Meine Geschichte etwas abgewandelt sonst würde es ein Roman werden.
Meine Ex Trennte sich von mir am 09.01.2015 ohne weiteren Grund zu nennen außer „sie könne und wolle nicht mehr“
Wir Lebten den noch mit unseren beiden Kindern (Sohn und Tochter) bis 11.02.2015 im Gemeinsamen Haus, die genannten ca.4 Wochen waren die Hölle für mich und die Kinder, die KM versank in Alkohol und Tabletten und wurde zunehmend Akkresiv, in der zeit kümmerte sie sich um keines der Kinder, es wurde so schlimm das es auch zu Handgreiflichkeiten ihrerseits kam, am 11.02.2015 wante ich mich aus sorge das es Eskalieren würde an der JUG Wartburgkreis und erklärte meine Situation, in diesem Telefonat wurde mir nahegelegt das ich mit den Kinder aus dem Haus gehen solle was ich auch Tat, Umgehend hatte meine Ex nicht besseres zu tun als sämtliche Schlösser gleich auszutauschen, auch rief sie die Polizei wegen angeblicher Kindesentziehung, Die Polizei rief mich auf meinem Handy an und ich nannte meinen Aufenthaltsort der meiner Ex natürlich auch bekannt war, in der gleichen Nacht gegen 2:00 Uhr kam noch die Polizei zu unseren Kumpel wo ich untergekommen war um sich zu überzeugen das es beiden Kindern gut geht und gut versorgt sind, was der Fall auch war.
Am Folgetag für ich den zum Gespräch zum zuständigen JUG nach Bad Salzungen, dort wurde den Besprochen das ich mit den Kindern erst einmal bei dem Bekannten bleiben bis zur Klärung, weil in dem Gespräch heraus kam das meine Ex bereits per Eilantrag die Alleinige Sorge für beide Kinder Beantragt hatte im FG-Eisenach.
Am 04.03.2015 war es den soweit „Gerichtstermin“ in diesem Termin wurde den Vereinbart das:
Unsere Tochter solle in meinem Haushalt (Zwischenzeitlich hatte ich eine 4 Zim. Wohn. Bezogen und eingerichtet mit dem notwendigstem) so wurde mir das ABR zugesprochen, unser Sohn solle im Haushalt meiner Ex verbleiben somit ging das ABR an meine Ex, aber es verblieb bei der Gemeinsamme Sorge. Im Hautsachverfahren wurde den der Beschluss vom 04.03.15 bestätigt und zusätzlich Vereinbart eine Art Wechselmodell (je 1 Woche beide Kinder bei einem Elternteil und sie würde die Notwendigen Fahrten übernehmen) weil da waren wir uns noch einig das beide Kinder zusammen bleiben sollen. Doch leider nur ca. 2 Monate später nahm meine Ex unseren Sohn mit Zustimmung des JUG komplett in ihren Haushalt „somit wurden die Geschwister auseinander gerissen“ Da aber meine EX gegen den vorgenannten Beschuss in Beschwerde ging einigte man sich darauf beim OLG Jena auf Wochenendumgänge so das jeweils 2 Kinder von Fr. - So. bei einem Elternteil sind.
Zwischenzeitlich bekam ich von meiner Ex mehrere Anzeigen (Betrug, Gewaltdelikt u.a) die allerdings ALLE eingestellt wurden.
Im Okt. 2015 wollte ich meine Tochter bei der KM abholen, jedoch teilte mir diese mit „deine Tochter ist nicht hier sie ist im Krankenhaus Bad Hersfeld“ wieso weshalb nannte sie da nicht das sollte ich im KH erfahren,
das KH teilte mir mit das die KM unsere Tochter bereits 1 Tag zuvor wegen den Verdachts des Sexuellen Missbrauch dort einlieferte, der sich natürlich nicht bestätigte, trotzdem wurde das JUG Bad Hersfeld eingeschaltet, ich beließ unsere Tochter noch 1 Nacht im KH da am Folgetag ein Gemeinsames Gespräch vereinbart war mit JUG, KM und Stationsarzt, danach konnte ich meine Tochter mitnehmen, von dort an stand ich im Ständigen Kontakt mit dem JUG Bad Hersfeld auch haben zwischenzeitlich 2 Hausbesuche bei mir Stattgefunden (als zeuge war jeweils meine Ältere Schwester anwesend) beide mal erfragte ich nach einer Familienhilfe für mich und unsere Tochter weil, ich bereits dato meine Sorge gesäuert habe das dieser Missbrauchs Vorwurf nicht der letzte sein wird und ich sollte Recht behalten. Am 20.10.2016 gegen 20:30 Uhr bekam ich Besuch von der Polizei Bad Hersfeld wo mir ein Annäherungsverbot zur KM und Tochter ausgesprochen wurde wegen Sexuellem Missbrauch an unserer Tochter, am 21.10.2016 gab die KM unsere Tochter den in die Obhut des JUG Wartburgkreis (§ 42 SGB VIII), am 24.10.2016 Stellte das JUG Bad Hersfeld den Antrag nach §1666 BGB I.V.m §1666a BGB (Inobhutnahme stelle Eisenach), in den nun Folgenden Untersuchungen ergab sich den das bei unserer Tochter die „Hymne“ nicht mehr in Takt ist, angeblich soll unsere Tochter ihr (Tonbandaufnahme) und gegenüber dem Kinderarzt erzählt haben „der Papa hätte seinen Finger dort rein gesteckt“ (Attest vom Kinderarzt liegt mir vor, jedoch wurde die Aussage des Kinderarztes berichtigt, laut Verfahrensbeistand kam die Aussage von der KM und nicht von unserer Tochter selbst), Daraufhin Ermittelte die Staatsanwaltschaft Fulda ca. 4 Monate gegen mich, auch unsere Tochter wurde von einer Polizistin in Begleitung einer Psychologin befragt, doch hatte sich der Verdacht nicht Bestätigt und das Verfahren nach § 170 Abs. 2 eingestellt, aufgrund der Verletzten Hymne äußerte ich den Verdacht das der Opa (der zwischenzeitlich bei meiner EX eingezogen war) etwas damit zu tun haben könnte da meine Ex mir (Nicht nur mir) Jahrelang berichtete das Er sich an ihrer Schwester Vergriffen haben sollte (was mir die Schwester Bestätigte) was sich allerdings später als Lüge heraus stellte.
Im Gerichtstermin am 19.12.2016 wurde mir sowie der KM das
Sorgerecht entzogen.
Tenor :
„Dem Kindesvater wird das ABR für das Kind L......... geb,..........entzogen.
Den Kindeseltern wird das Recht der Heilfürsorge. Das Recht zur Vertretung in Soziale,- rechtlichen und Sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und das Recht zur Vertretung in Schulischen Angelegenheiten für das Kind L........., geb,....... entzogen“
Antrag auf Alleiniges Sorgerecht läuft beidseitig.
Zum Allgemeinen Noch,
Anfangs (2015) nach der Trennung wurde soweit es ging noch miteinander kommuniziert, aber leider wurde seitens der KM die Kommunikation weitgehend eingestellt (Blockierung auf allen ebenen) bis zum absoluten Stillstand, also keinerlei Kommunikation seit über 1 Jahr,
?????????? Ist ja nicht mehr viel Los hier ????????????
Moin,
ich kann hier keine Frage erkennen, so dass sich wohl keiner zu einer Antwort hingezogen fühlte.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
moin @ Kasper
Es ist ja auch nur "meine Geschichte" damit man sich ein Bild machen kann.
meine 1 Frage war unter "Gerichtspsyschologische Gutachten" Erziehungfähigkeitsgutachen"
lg
gerd