Ich bin Deutscher, meine Exfrau ist seit Ende 2009 in Deutschland.
Sie war in Deutschland zu Besuch bei ihren Eltern, wir haben dann in China geheiratet.
Es wurde nun Beschwerde eingelegt, gegen die Ablehnung des Antrags, dass das Gutachten nicht verwertbar ist.
Auch der Professor, der diese Schulungen für Sachverständige macht, wurde erneut als Sachverständiger beantragt, ebenso das anhören der Familienhilfe und des Umgangsbegleiters.
Ich habe auch geschrieben, dass ich nach der Fachärztlichen Empfehlung gemäß eine Verhaltenstherapie machen soll, bei einem Therapeuten mit Expertise für autistische Störungen.
Dieser Brief darf trotz des Satzes mit Sorgerecht nicht bekannt werden, da dort schwerwiegende autistische Beeinträchtigungen beschrieben werden, die als Erklärung für die Depressionen die Kommunikationsprobleme etc angesehen werden.
Eine Vollremission ist nicht möglich, was den Verdacht erhärtet dass die Kompensationsstrategien nicht ausreichend sind um im Alltag adäquat zurecht zu kommen.
Das soll aber nicht ausschließen dass das Sorgerecht zurück erlangt werden kann, besonders wenn bei dem Sohn ebenfalls eine autistische Störung vorliegen sollte.
Die Ärztin hatte mir zuvor gesagt, dass sie noch jemanden kennengelernt hat, bei dem das so offensichtlich und ausgeprägt ist.
Dennoch war ich zuvor die Empfehlung und bin bereit alles zu tun, aber keine Diskriminierung hinzunehmen.
Ich meine, hier ist anscheinend sowieso die falsche Adresse da mein Fall eben in allen Punkten extrem ist oder nicht einzuordnen ist, da verschiedene Probleme zusammenhängen.
Aber Asperger-Syndrom bedeutet Autismus, das ist eine seelische Behinderung.
Ich habe diese Geschichte auch in anderen Foren (Autismus spezifische) detailliert geschildert, ich habe auch selbst eine "Betroffenengruppe" zum Thema Asperger-Syndrom erstellt, Selbsthilfegruppe wäre übertrieben.
Dort habe ich auch diesen Fall geschildert bzw schreibe ich dort darüber, in einem eigenen Bereich.
Und ich bitte jeden mal zu überlegen, wie mit Autismus oder Asperger-Syndrom in Deutschland umgegangen wird, abgesehen eben von Greta Thunberg, die sich beschwert, dass ihr die Kindheit gestohlen wird.
Ich habe dieses Beispiel bereits gebracht, als mein Sohn nach Gewalt bei der Mutter ausriss, nachdem er in der Schule keine Hilfe bekam.
Ihm wurde schulschwänzen vorgeworfen, die Atteste vom Arzt ignoriert.
Gerade als Fridays for future begann.
Dann knapp 2 Jahre Waisenhaus, und zurück zur Mutter, trotz aller Aussagen der Kinder bei Verfahrensbeistand, Gericht usw
Nach meiner letzten Nachricht, habe ich meine Kinder bis heute nicht mehr gesehen.
Das Sorgerecht wurde dann im Sommer entzogen, der Beschwerde dagegen beim OLG nicht abgeholfen.
Dagegen wurde Gehörsrüge eingereicht, da alle Sachverständigen abgelehnt wurden.
Der Umgang ist bis August ausgesetzt worden (eigentlich bereits endgültig denn ab August besteht die Möglichkeit, bei signifikanten Veränderungen meines angeblichen Verhaltens, Elterngespräche unsw zu initiieren), wogegen Beschwerde läuft, es wurde aber vom OLG geschrieben,
die Beschwere soll mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen werden.
Es gab bereits eine Anfrage meiner Therapeutin an das Jugendamt, wegen dem Hintergrund der Diskriminierung von Autismus,
die jedoch abgeschmettert wurde.
In wenigen Wochen ist ein Termin beim OLG, in dem es dann um den Umgang gehen wird.
Zuvor wird vorraussichtlich über eine Pressanfrage an das JA folgendes gefragt:
Wie begründen Sie, Frau X, vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des Antidiskriminierungsgesetzes nur eine Ihrer die Behinderung von Alex84 betreffenden Aussagen vom 15.10.2021, in der sie ihn ganz klar aufgrund seiner Behinderung diskriminieren:
"Die angeborene Behinderung des Kindsvaters, auf die immer wieder hingewiesen wird, kann dessen Verhalten vielleicht erklären, sie verbessert aber weder seine Erziehungsfähigkeit noch seine Fähigkeit zur Kooperation".
Womit begründen Sie Ihre folgende diskriminierende Aussage?
"Sofern sich im Erleben und Verhalten von Alex84 signifikante Veränderungen einstellen" kann seitens des Jugendamtes wieder über Elterngespräche und somit eine Kooperation mit dem Vater nachgedacht werden.
(Anmerkung: Menschen mit Autismus können keine signifikante Veränderung ihres Verhaltens vorweisen, da es sich um eine angeborene Schwerbehinderung handelt. Verhalten in Hochstresssituationen wie vor Gericht oder in Gespräche mit dem Jugendamt können keinen Rückschluss auf die Erziehungsfähigkeit einen Menschen mit Autismus geben).
Die Therapeutin hat auch bereits einen Pressebericht vorbereitet und einige Unterstützer aus dem Bereich Autismus (Ärzte, Professoren, Psychologen) gesammelt.
Bei dem Termin, beim OLG blieb es bei dem Ausschluss, der zusätzlich noch mit 25.000€ oder 6 Monate Haft oder beidem "ergänzt" wurde, falls ich Kontakt aufnehme.
Es gibt auch keine Regelung, wie der Kontakt dann wieder stattfinden soll, auch bei einem weiteren Treffen blieb das Jugendamt prinzipiell bei den Aussagen.
Es laufen aber noch Beschwerden.
Das Treffen war zwischen meiner Therapeutin und der Leitung des Jugendamts.
Mal ein Update.
Es wurden dann die Gerichtskosten umgelegt, ich sollte knapp 4 Jahre dann nach Leistungsvermögen bezahlen, allein für das Gutachten ist mein Anteil 7.500€ etc..
Ich habe dann bisher von meiner Rente jeden Monat einen Teil bezahlt, nun wurde ein Teil der Rente vom Jugendamt abgezweigt wegen Unterhaltsvorschuss, ich bin unter dem Hartz IV Satz somit, ohne die "Vorteile" davon zu haben.
Ich habe meine Kinder nun seit 2 Jahren 2,3 mal an der Tür gesehen beim Übergeben von Geschenken, als ich es denn durfte.
In einem Monat wird mein Sohn 13...
Aktuell wurde das Jugendamt von meiner Therapeutin angeschrieben und gefragt wie der Umgang fortgeführt werden kann.
Sehr traurig, wenn du unter den ALG Satz fällst - kannst du aufstocken lassen, vom Amt.
Das Jugendamt hat nun Unterhaltsvorschuss von der Rentenkasse abzweigen lassen, wodurch ich die Gerichtskosten nicht mehr bezahlen kann und nach Prüfung auch nicht mehr muss.
Über meine Therapeutin wurde eine Anfrage an das Jugendamt gestellt, wie der Umgang aufgenommen werden kann.
Es folgte erst ein Brief, dass geprüft wird wie das umgesetzt werden kann, danach dann ein Brief:
Die Mutter gibt an, dass sie zu Alex84 aufgrund der schwierigen Vergangenheit kein Vertrauen habe und sich vor einem langsamen Kontaktaufbau zu den Kindern, eine schriftliche Auskunft zur aktuellen Lebenssituation und Alltag, sowie zum gesundheitlichen Zustand von Alex84 wünscht.
Dann können sich sowohl Kinder wie auch die Mutter eine Kontaktaufnahme über Brief vorstellen, wobei die Kinder nicht zugesagt haben, ob sie auf einen Brief von Alex84 antworten wollen.
Die Situation scheint für die Kinder weiterhin belastend und verletzend zu sein und sie geben auch nach mehreren Ideen bzw. Vorschlägen zur Kontaktanbahnung - klar zu verstehen, dass sie sich derzeit keinen Kontakt zum Vater wünschen. Sie geben an, dass es für sie auch nichts gebe, was der Vater machen könne/ solle, damit ein Kontakt aufgebaut werden kann.
Die Situation der Kinder hat sich in den letzten eineinhalb Jahren stabilisiert. Wir stufen die Verweigerung der Kinder als Schutzhaltung ein, um das Erreichte zu bewahren und Konflikte fern zu halten.
Eine Anbahnung unter Zwang ist nicht sinnvoll, um eine Beziehung aufzubauen. Aufgrund des Alters der Kinder und der wiederholten, klaren und eindeutigen Aussagen müssen die Wünsche akzeptiert werden. Wir empfehlen Alex84, das Angebot des schriftlichen Kontaktes zu überlegen.
Wir empfehlen nicht, den Umgang gerichtlich einzuklagen. Dies würde zu weiteren Belastungen der Kinder führen und ihre Verweigerungshaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit verstärken.
Die Mutter hat nach ihrer Aussage zuletzt im Dezember einen Bericht an Alex84 geschickt. Sie wird das weiterhin im halbjährlichen Turnus tun.
Tatsächlich habe ich die letzte Nachricht im September bekommen, also vor 9 Monaten. Zuletzt gesehen an Weihnachten und vor wenigen Tagen zum Geburtstag (jeweils an der Haustür Geschenke übergeben, da haben sich die Kinder gefreut. Meine Therapeutin wird nun nochmal genau schreiben, dass der Wille eben nicht eigenständig gebildet wurde, dies auch dem Gerichtsbeschluss widerspricht.
„Zuletzt gesehen an Weihnachten und vor wenigen Tagen zum Geburtstag (jeweils an der Haustür Geschenke übergeben“
Hast Du nicht ein gerichtliches Näherungsverbot? Gilt das nicht mehr oder beachtest Du das einfach nicht?
„Zuletzt gesehen an Weihnachten und vor wenigen Tagen zum Geburtstag (jeweils an der Haustür Geschenke übergeben“
Hast Du nicht ein gerichtliches Näherungsverbot? Gilt das nicht mehr oder beachtest Du das einfach nicht?
Der Umgang ist bis August ausgesetzt worden (eigentlich bereits endgültig denn ab August besteht die Möglichkeit, bei signifikanten Veränderungen meines angeblichen Verhaltens, Elterngespräche unsw zu initiieren), wogegen Beschwerde läuft, es wurde aber vom OLG geschrieben...
https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/402727/
Bei dem Termin, beim OLG blieb es bei dem Ausschluss, der zusätzlich noch mit 25.000€ oder 6 Monate Haft oder beidem "ergänzt" wurde, falls ich Kontakt aufnehme.
https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/404330/
August 2021.
Ende August 2022, nicht 2021, war es, als das endete.
Es war auch kein Näherungsverbot sondern es wurden für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen (eben keine, nur Briefe erlaubt) des Umgangsbeschlusses diese Androhung oder Haft erlassen.
Die Mutter hat zuvor mehrfach gegen gerichtlich vereinbarte Regelungen verstoßen,was alles folgenlos blieb.
Für jeden Fall.
Genau wie hier unten.
Davon mal abgesehen dass die Bedingungen niemals erfüllt waren, die Beschwerde "bestraft" wurde.
Zudem hat der EuGHMR unter Berufung auf Art. 8 Abs. 1 EMRK klargestellt, dass jede Beschränkung oder sogar der Ausschluss des Umgangsrechts mindestens einmal jährlich überprüft werden muss. Eine längere Frist ist nur dann menschenrechtskonform, wenn sachverständig festgestellt worden ist, dass durch die gerichtliche Überprüfung selbst eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist.
Die letzte Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, es wird nun dem EGHMR vorgelegt
Mittlerweile wurden auch die letzten Treffen (Geschenke übergeben 2 mal jährlich an der Haustür) untersagt.