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Mein Albtraum

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(@alex84)
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Hallo, danke..
Diagnostiziert wurde eine depressive Episode, ursächlich ist dafür aber ja die aktuelle Situation, Hilflosigkeit und Vorgeschichte.
ich hatte bereits einen Ersttermin vor einer Woche, der  Therapeut sieht es aber ähnlich wie ich, dass sich die Situation irgendwie ändern muss. Er wollte ja vor der Anhörung noch bei JA und Beratungsstelle anrufen wegen meinen Schilderungen.
Ich hoffe er meldet sich wieder.
Das Problem beim Gewicht ist mangelnder Appetit, ich habe oft gekocht und dann doch nach wenigen Bissen wird mir oft schlecht,evtl habe ich auch Magenprobleme, nur fühle ich mich beim Arzt nicht ernst genommen siehe Vorgeschichte.

Ich war aber auch diese Woche wegen Sehstörungen beim Augenarzt, es wurde ein relativ hoher Schielwinkel festgestellt wodurch ich alles doppelt und unscharf gesehen habe. Also ich gehe zum Arzt und habe auch noch einige Termine auszumachen.
Ich rauche nicht und trinke höchstens 2,3 mal im Monat, also daran liegt's nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 15.01.2018 20:25
(@alex84)
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Leider hat sich bis jetzt nicht viel getan.
Kinder durften mehrfach übernachten, seit einen Monat wohnt die Mutter nun nicht mehr im Frauenhaus sondern in einer Sozialwohnung in eher schlechterer Umgebung.
Sie weigert sich aber auch,trotz vorstössen des Beraters, bei der Beratung über Wechselmodell etc zu reden.
Die Kinder weinen jedes, wollen nicht zurück, oder besser gesagt nicht weg, machen in der letzten nacht ins bett, extremes nächtliches zähneknirschen etc.
Die Mutter fordert nun die Zustimmung zur Gastschule, ich habe zuvor allerdings in einer langen Nachricht dargelegt warum die Kinder lieber hier bei mir wohnen sollten. Die KM möchte darauf nur vor Gericht antworten, stellt aber gleichzeitig Fristen bis wann ich ihre Schulwahl bestätigen soll.
Die Wohnung der Km hat nur ein Bett und einen Tisch, es ist seit einem Monat nichts ausgepackt,trotz ihrer Schwiegermutter die nun 3 Monate hier ist. Die Kinder klettern im 3. Stock auf Kisten um über die Balkonbrüstung zu sehen , die KM sieht nicht nach fahrzeugen bevor sie straßen überquert. Bei der einen Schule gibt es Frühstück, zuvor rief die Lehrerin an weil sie nicht glauben konnte dass unser Sohn kein Essen hat. Er darf auch nicht den gekauften Schulranzen verwenden, er hat einen von der Kleiderspende. Ich mache mir immer noch große Sorgen, der Anwalt meint ich muss dem zustimmen erstmal. Danach werden wir weitere Anträge stellen.
Was denkt ihr? Die KM verweigert ja sogar die Begründung der Ablehnung, macht massiv Druck.
Kann man dort Widerspruch einlegen? Ich weiss nicht wie ich am besten vorgehen soll.

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2018 12:05
(@alex84)
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Ich erfuhr über die Wohnung durch die Kinder, die auch erzählten dass Anwältin der KM geraten hat Angst vorzugeben. Bei Auszug schrieb sie auch meinem Vater, ich würde mich schlecht um die Kinder kümmern, ohne das in der Beratung jemals erwähnt zu haben.
Sie behauptet nun mit der Bekanntgabe hätte sie das GSR erfüllt, obwohl der Berater es schon mehrfach erklärt hatte.
Ich möchte auf keinen Fall dem Wohnort zustimmen oder den Auszug der Kinder aus der damaligen gemeinsamen Wohnung.

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2018 15:28
(@celine)
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Hallo Alex84,

also ich würde Deinem Anwalt zustimmen. Bei der Konstellation (Alter der Kinder, Tatsache, dass sie jetzt schon über ein Jahr bei Deiner Frau leben) ist es sehr wahrscheinlich, dass, wenn Deine Frau einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellt, Deine Zustimmung durch das Gericht ersetzt wird. Dabei könntest Du sogar Teile des Sorgerechts verlieren.

Für das Weitere solltest Du Dir eine Strategie überlegen. Wenn Du im Wechselmodell betreuen möchtest, solltest Du Dir vorher einen Plan überlegen, wie Du die Betreuung gewährleisten kannst. Bist Du wieder berufstätig? Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Wie ist die Entfernung zwischen den Wohnorten?

Insbesondere solltest Du Dich mit solchen Kinkerlitzchen ("die Kinder haben mir erzählt, dass die KM nicht nach dem Verkehr sieht, wenn sie über die Straße geht" "die KM hat immer noch nicht alle Kisten ausgepackt") enthalten. Erstens hast Du das nicht selbst gesehen und zweitens ist das noch keine Kindeswohlgefährdung und drittens müsstest Du Dich zumindest beim ersten Vorwurf fragen lassen, weshalb Dir das nach so vielen Jahren Beziehung erst jetzt auffällt.

Solche Vorwürfe wirken so, als ginge es Dir nur darum, die KM um jeden Preis schlecht zu machen.

Eine sinnvolle Strategie wäre es meiner Meinung nach, dem Umzug und dem Schulwechsel zuzustimmen und dafür ein möglichst umfangreiches Umgangsrecht aushandeln bzw dies im Zweifelsfall vor Gericht beantragen.

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Geschrieben : 19.07.2018 13:25
(@alex84)
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Ich habe das selbst gesehen!
Ich habe das auch schon in der Beziehung bemängelt, nun wohnt die KM
aber in der Großstadt.
In der Wohnung sind nicht ein paar Kisten unausgeoackt, sondern keine ausgepackt.
Ich war bereits 2 mal dort, ich habe selber nach 3 Wochen angeboten eine Lampe im Wohnzimmer aufzuhängen, dort gibt es bis jetzt kein Licht. Das sind Kleinigkeiten, klar, aber das zeigt dass sie überfordert ist.
Es geht mir lediglich um die Kinder.
Von schlechtmachen kann wohl hier keine Rede sein.
Gerichtlich wurde beschlossen das wir eine Beratung und begleiteten Umgang hatten, Ziel
Elternebene zu finden.
Die KM hat 14 Monate im Frauenhaus gewohnt, Beratung und Begleiteter Umgang läuft seit 8 Monaten, dort hat sie nicht mitgewirkt und die Adressen nicht bekannt gegeben, keinen Termin an der damaligen Schule ermöglicht. Die KM hat mir selbst erzählt dass sie im Frauenhaus Abmahnungen erhalten hatte. Sie hat zuerst versucht die Übernachtungen zu verhindern, bis jetzt gibt es keine Umgangsregelung.
Das alles weigert sie sich im Endeffekt zu besprechen. Die Sachen die sie den Kindern, ihrer und meiner Familie erzählt mal gar nicht berücksichtigt.

Also bitte nicht einfach behaupten dass die arme Mutter schlechtgemacht wird. Ich versuche ja sogar sie vor den Kindern in Schutz zu nehmen
Zur Sache, es geht ja um einen Gastschulantrag, sonst würde der Sohn auf die Sprengelschule 600m weiter gehen.
Der Wohnort der Mutter ist ca 17 km entfernt. Ich habe in Absprache mit dem Anwalt zuerst um den Umzug der Kinder zu mir, danach um die Zustimmung zu einem späteren Wechselmodell gebeten um Umzug etc planen zu können. Das erste beantwortet sie nicht, das zweite möchte sie nur vor Gericht beantworten warum sie das ablehnt. Der Berater hat schon versucht mit ihr zu reden, sie denkt und erzählt den Kindern und in der Beratung aber ich bin wie ein Freund, nur zum Spielen.

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2018 14:41
(@mj1977)
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Entschuldige bitte, ich habe die Hintergrund-Geschichte jetzt nicht mehr im Kopf, deshalb sollte ich mit dem einen oder anderen daneben liegen bitte um Nachsicht bzw. Korrektur:

Also bitte nicht einfach behaupten dass die arme Mutter schlechtgemacht wird. Ich versuche ja sogar sie vor den Kindern in Schutz zu nehmen.

Das war glaube ich eine kleine Anmerkung zur Verhaltensweise. Wenn Du so vor dem JA bzw. Gericht auftrittst erleidest Du wahrscheinlich Schiffbruch, weil andere es nämlich so auffassen könnten dass Du versuchst die Mutter schlecht zu machen.

Sie hat eine Wohnung (welche Umgebung dass Deiner Meinung nach ist, solltest Du Dir bei offiziellen Stellen verkneifen) ob da jetzt noch Kartons unausgepackt stehen ist nicht relevant. Sicherheit im Straßenverkehr ist wichtig, ohne Frage, aber auch damit wirst Du nicht sonderlich punkten können, fürchte ich. Da kannst nur Du während Deiner Umgangszeit mit den Kindern üben und es ihnen erklären. Ob die KM in Frauenhaus Abmahnungen bekommen hat interessiert ist auch keinen. Wenn Du Pech hast wirst Du wirklich als KV angesehen, der nur stunk macht und versucht die KM schlecht zu machen. Die Erziehung durch die KM läuft evtl. nicht optimal aber es ist keine akute Kindswohlgefährdung und nur die würde (evtl.) helfen.

Die KM war jetzt 14 monatelang die unmittelbare Bezugsperson der Kids, wenn die KM dem Umzug zu Dir nicht zustimmt kann ich persönlich nicht vorstellen dass Du das vor Gericht durchbekommst.

Wegen einem Gastschulantrag, hier bei uns muss der sehr gut begründet werden. Ansonsten Ablehnung und Zuteilung zur Sprengelschule. Warum soll Kind auf die Gastschule und nicht auf die Sprengelschule?

Was die KM den Kindern erzählt kannst Du nur schlecht beeinflussen, da kämpfe ich ja auch immer wieder damit.

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Geschrieben : 19.07.2018 15:11
(@alex84)
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Dem Umzug werde ich auf KEINEN Fall zustimmen.
Das ist ja alles bereits ohne meine Zustimmung erfolgt, Meldung ist noch mit Auskunftsperre erfolgt, obwohl nie Gewaltschutz etc beantragt wurde.

Ich will nur nicht dass sich über den Gastschulantrag später doch noch eine Zustimmung zum Wohnort, zum Residenzmodell etc ergibt.

Die Begründung für GastSchule ist Französisch als Fremdsprache(das er wohl ca 30stunden hatte), und 600m weniger Schulweg.inoffiziell wohl wegen dem Frühstück.

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2018 15:15
(@mj1977)
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Ich bin hier wirklich Laie und meine Äußerungen sind eher Bauchgefühl, aber ich habe die Befürchtung, dass Du beim Umzug nicht mehr wirklich viel zu melden hast. Je nach Meldebehörde sind die Kinder evtl. sogar schon umgemeldet.

Dein größtes Problem dürfte jedoch sein dass KM seit 14 Monaten Hauptbezugsperson der Kids ist und „nur“ betreuten Umgang hast. Hier sind in meinen Augen schon sehr deutliche Fakten geschaffen worden und Du müsstest jetzt belegen bzw. beweisen, dass die Kinder bei Dir deutlich besser betreut werden können um den Lebensmittelpunkt in Deine Richtung verschieben zu können.

Zusätzliche Fremdsprache und kürzerer Schulweg sind doch schon mal gute Gründe für den Gastschulantrag (das inoffizielle kannst weglassen, wenn Du es nicht belegen kannst). Hier in Bayern sind jedoch die Bedingungen für Gastschulanträge deutlich verschärft worden (keine Ahnung wie in anderen Bundesländern aussieht), da werden viele abgelehnt und die Kids gehen auf die Sprengelschulen. Außer natürlich man hat ganz gewichtige Gründe.

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Geschrieben : 20.07.2018 11:30
(@alex84)
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Der Ungang läuft laut Berater nicht mehr betreut, nur manche Übergaben, es gab aber auch schon viele problemlose unbetreute Übergaben. Auch waren die Kinder einmal 10 und einmal 5 Tage am Stück hier, wie gesagt möchten die Kinder hier nicht weg. Der Berater sagt wir hätten nun Umgangsrecht geklärt und er möchte über Sorgerecht, Wechselmodell reden. Das lässt meine Frau nicht zu, worauf er mir empfahl wieder gerichtlich vorzugehen.
Dann kam nun die Sache mit der Wohnung und eben diesem Schulantrag.

Bei der Beratung flippte dort mehrfach so aus, dass angedroht wurde die Beratung zu beenden.
Auch mein zweiter Besuch in ihrer Wohnung endete damit dass die KM aggressiv auf ihren Tisch einschlug, worauf ich ging. Sie lud mich ein, nachdem ich um den Umzug bat. Dort wollte aber zuerst ihre Mutter mit mir reden, ich versuchte ihr zu erklären dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist und es mir nur um die Kinder geht.

Der Umzug ist gelaufen, ich will ihn aber nicht mit diesem Antrag bestätigen.
Ich möchte also am liebsten nicht unterschreiben.
Es geht hier um München.
Die Frage ist ob meine Zustimmung ersetzt werden würde, also ist das ein so wichtiges Anliegen dass es einstweilig geklärt werden muss? Dann würde ich, unter dem Vorbehalt der späteren Klärung zustimmen.
Da die KM aber weiterhin nicht mit mir reden will, und aufs Gericht verweist, obwohl wir dort vereinbart haben alles bei der Beratungsstelle zu klären, weiss ich nicht was ich tun soll.
Ich habe z.b auf die Frage welche der drei Schulen sie priorisiert keine Antwort erhalten, war zwischenzeitlich wieder blockiert. Das kann ich nachweisen, wieso sollte mir dann das Sorgerecht,auch nur teilweise entzogen werden? Ich versuche ja zu kommunizieren.
Deshalb bin ich stark am zweifeln ob ich das einfach bestätigen soll.
Ihre generelle Einstellung ist das Problem, sie möchte hier täglich, jederzeit, mit den Kindern sprechen können, ist aber nicht bereit mir oder den Kindern das zuzugestehen.
Es sind viele Punkte die ich hier nicht erwähnt habe, es sollen auch Gutachten gemacht werden.
Darum geht es hier aber ja nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2018 12:30
(@celine)
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Die Frage ist ob meine Zustimmung ersetzt werden würde, also ist das ein so wichtiges Anliegen dass es einstweilig geklärt werden muss? 

Natürlich, das ist ein ganz klassischer Fall für Dringlichkeit, weil es ja Fristen für die Anmeldung gibt.

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Geschrieben : 20.07.2018 21:29




(@alex84)
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Wenn ich jetzt einen Gastschulantrag am aktuellen Wohnort meiner Frau stelle, und sie nicht zustimmt würd ihre Zustimmung ersetzt? Kann ich mir nicht vorstellen....
Momentan ist es ja so, auf der einen Seite stehen Wunsch der KM,
die 600m Schulweg Ersparnis, auf de anderen die Sprengelschule, und eben meine fehlende Zustimmg zum Gastschulantrag. Noch dazu ist die KM trotz monatelanger Beratung nicht bereit über die Schule und weiteres zu sprechen. Es wird sowieso wieder gerichtlich geklärt werden, nur möchte ich nicht 2 Wochen vor meinem nächsten Antrag das alles nachträglich legitimieren.
Ich könnte eben unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Klärung zustimmen, aber das wird wohl keinen Unterschied machen. Mir wurde schon alles mögliche vorgehalten, das würde Probleme geben wenn ich das genehmige. Dadurch verbaue ich alle Chancen den Wunsch der Kinder umzusetzen.
Ich kann mir nur schwer vorstellen dass bei so einem Gastschulantrag und so einer Entfernung die Zustimmung ersetzt würde. Die Frist drängt, das verstehe ich, aber das hätte die KM vor Wochen bekanntgeben können.
Sie verstösst seit über einem Jahr gegen Auskunftspflicht etc über die Kinder, verweigert alle Zeugnisse und andere Informationen. Es wurde ihr seit Wochen vom Berater gesagt dass sie sich weiter informieren soll was GSR bedeutet und mir die Adresse der Schule, Arzt und eine Kontaktmöglichkeit etc zu geben. Es war ihre Entscheidung das alles erst im letzten Moment aufzubringen. Ich werde versuchen es auf Montag rauszuschieben und nochmal mit meinem Anwalt reden.

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2018 00:45
(@alex84)
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Mal kurzes Update, Schule habe ich hin genommen, KM hat wohl Urkunde gefälscht und alleiniges Sorgerecht angegeben. Bei einer Rückgabe der Kinder rief sie die Polizei, da der Abschied nicht schnell genug ging. Unser Sohn weint Freitags schon dass er Sonntags nicht zurück möchte, dann hältst sich an Möbeln etc fest.
Der begleitete Umgang und die Beratung wurden vom Berater beendet und wir rausgeworfen. Unser Sohn hat im Erdgeschoss der Berstungsstelle gehört wie ich oben im 3. Stock von der KM und dem Berater angeschrien wurde.. Seitdem haben die Umgänge wie zuvor stattgegunden, allerdings betont die Mutter ständig dass eigentlich kein Umgang stattfinden darf, sie wäre nur so nett.
Nach mehreren Verhaltensauffälligkeiten hat unser Sohn der Lehrerin einiges erzählt was bei KM so vorfällt.
Sie war geschockt, eigentlich müsste sie nach Richtlinie eine Stellungnahme ans Jugendamt abgeben.
Dadurch wurden aber natürlich alle Befürchtungen von mir, die das Gericht , Jugendamt etc nicht gelesen hatten, bestätigt.
Nachdem unser Sohn mir davon berichtet hat, bat ich um einen Sprechstundentermin, ich rief auch due Schulpsychologin an. Dort wurde ich abgewiesen da aus ihrer Erfahrung kein Sorgerecht vorliegen würde, sie würde sich aber melden. Jugendamt hatte ja schon zuvor behauptet dass er lügen wurde, wegen der Kopfverletzung, dort ist wohl kein wirkliches Interesse vorhanden.
Nun wurde mir über die KM ein Sprechstundentermin gegeben, sie weiß auch dass ich schon mit der Lehrerin telefoniert hatte.
Die KM hat auch massiv Druck gemacht dass sie mitkommen möchte,obwohl sie schon Sprechstundentermine hatte. Ich habe angeboten, gleich einen neuen Termin zu machen, aber zu diesem möchte ich alleine. Auf Initiative der Mutter befindet sich der Sohn im Deutschförderunterricht, dies wird auch so im Zeugnis stehen. Im Telefonat mit der Lehrerin wollte man sich drum kümmern, es kam aber nichts mehr bis ich nach dem Zusammenbruch meines Sohnes einen Termin wollte. Und dort auch nur über die KM obwohl zuvor meine Nummer vor meinem Sohn, sozusagen als Beweis von mehreren Lehrerinnen beredet und fotografiert wurde.
Auch wird ihm jedes mal gesagt er muss zum Förderkurs, solange die KM nicht unterschreibt.

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Themenstarter Geschrieben : 04.12.2018 13:06
(@alex84)
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Also, die Lehrerin behauptet dass das Gespräch stattgefunden hat, aber den Inhalt bestreitet sie.
Da danach Adventscafe war wollte ich mit dem Sohn gemeinsam mit ihr reden, sie war dann nicht mehr da.
Der Sohn wird es wieder erzählen, auch anderen Lehrern, er versteht die Welt nicht mehr.

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Themenstarter Geschrieben : 06.12.2018 06:30
(@alex84)
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So, es gibt , nach langer Zeit mal ein Update.
Wenige Wochen nach diesem Gespräch und weiteren Vorfällen, lief der Sohn (damals 8 Jahre alt) direkt nach einem Übergriff weg, er ging nicht in die Schule
sondern nahm das Taschengeld um eine Fahrkarte zu kaufen, er fuhr dann über eine Stunde öffentlich.
Die Mutter hatte bereits die Polizei informiert, wollte uns den Arztbesuch untersagen.
Der Sohn blieb dann knapp 2 Monate bei mir, während das Jugendamt mit AEH und anderen Vorschlägen wie Clearing ihn zur Rückkehr zu bewegen, was er ablehnte.
Es war nicht möglich einen Kompromiss zu finden, und es wurde dann die Inobhutnahme angeordnet.
Ich habe meinen Sohn dann ins Waisenhaus  gebracht. Die Mutter war von Anfang an mit der Inonhutnahme einverstanden.
Ich versuchte gerichtlich vorzugehen, auch mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter.
Die Anhörung des Kindes wurd eüber 18 Monate im Waisenhaus verhindert, es gab genau ein Theraputengespräch während der Unterbringung.
Diese Inobhutnahme dauerte dann 21 Monate, es gab massive rechtliche Probleme.

Es wurde ein Gutachten der Erziehungsfähigkeit erstellt, nach knapp einem Jahr Waisenhaus empfahl das Gutachten vorläufig die Rückkehr zu mir.
Dies wurde vom Jugendamt blockiert, es kamen Punkte auf ,die auch im Gutachten anklangen (ich hatte schon lange gespürt dass bei dem Gutachten etwas passieren würde).

Also das Jugendamt lehnte gegenüber dem Gericht die Zusammenarbeit mit mir ab und bezeichnete sie für alle Mitarbeiter als unzumutbar, wegen "sachlichem Diskutieren, wörtlichem Auslegen, provokativen Rückfragen und mangelndem Augenkontakt".
Das Gutachten wurde nicht umgesetzt, und es folgten noch mehre Monate Waisenhaus bis mir eben , Ende November letzten Jahres das Sorgerecht im einstweiligen Verfahren vollständig entzogen wurde vor dem OLG, mit der Begründung "Asperger-Syndrom", die Diagnose hatte ich offengelegt.

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Gutachten wurde dann fertig gestellt, ich habe bisher alles versucht um dagegen vorzugehen, das sind 130 Seiten.
Ich hatte dann Ableisumus usw vorgeworfen und versucht ein Gutachten oder einen Arztbrief mit einer Aussage über die Erziehungsfähigkeit von Asperger-Autisten
zu erhalten, was nicht möglich war bzw von fast allen abgelehnt wurde, ich erhielt dann eine Brief, der auf 10 Seiten alle Vorwürfe und Behauptungen des
OLG (meiner Meinung nach natürlich) bestätigt und sogar noch deutlich darüber hinausgeht, schwergradige Einschränkungen bei mir belegt, aber einen Satz zur Erziehungsfähigkeit enthält.

Der Sohn wurde nun gegen seinen Willen zurückgebracht, ich habe begleiteten Umgang aktuell, 6h pro Woche.
Bei ihm kam der Verdacht auf Autismus ebenso auf, es kam im Waisenhaus auch zu massiven Problemen, wechselseitiger Gewalt (angeblich), das OLG schlug die Diagnostik
bei ihm vor, diese wird aktuell aber verweigert.
Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Kurz vor der Entscheidung wurde ich als vollständig erwerbsgemindert berentet, nachdem ich zuvor sogar meine Krankenversicherung verloren hatte.
Wen das interessiert, im Waisenhaus hat es zweimal gebrannt, es kam zu mehreren Knochenbrüchen darunter Wirbelbrüche.
Das Waisenhaus kassierte 288€ am Tag, ~200.000€ für die Unterbringung meines Sohnes, weiß ich da ich gegen die Kostenbeteiligung einer meiner Meinung nach rechtswididrigen Inobhutnahme vorging (mir wurde gleichzeitig über Monate das Existzenminimum verweigert, und versucht knapp 10k angebliche Steuerschulden zu pfänden).

Die Gewalt der Mutter, auch die Aussagend er Kinder bleiben bis heute unerwähnt im Gutachten und den Beschlüssen, es gibt keine
sachliche Auseinandersetzung leider.  
Ich werde weiter Druck machen, auch wenn ich leider nicht mehr viel Kraft habe, da mein Sohn das nach wie vor wünscht und die Aussagen sich leider nicht verändert haben.

Das ist alles die Wahrheit, auch wenn sich das wie eine Erfindung anhört.
Ich hoffe jedem Kind bleibt so etwas erspart.

Aktuell wird versucht gegen das Gutachten vorzugehen, es wurde auch ein Sachverständiger benannt, ein Professor der Schulungen für Sachverständige macht.
Also für Sachverständuge Gutachter gibt es Lehrgänge um die Erziehungsfähigkeit einzuschätzen, beispielsweise bei Asperger-Syndrom.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2021 09:47
(@alex84)
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Falls jemand sich fragt was beim OLG passiert ist,habe ich hier einen Eintrag von mir aus einem Autistenforum kopiert:

So, ich weiß noch nicht ob ich das überhaupt hier sagen soll, mir wurde das Sorgerecht für meinen Sohn nun entzogen, es wurde bewusst keine Beschwerde zugelassen.

Hier habe ich mal etwas dazu kopiert, damit man es besser versteht :

Morgen (das war also am Tag vor der Anhörung) ist es soweit, ich denke ich werde mich zu Anfang bei allen für Missverständnisse entschuldigen und dann erklären, warum ich so beschrieben werde vom Jugendamt etc, und dass es effektiv und objektiv nichts gibt was mir vorgeworfen werden kann. Also bei den Vorwürfen sachlichem diskutieren, provokative Rückfragen, wörtliches auslegen etc, ich werde das bestätigen, mich entschuldigen und erklären. Ich habe niemanden beleidigt etc.. Eigentlich kann es gar nicht schief gehen.
Es war eine Spirale, da ich mich ungerecht behandelt und die sich provoziert gefühlt haben.

Die sind ja im Unrecht, ich im Recht, und seit 3 Jahren wurde nichts geklärt oder besprochen, das muss sich am Dienstag ändern.
In den Verhandlungen zuvor wurde mir rechtliches Gehör verweigert wegen angeblicher argumentativer Stärke, auch wurde das dann kaum zu Protokoll genommen.
Das bedeutet mit dem Wissen der Diagnose Diskriminierung, tatsächlich hätte ich das Recht dass auf gesundheitliche Belange Rücksicht genommen wird.
Eventuell wird es eine sachliche Anhörung, ohne dass ich angebrüllt werde.
Ich habe ja auch Ablehnungsgesuch gestellt, das Jugendamt lehnt Zusammenarbeit ab da ich wegen des oben beschriebenen Verhaltens unzumutbar wäre etc..
Ich hoffe, und so sieht es aus den bisherigen Stellungnahmen des OLG aus, dass hier die Verfassung beachtet wird.
Nun ist das ja das Beschwerdeverfahren, es kann also auch zur Entscheidung zurückverwiesen werden, ich werde aber wahrscheinlich am Dienstag die Verfassungsbeschwerde ankündigen, falls das Gericht droht gegen diese zu verstoßen, oder die Entscheidung nicht sofort (das heißt nach über 18 Monaten) korrigiert wird.

Dann, am Tag nach der Anhörung, war das eine Beschreibung von mir.
Danke euch, leider war es nicht gut.
Es gibt noch eine einwöchige Frist zur Stellungnahme, aber es sieht aus, als geht das erst los.
Also, es wurde nichts besprochen, das wäre alles "klein klein", die Stellungnahmen die auf nachweislichen Lügen basieren, werden vom Senat verteidigt. Man hätte sich ja lange beschäftigt usw..
Ich durfte mich auch nicht erklären, das wurde zuerst nicht zugelassen vom Richter.
Nach der Erklärung, Entschuldigung für Missverständnisse und "outing" wurde dennoch zu protokoll genommen, dass ich die Fragen nicht beantworte usw..
Ich wollte das zuerst Klarstellen bevor sich das Gericht ein Bild macht, ich habe auch gleich gesagt, dass ich mich ja nicht neutral vorstelle, sondern hier ja massive Vorwürfe im Raum stehen.
Es wurden deshalb dann soziale Schwierigkeiten behauptet und ich sollte gleich zustimmen dass er zur Mutter käme, ich müsste mich erst aufgrund der "Erkrankung" Autismus behandeln lassen.
Der Richter sagte auch, er kenne das angeblich. er kann einfach nicht glauben dass es stimmt was ich in den Urteilen zitiere, anstatt das zu prüfen macht er persönliche Angriffe usw..
Also, bei Unsicherheit oder ähnlichem wird das nicht geklärt oder gesagt, sondern der Richter möchte sich persönlich vor den anderen (es waren über 10 Leute im Saal) keine Blöße geben sozusagen.
Ich habe dann auch gesagt dass ich mich diskriminiert fühle, die Akten nicht gesichtet wurden und hier kurzer Prozess gemacht werden soll. Das ist kein rechtsstaatliches Verfahren, dies wurde auch protokolliert.
Ich habe auch vom Kontakt mit dem Autismus Kompetenz Zentrum gesprochen, aber es ist bzw war bereits alles schon entschieden.
Ich hatte kurz auf ein paar Gerichtsentscheidungen über Teilnahme bzw Barrierefreiheit von Autisten hingewiesen, dennoch wurde ich eben bewusst provoziert und dann protokolliert dass ich nicht so antworte, sondern eben die Vorgeschichte erklären wollte.
Es geht also erst richtig los.

*auf Wunsch von Alex84 gelöscht*

Dann, diese Woche Mittwoch kam die Entscheidung:
Mir wurde das Sorgerecht entzogen, Beschwerde nicht zugelassen.

Es bleibt nur Verfassungsbeschwerde.

Er wird sich wahrscheinlich weigern, und im Waisenhaus bleiben wollen (wie er es auch gesagt hatte).

Ich habe schon einige Anwälte ausgesucht die ich dann kontaktiere.
Ich überlege noch ob ich das Urteil und meinen Schriftsatz zuvor hier einstellen soll.

Es steht jedem frei das zu glauben oder nicht, oder andere Gründe verantwortlich zu machen, allerdings ist das Asperger-Syndrom die Hauptargumentation.
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Naja, was danach passierte bis jetzt habe ich knapp geschildert bereits.
Ich bin auf jeden Fall auch gleichzeitig bei Sozialtraining wöchentlich und versuche auch mitzuarbeiten, ich blockiere nicht prinzipiell.
Das Training hatte ich vor dem OLG bereits angekündigt, und dass sich mein Verhalten, mit der Erkenntnis und dem Training nur verbessern könnte,
dies könnte jedoch noch nicht berücksichtigt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2021 10:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte einmal rekapitulieren ...

1) Es gab körperliche (und evtl. psychische) Misshandlungsformen im Haushalt der KM (Kindesmutter), woraufhin der ältere Eurer Kinder sogar geflohen ist.
2) Das JA hat sich der Sache nicht angenommen, sondern den Jungen (oder inzwischen beide?) in eine betreute Wohnform verbracht (Waisenhaus ist hier der falsche Begriff, es sind ja keine Waisen).
3) Dir wurde das SR entzogen, da gutachterlich eine Erziehungsunfähigkeit attestiert wurde, die im überwiegenden Maße auf einer (vermuteten?) Asperger-Syndrom getroffen. Ohne das dabei Kenntnis über den Schweregrad der Erkrankung vorliegt.
4) Das Jugendamt lehnt eine Zusammenarbeit mit Dir ab, und auch daher wurde Dir das SR entzogen!?

5) auf Missstände die das Kindeswohl im Haushalt der KM erfolgten und sogar zur Flucht eines Kindes führten, wurde nicht eingegangen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2021 11:00
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Genau, das Gutachten wurde erst nach der Entscheidung des OLG fertig (es war eine Beschwerde gegen eine Entscheidung vom Amtsgericht).
Zuvor wurde die vorläufige Empfehlung nicht umgesetzt, die Zusammenarbeit vom Jugendamt ausgeschlossen.
Die Tochter war ständig bei der mutter, der Sohn im Waisenhaus (es heißt so, ist auch in der gleichnamigen Straße).
Ansonsten kommt das hin, aber diese Sachen sind angeblich von mir erfunden, den Kindern eingeredet und beim Sohn eine Therapie nötig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2021 12:58
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alex84,

ganz schön viele Baustellen, die Du da hast. Denkst Du nicht, dass es vielleicht besser wäre, nach all den Kämpfen Dich einmal Deiner eigenen Person und Deiner Gesundheit zu widmen und darauf zu vertrauen, dass die Leute ihren Job einigermaßen erledigen?

Schon vor drei Jahren warst Du mit den Nerven am Ende (Du bist sogar in Tränen ausgebrochen, als Du einen Job abgesagt hast), massiv untergewichtig, depressiv. Mittlerweile bist Du nun sogar völlig arbeitsunfähig. Zudem Asperger und wohl auch massive Probleme dabei Deine eigenen Angelegenheiten zu regeln (zeitweiliger Verlust der Krankenkasse, Pfändung durch das Finanzamt wegen Steuerschulden). Und zu alldem kommt noch, dass Du offenbar auch Probleme in der Kommunikation mit anderen Menschen hast (nicht nur das Jugendamt lehnt die Zusammenarbeit mit Dir ab, auch Deine eigenen Anwälte (neun an der Zahl) kommen nicht mit Dir zurecht und bei der Beratungsstelle haben sie Euch seinerzeit auch rausgeworfen, wie Du schreibst).

Das alles ist schon ziemlich viel und dazu kommt, dass Euer Sohn wohl selbst psychisch angeschlagen ist, also eher ein besonders stabiles Umfeld braucht. Ob Du ein solches bieten kannst, wenn Du selbst so viele Baustellen offen hast, ist ziemlich fraglich. Insofern sind die Entscheidungen, die hier gefallen sind, schon verständlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2021 18:13
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein denke ich nicht.
Aber bleibe du gerne bei deiner Meinung.
Ich habe gesehen wie diese Leute ihren Job machen, du hast keinerlei Vorstellung (ich habe auch nur extrem kurz geschildert).
Bei der Mutter ist definitiv kein stabiles Umfeld gegeben , auch der Umgang nicht gewährleistet.
DIe SPFH die bei der Mutter installiert wurde, geht mit der Mutter laut den Kindern zum Arzt,, 3 mal über eine Stunde, die Kinder bleiben alleine.
Die Gespräche mit meinem Sohn finden jedoch nicht statt. Natürlich hilft das den Kindern auch.
Im Gutachten werde ich aber in Bezug auf die Kinder deutlich besser bewertet als die Mutter.

Dein Beitrag ist schon frech finde ich.
Du maßt dir tatsächlich an das beurteilen und rechtfertigen zu können, ohne weitere Informationen.
Es ist nicht in Ordnung was du schreibst, warum fragst du überhaupt etwas, wenn du dann pauschal urteilst?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2021 21:14
(@bester-papa)
Registriert

Hi.
Also ich finde Deinen Fall sehr merkwürdig.
Darf ich mal fragen: Du und Deine Ex seid beide Chinesen?
Wie lange lebt ihr schon in Deutschland?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2021 13:10




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