Mein Sohn weiß nich...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein Sohn weiß nicht, dass ich sein Vater bin..

 
(@mike68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hier die Geschichte meines seit mittlerweile mehr als  3 Jahren erfolglosen Versuch, meinem Sohn T. zu seinem Recht zu verhelfen und ihn von der Lebenslüge seiner Mutter zu befreien:

Wir lernten uns über das Internet im Winter 2001/2002 kennen. Die räumliche Trennung unserer Wohnungen veranlasste uns bereits im Sommer 2002 in der Nähe von Giessen zusammen zu ziehen und nach Frankfurt täglich zu pendeln.

Sie ist Deutsche, ihre Eltern wanderten jedoch aus Hamburg vor fast 40 Jahren nach Südostasien aus. Sie spricht perfekt Englisch und natürlich Deutsch und absolvierte in Australien ein Studium.

Zur von MEINER Seite ausgesprochenen Trennung kam es schließlich bereits im Januar 2003, nachdem mittlerweile doch einige Charakterzüge zu Tage getreten waren, mit denen ich mich keinesfalls anfreunden wollte. Als ich mit ihr im November 2002 erstmals über meinen Trennungswunsch sprach, erhielt ich als Antwort, sie sei aber schwanger...das rettete die Beziehung über Weihnachten. Im Jan03 war dann doch endgültig Schluss, ich konnte das nicht mehr. ICh bot ihr Unterstützung bei der Abtreibung an, sofern sie das wolle. Aber dafür war es dann doch zu spät. Also akzeptierte ich, dass ich erstmals mit 35 Jahren Vater werden sollte. Da sie die Trennung jedoch nicht wollte, wir letzlich "nicht in Freundschaft" auseinander gingen, wurde die KMommunikation zwischen und sehr schwierig.

Zur Stelle war sofort einer ihrer  Ex-Freunde, der zeitgleich noch immer in einer günstigen Frankfurter Wohnung wohnte, die auf ihren Namen lief.
Ich muss zugeben, ich habe mich während der Schwangerschaft aufgrund der am Ende nicht unbelasteten Beziehung kaum bei ihr gemeldet. Ich unterschrieb im März 2003 die Vaterschaftsanerkennung, denn cih war mir sicher, dass ich der Vater war (daran gibt es auch nichts zu zweifeln, wenn man meinen Sohn betrachtet.

Über die Geburt meines Sohnes im Juli 2003 informierte sie mich über SMS. Diese habe ich noch heute auf  meinem Handy.

Von da an folgten zunächst die ganzen Behördengänge, u.a. mit Unterzeichnung eines Unterhaltstitels (würde ich heute nicht mehr unterschreiben). Sorgerecht erhielt ich natürlich NICHT. Aber ich war trotz allem stolz, Vater einesgesunden Sohn zu sein.

Sie zog zwischenzeitlich natürlich wieder nach Frankfurt. Zunächst alleine, unweit der Wohnung des rührseligen Ex-Freundes. Sie verlangte von mir zu keinem Zeitpunkt Unterhalt für sich selbst, obwohl sie das hätte tun können. Sie entschied sich schnell wieder voll arbeiten zu gehen. Sie arbeitet gerne und viel.

Die ersten beiden Jahre besuchte ich meinen Sohn – meist mit meinen Eltern oder auch meinem Bruder – unregelmäßig alle 4 bis 6 Wochen für 1-4 Stunden. Öfter besuchte sie zunächst alleine mit dem kleinen auch meine Eltern, wo ich dann immer hinzukam, nie kam mein Sohn zu mir direkt. Das Verhältnis war
immer angespannt. Mit meinem Sohn war ich meinem ganzen Leben vielleicht 2 Stunden alleine.

Betreut  wurde mein Sohn in der Anfangs-Zeit von Au-Pair-Mädchen aus aller Welt. Ich habe mindestens 2 Fotos aus dieser Zeit: eines von einem
Mädchen aus dem Kongo, ein anderes aus Thailand. Diese Mädchen haben den Job nie lange durchgehalten; T's Mutter ist eben keine einfache Persönlichkeit. Spätestens nach einem halben Jahr hatte es mein Sohn folglich wieder mit einener anderen Bezugspersonen zu tun, während seine Mutter fleißig arbeitete, um das alles zu finanzieren. Meinen Unterhalt zahlte ich regelmäßig.

Gleich gehts weiter.

*Realnamen entfernt*

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2009 12:44
(@mike68)
Schon was gesagt Registriert

Teil 2:

Zischen uns fanden in den ersten Jahren leider auch nie intensive Gespräche über unser gemeinsames Kind statt, das sie „Mecki“ nannte, weil es als Baby so viel meckerte…

Irgendwann im Herbst 2005 erfuhr ich über meine Mutter (!), dass mein Sohn einen neuen Namen trug; sie hatte ihren Ex-Freund geheiratet und mein Sohn trug wie sie selbst seitdem bis heute  seinen Familiennahmen,einen recht langen, holprig auszusprechenden Doppelnamen.

Die Einbenennung beim Standesamt fand ohne meine Zustimmung statt, weil ich weder anteiliges Sorgerecht hatte, noch trug mein Sohn zuvor meinen Namen. Stinksauer bin ich noch heute über die Tatsache, dass es niemand für nötig gehalten hatte, mich als Vater  zumindest direkt zu informieren. Weder von Amts wegen
(ich bin beim Standesamt als Vater eingetragen) noch von der Mutter selbst, die laut Standesamt dazu angeblich verpflichtet gewesen wäre..

Nun, damit musste ich leben. Von da an lief alles etwas anders. Besuch bei meinem Sohn wurde von nun ab entweder von der Kindesmutter oder aber auch von dem „neuen Papa“ begleitet, man lies mich nur kurz mit meinem Sohn mal alleine spielen. Denn während sie bis abends im Büro war, betätigte er sich
als Hausmann, der meinen Sohn in den Kindergarten brachte und ihn abholte und natürlich mit mir spätnachmittags die Besuchsstunde (n) verbrachte. Einmal noch waren auch beide bei meinen Eltern mit T. zu Besuch.

Mein Sohn hat erst spät mit dem Sprechen begonnen, vermutlich weil sie ihn ausschließlich in Englisch anspricht. T. wächst also zweisprachig auf. Mir ist dann
auch zu spät aufgefallen, dass T. begann, zu dem neuen Familienoberhaupt Papa“ zu sagen. Wenn es um mich ging, war immer die Rede von
„Mike“, nicht von „Papa“. Im Nachhinein einer meiner allergrößten Fehler…

Teil 3 folgt..

*Realnamen entfernt*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2009 12:49
(@mike68)
Schon was gesagt Registriert

Teil 3:

Auf einem der Spielplätze in den zahlreichen auch in der Nähe von T's Wohnung gelegenen Parks waren wir öfter zu dritt: T., der neue Papa und ich als sein „**tsts - ID 28** und Unterhaltsverpflichteter“ (o-Ton der Kindesmutter im späteren Gespräch beim Jugendamt).

T. sieht mir schon ziemlich ähnlich, finde ich. Wenn er aber hin gefallen ist und weinte, rannte er nicht zu mir, sondern zu seinem neuen Papa. Da waren die anderen, älteren Kinder auf dem Spielplatz regelmäßig ziemlich verwundert, weil T. diesem Mann (dunkler, südländischer Typ weil Halbspanier) überhaupt nicht
ähnlich sah. Das machte mich sehr nachdenklich und bedrückt.

Im März 2006, ein Besuchstermin stand an, bat ich schließlich T's Mutter vorab, mir T. für 2-3 Stunden heraus zu geben, um mit ihm auch mal  alleine in den Park auf den Spielplatz in der Nähe der Wohnung zu gehen.

Das verweigerte sie mir mit den Worten, ich könne kommen, aber alleine würde sie ihn mir nicht überlassen (aus Angst, das kam später beim JA ins Gespräch, ich würde zu T. schlecht über sie reden und womöglich fordern, dass T. zu mir „Papa“ sagt. Ich würde T. verwirren....)

Im Rahmen dieser Diskussion erklärte ich ihr, ich sei der Vater und es gäbe gesetzliche Bestimmungen des Umgangs zwischen T. und
mir, seinem leiblichen Vater. Ihre Antwort: ich sei nur der „**tsts - ID 28**“. Vater von T. sei ihr Mann! Bitte das auf der Zunge zergehen lassen. Das Gespräch war für mich an der Stelle beendet. Seitdem ist „Krieg“ angesagt.

Dreimal fanden wir uns beim Bockenheimer Jugendamt (80 Meter von T's Wohnung entfernt) ein zu von mir erbetenen Gesprächen. Die Sachbearbeiterin versuchte mit Engelszungen der Mutter zu verdeutlichen, welche Spätfolgen sich ergeben, dem Kind einen falschen Vater vorzusetzen während der leibliche interessierte Vater daneben steht. Ohne Erfolg. Ich sollte das Kind weiterhin nur mit Begleitung von ihr oder ihrem Mann sehen können, was ich ablehnte.

Am 03. Juli 2006 ging ich als Konsequenz der 3 ergebnislosen Gespräche zum Frankfurter Amtsgericht, um persönlich einen Antrag auf Umgang zu stellen.

Das juristische Verfahren läuft bis heute in 1. Instanz OHNE Beschluss zur Hauptsache. Der RIchter wurde von mir in 02/2009 wegen Rechtsbeugung angezeigt.

Die Mutter und T's "sozielar Vater" trennten sich in 11/2007 und  letztendlich ist die KM im April 2009 von Frankfurt nach München umgezogen, wo sie in der neuen Filiale ihres amerikanischen Arbeitgebers tätig ist. Damit sind nun 450 KM Distanz vollzogen. T: hat nun ein russisches Au-Pair...

Meinen Sohn habe ich mit meiner jetzigen Frau (geheiratet 12/2007, sie bringt 2 Söhne (4 + 7 Jahre alt) die ihren Vater regelmäßig sehen, mit in die Ehe) am 18. August 2009 in München besucht. Die Mutter war im Büro, T. mit dem Au-PAir alleine zuhause. Wir klingelten, T: meldete sich und wir erklärten, wir seien Besuch aus Frankfurt ("Hallo T., ich bin Mike aus Frankfurt und möchte Dich besuchen"). Wir verbrachten in der Folge zu sechst 90 Min auf dem nahe gelegenen Spielplatz. T. war am Ende der Meinung, ich müsse ein "Freund seines Vaters" sein. Ich widersprach ihm nicht...

Mittels Recherche vor Ort fand ich die neue Schule und den in Bayern generellen Einschunungstermin heraus (Kommender Dienstag, 15.09., ein Anruf in der Schule und ich kannte die Uhrzeit (9 Uhr). Ich nannte meinen Namen und nannte den Namen meines Sohnes. Auch das JA habe ich informiert, dass ich gewillt war, bei der Einschulung meines Sohnes anwesend zu sein. Ich spiele mit offenen Karten und habe nichts zu verheimlichen.

Am letzten Freitag, 11.September 2009 erhielt ich eine Eintweilige Anordnung vom selben Frankfurter Richter, den ich vor 6 Monaten wegen Rechtsbeugung angezeigt habe: "100 Meter Abstand von meinem Sohn am 15.09.09. Den Beschluss habe ich im Umgangs-Forum gepostet. 

*Realnamen entfernt*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2009 13:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mike

Bitte beachte Forenregel Nr.2.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2009 18:10
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mike!

Aha, da sind Deine Details. Hast ja auch schon einen ordentlichen Streifen hinter Dir. Würde gerne in ein paar Punkten nochmal bohren, um das Bild vollständiger zu machen.

Am 03. Juli 2006 ging ich als Konsequenz der 3 ergebnislosen Gespräche zum Frankfurter Amtsgericht, um persönlich einen Antrag auf Umgang zu stellen. Das juristische Verfahren läuft bis heute in 1. Instanz OHNE Beschluss zur Hauptsache. Der RIchter wurde von mir in 02/2009 wegen Rechtsbeugung angezeigt.

Was war denn in der Zwischenzeit, also zwischen 07.2006 und 02.2009. Gab es Schriftverkehr oder irgendwelche Anträge? Von wem auch immer?

Meinen Sohn habe ich mit meiner jetzigen Frauam 18. August 2009 in München besucht.

Wie kam es zu diesem Umgang, mit wem hast Du den da vereinbart? Mit Exe oder hattest Du was vom Gericht?

Am letzten Freitag, 11.September 2009 erhielt ich eine Eintweilige Anordnung vom selben Frankfurter Richter,

Wie kam es zu dieser EA? Irgendwer muss sie ja beantragt haben. Exe? JA?

Mir scheint diese lange Zeit seit dem Umgangsantrag nicht rechtens. Bist Du anwaltlich vertreten?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 00:03
(@mike68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

gerne beantworte ich Deine weiteren Fragen:

Was war denn in der Zwischenzeit, also zwischen 07.2006 und 02.2009. Gab es Schriftverkehr oder irgendwelche Anträge? Von wem auch immer?

Natürlich gab es Anträge ausschliesslich von mir (bis auf den letzten der Gegenseite vom 26.08.09): auf Einrichting sofortigen, 14-tägigen Umgang gem. §1684 BGB- auf Einrichten einer Verfahrenspflegschaft - auf Auskunftspflicht nach §1686 BGB - zeitweise war ich von nutzlosen, teueren Anwälten vertreten. ALLE Anträge wurden vom Richter NICHT verhandelt. Daher die Anzeige auf Rechtsbeugung.

Meinen Sohn habe ich mit meiner jetzigen Frauam 18. August 2009 in München besucht. Deine Frage: Wie kam es zu diesem Umgang, mit wem hast Du den da vereinbart? Mit Exe oder hattest Du was vom Gericht?

Es gab keine Vereinbarung! Wir sind auf dem Rückweg aus dem Urlaub aus Ungarn in München einfach bei der Adresse meines Sohnes vorbei gefahren und hatten großes Glück, dass a) mein Sohn an der Tür war und ich ihn persönlich als "Besuch aus Frankfurt" ansprechen konnte b) er sich riesig über Besuch freute (habe einige Fotos gemacht), c) das Au-Pair gerne mit uns auf den Spielplatz guing und d) meine Ex am Telefon im Büro nicht erreichbar war... ALLES GUT! Und ich bin glücklich über diesen Besuch bei meinem Sohn nach 40 Monaten Umgangsbeukott (sah ihn zuletzt am 26.02.06). Das ganze hat dieJustiz und die Gegenseite mächtig angeregt.. 😉

Wie kam es zu dieser EA? Irgendwer muss sie ja beantragt haben. Exe? JA?

Der Anwalt meiner Ex hat den Antrag gestellt. Das Kind soll ein Recht auf unbekümmerte, zwanglose Aufklärung über seine Abstammung erhalten (leider bewegte sich dahingehend bislang nichts)

Und: in der Tat ist das nicht rechtens, aber auch daran wird gerade gearbeitet....

Gruß Mike 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2009 00:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

auf Einrichting sofortigen, 14-tägigen Umgang gem. §1684 BGB- auf Einrichten einer Verfahrenspflegschaft - auf Auskunftspflicht nach §1686 BGB - zeitweise war ich von nutzlosen, teueren Anwälten vertreten. ALLE Anträge wurden vom Richter NICHT verhandelt.

**tsts - ID 36**, ich hatte denselben Streifen.

Es gab keine Vereinbarung!

Nichts? Gar nichts? In der ganzen Zeit gab es keinerlei Zwischenbeschlüsse bezügl. Umgang, kein Verfahrenspfleger wurde eingesetzt, kein JA betraut?

Und: in der Tat ist das nicht rechtens, aber auch daran wird gerade gearbeitet....

Puh, Du wärest nicht der erste, der versucht das offen zu machen und für Konsequenzen zu sorgen. Ich kenne leider (!) keinen einzigen, der das  geschafft hätte.

Naja, Fakt ist - Du musst an diesem Schwarzkittel vorbei. So schnell wie möglich. Der sitzt mit seinem arroganten Arsch auf Deiner Akte und blockiert den Fortgang. Los bist Du ihn (vorerst) aber nur, wenn er einen Beschluss raushaut und damit das Verfahren beendet. Dann kannst Du es beim OLG anfechten und die Karten werden (fast) neu gemischt. Die Kunst besteht jetzt im Moment darin, schnell und unbeschadet an dem Schwarzkittel vorbei zu kommen.

Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, dass es u.U. ein verfahren sogar noch weiter verzögert, wenn man zeitgleich ein Verfahren direkt gegen den Richter laufen hat. Und wenn man dieses dann, was wahrscheinlich ist, verliert, dann hat man in dem noch immer laufenden ersten Verfahren im Richter einen echten Gegner. Und die wissen, wie weit sie es treiben können, ohne dafür einen auf´s Dach zu kriegen...

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 03:32
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo!
Ich möchte dich aufmerksam machen auf die Möglichkeit, dass du nicht nur in den Augen der KM "nur der Unterhaltszahler und nicht der Vater" bist, sondern auch biologisch gesehen.

Hast du einen anerkannten Vasterschaftstest machen lassen, bzw. einen den du selbst überwacht hast?
Die Geschichte der Trennungszeit zeigt ja, dass ein Neuer schnell zur Stelle war, und vielleicht kannte sie den auch schon vorher.

Die Geschichte dass du keinen unbeaufsichtigten Kontakt zum Kind haben solltest, könnte auch darauf hindeuten, dass da jemand Angst vor einen heimlichen Vaterschaftstest hat.

Also, wenn du einen Kampf führst, dann klär vorher erstmal ob es tatsächlich dein Kind ist, um das es da geht. Aus meiner Sicht solltest du auch in diese Richtung denken. Äußerliche Ähnlichkeiten sollten dir für diese "Gewissheit" nicht reichen!!

Ob das rechtlich möglich ist deine anerkannte Vaterschaft jetzt noch anzufechten - steht auf einem anderen Blatt.

ligr ginnie

die sich wundert dass sie diesmal die erste mit einem derartigen Verdacht ist...

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 20:34
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

Hallo Mike,

willkommen bei Vatersein. Schön das du hier her gefunden hast.

lg

Jörg M.

PAPA-YA – DAS MAGAZIN
Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht

c/o Jörg Mathieu
Herausgeber/Chefredakteur
Mecklenburgring 61
66121 Saarbrücken
Tel: 06 81 / 89 56 749

E-Mail: redaktion@papa-ya.de
Homepage: www.papa-ya.de & www.papa-ya-das-magazin.de

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 22:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

die sich wundert dass sie diesmal die erste mit einem derartigen Verdacht ist...

...weil der Opener sich sicher ist:

Ich unterschrieb im März 2003 die Vaterschaftsanerkennung, denn cih war mir sicher, dass ich der Vater war (daran gibt es auch nichts zu zweifeln, wenn man meinen Sohn betrachtet.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 23:11