Hallo an Alle,
großes Kompliment an ein hervorragendes und wie ich meine sehr kompetendes Forum :thumbup: :thumbup:
Ich bin nue hier und wenn ich die Geschichten von den anderen gebeutelten Vätern lese ...... na hallo das kann ja was werden.
Zu meiner Geschicht , ich hoffe eine Kurzform ist nicht das Prob.
Ich hab meine zukünftige Ex vor nun mittlerweile 19 Jahren kennen gelernt .
Lebten als eheähnliche Gemeinschaft , es gan Höhen und Tiefen wie in jeder Beziehung .1998 im April mußte sie dann dienstlich nach MD richtig mit Wohnung dort und so. Geht auf Dauer nicht also Kind angesetzt und hat geklappt. 1999 kam mein Sohn zur welt , Wuunschkind und alles war easy . 2002 Hochzeit mit anschließender Reise .
2005 dann der süßeste Unfall meines Lebens , eine Tochter.
Um das kleine Familienglück perfekt ui machen kauften wir ein wunderschönes Bauernhaus anf dem Land mit viel Platz für die beiden Racker.
Alles war prima alles war top bis ich nach nicht mal nen halben Jahr feststellen mußte , meine zukünftige Ex hat einen Lover einen Kollegen 😡 😡 :mad:.
Die größte Liebe und so bla bla .
Da kannste und willste nix machen dachte ich mir und bin nach kurzer Zeit zu meinen Eltern. Zumal ich es nicht ertragen konnte , daß sie es in unserem Ehebett trieben , wenn ich auf Nachtschicht war.
Man wollte zusammen in unserem Haus wohnen den Kredit ändern und schmiedete Pläne für die Zukunft sprich heiraten und noch ein Kind.
Im Mai (an unserem Hochzeitstag) dann die Ernüchterung. Nein er wolle seiner Tochter kein we-Papa sein und geht den weiteren Weg so nicht mit ihr.
Jetzt wurde es richtig lustig . Auf einmal war ich wieder interessant.
Sie sagte mir sie hat es beendet und wir sollten es noch mal versuchen. Wegen der Kinder und dem Haus . Bin heute schlauer , das bringt nix rein gar nix.
Hab mich , wider aller Warnungen darauf eingelassen und dem Weibe geglaubt. Wollte dann im Juli wieder in meinem Haus wohnen.
Wir hatten in der Familie einen Todesfall die Beerdigung stand an und ich hatte Nachtschicht. Wohnte da noch bei meinen Eltern und mir fiel ein ich hatte nicht die passenden Klamotten da hatte. Also während der Nachtschicht zu ihr die Sachen holen. Und traf es mich wie ein Schlag ins Gesicht. Der war bei Ihr und man hat sich einen netten Abend gemacht. :gunman:
Also hab ich mir eine Wohnung gesucht, die Konten getrennt und sie ist zum JA und hat KU berechnen lassen .
Ich hatte indieser Zeit einen guten Freund der mich super unterstützt hat. Der sagte , wenn sie zum JA geht und den Unterhalt berechnen läßt bekommst du einen titel , dwenn du den unterschreibst verplichtest du dich zur Zahlung und wenn du nicht kannst dann mach dich frisch.
Also hab ich nicht unterschrieben. Habe also alles so bezahlt wie vom JA berechnet. Ich konnte meine Kinder sehen , wann ich wolltw , wir haben gemeinsames Sorgerecht und sind noch nicht geschieden .Das kommt aber noch. Nun hab ich, Gott sei dank , jemanden kennen gelernt und wohne bei Ihr , Dadurch hab ich auch meinen Arbeitgeber gewechselt, jeden Tag 140km bei Wind und Wetter im Winter uusw wollte ich uns nicht antun , die Stelle hab ich sofort bekommen aber ich verdiene etwa 400 Euronen weniger und habe jetzt hier im Forum gelesen, das Schulden( Privatkredit) vom KU abziehbar sind.
So jetzt meine Fragen .
Sollte ich den Titel beim JA unterschreiben??
Kann ich eine Neuberechnung des KU beantragen es hat sich ja der Verdienst geändert und der Privatkredit (den zahl ich, sie den für das Haus) ist in der Berechnung noch nicht drin?
Sie will das alleinige Sorgerecht kann sie das bekommen?
Wie läuft das mit Haus , sie will wegen der Kinder dort wohnen bleiben? Wir stehen beide im Grundbuch und sind bei der Bank beide in der Schuld. Wenn das Haus nicht vekauft wird welche Rechte und Pflichten hag ich? Muß sie mich auszahlen ? Kann ich den Verkauf verlangen? Hab von all diesen Dingen keinen Plan, fühle mich aber hier gut aufgehoben und bin für alle Tips sehr dankbar.
Somit verbleibe ich bis dämnächst und bedanke mich schon mal für Eure Hilfe
Holger
Hallo erstmal !
Alleiniges orgerecht warum ! Hast du die Kinder misshndelt, nimmst Drogen oder bist Alkoholiker....so einfach geht das nicht ihr behaltet das gemeinsame Sorgerecht!
Guck mal hier im Forum Düsseldorfer Tabelle, danach berechnet sich dass. Wenn Sich deine Einkommensverhältnisse geändert haben kannste das. In wie weit Schulden für die Berechnung beim KU berücksichtigt werden weiss ich nicht. Für Ehegattenunterhalt sind die relevant. Es heisst ja oft wenn du nicht in der Lage bist für dein Kind aufzukommen können Richter verlangen das du nebenbei noch arbeiten gehst ,aber das glaub ich nicht.
Titel würd ich nur Unterschreiben, wenn du weniger bezahlen musst und es auch so berechnet wurde.!Bzw, wenn Sie anfängt darum zu Klagen!
Servus Eddie2206!
Titel würd ich nur Unterschreiben, wenn du weniger bezahlen musst und es auch so berechnet wurde.!Bzw, wenn Sie anfängt darum zu Klagen!
Ich würde freiwillig einen Titel beim JA unterschreiben, nachdem wir Dir hier nach Prüfung den Zahlbetrag abgenickt haben.
Letztendlich bestimmst Du, was in dem Titel drinstehen soll, sowohl Höhe der Zahlungen als auch die zeitliche Begrenzung z.B. bis zum 18. Geburtstag.
Wenn hinter her geklagt werden sollt, geht es dann um die Differenz...für Anwälte nicht imer lohnend! 😉
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke für die schnellen und interessanten Antworten,
nein ich hab weder die Kinder noch die KM in irgendeiner Form misshandelt und Drogen bzw Alkoholiker bin ich auch nicht .
Hatte schon überlegt das ich um meine Kinder kämpfe das sie bei mir leben , aber das kann ich mir abschminken bin schichter im 4-schicht system
Wegen der Höhe des unterhalts wie gesagt wurde berechnet als ich noch in nen anderen Job war da etwa 300 euronen mehr hatte und der Kredit nicht angerechnet (soweit das eben möglich ist )
Hat jeman eine Idee was mit dem Haus ist ??
Holger
Stop!
Habe also alles so bezahlt wie vom JA berechnet.
Dadurch hab ich auch meinen Arbeitgeber gewechselt, jeden Tag 140km bei Wind und Wetter im Winter uusw wollte ich uns nicht antun , die Stelle hab ich sofort bekommen aber ich verdiene etwa 400 Euronen weniger
Wenn Sich deine Einkommensverhältnisse geändert haben kannste das
So einfach geht es leider nicht. Als ein Unterhaltspflichtiger unterliegt man der gesteigerten erwerbsobliegenheit. Da steh es einem nicht mehr frei leichtfertig seinen Job zugunsten eines anderen zu kündigen, wenn man dadurch weniger verdient und so auch weniger KU zahlen möchte. Das man jemanden kennengelernt hat und nicht mehr so viel fahren will zählt nicht als Grund.
Also eine Absenkung ist nicht so einfach durchzusetzen. Hier der Vorteil, das noch kein Titel besteht. Allerdings wurde die Höhe ja durch Zahlung durchaus anerkannt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Gemeinde,
meine zukünftige Ex hat mich heute mit der Nachricht erfreut, daß sie beim Anwalt war und sich beraten lassen hat.
Sie fragte ob ich freiwillig die Urkunde beim Jugendamt unterschreiben will. Wenn ich das nicht tät , würde es dann per Gericht gemacht. Kann sie das bzw ein Gericht??
Sie hat bedenken, das ich der Unterhaltsforderung nicht nachkomme. An dem KU komm ich nicht vorbei und will es auch gar nicht.
Ja kann sie.
Das Kind hat ein Recht auf einen vollstreckbaren Titel über den KU.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi danke für die Schnelle Antwort,
Ich glaubte hier gelesen zu haben , das ich die Urkunde nicht unterschreiben muß , oder hab ich da was falsche verstanden??
Gruß Eddie
Hi Eddie,
richtig ist, dass du einen Titel erstellen lassen musst.
Richtig ist aber auch, dass du entscheidest, was drin steht. Nicht das JA.
Zwar sind einige Formulierungen erforderlich, damit es ein Titel ist aber über die Höhe, die Befristung oder ob statisch oder dynamisch entscheidest du.
Die JA-Puntzen lügen einem da gerne was vor, dass nur ihre Formulierung und ihre Beträge tituliert werden können. Das ist aber falsch!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Du musst nicht DIE Urkunde unterschreiben, die das JA Dir vorgibt, sondern Du kannst in den Titel aufnehmen lassen, was Dir wichtig ist. Das kann zB ein fester Betrag sein oder auch die Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr.
Wichtig ist: erst prüfen, ggf. hier rückfragen, dann unterschreiben.
Aber um den Titel an sich kommst Du nicht drumherum.
LBM
PS: Seit wann ist der ältere Herr mal schneller als ich??
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für Eure Infos
muß noch mal anmerken , daß ich mich hier sehr gut aufgehoben fühle
Aha so wird also ein schuh draus. dann werd ich mir mal einen Termin beim JA holen und die Sache bereinigen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die Eintragungen sprich dynamisch, Laufzeit und Höhe ?
Ich meine wenn ich denen sage ich möchte die Regeln festlegen berufe ich mich auf welches Gesetz.Und kann ich eine Kopie verlangen bevor ich unterschreibe? Die würd ich dann gern mal von jemanden prüfen lassen, ich denke mal hier gibt es sehr kompetente Mitstreiter.
Danke schon mal
Hallo Gemeinde,
nun ist es am Donnerstag soweit , daß ich mir die Urkunde beim JA anschaue und ggf unterschreibe. Da ich in der Sache nicht so fit bin wie die meisten hier hab ich noch ein paar Dinge die unklar sind.
Was hat ein fester Betrag für Konsequenzen für die Zukunft, wenn man weniger verdient, kann ich das neu berechnen lassen ,oder hat sich das dann erledigt?
Laufzeit ist klar bis zum 18. LJ der Kinder
Welche ,,Fallen'' können noch auf mich lauern ? Worauf sollte ich achten?
MfG Eddie
Hallo Eddie,
lass Dir den Titel aushändigen und prüfe ihn IN RUHE zu Hause (und mit uns!) und bringe ihn dann ggf. unterschrieben zurück. Wenn die Dich überfahren wollen, dass Du jetzt und sofort unterschreiben musst, dann stehst Du auf und sagst, Du musst das noch mal überschlafen und gehst.
Du kannst den Titel auch beim Notar erstellen lassen, das kostet wohl nur so ca. 20 Euro. Der Vorteil ist, dass Du ohne Diskussionen mit der JA-Uschi reinschreiben lassen kannst, was Du willst. Also bspw. den Betrag X bis zum Zeitpunkt Y. Wenn Deiner Ex dieser Titel nicht gefällt, muss sie klagen, der Streitwert bemisst sich dann aber nur noch in Höhe der Differenz zwischen dem titulierten Betrag und dem, was sie fordert. Das minimiert dann ggf. auch die Klagelust ihres RA.
Deine Kinder sind 4 und 10 Jahre alt. Du könntest also in Anlehnung an die DDT die passenden Beträge raussuchen und titulieren lassen, welchen Betrag Du pro Altersstufe zahlen wirst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
OK alles klaro soweit, ich hoff , daß man mir die Urkunde aushändigt und meld mich dann.
Wie schon mal gesagt verdiene ich jetzt weniger als zur Zeit der Berechnunung durch das JA, da wurden mir 1750 Euronen angerechnet, davon bin ich aber im mom weit entfernt. Wann oder kann ich eine Korrektur der Verhältnisse (Verdienst) in Gang setzten wenn ich z.B. die Dynamik nicht will?
THX schon mal
Moin,
in Deinem Fall wäre es wohl sinnvoll, die Titulierung von vornherein beim Notar vorzunehmen. Wenn Du jetzt weniger hast als vorher, dann würde ich auf der Basis Deines jetzigen Verdienstes titulieren lassen. Wie gesagt, wenn die Gegenseite mehr will, muss die Differenz eingeklagt werden.
Das JA wird die Dynamik wollen. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber glaube hier mal in einem Beitrag gelesen zu haben, dass auch die Dynamik kaum mehr zu umgehen ist. Aber wie gesagt, notariell kannst Du wohl stressfreier titulieren lassen, was Du für richtig hältst (also bspw. für das jüngere Kind 199 bis sie sechs wird, 240 bis sie 12 wird und 295 bis sie volljährig wird. Ende.)
Eine Korrektur darunter wirst Du kaum durch bekommen, weil die von mir genannten Sätze der Mindest-KU sind. Bei Deinen Kindern würden also wenigstens 199 (Mädchen) plus 240 (Junge) fällig werden. Alles was Du darunter titulierst wäre wohl arg von einer Klage bedroht. Ich kenne jetzt aber auch Deine genauen Durchschnittseinkünfte nicht und weiß daher nicht, ob Du ein Mangelfall wirst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama undauch alle anderen
Dann spielen wir mit offenen Karten, bin seit 01.07.2009 bei meinem neuen Arbeitgeber und habe beide Monate 1200 € bekommen, allerdings ohne Schichtzuschläge weil ich noch nicht eingesetzt werde wegen einer op am 04.09. . Ab 01.10. gehts dann richtig los auch mit schichten (spät und nacht) das macht so ca noch mal 200€ drauf.
Wie gesagt an den Verdienst von vorher komm ich jedenfalls nicht ran soviel ist sicher.
Hab ber auch schon gelesen , daß eine ,,runterstufung'' fast aussichtslos ist.
Mal sehen was da raus kommt. Wäre natürlich gut zu wissen, wie das mit der Dynamik ist, aber das sollte nicht das Prob sein.
THX
Die Dynamik sehe ich nicht so problematisch, weil das je nach Anpassung mal 2-5 Euro hoch und auch mal runter sein können, jedenfalls war das in den letzten Jahren so.
Das Problem ist eher, dass Du freiwillig einen Job angenommen hast, der schlechter bezahlt ist und den Mindest-KU nicht mehr gewährleistet. Da ist jetzt guter Rat teuer, ob Du den untersten Satz titulierst, auch WENN Du dann unter dem SB liegst oder weniger titulierst und es auf die Klage ankommen lässt, die dann sicherlich folgen wird.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Genau das ist die Frage , weil ja bis jetzt auch alles ok war, hab brav meinen KU bezahlt schon seit März ohne das es irgendwas zu beanstanden gab , ihrerseits, nun auf einmal war sie beim Anwalt und will mit aller Macht eine unterschriebene Urkunde. Deswegen war sie beim Anwalt. Da gehts ja auch noch um das haus , haben wir zusammen gekauft und sie wohnt jetzt drinnen mit den kids.
Da wollte sie auch, daß ich mich aus dem Grundbuch tragen lasse , weils ja noch kostenlos ist solange die Scheidung noch nicht durch ist.
Irgendwas läuft da , deswegen auch die Eile mit der Urkunde.
THX
Moin Eddie,
Genau das ist die Frage , weil ja bis jetzt auch alles ok war, hab brav meinen KU bezahlt schon seit März ohne das es irgendwas zu beanstanden gab , ihrerseits, nun auf einmal war sie beim Anwalt und will mit aller Macht eine unterschriebene Urkunde. Deswegen war sie beim Anwalt.
auf diese Urkunde / Titel hat sie ein recht. Es ist unsinnig, deswegen ein Gerichtsverfahren zu führen, denn Du wirst es verlieren. Ob Du bislang regelmässig bezahlt hast, spielt dabei keine Rolle.
Da gehts ja auch noch um das haus , haben wir zusammen gekauft und sie wohnt jetzt drinnen mit den kids.
wie ist der Besitzübergang an sie gedacht? Einfach so, für lau? Falls ja: Warum? Immerhin wirst Du über Jahre selbst Geld in diese Immobilie gesteckt haben, das dann einfach weg wäre. Ansonsten empfiehlt sich ein Ausgleichbetrag von ihr an Dich, der sich nach dem Zeitwert der Immobilie und den bereits getilgten Bankschulden richtet.
Da wollte sie auch, daß ich mich aus dem Grundbuch tragen lasse , weils ja noch kostenlos ist solange die Scheidung noch nicht durch ist.
Irgendwas läuft da , deswegen auch die Eile mit der Urkunde.
wieso soll das kostenlos sein? Notarkosten bemessen sich nach dem Wert einer Immobilie; nicht nach dem Familienstand ihrer Besitzer. Mach Dich da mal ein bisschen schlau; ich vermute, dass Du mit irgendwelchen Märchen zur Eile gedrängt werden sollst.
Grüssles
Martin
PS - falls es eine Rolle spielen sollte:
- Nein, Kinder brauchen bei Trennung und Scheidung keine "eigene" Immobilie, sondern ungehinderten Zugang zu beiden Elternteilen.
- wenn die Ex es sich nicht leisten kann, Dich für die Immobilie auszuzahlen, kann sie sich vorhersehbar auch die alleinige Weiterfinanzierung des Hauses nicht leisten.
- Nein, das "Herausreissen aus gewohnter Umgebung" ist kein wirklich stichhaltiges Argument, um dem Ex-Partner eine Haushälfte für lau abzuschwatzen. Wenn der Hauptverdiener einer Familie berufsbedingt umziehen muss, spielt die "gewohnte Umgebung" ja auch keine Rolle.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
wieso soll das kostenlos sein?
Damit wird gemeint sein, dass im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei der Übertragung der Immobilie keine Grunderwerbsteuer fällig wird.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."