Hallo,
Ich muss gestehen, dass ich im Augenblick nichts verstehe.
Um was geht es jetzt bei der Anhörung ? :exclam:
-Ich würde mich auf den "Umgang" konzentrieren, welche kontinuierlich ausgebaut werden sollte. Das heisst, die Kinder sollten so schnell wie möglich die Papazeiten bei Dir in der Wohnung verbringen, natürlich unbegleitet und ohne Mutter.
-Falls die Kindesmutter irgendetwas "will", sollte sie bei der Anhörung aussagen, dass Du Dir nichts zuschulden hast kommen lassen ; sie den Vater den Kindern ohne Not neun Monate entzogen hat und sie sich dafür entschuldigt. Sie sollte sagen, dass sie geordnete Verhältnisse will. Das sollte protokolliert werden. Ich würde ansprechen, dass hier die Kinder instrumentalisiert werden (Kinder werden der Lügen bezichtigt, die Tochter deutet an, Du würdest sie missbrauchen ...)
-Ich würde auch aussagen, dass die KM sich an Silvester gemeldet hat und sie Dir mitteilte, sie könnte vom Frauenhaus nicht bei Dir anrufen.
Deine Frau hat gelogen und gedroht, die Kinder von der Schule abgemeldet und umgemeldet ... Es liegt an ihr, hier wieder Vertrauen aufzubauen. Dass sie hier keine Wohnung findet, weil sie in China eine hat, ist doch völliger Quatsch.
Ich würde vorschlagen, dass
- sie im Frauenhaus bleibt und die Kinder zu Dir kommen. Natürlich hat sie Umgang. Im Frauenhaus kann sie eine Ausbildung machen
-falls Du es aushältst, ihr in Eurer Wohnung das Trennungsjahr lebt und Euch gemeinsam um die Kinder kümmert (hast Du eigentlich schon die Scheidung beantragt ? Da werden ja KU, BU, Versorgungsausgleich etc. ausgehandelt)
Soweit ich hier noch durchblicke, bin ich der Ansicht, dass der Kindesmutter die Felle davonschwimmen. Sie weiss nicht mehr weiter. Du musst jetzt eine klare Strategie aufbauen (mit Deinem Anwalt).
VG,
Tsubame
P.S. Ich habe gerade Deine nächste Nachricht gelesen. Eine Scheidung bringt klare Verhältnisse. Geschieden oder nicht, Deine Frau ist finanziell von Dir 100% abhängig.
Es geht bei der Anhörung nur um die Grenzsperre, ich wollte aber diese Woche wieder Anträge stellen,wegen Umgang und wegen ABR.
Es geht wohl um eine Sozialwohnung und da sie eine Eigentumswohnung in China hat ( das war ja mit ein Grund fur den Antrag der Sperre) sagt sie dass sie Probleme bekommen wird. der Begleiter hat mich ja wieder angelogen, ich befürchte dass dieser Umgang niemals ausgebaut wird. Deshalb soll der Umgang neu geregelt werden, das wird aber leider noch dauern. Der Anwalt sagt wegen dem Richter haben wir für ABR keine Chance und sollen Gutachten und Revision einplanen.zuvor wurde mein Begründung auf Abr ja nicht gelesen von den Beteiligten, deshalb befürchte ich dass sich da nichts tun wird so schnell.
Das was die Mutter der Km geschrieben hat, wäre ein weiterer Hinweis dass die KM gelogen hat, nur wird das wieder keinen interessieren und dann habe ich diese Chance verspielt über die Mutter der KM meine Kinder treffen zu können.
Wobei das ja alles auch wahrscheinlich gelogen ist, im Endeffekt. Ich will nur keinen Weg verbauen meine Kinder beschützen zu können.
Also Punkt ist, jetzt wegen der drohenden Grenzsperre ruft die Km mich an und schreibt mir,meiner Mutter. Eltern der Km rufen an und schreiben,alle wollen dass ich das zurückziehe weil sie ja angeblich gar nicht nach China wollte.
Ich denke dass das ihr Plan ist auszuwandern und sie deshalb alles versucht um die Sperre abzuwenden.
Ich hatte ja vor mehr als 6 Monaten schon angeboten hier auszuziehen damit dir Kinder nicht im Frauenhaus bleiben müssen, das wollte die KM nicht. Schriftlich bei Gericht und Jugendamt lag das vor.
Also ich befürchte dass weiterhin das Kindeswohl Nebensache ist.
Deshalb weiss ich nicht ob ich diese letzte Tür zur Mutter der KM zufallen lassen soll.
Aber ich muss diese Anträge wohl stellen, je nachdem eben ob die KM überhaupt zur Anhörung erscheint.
Scheidung wollte der Anwalt nach Beginn des Trennungsjahrs angehen.
Die Anhörung ist gelaufen, KM kam auch. KM behauptete nie nach China gewollt zu haben, in der schriftlichen Aussage bestätige sie jedoch die Frage an den Umgangsbegleiter zwecks Zustimmung. Sie hat auch selbst bestätigt dass die Wohnung ihr gehört. Sonst hätte ich das niemals beweisen können.
Der Richter meinte sie muss innerhalb von 14 Tagen nachmelden, sonst tut er es. Sozialwohnung, Hartz IV etc sind wohl Geschichte. Wir einigten uns dann auf Grenzsperre 8 Monate beidseitig ( nach Gerede über Sommerferien wollten die dann ernsthaft 6 Monate machen, dies hätte die Sommerferien nicht eingeschlossen).
Auch die Anträge für Wohnungen hat die KM erst nach 8 Monaten im Frauenhaus gestellt, das Jugendamt behauptet das wäre unverzüglich.
Auch die Kopfverletzung war laut Jugendamt ungesehen nicht schwerwiegend genug um einen Arztbesuch zu rechtfertigen.
Mein Anwalt sprach dann auch über den schleppenden Umgang.Die Anwältin der KM sagte,man müsse verstehen dass das Eltern Gespräch sehr schwierig sei....Nach zehn Monaten...
Der Richter rief auch beim Umgangsbegleiter an.
KM und ich vereinbarten dann alles mögliche zu tun um die Beratung erfolgreich durchzuführen.
Der Richter sagte er will keine Anträge in den nächsten Monaten, es laufe doch alles etc.
Auf die Frage was mit Sorgerecht etc wäre verwies er auf die Beratung.
Mein Anwalt meint nun dass es bei dem Richter schwierig wird, selbst mit dem vorherigen Plan der Revision.
Umgang fand gestern statt, ich habe zuvor noch dem Begleiter erklärt was bei der Anhörung rauskam und ihn um eine schriftliche Stellungnahme und Planung gebeten.
Die Antwort kam dann kurz und knapp, wie zuvor. Er habe keine Weisungsbefugnis ( worauf niemals abgespielt wurde), muss auf Freiwilligkeit aufbauen und er gibt nichts schriftlich heraus.
Er habe aber, so kann man das auslegen, dem Richter anscheinend doch erzählt dass KM blockiert hat.
In der Verhandlung hieß es , so hatte ich es verstanden,nach 2-3 begleiteten Umgängen dürfte ich die Kinder auch mal mitnehmen, nun heißt es noch drei oder vier(was im besten Fall zwei Monate sind).
Ich versteh das einfach nicht wie das entweder von allen Beteiligten bewusst ignoriert wird was passiert oder dass sie es einfach nicht sehen.
Hallo Alex,
Danke für die Info.
Anstatt jetzt zu grübeln, solltest Du Dich auf die Umgänge konzentrieren. Wenn in der Verhandlung beschlossen wurde, dass noch zwei oder drei begleitete Umgänge stattfinden, dann ist dies ein Beschluss und der Umgangsbegleiter muss sich daran halten. Du wirst, nehme ich an, ein Protokoll dieser Verhandlung erhalten. Wie verhielten sich Deine Kinder gestern ?
Zweitens konzentriere Dich auf die Beratung, welche offenbar angeordnet wurde. Wie gehst Du am besten vor ? Wann findet der erste Termin statt ?
Drittens kümmere Dich um Dich selbst. Es ist jetzt wichtig, dass Du Dein Selbstvertrauen wieder aufbaust.
Übrigens, wenn Deine Ehefrau während der Ehezeit eine Wohnung in China erworben hat, gehört diese auch zum Zugewinn innerhalb der Ehe. Das müsstest Du recherchieren. Es könnte für die Scheidung wichtig sein, aber auch vielleicht für etwaigen Betreuungsunterhalt. Ich kenne lich da nicht aus.
VG,
Tsubame
Hallo, danke.
Nein, es wurde nur beschlossen dass wir alles tun werden um die Beratung zu ermöglichen.
Darum hatte ich das ja schriftlich gefordert vom Betreuer...
Die KM kam zwanzig Minuten vor ihrer Zeit zum Umgang, wahrscheinlich um ein Treffen zu provozieren, zumindest haben die Kids jetzt gesehen dass wir nicht getrennt werden müssen.
Die Kinder haben sich wahnsinnig gefreut und liefen ca 30 Meter in meine Arme, wir hatten 3 schöne Stunden.
Aber ich mache mir eben große Sorgen um sie.
Die KM hat den Kids ja alles erzählt von wegen Sozialwohnung, Bedarfspunkte etc.
Ich habe große Angst dass die KM, wie zuvor von ihrer Familie behauptet, und wie sie selbst in der Anhörung ausgesagt hat, die Aussage über die Wohnung als Racheaktion werten wird und das dann auch den Kindern so erzählt.
Ich bin nun komplett auf die freiwillige Beratungsstelle und noch viel mehr auf die Freiwilligkeit der KM angewiesen.
Die Wohnung hatte die KM schon vor der Heirat.
Ich habe immer nur einen Termin. Die Beratungsstelle ist ja dort wo der begleitete Umgang stattfindet.
Die weitere Planung will man ja nicht schriftlich machen, also man hält sich alle Möglichkeiten offen.
Und ich kann erstmal rechtlich nichts machen.
Die Anwältin der KM wollte dass in den Beschluss aufgenommen wird dass ich keine weiteren Anträge gegen die KM stelle ..
:knockout:
Sorry, vergessen. Eine Protokollierung ist so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, im Familienrecht nicht möglich.
Sorry, vergessen. Eine Protokollierung ist so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, im Familienrecht nicht möglich.
Auch im Familienrecht wird protokolliert, auch Anhörungen.
Und die RA der KM sprach doch von einem Beschluss ? Dieser muss den Parteien doch zugestellt werden.
Dieses Protokoll zeichnet der Richter auf einem Diktiergerät auf, da wurde nichts aufgenommen,ausser die vom Richter gewünschten Formulierungen. Die Aussagen ober Umgang sind dort nicht eingeflossen, nur dass wir alles tun um die bei der Anhörung im August beschlossene Beratung ohne juristische Schritte durchzuführen.
Hier ist grob, bis auf die Zusammenfassung der Anhörung die Nachricht an den Umgangsbegleiter/Berater.
Auszug:
Unsere Kinder sind nun schon ca. zehn Monate im Frauenhaus. Ich konnte erst drei kurze begleitete Umgänge mit ihnen wahrnehmen. Sie haben gesehen, wie sehr sich die Kinder auf den Kontakt mit mir freuen. Als sorgeberechtigter Elternteil muss ich darauf hinwirken, dass der jetzige Zustand möglichst bald verändert wird. Es gibt keinen Grund, warum die Kinder keinen normalen Kontakt zu mir haben dürfen. Ich bitte Sie daher, uns Eltern eine schriftliche Einschätzung der Situation durch Sie mitzuteilen, damit nicht wieder unterschiedliche Angaben bei Gericht gemacht werden. Ich bitte auch um Mitteilung, warum die Kinder ihr Recht auf Kontakt zum Vater nicht in einer normalen Art wahrnehmen dürfen. Das betrifft natürlich auch mein Recht als Vater den Kindern gegenüber. Nur der Grund, dass die Mutter dies nicht will, reicht nicht. Bitte teilen Sie mir daher auch mit, wie und warum Sie sich die künftige Umgangsgestaltung vorstellen. Es ist für die Kinder und für mich nicht gut, wenn wir nicht wissen, dass die regelmäßigen Umgänge nun stattfinden und auf welche Art sie nun stattfinden. Es ist auch nicht gut, wenn nicht bekannt ist, wann nun die seit August 2017 beabsichtigten Elterngespräche stattfinden.
Antwort war wie gesagt dass keine Weisungsbefugnis besteht und nichts schriftlich fixiert werden kann.
Hallo,
so wird das tatsächlich nichts. Das einzige, was Du vom Umgangsbegleiter fordern kannst ist die zeitnahe Vereinbarung eines Umgangstermins und die Durchführung.
Wenn das zu nichts führt, dann kannst Du Dich nur an das Gericht wenden, z.B. auch mit der Forderung nach einem anderen Umgangsbegleiter, alles andere kannst Du vergessen.
Es gibt niemanden, der Deine Kinder bzw. Deine Frau zum Umgang zwingen kann, außer das Gericht ordnet an. Soweit ich es aber sehe seid ihr z.Z. "nur" beim Verhandeln. Ohne Beschluss und damit verbundenen Konsequenzen wird hier kaum etwas passieren.
VG Susi
Beschlossen wurde ja dass wir alles tun um die seit August geplante Beratung durchzuführen.
Das Gericht ist der Meinung der Umgang laufe soweit und ich soll keine Anträge stellen selbst wenn das in 3 Monaten genau so ist.
Die Formulierung ist in Absprache mit dem Anwalt erstellt worden, da über das Gericht bisher nichts erreicht werden konnte und selbst nach zehn Monaten die Aussagen der Anwältin der KM über die Schwierigkeiten der Beratung keinerlei Gehör finden.
Sie kündigen ja mehr oder weniger an, weiter zu blockieren.
Ist es üblich immer nur einen Termin für den nächsten Umgang bekannt zu geben?
Die Beratungsstelle führt den Umgang durch, falls das nicht klar geworden ist.
Dort sollen gemeinsame Elterngespräche durchgeführt werden.
Der Richter hat gesagt es laufe, es sollen keine Anträge gestellt werden auch zum Thema Sorgerecht verwies er auf die Beratung.
Hallo,
Wann findet der nächste "Umgang" statt ? Wann findet das erste Beratungsgespräch statt ? Wie entscheidet der "Umgangs"begleiter, wann die Termine stattfinden ? Was ist das für eine Beratungsstelle ?
Ich würde die nächsten drei oder vier "Umgangs"termine wahrnehmen und ebenso viele Beratungstermine. Falls sich nichts ändert, würde ich wieder einen Antrag bei Gericht stellen und zwar für eine für die Kinder überschaubare "Umgangs"regelung.
Kennst Du die Schule der Kinder ? Vielleicht wäre es möglich zu verhandeln, dass Du einmal in der Woche die Kinder abholst und ans Frauenhaus bringst (mit dem nötigen geographischen Abstand natürlich zum FH).
VG,
Tsubame.
Hallo, danke dir, der nächste Umgang ist Samstag in einer Woche.
Beratungsgespräch ist bisher nicht geplant, laut Umgangsbegleiter hat KM bisher alles verweigert.
Ich habe gehört dass er mit der KM am Samstag eineb Termin in der nächsten Zeit ausmachen wollte.
Termin für gemeinsame Gespräche, oder Einzelgespräche von mir etc sind nicht bekannt.
Ich habe leider von Schule , Arzt, Ballett usw keinerlei Adresse.
Hallo,
Gut, dass die Kinder Dich so schnell wieder sehen.
Frage beim Umgangsbegleiter nach den Adressen der Schulen der Kinder. Höflich und freundlich. Du würdest Dich gerne informieren, wie die Kinder sich in die neue Schule eingelebt haben etc. Dich dort auch vorstellen. Und an Elternsprechtagen teilnehmen. Du hast ja das GSR. "Du nimmst an, dass nichts dagegen spricht, vor allem, da die Kindesmutter mit ihren Deutschkenntnissen diesen teil der Alltagssorge nicht wahrnehmen kann." So würde ich das formulieren.
Falls die Kindesmutter weiter blockiert, würde ich nach einer gewissen Zeit, diese Information ans Gericht weiterleiten.
VG,
Tsubame.
Danke,das habe ich bereits versucht, JA und Beratungsstelle verweisen auf die Mutter..
Wer nimmt denn dann die Alltagssorge im schulischen Bereich wahr ?
Ich befürchte niemand oder JA/Frauenhaus.
KM hatte in der Verhandlung eine Dolmetscherin, Sprachkenntnisse waren noch sehr gering.
Die KM kann aber etwas besser englisch als deutsch.
Kindergarten wurde anscheinend vor kurzem auch wieder gewechselt damit meine Tochter noch länger bleiben kann.
Ohne Benachrichtigung etc
Hallo Alex84,
ich möchte hier noch einmal auf die Frage Deiner Gesundheit eingehen, die hier eigentlich schon einmal kurz angesprochen wurde:
Deine Gesundheit
Du schreibst, dass Du 61kg bei knapp 1.90 m wiegst. Das ist ein Bild von weniger als 17 und damit deutlich im anorektischen Bereich, also gesundheitsschädliches Untergewicht. Egal ob dies auf eine Essstörung, starken Nikotin- und Alkoholmissbrauch oder auf eine organische Störung zurückzuführen ist, es sollte dringend behandelt werden.
Dazu kommt Deine diagnostizierte mittelschwere Depression und Deine Panikattacke beim Vorstellungsgespräch. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Du in Deinem Zustand für Eure Kinder sorgen könntest. Ich kann Dir nur raten, Dich zunächst um Deine körperlichen und psychischen Symptome zu kümmern. Das hört sich in der Mischung äußerst kritisch an. Nimm das nicht auf die leichte Schulter.