Seit über 8 Monaten konnte ich ja kein mal mit ihr reden etc.
Sie hat mehrere Tsd Euro mitgenommen , die wir Bargeld hatten.
Sie könnte jederzeit von ihrer Familie Geld für den Flug sowie auch für den Unterhalt in China bekommen, vielleicht gibt es such Zuschüsse vom Frauenhaus /Arge/Sozialamt.
Sie hat doch bereits dem Berater um meine Zustimmung gebeten, nach seiner Auskunft hat er das verweigert zu fragen.
Das bedeutet doch,egal wie,dass sie das Geld anscheinend hat.
Wie bereits geschrieben hat sie einiges zuvor in ein Lagerhaus geschafft und war seitdem auch kein mal hier.
Was sollte sie in China brauchen worauf sie jetzt 8 Monate verzichten kann?
Sie hatte ja alle Zeit im Vorfeld zu planen, das war möglicherweise immer ihr Plan oder zumindest Plan B.
In einem Abschiedsbrief schrieb sie dass sie es alleine schaffen will etc. Sie konnte ja kein deutsch lernen, wohnung etc. Seit 8 Monaten versuchst sie ja hier klar zu kommen, und hat es geschafft die Kinder vor mir abzuschirmen. Jetzt gibt sie vielleicht auf dass hier weiter zu versuchen, besonders da sich ja jetzt immer mehr abzeichnet dass ihre Geschichte nicht stimmt.
Zum Verständnis: Dein Einverständnis zu dieser Reise ist ein Dokument, welches besagt, dass Du als Vater mit GSR der Reise der Kinder X und Y nach O in Begletung der Mutter Frau T von dann bis dann zustimmst. Hast Du dieses Dokumentnicht unterschrieben, heisst das, dass die Mutter Deine Zustimmung mit den Kindern auszureisen nicht hat.
Es kommt vor, dass am Flughafen bei der Passkontrolle dieses Dokument bei einem alleinreisenden Elternteil mit Kind gefordert wird. Und Du solltest alles tun, dass es gefordert wird ! Haben die Kinder chinesische Pässe oder deutsche Pässe ?
In Deinem Kontext ist eine Kindesentführung nach China zu befürchten. Und Dein Anwalt kann dies auch dem Frauenhaus freundlich erklären. Sie machen sich hier strafbar.
https://www.zank.de/website/index.php
Hier ist noch ein Link, wo man Dir weiterhelfen kann.
Das habe ich nicht unterschrieben, allerdings ist das eben NICHT erforderlich, nur empfohlen.
Ich habe grade eben mit der Hotline des Verbands binationaler gesprochen, es gibt anscheinend nur die Möglichkeit einer Grenzsperre, das ist aber nicht sicher ob dieser entsprochen wird.
Die Kinder haben deutsche Pässe, haben aber ein Visum was ihnen unbegrenzten Aufenthalt in China ermöglicht.
Ich habe ja viel geschaut, und wenn ich sowas lese wird mir angst und bange
http://www.koeln-format.de/2015/08/08/passkontrolle-flughafen-reisen-mit-kindern-anderer-nachname/
Vielleicht täusche ich mich auch, aber ich lege das so aus, dass es Personen betrifft, die eben NICHT sorgeberechtigt sind.
Bedeutet, GSR reicht aus, siehe ja auch dass man Urlaube etc nicht mitteilen MUSS (das man das natürlich sollte steht auf einem ganz anderen Blatt).
Von daher interpretiere ich das so dass meine Frau volles Recht hat zu fliegen, ausser ich überzeuge das Familiengericht von der Fluchtgefahr. Was denkt ihr?
Hallo,
was Du brauchst ist eine <a href="https://www.rechtsportal.de/Rechtsportal/Familienrecht/Bibliothek/Handbuecher/Familiensachen-mit-Auslandsberuehrung/3-Kindschaftssachen/D.-Vollstreckung-auslaendischer-Entscheidungen-auf-dem-Gebiet-der-elterlichen-Verantwortung/Vorbeugung-gegen-Kindesentfuehrung/Grenzsperre>Grenzsperre</a>" für das Kind (siehe 5. Grenzsperre 252).
Dein Problem hier ist die Begründung.
"Erforderlich ist jedoch ein konkreter Verdacht. Der Erlass einer Grenzsperre kann nie allein mit der Tatsache begründet werden, dass ein Elternteil Ausländer ist. Nur eine sich tatsächlich abzeichnende konkrete Gefahr darf Gericht und Grenzschutzdirektion veranlassen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen."
VG Susi
Ja, der Verdacht ist ja konkret, eben durch die Drohungen, den von den Kindern berichteten Urlaub, der unwahrscheinlichen Urlaubszeit für chinesische Verhältnisse und das örtliche Wetter.
Hinzu kommt auch dass hier in München Sozialwohnungen extrem knapp sind, ich habe neulich ein Gerichtsurteil gelesen in dem dieser Umstand einen sehr weiten Umzug in Deutschland rechtfertigt. Dann muss dieser Umstand ja auch in dieser Richtung berücksichtigt werden denke ich. Auch die Angst die sie ja permanent vorgab, würde eine Rückkehr ja eher unwahrscheinlich machen und denn Kontakt sowieso Umgang hat sie ja komplett blockiert sogar fast die Beratungsstelle überzeugt diese Beratung nicht anzunehmen. Nun hat sie scheinbar nochmal Druck bekommen dort mitzuwirken.
Sie hat keinerlei soziale Kontakte hier gepflegt, ihre ganze Familie ist in China.
Ich werde nochmal mit meinem Anwalt reden morgen.
Ich befürchte dass ich das wenn überhaupt nur herausschieben kann .
Naja, mit der Argumentation hat die KM die Pässe, evtl. kein SR mehr und kann trotzdem fliegen, da sie die Pässe hat (die sie natürlich vorgibt, nicht mehr zu haben ...).
Man kann sich verrückt machen und an alles mögliche denken, oder man unternimmt etwas.
Mache eine Grenzsperre ... sollte sie wirklich auf Dauer ausreisen (mit den Kindern), dann wird eine Strafanzeige gestellt und die Rückfürhung der Kinder vorangetrieben. Vielleicht überträgt Dir noch ein Gericht das ASR. Da die Kinder deutsche Pässe haben, müssen sie irgendwann diese verlängern.
Und weiter, wenn die KM aus dem Hinterland Chinas kommt, wird sie ziemlich genau wissen, welche Unterschiede zwischen Deutschland und China bestehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
China ist nicht dem Haager Abkommen beigetreten. Es wird also keine Rückführung geben können.
Ich wollte mich lediglich austauschen um evtl noch andere Möglichkeiten der Situation zu begegnen erfahren.
Wenn das hier als rumheulen, sich verrückt machen,nichts tun ausgelegt wird verstehe ich den Sinn des ganzen Forums hier nicht. Das hat so keiner gesagt, ich fühle mich ehrlich gesagt aber von so ähnlichen Kommentaren ziemlich vor den Kopf gestoßen.
Meune Frau ist seit 8 Monaten im Frauenhaus, ohne Aussicht auf Besserung, natürlich ist es in Chinas Hinterland besser als hier. Sie kann kaum deutsch ,hat keinen Beruf gelernt etc. Keine Familie und so weiter,ich meine ich kann es ja nachvollziehen warum sie das möchte, nur wegen den Kindern eben auf keinen Fall.
Hallo,
Das Dokument benötigt der Elternteil auch bei GSR und vor allem, wenn es um eine Reise nach China geht und unter diesen Umständen.
Und natürlich kann die Begründung nicht sein, dass die Mutter Chinesin ist. Die Begründung ist, dass die Mutter ohne Not vor acht Monaten in ein Frauenhaus gezogen ist, dass sie einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, dass sie die Kinder ohne Not in das Frauenhaus entführt hat, dass sie ihrer Pflicht Umgang der Kinder mit dem Vater nicht nachgekommen ist, sie dem Vater entfremdet hat, dass gegen Dich keine Anzeige vorliegt, dass sie in acht (?) Jahren Deutschland kein Deutsch spricht, sich hier nicht integriert hat, sie hier keine Arbeit hat, und sie hier nichts zurückhält, jetzt, wo endlich das Jugendamt nach einem Gerichtsurteil den Hintern hochkriegt und der begleitende Umgang anfängt, sie den Kinder sagt, sie führen nach China.
Also wenn hier Dein Anwalt keine Begründung zustande bringt und auch Du nicht, ist Dir nicht zu helfen. Übrigens war Deine Frau Dir gegenüber während des geleinsamen Lebens gewalttätig.
Das sollte Dir Mut geben :
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bundespolizei-mutmassliche-kindesentfuehrung-am-flughafen-verhindert-1.3386813
Und hier noch einmal:
https://www.merkur.de/lokales/flughafen-muenchen/bundespolizist-richtiger-riecher-kindesentfuehrung-am-muenchner-flughafen-vereitelt-7316371.html
Die Eltern sind verheiratet. Und trotzdem braucht es die Einverständniserklärung.
Hallo, danke nochmal für eure Antworten. Diese Hotline meinte dass der Zettel nicht erforderlich ist.
Ich habe von der netten Dame aber noch eine Liste von Anwälten bekommen mit Schwerpunkt internationales Recht.
Ich werde morgen aber nochmal mit meinem Anwalt reden, er meinte aber auch dass der Zettel keine Pflicht ist.
Es gibt doch Urteile dass bei GSR kein Recht auf Nennung der Urlaubsdaten besteht,das würde doch bedeuten dass due Zustimmung nicht erforderlich sein darf,oder?
Und hier noch einmal:
https://www.merkur.de/lokales/flughafen-muenchen/bundespolizist-richtiger-riecher-kindesentfuehrung-am-muenchner-flughafen-vereitelt-7316371.htmlDie Eltern sind verheiratet. Und trotzdem braucht es die Einverständniserklärung.
Bitte versteh mich nicht falsch, es wurde nach meiner Anzeige ja auch eine Grenzsperre eingerichtet.
Vor 8 Monaten, diese Beispiele sind ja deshalb aufgeflogen, nicht wegen fehlender Zustimmung. Ich muss es eben schaffen diese Sperre wieder einrichten zu lassen. Nur kann ich ja nicht nochmal eine Vermisstenanzeige stellen.
Zusätzlich waren das alles Väter, dort ist anscheinend,ob berechtigtet oder nicht, die Wahrscheinlichkeit einer genauen Prüfung höher.
Genau. Du musst es schaffen,diese Grenzsperre wieder einzurichten.
Tatsächlich waren das alles Väter, aber hier in Deutschland wird ja nicht diskriminiert :wink:, was das Geschlecht anbelangt. Also müssen die Beamten sich auch um die Väter kümmern.
Jetzt habe ich nochmal deinen rechtsportal link gelesen, dort steht die Eintragung ist für jeweils ein Jahr.
Vielleicht ist die Eintragung ja auch noch aktiv, Ich denke aber wohl mit Verfahrenseinstellung aufgehoben.
Dort steht aber nicht dass ein Verfahren laufen muss.
Vielen Dank nochmal!
Und ich hab hier noch einen link über einen Langzeitsaufenthalt in China gefunden, in dem steht, dass Kinder unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern brauchen mit Kopie des Passes.
Leider habe ich Trottel gutgläubig vor ca 2 Jahren,(auf Drängen meine meiner Frau ,die sagte es wäre zukünftig nicht mehr möglich) einen Zettel unterschrieben wodurch meine Kinder kein Visum mehr brauchen. Ich werde aber morgen auch bei der chinesischen Botschaft anfragen,vielleicht kann ich meine Einwilligung hierzu zurück ziehen.
Naja, mit der Argumentation hat die KM die Pässe, evtl. kein SR mehr und kann trotzdem fliegen, da sie die Pässe hat (die sie natürlich vorgibt, nicht mehr zu haben ...).
Man kann sich verrückt machen und an alles mögliche denken, oder man unternimmt etwas.
Das ist deine Interpretation, natürlich würde das wegen ungültiger Pässe nicht gehen.
du versuchst mich zu beruhigen in dem du falsche fakten postest.
Wenn ich versuche zu erklären dass du dich irrst, mache ich mich deiner Ansicht nach verrückt.
Stell dir doch mal vor dass das stimmt was ich sage.
Also worauf ich hinauswill, vielleicht ist familienrechtlich eine Zustimmung erforderlich,das ist strittig nach Urlaubsland etc. Allerdings wird bei der Ausreise in Deutschland das nicht kontrolliert, es ist zumindest keine Pflicht dieses Dokument zu besitzen. Wie sollte das auch kontrolliert werden, mit Zwischentrips etc das wäre unmöglich für die Beamten.
Und das alles mit der Empfehlung interpretiere ich so dass es eben auch nur nicht sorgeberechtigte betrifft.
Genau so wurde es mir auch von der Hotline bestätigt.
Hier steht es nochmal, formloses Einverständnis eines Sorgeberechtigten EMPFOHLEN.
Rückfragen an die Kinder reichen aber auch. Z.b. Wollt ihr mit der Mama in Urlaub.
Dass heisst ich muss hoffen dass das Familiengericht meiner Bitte entsprechen wird und nochmal eine Grenzsperre eingerichtet wurde. Die es im Übrigen vor acht Monaten ja auch nicht gebraucht hätte, wäre es von diesem Zettel abhängig.
Bitte nicht falsch verstehen, das sind keine Angriffe gegen dich, aber das musste ich einfach mal sagen.