit zu reduzieren um das zu ermöglichen... trotzdem wieder die "arme, verlassene Ehefrau".

Sorry wenn ich grad Pessimismus verbreite. Aber wer meine Story gelesen hat der weiß auch warum... javascript:void(0);

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 18:01




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ja, in der Theorie sind beide Elternteile vorm Gesetz gleich bei der Trennung.

Eben nicht, weil nur die Mutter grundgesetzlichen Schutz durch die Gemeinschaft genießt. Aber DT hat schon recht. Die Diskussion führt ins Leere.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 19:25
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

**gekürzt!**
Sorry wenn ich grad Pessimismus verbreite. Aber wer meine Story gelesen hat der weiß auch warum... javascript:void(0);

Das ist in meinen Augen "zu viel Pessimismus". Glaub mir, meine "alleinerziehende KM" hat auch nicht unversucht gelassen um mich zu entsorgen. Da wurde bei allen möglichen Stellen gelogen (ich hätte sie schwanger sitzen lassen) und es wurde auf die Tränendrüse gedrückt. Sei es bei der Kita, JA, VB, Kinderärztin, Elternberatung, Richterin etc. Es gibt durchaus Menschen, die dieses Spiel durchschauen und sich dahingehend nicht beeinflussen lassen und wie in meinem Fall die GS und "sogar das WM" gegen den Willen der KM urteilen.

Bleib hartnäckig!!!! Bleib sachlich!!!
______________________________________________________________________________________________________________________________
**Vollzitat gekürzt! @Dad76: bitte keine Vollzitate! **

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 07:50