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Meine Geschichte - Eure Hilfe, Ratschläge, Hinweise

 
(@memento)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte auch meine Geschichte hier niederschreiben und hoffe hier im Forum etwas Hilfe zu bekommen und mich auch mit anderen auszutauschen, denen es ähnlich ergeht.

Im März 2015 habe ich meine Freundin kennengelernt übers Internet. Sie wohnte 500km weit entfernt und wir führten eine Fernbeziehung. Nun ja...die ersten 3 Monate hab ich verhütet...dann sie. Dann der Schock. Nach 5 Monaten Beziehung sagte sie mir sie wäre schwanger, trotz Pille. War natürlich schon ein ziemlicher Schock für mich. Damals hat mich gewundert, dass sie es so unaufgeregt aufgenommen hat. Aber gut...sie ist dann zu mir gezogen, da sie in ihrem Job überall in Deutschland problemlos Arbeit findet...und sich sogar den besten Arbeitgeber noch aussuchen kann (Pflegebranche). Bei mir dagegen siehts schon anders aus und da ich hier eine gute Arbeitsstelle hab, war die Sache klar. 1,5 Monate vor der Geburt unserer süßen Tochter zog sie dann zu mir...da gingen die Streits im Alltag schon los. Kurz vor der Geburt waren wir dann bei einer Kontrolle im Krankenhaus...da wurde sie von der Schwester auch gefragt, wie sie verhütet hat kurz vor der Schwangerschaft. Ihre Antwort: "Gar nicht". Boom...das hat gesessen. Ok...sie war hochschwanger...ich wollte sie nicht gleich damit konfrontieren. Als unsere Kleine dann da war, hab ich ihr gesagt, dass ich mir soetwas nicht noch einmal anhören werde und es passiert nicht noch mal. Das erste Jahr war dann ziemlich anstrengend mit unserer Beziehung...viele Streits etc. Mal wurde es ruhiger...dann wieder lauter. Dann wieder ein Streit letzten Herbst...wir hatten uns fast getrennt. Aber wir haben uns nochmal aufgerafft...wollten der Beziehung und unserer Familie noch eine Chance geben. Ich hatte aber einen Fehler gemacht...nach der Geburt unserer Tochter hab ich wieder verhütet...ca 8 Monate. Dann sie wieder mit Pille, da ja eigentlich sicherer u einfacher. Tja...Mitte Januar erzählte sie mir wieder, dass sie schwanger ist. In der 11. Woche bereits...und somit kam auch nicht die Frage auf ob abtreiben oder nicht, da das ja eh nur bis zur 12. Woche möglich ist. Mich hat das ziemlich umgehauen...war bzw bin innerlich sehr unruhig, panisch, fühle mich ohnmächtig, gelähmt und hintergangen. Ich bin dann erstmal auf Abstand gegangen mit ihr. Sie ist ja schon im Berufsverbot wegen der Schwangerschaft und besucht gerad ihre Familie 500km entfernt. Heute kamen schon Sätze wie "Schade, dass es so enden muss" etc. Es hängt jetzt alles in der Schwebe...denn so wirklich kann ich nicht sagen ob ich mit ihr weitermachen kann. Allerdings war ich letzte Woche bei einem Anwalt...der meinte ich soll schauspielern, zumindest so lange ich das gem Sorgerecht noch nicht habe. Das hab ich leider nicht beantragt nach der Geburt vom ersten Kind. Wenn ich bedenke was finanziell auf mich zukommt...Betreuungsunterhalt...2x Kindesunterhalt...und dann sind die Kinder vlt noch 500km entfernt. Wie soll ich mit dem Selbsterhalt leben...eine Wohnung finden in Berlin...und dann meine Kinder regelmäßig besuchen, die 500km entfernt sind. Meine Freundin hat schon mehrmals gesagt, dass sie zurückziehen würde bei einer Trennung...da sie ja hier niemanden hat. Also entweder ich bzw wir probieren weiter zusammen zu bleiben, oder ich zöger die Trennung so lange hinaus, bis ich das gem Sorgerecht habe und sie müsste dann ja erstmal hier bleiben (dabei könnte natürlich passieren, dass sie erst recht alles Geld von mir holt) oder wir trennen uns halbwegs ohne Streit und ich bezahle Kindesunterhalt und kann mich vielleicht mit ihr einigen, dass sie zurückgehen kann, ich aber kein Betreuungsunterhalt zahlen muss.

Jetzt mal ein paar Fragen:

1. Gibt es einen Formular, dass ich für das gem Sorgerecht ausfüllen kann? Oder muss ich selbst ein Schreiben zum Familiengericht senden? Ich weiß nicht wie sowas aussehen muss.
2. Wenn ich das gem Sorgerecht bekomme und sie bleiben muss, kann sie doch bestimmt klagen vor Gericht. Wie stehen die Chancen, dass sie gehen darf oder bleiben muss?
3. Muss ich auch Betreuungsunterhalt zahlen, wenn sie wieder arbeiten geht?
4. Wenn ich 500km fahren muss um meine Kinder zu sehen, kann ich zumindest ein wenig Fahrgeld oder so mir zurückholen bzw irgendwo was zurückholen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und das Lesen meiner Geschichte, das hilft mir das mal niederzuschreiben. Ich bin mehr introvertiert und ruhig und mache meine Sorgen, Gedanken, einfach alles mit mir selbst aus...da kann das Forum hier mir sehr helfen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2018 00:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du bist sicher, dass das erste Kind von dir ist? Bei 500 km Entfernung habt ihr euch ja nicht täglich gesehen?

Hast du mal deine Freundin gefragt wegen dem gemeinsamen Sorgerecht? Ihr könntet doch die zweite Schwangerschaft zum Anlass nehmen und das beim Jugendamt für beide Kinder gleich machen lassen, das geht auch vorgeburtlich.

Das gemeinsame Sorgerecht - da muss man bei grundlegenden Dingen, wie z. B. Kita- und Schulwahl gefragt werden und zustimmen, aber die Alltagsdinge können sowieso einfach entschieden werden.

Bei so kleinen Kindern kann sie die bestimmt mitnehmen. Da zählt noch keine Kontinuität oder Kindeswille. Zumal wenn sie sagt, dass sie aufgrund der Schichtdienste auf die Hilfe ihrer Familie angewiesen ist.

Ja, du kannst im Zweifelsfall die Kilomenter abziehen, nach Berechnung des Kindesunterhaltes. Aber bei so kleinen Kindern soll der Umgang häufiger stattfinden als nur jedes 2. Wochenende. Und das wirst du vermutllich bei der Entfernung nicht leisten können.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 11:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung der generellen Frage von AnnaSophie.

Das gemeinsame Sorgerecht kannst Du beim JA erhalten, wenn die KM damit einverstanden ist.
Ist die KM damit nicht einverstanden, dann bleibt Dir nur die Möglichkeit das gSR durch eine Entscheidung des Familiengerichts zu erhalten. Das ist nach der heutigen Rechtsprechnung nicht so kompliziert, allerdings ist es auch kein Spaziergang. Ein Problem ist dabei aber auch, wenn klar ist, dass ihr 500km voneinander entfernt wohnt.

Momentan ist Dein Problem, dass Du ohne gSR der KM gar nicht untersagen kannst mit den Kindern wegzuziehen.
Das weiss die die KM vermutlich auch und es wird deshalb nicht einfach das gSR zu erhalten.
Selbst wenn Du das gSR hast heisst das noch lange nicht, dass Du die KM darin hindern kannst mit den Kindern wegzuziehen.

Zur Zahlung von KU bist Du automatisch verpflichtet, BU muss gefordert werden. KU ist vorrangig, d.h. erst wird der KU berechnet und von Deinem Einkommen abgezogen, erst dann kann BU gezahlt werden. Ein Einkommen der KM ist dabei überobligatorisch und wird nur teilweise angerechnet. Dein Selbstbehalt gegen über der KM bei BU sind 1200 Euro. Dabei steht der KM nicht mehr zu als nach der 3/7-Methode oder wenn der Selbstbehalt greift.

Eine Verrechnung der Fahrtkosten mit dem KU ist nicht möglich. Da die KM aber die Entfernung schafft kann sie an den Kosten beteiligt werden, so Du das durchsetzen kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 12:45
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich mag jetzt blauäugig sein, aber stelle mal was anderes in den Raum:

Sie ist schwanger geworden, weil sie entgegen Deiner Annahme nicht verhütet hat. Ein paar Monate später macht sie dasselbe nochmal, da wirst Du ihr jetzt nicht objektiv gesehen die ganze Schuld an Deiner Situation zuschieben, oder? Gut...

Wenn die Dame jetzt meint, daß es schade ist und sie sich nicht trennen will, warum willst Du es dann? Sie hat Dich nicht betrogen, sie hat nicht heimlich Deine Konten leergeräumt, sie hat Dir lediglich die Familienplanung aus der Hand genommen. Ist das Dein Problem? Der geknickte Stolz? Oder, daß Du keine Kinder möchtest? Wenns das ist, dann pack die Koffer und hau ab. Ohne die Vaterschaft anzuerkennen, mußt Du auch keinen Unterhalt bezahlen. Oder doch der Stolz? Dann rück Dir Dein Krönchen zurecht und überlege, ob Du objektiv ohne dieses ganze „Du hast nicht verhütet“-Mimimi mit dieser Frau gerne die beiden Kinder großziehen möchtest.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 13:19
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Falls Du die Vaterschaft nicht anerkennst, wird sie von der Kindesmutter eingeklagt werden.

Nimm Dein Leben selbstbestimmt in die Hand.

Falls Du entscheidest, dass Du weiterhin mit der Kindesmutter zusammenbleibst, solltest Du Dich künftig selbst um die Verhütung kümmern.

Hast du mal deine Freundin gefragt wegen dem gemeinsamen Sorgerecht? Ihr könntet doch die zweite Schwangerschaft zum Anlass nehmen und das beim Jugendamt für beide Kinder gleich machen lassen, das geht auch vorgeburtlich

Das sollte jetzt selbstverständlich sein.

Du solltest an Deinem Sebstbewusstsein arbeiten.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 23:52
(@armeskaenguru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich möchte nur eine Bemerkung machen:

Eine Abtreibung ist in Deutschland bis zur 14. Woche möglich (12 Wochen nach Befruchtung=14. SSW). Zudem sind Abtreibungen im Ausland länger möglich, z. B. Holland bis zur 22. Woche.

Wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 13:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und das soll uns das nun sagen?

Ob es im Ausland länger erlaubt ist oder nicht. Wenn die Frau dieses Kind bekommen will, wird sie es bekommen. Das kann nur sie entscheiden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 15:19