Dank für Eure Antworten ,
ja so in der Art ,,jetzt mal ganz schnell, wird es auch sein ich soll aus dem Grundbuch. Ich laß mich da nicht aus der Ruhe bringen. Von einem guten Freund, er hat das gleiche durch, weis ich , welche Dinge da anzustrengen sind. Vorenthaltung Wohneigentum bzw Auszahlung bri Überlassung der Immobilie.
Heute war ich auf dem JA wegen der Urkunde/Titel und muß sagen , die Frau war , wider Erwarten, sehr nett. Die Berechnung erfolgte noch vor Anhebung des Kindergeldes, das hat sie schon mal von sich aus gemindert(9€) . Dann sagte sie mir , daß wenn ich jetzt unterschreibe, der Titel so und nicht anders fest steht.
Ich könne eine Berechnung nach meinen neuen Verdienst nur über einen Anwalt vornehmen lassen, das muß sie (meine Ex) nicht hinnehmen und dagegen klagen, wobei die Lage dann so wäre , daß ich auf verlorenem Posten stehe, es ist oft so, daß Unterhalt Vorrang hat die Richter entscheiden gern gegen den der Unterhalt zahlen muß und die Sache sehr teuer werden kann, sie klagt ja im Namen der Kinder.
Ich wollte mich dennoch bei meinem Anwalt schlau machen und mich mal beraten lassen. Glaube aber nicht , daß ich mich auf ein Verfahren einlasse.
Gruß Eddie