Mein Albtraum
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein Albtraum

Seite 1 / 6
 
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, ich bin Vater von 2 Kids, 7 und fast 4.
Ich war krankgeschrieben wegen Verdacht auf Burnout und wartete auf den Termin beim Psychologen.
Leider ist meine Frau seit 5.4.17 mit den Kindern verschwunden und ins Frauenhaus gezogen.
Anzeigen wegen Kindesentzug verliefen im Sande, ich befürchtete dass meine Frau das Land verlassen hat.
Nach den Ferien erfuhr ich von der Schule dass meine Frau und Kinder eben im Frauenhaus sind. Mittlerweile ist auch klar dass meine Frau dass über Monate geplant hatte.
Leider ist kein Kontakt möglich, auf den gestellten Antrag auf Umgang beschloss das Gericht betreuten Umgang aufgrund der langen Trennungszeit. Die Beratungsstelle lehnt diese Beratung nun wahrscheinlich ab, Begründung ist das Frauenhaus. Auf den Einwand, dass es gerichtlich beschlossen wurde, hieß es, es sei nicht Problem der Beratungsstelle wenn das Gericht das Jugendamt übergeht. Ich verstehe das einfach nicht, das Jugendamt hat meine Ausführungen nichtmal gelesen, das wurde in der Gerichtsanhörung offen gesagt. Auch die Abmeldung von Schule, Kindergeld waren alle kein Problem. Ich sitze immer noch hier in unserem Haus, fast alle Kindersachen sind noch hier. Ich habe nun wieder einen Termin beim Psychologen. Ich weiß einfach nicht  wie ich jemals damit klarkommen soll,das tolerieren oder akzeptieren soll was meinen Kindern angetan wurde.
Ich fühle mich von meiner Heimat entwurzelt, meine Kinder von unserem Rechtsstaat verraten.
Wie seid ihr mit diesen Gefühlen umgegangen?
Ich bin auch bereit die ganze Geschichte zu erzählen,aber da ich auf objektive Antworten hoffe erstmal nur Eckinfos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2017 16:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erst einmal willkommen im Forum und wir werden sehen, was sich tun lässt.

Ich habe ein paar dumme Fragen. Warum ist Deine Frau ins Frauenhaus?
Wovon lebt Deine Frau und Deine Kinder? Hat sich das JA gemeldet und Unterhalt gefordert?
Aus meiner Sicht bedeutet betreuter Umgang, dass Du die Kinder in einer Einrichtung siehst und Deine Frau die Kinder bringen und holen würde, ggf. ohne Dich zu sehen.

Gibt es einen Umgangspfleger? Umgangspfleger sind dazu da den Umgang zu organisieren und zu gestalten, also ggf. die Kinder abholen und zurück bringen.

Hast Du einen Anwalt, der Dich vertritt?

Ansonsten würde ich raten, dass Du die Kindersachen zusammen packst und erst einmal weg räumst. Dann musst Du nicht ständig dearn denken.
Mach was für Dich, Sport, Theater, was auch immer, aber raus und unter Menschen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2017 18:02
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alex,

Ich würde folgendermassen vorgehen :

- sofort das Gericht benachrichtigen, dass das Jugendamt sich querstellt und dass dessen Vorgehensweise nicht dem Kindeswohl entspricht (eventuell kannst du mit dem Richter sprechen)
- mich sofort an die Hierarchie und Leitung des Jugendamtes richten und eine Beschwerde gegen den Sachbearbeiter vorbringen
- einen Termin bei einer anderen Beratungsstelle organisieren, welche den betreuten Umgang begleitet (es ist immer gut, Lösungen anzubieten).

Im übrigen kannst du auch darauf pochen, dass die Mutter ihre Fürsorgepflicht verletzt :  sie muss dafür sorgen, dass die Kinder ihren Vater sehen. Du kannst also Strafanzeige stellen.

Weisst du, ob die Kinder im Augenblick beschult werden und wo ?
Du kannst Briefe an die Kinder schicken, auch Geschenke.

Es ist wichtig, dass du dich psychologisch von einem Fachmann begleiten lässt und dass dein Umfeld dich unterstützt.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2017 11:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hallo, ich bin Vater von 2 Kids, 7 und fast 4.

Dies ist kein Alter, in dem die Kinder unter plötzlicher Vergesslichkeit leiden ...

(...) auf den gestellten Antrag auf Umgang beschloss das Gericht betreuten Umgang aufgrund der langen Trennungszeit.

ist dies doch an den Haaren herbeigezogen.
Wann auch immer die Verhandlung war, es ist kein halbes Jahr und in diesem Zeitraum vergisst ein Kind nicht einen Elternteil. Das sind diese üblichen Maßnahmen, wenn selbst Richter nicht wissen was sie machen sollen.

Meine Frage wäre, ergänzend zu den bereits gestellten:
- wie lange lebt die KM mit den Kindern jetzt im Frauenhaus? Bis heute? Frauenhäuser sind nur eine vorübergehende Maßnahme und keine Dauerlösung.
- dann interessiert mich, wie bereits geschrieben, der Grund für den Frauenhausaufenthalt.
  Sind dies vorgeschobene Gründe, oder hast Du Deine Frau tatsächlich geschlagen?
- so wir dann bei der nächsten Frage wären:
woraus leitest Du ab, dass die KM dieses Vorgehen Monate im Voraus geplant hat?
- bist Du anwaltlich vertreten?

Danke für die Antworten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2017 14:10
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, erstmal danke für eure Antworten. Ich würde kurz auf die Fragen eingehen und dann die aktuelle Situation schildern.
Ich schaffe es fast nicht das hier zu schreiben, seit dem Tag seit dem meine Kinder verschwunden sind bin ich innerlich wie tot.
Ich war auch bei einem Psychiater, dort wurde mittelgrd. depressive Episode festgestellt. Bin noch nicht in Behandlung, aber habe momentan  immens Druck, finanziell, wegen dem Arbeitsamt die mich krank gemeldet haben wollen. Ich soll bis Freitag vormittag entscheiden ob ich einen Job annehme, es wäre vielleicht eine super Chance und ich habe offen mit dem Ag geredet.
Dennoch und nach gestrigem Termin beim Arbeitsamt denken ich und die Betreuerin dass ich nicht arbeitsfähig bin, und da ist die Burnoutproblematik noch nicht eingeflossen.
Ich bin schwerbehindert, habe bereits eine Amtsarztuntersuchung gehabt während meiner Ausbildung, wurde berufsunfähig und musste oder vielmehr durfte daraufhin eine Umschulung machen.
Trotz dieser Umstände fühlte ich mich gestern massiv unter Druck gesetzt. ich hatte Panikattacken vor dem Vorstellungsgespräch und vor dem Termin beim Arbeitsamt.
Das sind die Umstände unter denen ich das hier schreibe, die aktuelle Situation beschreibe ich dann noch.

Ich habe meine Frau nicht in dem Sinne geschlagen, allerdings kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen. Um es kurz zu sagen, meine Frau hat im Streit in der Schwangerschaft auf ihren Bauch eingeschlagen, sie hat mich geschlagen, auch mit Gegenständen. Ich habe  das ertragen ohne mich zu wehren, allerdings wurde es zunehmend extremer.
Als ich zb einmal unseren damals 3-monatigen Sohn bei einem Spaziergang auf dem Arm traug begann sie auf mich einzuschlagen, ich ging in die Hocke um unseren Sohn zu schützen, PAssanten zogen sie weg. Sie verschwand und räumte das Konto ab, lies mich und meinen Sohn mittellos zurück. ich flehte sie an zurückzukommen. Meine Frau hat nie in Deutschland gearbeitet, ich habe ihr aber auf mein einziges Konto vollen Zugriff gewährt. Bei einem weiteren, späteren Streit schlug sie meinem dann 6 monate altem Sohn ins Gesicht, ich drehte mich weg und schubste sie in der Bewegung nach hinten.
Sie ging zur Polizei, ich zeigte sie auch an, aber ich zog meine Anzeige zurück. Ich habe mich nicht körperlich gewehrt wenn meine Frau mich angegriffen hat, allerdings habe ich sie geschubst wenn sie die Kinder schlug oder als sie ausflippte und die Kinder in Panik waren, der Notarzt war schon verständigt, versuchte ich ihr nach ewigem Bitten und Betteln den Mund zuzuhalten, woraufhin sie mich Biss und ich meine Hand zurückzog und sie anscheinend innen in ihrer Lippe kratzte. Es gab auch mindestens 2 Situationen in denen meine Frau versuchte mich zu töten oder mindest schwer zu verletzten. Einmal würgte sie mich im Streit und sagte sie würde mich töten, ich wartete zunächst ab, ich wollte wissen wie weit sie geht, ich musste sie aber dann wegschubsen als mir begann schwarz vor Augen zu werden. Ich ging zur Polizei, Anzeige wurde aber wieder von mir zurück gezogen. ( anscheinend auch kein öffentliches Interesse). Als sie mit einem Messer zustechen wollte, die Kinder waren im Zimmer nebenan, drehte ich mich weg und gab ihr aus der Bewegung reflexhaft einen Kniestoß an ihren Oberschenkel. Später bedankte sich meine Frau, dass ich nur ans Bein getreten hätte.  Wegen einer Anzeige kam es zu einem Täter-Opfer-Gespräch, auf die Frage wie ich mir mein Leben zukünftig vorstellte, sagte ich, ich hoffe dass wir unsere Probleme in den Griff bekommen, unsere Kinder gesund bleiben etc. Der Wunsch meiner Frau war es in Frankreich Bilder zu malen.
Meine Frau hat auch die Kinder geschlagen und bedroht, also mit Schlägen bedroht wenn sie mir z.B. erzählen was sie über mich gesagt hat. Das hat vor ca 2 Jahren angefangen, ich drohte mit Scheidung.
Sie hat sich auch, wenn sie ausflippte weil die Kinder nicht hörten, oder wenn sie selbst einen Fehler machte vor den Kindern selbst teilweise heftig geschlagen, die Kinder waren wahnsinnig geschockt. Als sie wiedermal ausflippte und 30 min einfach brüllte rief ich den Notarzt. Sie wurde eingewiesen, sie sprach zuvor zb auch laut mit ihrem toten Großvater. Da sie aber unseren Sohn auf eine Mutter-Kind Station in die psycahtrische Klinik mitnehmen wollte, sie sagte weil sie dort nicht kochen müsse, log ich im Gespräch mit den Ärzten, ich sagte sie hätte dann mit Gott gesprochen und schob es auf meine  chinesischen Sprachkentnisse.

Ich will dass auf keinen Fall schönreden, das hätte nicht passieren dürfen dass ich mich körperlich wehre, allerdings habe ich keine andere Möglichkeit gesehen die Kinder zu beschützen.
Ich habe mich auch bei meiner Frau entschuldigt, meine Frau allerdings ist der Meinung dass ein Mann das ertragen müsse. (Ich habe das  für mich selbst ja auch, nur für meine Kinder nicht.)
Ich habe allerdings gesagt dass ich ihr nicht verprechen kann dass das nie weider vorkommt, wenn sie zb die Kinder schlägt und uns nicht gehen lässt zb dass ich sie dann wedrücken müsste um die Kinder zu schützen. Also ich habe ihr gesagt dass ich im äussersten Fall, wenn sie mir keine Wahl lässt meine Kinder auch mit Gewalt vor ihrer Gewalt schützen würde.  Sie hat sich niemals entschuldigt, aber das ist ja auch egal. Auch bei den Kindern nicht.
Es wurde auch beim Verfahrensbeistand von meinem Sohn ausgesagt dass meine Frau meinen Sohn schlug. Daraus wurde "mal ein Klaps auf den Po".

Meine Familie ist nach wie vor im Frauenhaus jetzt also seit über 8 Monaten.

Ich habe einen Anwalt ausgesucht der mit dem P.A.Syndrom also Eltern Kind Entfremdung vertraut ist, da mein erster Anwalt mich nicht korrekt vertreten hat.

Meine Frau hat ihren Anwalt 3 Wochen wor ihrem Verschwinden beauftragt, ca 1 Jahr zuvor hat sie ein eigenes Konto angelegt von dem sie nichts erzählte. mindestens 2 Monate zuvor hat sie ein Lagerraum gemietet. Deshalb denke ich dass sie das geplant hatte, im Zuge meiner Erkrankung.
Es gab oft Streit wegen Geld, zuletzt weil Miete nicht bezahlt werden konnte, meine Frau sich aber weigerte mit Bargeld (geplant für unseren Chinabesuch) das Konto aufzufüllen, obwohl ich ihr sagte dass der Urlaub dennoch kein Problem sein wird. Ich sagte, wenn du unsere Familie nicht unterstützt, wenn du das erste mal die Gelegenheit hast, dann werde ich ab jetzt Haushaltsgeld überweisen und sie solle mir die Bankkarte geben. Sie weigerte sich. Das war aber denke ich nachdem sie den Anwalt beauftragt hat, weiß ich nicht genau.

Die Beratungsstelle hat sich gemeldet, es gab das Erstgespräch, ich bekam den ersten Termin. Trotz der Einwilligung meiner Frau zum Gespräch, sollte ich aber 15 min zuvor kommen, danach auch 15 min länger bleiben.
Ich verstehe das nicht warum die Beratungsstelle da mitmacht, ohne Gewaltschutzantrag plus dass wir uns ja dort treffen WOLLTEN.
Ich fragte, wann dann meine Frau Beratung bekommt, zb nach dem Umgang sind die Kinder sind traurig dass sie gehen müssen, und keiner sagt meiner Frau dass das nichts mit ihr zu tun haben muss.
Das würde gar nicht stattfinden, wurde gesagt, meine Frau wolle es nicht. Ich wollte nicht Zuviel riskieren und wartete erstaml den Termin ab.
Am Tag zuvor bat der Umgangsbegleiter mich noch spezielle Kleidung etc mitzunehmen, meine Frau hätte ihn darum gebeten, und er hätte von ihr den Hausschlüssel bekommen.
Ich habe meine Kinder also dann dort nach 7.5 Monaten zum ersten Mal wieder gesehen. Meine Tochter schlief im Kinderwagen, mein Sohn küsste und umarmte mich, der Begleiter ging ins andere Zimmer.
Ich fragte wie es ihm gehe, er erzählte von der Wohnnungssuche ,den Sozialpunkten hierfür,  seinem Kinderhort, der Schule.
Meine Tochter wachte auf, der Begleiter , mein Sohn und ich gingen runter. ich sah sie im Kinderwagen. Wahnsinn wie groß sie nun ist (Sie hatte auch Geburtstag zwischenzeitlich, ohne Kontaktmöglichkeit) .  Sie weinte, öffnete die Arme für eine Umarmung. Sie hat mich dann 25 minuten nicht mehr losgelassen, nur stumm geweint. Sie sagte dann sie wolle immer bei Papa bleiben, ich wusste nicht ganz was ich sagen sollte.
Es klingelte öfter , fast jedes mal zuckten die Kinder zusammen, weinten sogar "bitte nicht die Mama", Ich sagte dann, das wäre gemein, ihre Mutter würde sie ja lieben.
Das wurde auch vom Begleiter mitangesehen.  Meine Tochter wollte auf die Toilette, wie selbstverständlich fragte sie mich ob ich mitkomme. Als wären wir nie getennt gewesen.
Ich fragte den Begleiter ob ich meine Tochter kurz auf die Toilette begleiten durfte, ich durfte auch.
Mein Sohn erzählte mir dass sie gestern beide eine Spritze bekommen hätten, und seine Schwester hätte es nur ausgehalten weil sie an mich gedacht hat.
(Ich verstehe das nicht, das kann ja keine U Impfung sein, ich wurde nicht um Zustimmung gefragt.)
Die Kinder sagten mir dann dass wir uns nun alle 14 Tage sehen würden, ich wusste davon zuvor nichts.
Die Verabschiedung ging relativ fix, meine Frau weigerte sich aber, auch für den Begleiter überraschend, die Adventskalender mitzunehmen.  
Danach allerdings wurde mir dort wieder gesagt, dass meine Frau keine Beratung will, und dann sagte ich dass wir das ber ausgemacht haben, Er sagte immer, das wäre immer freiwillig, er könne nichts erzwingen. Ich entgegnete, dass er ihr aber ja die Möglichkeit gibt Sachen zu übergeben, anstatt zu ihr zu sagen dass sie es mir geben soll.
Ich meinte dass er ihr im Endeffekt half weiter nicht zu kommunizieren, obwohl sie dem ja zugestimmt hatte.
Er sah es sogar ein, und sagte dann dass meine Frau ihn vorher gebeten hätte meine Zustimmung zum Urlaub nach China zu geben und da wäre für ihn eine Grenze erreicht.
Wir diskutierten noch über die Auslegung des Wortes unverzüglich, ob es lediglich die Anmeldung meiner Frau ubverzüglich sein soll, oder auch die Beratungc, aber er verstand schon dass etwas nicht passt.

Ängstlich erwartete ich jeden Tag eine Bitte um die Zustimmung zum Urlaub.

Nach zwei Wochen gab es den nächsten Termin, mein Sohn hat sich im Frauenhaus verletzt.
Ich könnte eine Foto einstellen, aber naja. Eine massive Beule am Kopf, echt wahnsinnig groß- Ich fragte wie das passiert sei, er sagte er hätte sich im Frauenhaus gedreht bis ihm schwindlig wurde, dann hätte jemand das Licht ausgeschaltet- Er ist mit dem Kopf an die Wand geprallt und er hatte Nasenbluten!!! Ich fragte wo die Mama war, sie war nicht dabei, ich fragte ob sie einen Krankenwagen gerufen hätten, oder beim Arzt waren, er verneinte das.
Ich meine Unfälle können passieren, aber da muss man einfach zum Arzt gehen
Ich kann das nicht vestehen wie das keiner merkt.
Nach dem letzten Umgang sagte der Begleiter, er würde im Januar ein gemeinsames Gespräch ausmachen, da die Bindung etc gefestigt werde.
Er hätte mit dem Jugendamt gesprochen und sie meine Frau würde jetzt mitmachen. Er gab zu dass sie nur unter Zwang mitmacht, also wurde sie wohl nochmal kontaktiert.

Meine Kinder sagten jedoch dort immer noch dass der Urlaub jetzt in 2 Wochen geplant ist,  mein Anwalt sagt ich solle dann eine Anzeige wegen Verdacht auf Kindesentzug machen.
Ich befürchte dass wird sofort eingestellt, und laut meinen Informationen MUSS sie keine Erlaubnis von mir vorlegen bei der Ausreise, es handelt sich dabei nur um eine Empfehlung.
Auch wurde mir damals bei ihrem Verschwinden (sie hat mehrfach gedroht die Kinder nach China zu bringen, oder vorgeschlagen sie bei ihrer Mutter zu lassen) von verschiedenen Schaltern bestätigt dass das nicht immer kontrolliert wird.
Ich befürchte dass sie abhaut, der Schlüssel, plötzlich will sie die Beratung, in ihrer Provinz ist es dort nun -30 Grad, weshalb sie aus Rücksicht auf die Kinder nie im Winter fliegen wollte, nichtmal zur Beerdigung ihres Großvaters, bei dem sie aufgewachsen war.

Der weitere Plan wäre eben azuwarten ob sie die Beratung mitmacht, wenn nicht steht laut dem Berater der Beratungsstelle ihre Erziehungsfähigkeit in Frage.
Ich habe wahnsinnige Angst dass ich nun nach allem ihre Ausreise nicht verhindern kann und sie möglicherweise, um mir zuvorzukommen, noch vor dem nächsten Umgang fliegt.
Sie weiß ja, dass sie mitmachen muss, keine Wohnung etc. Ihre ganze Familie ist in China.
Sie kann laut dem Berater möglicherweise auch noch nicht genug deutsch um den Umgang abzusprechen, zuvor sage sie ich hätte sie abgehalten.
Ich befürchte dass sie Angst hat nun die Kontrolle zu verlieren-
Wie denkt ihr schaffe ich es diese Ausreisesperre sicher eintragen zu lassen?

PS. Strafanzeige und Strafantrag gegen meine Frau und ihre Anwältin wegen Verleumdung wurde im November erstattet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2017 17:36
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch kurz als Nachtrag noch ein paar Infos:
Also, ich habe damals Anzeige wegen Kindesentzug gestellt, nach den Osterferien rief ich in der Schule an (vor den Ferien war mein Sohn von meiner Frau krankgemeldet worden, ich war auch in der Schule und erzählte dass ich bei der Polizei war, keiner wüsste etwas), die sagten dass meine Frau angerufen hätte und meinen Sohn ummelden will, aber ihr Deutsch wäre zu schlecht und sie würde nochmal mit einem Bekannten anrufen. Die Schule wollte mich danach anrufen.
Nach einer Stunde rief ich dann bei der Schule an und die sagten mir, die Polizei hätte mir ja gesagt die sind im Frauenhaus- aufgelegt (übrigens die Schule in Bayern bei der neulich Kinder auf einer Adventsfeier von einer betrunkenen Lehrerin gewürgt wurden).
Ich rief bei der Polizei an, sagte was mir die Schule erzählt hatte, die örtliche Polizei wusste aber nichts und wollte dann bei der Schule nachfragen, ABER "wenn die im Frauenhaus sind, dann wollen DIE ja keinen Kontakt mehr zu Ihnen."
Diese Polizeibeamte hat schon bei Aufnahme der Anzeige immer wieder behauptet dass ich meiner Frau was getan haben muss, sonst wäre sie ja nicht weg.
Oder sie wäre nur in Urlaub, ich fragte sie auch, wenn sie jetzt nach Hause kommen, ihr Mann ist überraschend mit den Kindern weg, alle Unterlagen etc, ohne Absprache, natürlich würden sie zuerst an Urlaub denken.
Ich sagte auch, ich brauche doch keinen Grund warum meine Frau weg ist, das weiß ich nicht, die kann auch weg bleiben, ich mache ja keine Vermisstenanzeige für meine Frau.
Diese Beamte beschäftigt sich seit 15 Jahren mit häuslicher Gewalt.
Von der Polizei hier im Ort kam auch der Bericht über die Schule : "kurz an den Hals gefasst"
Das nur noch zum Thema, es gab keine EA kein Gewaltschutzantrag, Gefährderansprache oder sowas..
Das Jugendamt habe ich auch informiert, ich rief ja zuvor immer wieder an.
Weil aber ein Verfahren laufen würde es keinen Umgang geben können, bis das abgeschlossen sei. Sie würde das intern sehen bevor das Gericht Bescheid wüsste.
Wenn ich noch nichts bekommen habe, dann die nächsten Tage. Kam aber nie und dann war die Frau mehrere Wochen krank und nicht erreichbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2017 19:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin um diesen Beitrag jetzt einen Tag herumgeschlichen. Ich bin zugegebenermaßen verunsichert.

Auf der einen Seite will ich Dir nicht unterstellen, dass Deine Ausführungen der Unwahrheit entsprechen, schon alleine, da ich es in ähnlicherweise selber erlebt habe. Allerdings ist diese Geschichte, wenn sie sich so zugetragen hat, ein echter Albtraum.

Das Hauptproblem ist, dass Du er realitiv spät etwas unternimmst.
Wenn die Ausfürhung im Verhalten der KM (Kindesmutter) mit den Kindern stimmt, und es diese Übergriffe gab (und vielleicht noch immer gibt), dann wird dies jeder Gutachter in einer relativ kurzen Zeit herausfinden. Jetzt ist die Situation so, dass im Frauenhaus die Betreuerinnen NIEMAL sagen würden, dass die KM ein Problem hat und sich nciht um die Kindern kümmern kann. Es kann nicht sein, was nicht sein darf ...

Wie müssen die ersten Schritte aussehen?
Solltest Du noch irgendwann einmal eine Strafanzeige wegen der Übergriffe der KM stellen, wirst Du diese NICHT zurückziehen. Egal was passiert.
Im jetzt wesentlichen Schritt wirst Du Dir einen vernünftigen Anwalt suchen, der als ersten Schritt einen Umgang durchsetzt, der MINDESTENS den Standardumgang garantiert. Mit Ordnungsgeld usw.
Du schreibst von einer befürchteten Reise nach China? Hat die KM denn die Reisepässe für die Kinder? Wenn ja, dann kann es passieren, dass sie ohne Probleme ausreist. Sollte sie die nicht haben, dann wird sie ohne Deine Einwilligung keine Pässe für die Kinder bekommen.
Im Grunde musst Du irgendwie eine Sitaution herbeiführen, die eine Begutachtung der KM vollzieht. Denn dann kann über dies die Mißstände bei der KM aufgedeckt werden. Insbesondere musst Du dies auch beim JA kommunizieren.

Es gibt eine Menge zu tun, wenn Du das überhaupt noch durchstehst. Denn wenn auch nur zwei drittel stimmen, dann wird dies eine harte Nummer. Und Du bist schon angeschlagen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2017 12:56
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, erstmal danke. Es stimmt tatsächlich. Ich habe einen Tag nach ihrem Verschwinden die Anzeige gestellt und das Jugendamt informiert( die waren aufgrund der Anzeige die ich erstattet hatte sogar einmal bei uns zuhause). Das wurde dann eingestellt. Mit dem Anwalt stellte ich nach ein paar wochen ergebnislosen Versuchen über das Jugendamt etwas zu erreichen,  den Antrag auf ABR, dann bemerkte ich dass ich erst Umgang beantragen sollte, der Anwalt weigerte sich. Für ihn sollte man die Verhandlung abwarten, ich war der Meinung dass Umgangsrecht beschleunigt abgehandelt wird. also stellte ich alleine den Eilantrag auf Umgang, ich sagte such unter Eid statt aus. 3 Monate später stand die Verhandlung an, getrennte Anhörung, nach ihrerer Aussage weigerte sich meine Frau zu gehen. Sie wollte sehen wie ich reagiere. Zuvor forderte sie dass ich eine Strafe bekommen sollte, weil ich zum Geburtstag des Sohnes nicht anrief. Ich hätte ja auch natürlich die Kinder über die Ferien holen können hätte ich gemeldet.  dort wurde beschlossen dass wir diese Beratung  also begleiteten Umgang Ziel Elternebene zu finden. 3 Monate später fand nun der erste Umgang statt.

Meine Frau hat die Pässe, Visen für  die Kinder nicht erforderlich.
Könnte höchstens sein dass die Pässe zu alt sind etc, aber Schulummeldung, Kindergeld,Kinderhort sind ja auch alles ohne mich möglich gewesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2017 13:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst bei eurer Meldebehörde hinterlegen, dass über das ABR noch entschieden wird. Dann bekommt sie keine neuen Pässe.

Schau mal in der Kategorie Sorgerecht, da ist oben ein Beitrag zu Passen angepinnt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2017 14:05
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Momentan ist kein Verfahren am laufen, das vorherige wurde dann nach der Vereinbarung mit eingestellt, war eben auch kein Hauptsacheverfahren.
Plan war diesen Antrag dann zu stellen wenn ich rechtlich durchsetzbaren Umgang habe,damit es keine Chance gibt das mit Vertrauensbruch etc dann zu boykottieren.
Angenommen sie hätte keinen gültigen Pass, denkst du das laufende Verfahren könnte das wirklich verhindern? Sie könnte ja argumentieren dass fie Kinder seit 8 Monaten bei ihr leben,sie alleine die Ummeldungen machen konnte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2017 14:33




(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Momentan ist kein Verfahren am laufen, das vorherige wurde dann nach der Vereinbarung mit eingestellt, war eben auch kein Hauptsacheverfahren.
Plan war diesen Antrag dann zu stellen wenn ich rechtlich durchsetzbaren Umgang habe,damit es keine Chance gibt das mit Vertrauensbruch etc dann zu boykottieren.
Angenommen sie hätte keinen gültigen Pass, denkst du das laufende Verfahren könnte das wirklich verhindern? Sie könnte ja argumentieren dass fie Kinder seit 8 Monaten bei ihr leben,sie alleine die Ummeldungen machen konnte.

Bei der Meldebehörde hatte ich nachgefragt  denn am 3. Tag als sie weg war kam die Abmeldung vom Kindergeld.
Bei der Meldebehörde waren sie dann noch gemeldet,ich sagte auch der Familienkasse dass sie als vermisst gemeldet sind,also dirt nicht der gewöhnliche Aufenthalt sein kann, die sagten sie würden sich nicht einmischen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2017 14:37
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe am Freitag jetzt nochmal das JA in Kenntnis gesetzt, ich habe die Fotos geschickt und gefragt wie ich zukünftig die medizinische Versorgung der Kinder sicherstellen kann. Ich habe auch geschrieben dass Unfälle passieren können, aber man bei sowas zum Arzt gehen muss.

Denkt ihr ich könnte durch eine EA den "Urlaub" verhindern?
Allerdings würde das ja rechtlich ihren Abflug nicht verhindern können, sondern hätte lediglich Konsequenzen wenn sie sich nicht dran halten würde und danach greifbar wäre, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2017 08:47
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hab mir jetzt nochmal Gedanken gemacht, die einzige Möglichkeit wäre meiner Meinung nach EA für alleiniges ABR, nach den Kontakten und evtl Aussage des Betreuers vielleicht nicht unmöglich, aber äußerst unwahrschenlich schätze ich. Versuchen werde ich es wohl dennoch, ich habe aber auch eben Angst dass solche Aktionen gegen mich verwendet werden, eben dass ich nichtmal dem "Urlaub" zustimme (ich würde ja auch noch nicht gefragt, und ist ja eben auch fraglich in wie weit meine Zustimmung nun erforderlich ist oder nicht.) .
Das Jobangebot habe ich übrigens weinend ablehnen müssen, der Arbeitgeber hat mir jedoch die Möglichkeit offen gelassen mich wieder zu melden. Ich hatte ihm alles erzählt, wirklich ein feiner Zug von ihm, der mich irgendwo wieder ein bisschen Luft holen lässt.
Ich war ja in dem Termin beim Arbeitsamt schon total fertig, von daher ist es momentan einfach nicht möglich.

Ich habe jetzt auch paar Arzttermine ausgemacht.
Ich habe in den Letzen 8 Monaten noch etwas abgenommen, ich wiege jetzt noch 61kg bei knapp 1,90 ( ich habe allerdings noch nie mehr als 75kg gewogen)
Ich kann einfach an fast nichts anderes als an meine Kinder denken, mein Leben habe ich aufgegeben, so traurig das klingt, aber ich muss versuchen jetzt nochmal alles zu geben, sonst habe ich umsonst gewartet.
das war der Rat eigentlich aller, fast immer immer und diese Ohnmacht und die Versuche das alles zu verdrängen haben mich fast ausgehöhlt.
Ich hoffe dass es in Ordnung ist sowas zu schreiben, ich will und werde meine Kinder nicht aufgeben, bitte ncht falsch verstehen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2017 12:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn Du psychisch so angeschlagen bist, wird Dir niemand das ABR für Kinder übertragen. Selbst wenn die KM noch so durchgeknallt ist.

Die Reihenfolge ist meiner Meinung klar.

1. solltest Du Dir DRINGEND psychiatrische Hilfe suchen.
Und dies so schnell wie möglich. Wenn es Deine Behinderung zulässt, dann treibe Sport, mach etwas was Dich ablenkt und aus der Grübelzone herausbringt. Auch eine Arbeit ist hierbei nicht das Schlechteste.

2. Vergiss erstmal den Antrag auf ABR. Unter den gegebenen Gesichtspunkten wird das nichts. Du hast die Kinder lange nicht gesehen (warum auch immer) und steckst selber in einer Depression.
Daher, beantrage und treibe MASSIV eine Umgangsregelung voran, die auch umgesetzt wird. Sollte es nicht AB SOFORT einen regelmäßigen Umgang, mit Übernachtung, geben, dann stellst Du genau diesen Umgangsantrag (nicht im Eilverfahren, da eh Beschleunigungsgebot).
Minimalregelung sollte sein: jedes zweite Wochenende, von Freitag, 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr/Montag zur Schule/Kindergarten. Plus einen Nachmittag, evtl. mit Übernachtung, in der Woche … z.B. am Mittwoch.

Wenn das läuft, Du selber stabiler bist, dann wird sich zeigen, ob ein ABR Antrag Sinn macht. Auch kannst Du erst mit Umgang die Stimmung der Kinder einfangen. Und auch dann kannst Du erst handeln.

Komm aus der weinerlichen Ecke heraus, mach Dich gerade und kämpfe. Mit verkriechen wirst Du nichts werden, und wenn Du nur über die Ungerechtigkeit jammerst, wird sich auch nichts ändern. Daher mache etwas, irgendwas (und keinen Unfug), aber mach.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2017 13:07
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alex,

Du hast, aus der Ferne gesagt, eine Depression.
Wie Dir schon gesagt wurde : Du solltest dringend einen Psychiater aufsuchen. Eine Depression wird mit Medikamenten und Therapie geheilt. Aber auch mit Sport (ein wenig am Anfang, manchmal nur 45 Minuten in der Woche), damit Deine Gedanken sich nicht immer im Kreis drehen, mit herzhaftem Essen, mit Spaziergängen und frischer Luft. Eventuell auch mit einer Lichttherapie. Sobald es möglich ist und Du Dich etwas stabilisiert hast, auch mit Arbeit. Das Gespräch mit Deinem eventuellen Chef solltest Du als Erfolgsergebnis verbuchen.

Wenn es Dir etwas besser geht, wirst Du sehen, dass du neue Wege findest und sich ungeahnte Perspektiven auftun um Deine Probleme in den Griff zu bekommen. Dafür muss Du Dir aber helfen lassen.

Viel Kraft,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2017 14:09
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielleicht ist das nicht eindeutig rüber gekommen, ich bin ja dabei mir Hilfe zu besorgen das Problem ist ja ursächlich meine Ohnmacht. Als ich die Kinder gesehen habe ging es mir ja sofort besser, nur ist das Problem ja dass ich Angst habe dass meine Frau nun in China abtaucht. Ich habe mit dem hier im Forum empfohlenen Anwalt bis jetzt diesen betreuten Umgang bekommen, 2 mal hat der nun stattgefunden und der Begleiter hält das für nicht erforderlich. Er möchte nun meine Frau zur Beratung und zum gemeinsamen Gespräch laden, dass sie zuvor verweigerte. Diese Gerichtsvereinbarung wurde im August getroffen, Mitte November gab es den ersten Umgang, im zweiten fiel mir eben die Verletzung auf.
Das Problem ist ja , ich befürchte dass dieses Gespräch nicht stattfinden wird,da sue nicht zurück kommt.
Der Anwalt meinte wir müssen abwarten ob die Mutter nun mitmacht oder nicht, um dann Sorgerecht etc zu beantragen.
Meinst du nicht dass ich Probleme bekommen würde,wegen dem Umgangsantrag? Nun hat die ja schon Bereitschaft gezeigt mitzuwirken, wenn man das so nennen will. Und das alles löst ja nicht das Problem, Samstag ist der nächste Umgang, er wird diesmal such länger sein. Ich befürchte aber dass meine Frau eventuell sogar noch davor fliegt, da sie vielleicht Bedenken hat dass sie an der Ausreise behindert wird.
Ansonsten beginnen die Ferien eine Woche danach.
Wenn ich das nicht bis dahin verhindern kann, hat sich jeglicher Umgang danach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Chance. Deshalb bin ich in psychisch schlechter Verfassung, natürlich geht es mir nicht gut, aber momentan ist das Hauptproblem dass ich Angst habe die nie wiederzusehen.
Ich habe sehr viel geschrieben, leider ist das soviel was ich noch erzählen könnte.
Es deutet nur alles aus meiner Sicht darauf dass sie hier alle Zelte abbrechen will, dass heisst ich denke ich bin unter Zugzwang.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2017 14:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gut. Diese Angst verstehe ich.

Wenn sie hier die Zelte abbrechen will, muss sie im Vorfeld einige administative Aufgaben erledigen. Wohnung kündigen, Haushaltsgegenstände die sie mit nach China nehmen will. Sie lässt wohl kaum alles stehen und liegen.
Zumal, wenn sie irgendwo aus dem Hinterland in China stammt, dann wird sie die Vornehmlichkeiten in Deutschland nicht einfach missen wollen. Ich denke mal, dass Du Dich in China ein wenig auskennst, und das ist nicht immer ein Zuckerschlecken. Zumal mit Kindern und dann noch alleine, auch wenn die eigenen Eltern dort leben.
Wie will sie überhaupt die Reise finanzieren? Der Flug kostet ja auch einiges ....

Erst einmal hats Du der Reise widersprochen.

Ich kenne mich leider nicht sogut damit aus, vielleicht kann man Sperrvermerke für eine Auslandsreise hinterlegen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2017 14:42
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie ist im Frauenhaus,das steht doch da..
Ich konnte nicht widersprechen, da ich ja nicht gefragt wurde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2017 15:35
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Es gibt einen Verband binationaler Beziehungen (Tante Google!) , welche Dir vielleicht Auskunft geben können, wie Du eine Ausreise verhindern kannst. Du kannst auch im Aussenministerium nachfragen, wie Du hier vorgehen solltest. Ab welchem Flughafen würde sie fliegen und mit welchem Geld ? Ich würde die Flughafenpolizei aller in Frage kommenden Flughäfen informieren. Auch die Fluggesellschaften.

Warum sollte es Dir negativ ausgelegt werden, dass Du Deine Zustimmung zu der Reise verweigerst ? Das Benehmen der KM erlaubt Dir hier nur Dein Veto einzulegen. Nichts anderes ist möglich. Die von ihr inszenierte Flucht und Entfremdung der Kinder vom Vater über Minate ohne Grund müsste gegen sie verwendet werden.

Der Begleiter ist der Auffassung, dass hier kein begleiteter Umgang mehr nötig ist. Um so besser. Hat er die Verletzungen des Kindes gesehen ? Was leint er dazu ? Hier jannst auch Du Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung stellen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2017 15:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie ist im Frauenhaus,das steht doch da..

Aber sie hat doch nicht alles, was sie mit nach China nehmen will, mit ins Frauenhaus genommen! Oder doch?

Und meine eigentlich wichtigste Frage ist immer noch, wie will sie die Reise finanzieren?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2017 15:47




Seite 1 / 6